Seit 2017 recherchiert Michael Klems für das Magagazin der Medienbranche „kress pro“. infobroker.de wertet für das Fachmagazin in einer festen Kolumne neue Marken aus dem Medien- und Verlagssegment aus.
Übersicht der Beiträge, die wir für die kress pro Redaktion im Jahr 2023 beigesteuert haben
kress pro Ausgabe 2023#05
Produktiver Arbeiten mit ChatGPT
Michael Klems hebt den ChatGPT Plugin Store in seinem kress pro Artikel hervor. Dieses neue Tool bietet Nutzern von ChatGPT+ eine Fülle von über 120 Plugins, die dazu dienen, die KI-Nutzung und Produktivität erheblich zu steigern.
kress pro Ausgabe 2023#04
Texte mit der eigenen Stimme vorlesen
Iin diesem Beitrag für kress pro stellt Michael Klems das KI-gestützte Startup Elevenlabs vor. Mit einem Vorlage-Pool und der Möglichkeit, die eigene Stimme einzuschulen, bietet Elevenlabs den Nutzern die Fähigkeit, Audioversionen ihrer Texte in acht verschiedenen Sprachen zu erstellen.
kress pro Ausgabe 2023#03
So können Sie ChatGPT effizienter nutzen
Im kress pro Artikel von Michael Klems wird das ChatGPT Browser-Plugin für Chrome und Edge vorgestellt. Die kostenlose Browser-Erweiterung erleichtert die Verwaltung und Nutzung von Prompts für ChatGPT-Anwender
kress pro Ausgabe 2023#02
Lesen statt schauen – Verschiedene Software-Lösungen fassen Videos inzwischen als Text zusammen.
Michael Klems schreibt in kress pro zu „ChatGPT Summary“, eine kostenlose Chrome- und Firefox-Erweiterung, die YouTube-Video-Transkripte in lesbare Zusammenfassungen umwandelt. Ideal für Content-Marketing und Videoproduktion, ist das Tool einfach zu bedienen und für jeden verfügbar.
kress pro Ausgabe 2023#01
Aufbruch ins KI-Zeitalter – Wie ChatGPT hilft
Das Jahr beginnt mit einem digitalen Paukenschlag. Google reagiert hektisch und Microsoft steigt mit einem Invest bei einem neuen Player ein. Ist ChatGPT das KI-Tool für Recherche und Textgenerierung?
VIDEO TIPPS AUS DER MEDIATHEK
Aktuelle Beiträge
Bundespatentgericht Urteil: Ist ‚URBAN ERZEUGNISSE‘ als Marke zu beschreibend?
Das Bundespatentgericht hat kürzlich über die Markenanmeldung "URBAN ERZEUGNISSE" entschieden. Dieses Urteil wirft interessante Fragen über die Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit von Marken auf, die besonders für Unternehmer, Selbständige und Marketingexperten von Bedeutung sind. Hintergrund des
Makler-Mischmasch: Das Bundespatentgericht urteilt zur Marke „BeYourMakler“
Das Bundespatentgericht hat kürzlich über die Markenanmeldung "BeYourMakler" entschieden. Dieses Urteil (Aktenzeichen 25 W (pat) 559/21) bietet interessante Einblicke in die markenrechtlichen Herausforderungen, mit denen Unternehmer, Selbständige und Marketingexperten konfrontiert werden könnten. Am 1. Dezember
Hot or Not? Das Bundespatentgericht entscheidet über Widerspruch zu H.O.T
Das Bundespatentgericht hat kürzlich über einen markenrechtlichen Widerspruch entschieden (Aktenzeichen 29 W (pat) 525/20), der für Unternehmer, Selbständige sowie Fachleute aus den Bereichen Marketing und Werbung von Interesse sein dürfte. Das Urteil befasst sich mit
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