Das Bundespatentgericht hat kürzlich über die Markenanmeldung des Wort-/Bildzeichens „CAFÉ DE PARIS“ entschieden. Dieses Urteil (25 W (pat) 547/21) wirft interessante Fragen über die Unterscheidungskraft und den beschreibenden Charakter von Marken auf, die für Unternehmer, Selbständige und Marketingexperten von Bedeutung sind.

Das Wort-/Bildzeichen „CAFÉ DE PARIS“ wurde am 20. Mai 2020 zur Eintragung als Marke für verschiedene Waren und Dienstleistungen angemeldet, darunter Bekleidungsstücke, Personaltraining und Gastronomiedienstleistungen. Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte die Markenanmeldung für einige Dienstleistungen ab, da es der Ansicht war, dass der Begriff „CAFÉ DE PARIS“ lediglich einen beschreibenden Charakter hat und daher nicht als Marke geschützt werden kann.

Argumentation des Bundespatentgerichts

Das Gericht stellte fest, dass der Begriff „CAFÉ DE PARIS“ in der Tat eine geografische Angabe ist, die auf die französische Hauptstadt hinweist. Es wurde argumentiert, dass die Wortkombination in verständlicher Weise ein Café beschreibt, das im französischen Stil eingerichtet ist oder französisches Flair hat. Solche Bezeichnungen sind in der Gastronomiebranche üblich und dienen dazu, einen bestimmten Stil oder ein bestimmtes Ambiente zu vermitteln.

Position des Markeninhabers

Die Anmelderin des Zeichens wies darauf hin, dass das Zeichen nicht nur beschreibend ist, sondern auch eine gewisse Unterscheidungskraft besitzt. Sie verwies auf andere Markeneintragungen mit ähnlichen geografischen Bezeichnungen und argumentierte, dass diese ebenfalls schutzfähig sind. Insbesondere wurde die Entscheidung des Bundespatentgerichts in einem anderen Fall, „BRONX“, als Vergleich herangezogen.

Entscheidung des Gerichts

Das Bundespatentgericht kam zu dem Schluss, dass das Zeichen „CAFÉ DE PARIS“ für die Dienstleistung „Persönlichkeitstraining“ schutzfähig ist. Es argumentierte, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen einem „Persönlichkeitstraining“ und einem Café im Pariser Stil gibt. Daher kann das Zeichen in diesem Kontext nicht als rein beschreibend angesehen werden.

Das Urteil des Bundespatentgerichts zeigt, wie komplex die Beurteilung der Unterscheidungskraft und des beschreibenden Charakters einer Marke sein kann. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Markenrecherche und -anmeldung für Unternehmer und Marketingexperten. Es ist auch ein Beispiel dafür, wie das Gericht den Kontext und die spezifischen Dienstleistungen berücksichtigt, für die eine Marke angemeldet wird, um zu einer Entscheidung zu gelangen.