In einem interessanten Urteil hat das Bundespatentgericht (BPatG 29 W (pat) 554/20 ) eine Entscheidung in einer markenrechtlichen Streitigkeit getroffen, die für Unternehmer, Selbständige sowie Fachleute im Bereich Marketing und Werbung von großer Bedeutung ist. Im Kern ging es um die Anmeldung der Wortmarke „MIT DIR SIND WIR WIR“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen.

Hintergrund des Falles

Die Wortfolge „MIT DIR SIND WIR WIR“ wurde am 19. September 2019 zur Eintragung als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Die Anmeldung umfasste diverse Klassen, darunter Software für

Personalmanagement, Brillen, Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke und diverse Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Marketing und Telekommunikation.

Kern der Entscheidung

Das BPatG hob in seinem Urteil vom 16. November 2023 einen früheren Beschluss des DPMA auf, der die Anmeldung für bestimmte Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen hatte. Diese Entscheidung verdeutlicht die komplexe Natur des Markenrechts, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidungskraft und die spezifischen Anforderungen an eine Marke.

Argumentation des Bundespatentgerichts

Das Gericht befasste sich intensiv mit der Frage der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke. Eine Marke muss in der Lage sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das BPatG erkannte in der Wortfolge „MIT DIR SIND WIR WIR“ eine ausreichende Unterscheidungskraft für die spezifischen Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wurde. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und spezifischen Markenanmeldung, die die Eigenheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt.

Bedeutung für Unternehmer und Markeninhaber

Diese Entscheidung ist besonders relevant für Unternehmer und Markeninhaber, da sie die Wichtigkeit einer präzisen und durchdachten Markenstrategie hervorhebt. Die Wahl einer Marke, die sowohl unterscheidungskräftig als auch repräsentativ für die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen ist, kann entscheidend für den Markterfolg sein.