Im Fall zu den Widersprüchen der Marken des bekannten Investors Frank Thelen auf die Markenanmeldungen “startupDNA und 10x DNA(siehe Beitrag “Ausgerechnet Finnland”) hat das EUIPO (European Intellectual Property Office) die “Cooling Off Frist ” um 22 Monate  Monate verlängert. Im Beitrag wollen wir genauer erläutern, um was es sich genau bei dieser Abkühlungsfrist handelt. 

Schauen wir zuerst etwas genauer auf den Ablauf eines Widerspruchs zu einer Marke und nehmen den Fall der Thelen Marke “startupDNA” als Fallbeispiel. Nach erfolgreicher Anmeldung einer Marke legt das EUIPO die Marken offen und ermöglicht dem Markt und damit anderen Inhabern von Marken den Widerspruch auf die Eintragung der Marke. Da das Telekommunikationsunternehmen DNA OY aus Finnland die Marke “DNA” erfolgreich mit älteren Rechten hält wurde hier der Widerspruch aus Helsinki gegen die Marken “startupDNA” und “10xDNA” eingereicht. Das Amt hat nach formeller Prüfung den Widerspruch für gerechtfertigt gehalten und setzt damit einen geregelten Ablauf in Gang.

Ruhig Blut – Start mit der Cooling Off Frist

Im ersten Schritt setzt das EUIPO die Cooling Off Frist. die dazu dienen soll, dass sich die Parteien vor dem eigentlichen amtlichen Widerspruchsverfahren einigen. Recht einfach könnte die Formel gelten:

“Tragt eure Auseinandersetzung vorab untereinander aus, bevor das Amt Entscheidungen fällt. Vielleicht lässt sich so etwas regeln.”

Konkret heisst in diesem Fall “regeln”, dass der Anmelder Anpassungen an seinem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vornimmt. Der Inhaber mit den älteren Markenrechten wird hier im Regelfall eindeutige Forderungen haben. Im Fall von Frank Thelen und seinen Marken hatte das EUIPO die Cooling Off Frist auf den 17.10.2019 gesetzt. Diese Frist wurde nun auf den 24.08.2021 verlängert. Das Amt kann auf Wunsch der Parteien die Frist um 24 Monate verlängern. Dies zeigt, wie lange sich solche Auseinandersetzungen hinziehen können.

Einigen sich die Finnen mit Thelen erhält das Amt eine formelle Mitteilung und beendet das Verfahren. Der Vorteil für alle Beteiligten liegt einerseits in einer geringeren Belastung des EUIPO und möglicher geringerer Kosten für den Widersprechenden. Denn nach einer erfolgreichen Einigung innerhalb der Cooling Off Frist werden die Widerspruchsgebühren zurückbezahlt.

Kosten werden beide Seiten dennoch haben. Die beteiligten Anwaltskanzleien und deren Beratungs- und Zeitaufwand will beglichen werden.

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe “Effiziente Internet-Recherche” ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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