Das Bundespatentgericht hat kürzlich über die Markenanmeldung „Klimaunion“ entschieden. Dieser Fall bietet einen interessanten Einblick in die markenrechtlichen Herausforderungen, die sich bei der Anmeldung von Marken ergeben können, die aus gängigen Begriffen zusammengesetzt sind.

Hintergrund des Falles:
Die Bezeichnung „Klimaunion“ wurde am 3. Juni 2021 zur Eintragung als Wortmarke angemeldet. Die angemeldeten Dienstleistungen umfassten unter anderem Geschäftsinformationen über eine Webseite, Marktforschung, Meinungsforschung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Marketingdienstleistungen sowie juristische und politische Dienstleistungen.

Entscheidung des Bundespatentgerichts:
Das Gericht hat die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen. Die Hauptargumentation des Gerichts war, dass der Begriff „Klimaunion“ aus den allgemein verständlichen Begriffen „Klima“ und „Union“ zusammengesetzt ist. Das Gericht führte weiter aus, dass das Anmeldezeichen als Sachhinweis und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis verstanden wird. Das Zeichen wurde als beschreibend für die beanspruchten Dienstleistungen angesehen, insbesondere im Kontext von Klimafragen und -initiativen.

Bedeutung für Unternehmer und Marketer:
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit, bei der Markenanmeldung sorgfältig zu prüfen, ob das gewählte Zeichen Unterscheidungskraft besitzt. Es zeigt auch, dass selbst die Kombination von gängigen Begriffen nicht zwangsläufig zu einer schutzfähigen Marke führt. Für Unternehmer und Marketer ist es daher ratsam, bei der Markenentwicklung und -anmeldung eine gründliche Recherche und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts im Fall „Klimaunion“ bietet wertvolle Erkenntnisse für alle, die sich mit Markenrecht und Markenanmeldung beschäftigen. Sie betont die Notwendigkeit, die Unterscheidungskraft eines Zeichens sorgfältig zu prüfen und unterstreicht die Herausforderungen, die sich bei der Anmeldung von Marken ergeben können, die aus gängigen Begriffen zusammengesetzt sind.