Das Bundespatentgericht hat kürzlich über die Markenanmeldung „URBAN ERZEUGNISSE“ entschieden. Dieses Urteil wirft interessante Fragen über die Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit von Marken auf, die besonders für Unternehmer, Selbständige und Marketingexperten von Bedeutung sind.

Hintergrund des Falles
Am 3. Dezember 2020 wurde die Wortfolge „URBAN ERZEUGNISSE“ zur Eintragung als Marke angemeldet. Die Anmeldung bezog sich auf eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, darunter Lebensmittel, Getränke und landwirtschaftliche Produkte. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) lehnte die Anmeldung jedoch ab, da es der Ansicht war, dass der Begriff beschreibend und daher nicht als Marke schutzfähig sei.

Kernargumente des DPMA
Das DPMA argumentierte, dass „URBAN ERZEUGNISSE“ lediglich einen beschreibenden Hinweis darauf gibt, dass die betreffenden Waren in der Stadt angebaut, hergestellt oder verkauft werden könnten. Das Wort „urban“ wird im Allgemeinen als „städtisch“ übersetzt, während „Erzeugnisse“ Produkte oder Waren bedeutet. Das DPMA stützte seine Entscheidung auch auf die wachsende Bedeutung des städtischen Anbaus und der Verarbeitung von Lebensmitteln.

Gegenargumente des Anmelders
Der Anmelder widersprach der Entscheidung des DPMA und argumentierte, dass die Markenstelle das Zeichen fälschlicherweise als englisch-deutsche Wortkombination interpretiert habe. Er betonte auch, dass „Urban“ in Deutschland sowohl ein Vorname als auch ein Nachname ist und dass das Zeichen nicht unmittelbar beschreibend für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen sei.

Entscheidung des Bundespatentgerichts
Das Bundespatentgericht bestätigte die Entscheidung des DPMA und stellte fest, dass „URBAN ERZEUGNISSE“ keine Unterscheidungskraft im Sinne des Markenrechts besitzt. Das Gericht betonte, dass die Hauptfunktion einer Marke darin besteht, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten.

Fazit
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Unterscheidungskraft für die Eintragung von Marken. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, bei der Anmeldung einer Marke sorgfältig zu prüfen, ob der gewählte Begriff beschreibend sein könnte. Für Unternehmer und Marketingexperten ist es daher unerlässlich, sich über die aktuellen Rechtsprechungstrends im Markenrecht zu informieren, um fundierte Entscheidungen über ihre Markenstrategie zu treffen.