Das Bundespatentgericht (BPatG) hat kürzlich über die Markenanmeldung „AgainstMainstream“ entschieden (29 W (pat) 506/20 ), die für verschiedene Produkte, insbesondere Taschen und Bekleidungsartikel, angemeldet wurde. Dieser Fall wirft interessante Fragen über die Unterscheidungskraft von Marken und die Bedeutung von markenrechtlichen Fachbegriffen auf.
Am 28. August 2019 wurde das Wortzeichen „AgainstMainstream“ zur Eintragung in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register angemeldet. Die Anmeldung bezog sich auf eine Vielzahl von Produkten, darunter Freizeittaschen, Strandtaschen, T-Shirts, Jeanshosen und viele andere.
Entscheidung des DPMA
Das DPMA lehnte die Markenanmeldung ab, da es der Ansicht war, dass der Marke die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Das Amt argumentierte, dass „AgainstMainstream“ lediglich eine beschreibende Sachaussage darstellt, die besagt, dass die Produkte nicht dem Massengeschmack entsprechen.
Argumentation des Markenanmelders
Der Anmelder legte Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA ein und argumentierte, dass die Markenstelle den zusammengesetzten Aussagegehalt des Zeichens nicht gewürdigt habe. Er betonte, dass nur das völlige Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis darstellt und dass jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreichen sollte.
Urteil des Bundespatentgerichts
Das Bundespatentgericht bestätigte die Entscheidung des DPMA und wies die Beschwerde zurück. Es argumentierte, dass das Zeichen „AgainstMainstream“ aus gebräuchlichen Wörtern besteht, die beschreibend sind und keinen Hinweis auf die Herkunft der Produkte geben. Das Gericht betonte auch, dass Wortmarken, die wie Slogans wirken, vom Verkehr oft als Beschreibung oder Anpreisung und nicht als Unterscheidungsmittel wahrgenommen werden.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Unterscheidungskraft als zentrales Element im Markenrecht. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, bei der Anmeldung einer Marke sorgfältig zu prüfen, ob sie beschreibende Elemente enthält, die ihre Eintragungsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Für Unternehmer, Selbständige und Marketingexperten ist es unerlässlich, sich mit diesen Aspekten vertraut zu machen, um ihre Marken effektiv zu schützen.