Open Password – Montag, den 3. Juli 2017
# 219
Ikujiro Nonaka – Jan Witt – ProQuest – InfoPros – Ulrich Kämper – WIND – Alternativen zu DIMDI – GBI-Genios – MarketLine – UrhWissG – Bundestag – Verlage – Börsenverein – ZB MED – Dietrich Nelle – Bibliotheksverband – Petra Hätscher – Armin Talke – Barbara Lison – Hochschulforum – ZIM – E-Learning KS – Internetrecht – Oliver Hinte – Deutsches Bibliotheksinstitut – Wissenschaftsrat – Helga Schwarz – Elisabeth Simon – Tanja Estler-Ziegler – BAK
Briefe (1)
Axiomatik für InfoPros
Ansonsten habe ich gerade mein Lieblingszitat, das wir uns im Literaturbereich und Informationsprofessional mehr zum Herzen nehmen könnten / sollten:
„In einer Wirtschaft, in der einzig die Ungewissheit Gewiss ist, ist Wissen die einzig sichere Quelle für dauerhafte Wettbewerbsvorteile“ (Ikujiro Nonaka)
Und Wissen bedarf einer kritischen Auseinandersetzung mit ihr, um Gewissheit zu haben.
Jan Witt, Global Business & Strategy Development Manager, ProQuest
Briefe (2)
Urgestein der Informationsbranche
verlegt Geschäftsführung
nach Gau-Algesheim
Nach Schließung der DIMDI-Datenbanken: Es gibt nicht nur PubMed
Sehr geehrter Herr Bredemeier,
WIND ist umgezogen. Der Firmensitz und der Seminarbetrieb bleiben aber in Köln. Die offenen Gruppenseminare finden weiter bei unserem EDV-Partner AUREX im Zentrum von Köln statt. Das Büro der Geschäftsführung befindet sich jetzt etwas weiter rheinaufwärts in Rheinhessen. Die neue Adresse ist
WIND GmbH
Regionalbüro RLP – Kämper
Langgasse 4
55435 Gau-Algesheim
Seit kurzem ist auch die alte Festnetznummer nicht mehr aktiv. Sie erreichen uns jetzt unter 06725 999 76 00 – Fax 06725 99 83 592 … Zusätzlich bieten wir ein neues Seminar über die Alternativen zu DIMDI an. Nach Schließung der Literaturdatenbanken bei DIMDI begnügen sich viele Rechercheure mit PubMed-Recherchen, ohne zu wissen, dass sie damit bei den meisten Fragestellungen über 60% der Medizin-Literatur ausblenden. Es gibt drei alternative Anbieter, deren Funktionalitäten aber so unterschiedlich sind, dass diese halbtägige Veranstaltung auf den Bedarf der jeweiligen Institution zugeschnitten werden muss. Das war jedenfalls unsere Erfahrung aus zwei Weiterbildungsveranstaltungen für die Apothekerkammer Nordrhein.
Bitte fordern Sie ein Angebot für Alternativen zu DIMDI an! …
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Kämper
GBI-Genios (München)hat neue Zeitungen aus dem Ruhrgebiet, dem Münsterland und dem Umfeld von Dorsten und Haltern in sein Angebot aufgenommen. Ebenfalls neu die „Schweiz am Wochenende“, die „Lebensmittelzeitung direkt“ und der „Forschungsförderungs Report“ der Hans-Böckler-Stiftung. „Datamonitor“ hat sich in „MarketLine“ umbenannt und seine Datenbanken heißen jetzt auch so.
ProQuest Dialog erlässt seinen Neukunden über ein Jahr den Service Charge. Gezahlt werden muss dann nur der genutzte Artikel. Diese Aktion ist zeitlich begrenzt.
UrhWissG
Nelle: „Fairer Ausgleich der Interessen“
im Gesetz zum Urheberrecht
in der Wissensgesellschaft
Der Bundestag hat das Gesetz zum Urheberrecht in der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-WissensgesellschaftsGesetz – UrhWissG) verabschiedet. Aus Bibliotheken und Forschung kommen vor allem positive Stimmen, die Verleger sind entsetzt. Stimmen zur Entscheidung davor und danach:
Die Verlage in Deutschland (1/1-Anzeige in der FAZ unmittelbar vor der Bundestagsdebatte):
„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
sehr geehrter Herr Vizekanzler Gabriel,
Stoppen Sie jetzt unsere Enteignung durch das verfassungswidrige Urheberechts-Wisenschaftsgesellschaft-Gesetz! Das Gesetz bedroht die Existenz von über 600 Bildungs- und Wissenschaftsverlagen. Er nimmt uns die Möglichkeit, weiterhin einen wertvollen Beitrag für den Wissenschaftstandort Deutschland mit. hochwertigen und vielfältigen Medienangeboten zu leisten.
Die Verlage in Deutschland“
ZB MED: „(Das Gesetz) passt das bisherige Recht an die Veränderungen aufgrund der Digitalisierung an und schafft klare Regeln für gesetzlich erlaubte Nutzungen in Wissenschaft und Unterricht sowie für Bibliotheken. ZB MED – Leibniz-Informationszentrum Lebenswissenschaften begrüßt diese Entscheidung. „Heute ist ein guter Tag für Bibliotheken, Autoren, Verlage und vor allem für den Wissenschaftsstandort Deutschland“, stellt Dr. Dietrich Nelle, Interimsdirektor von ZB MED, fest. „Die nach langer und intensiver Diskussion jetzt beschlossenen Regelungen basieren auf einem fairen Ausgleich der betroffenen Interessen.“
Bibliotheksverband: Der Bundestag hat heute eine grundlegende Reform der urheberrechtlichen Regelungen für Forschung und Lehre verabschiedet. Damit wird die dringend notwendige Rechtssicherheit für Lehrende, Studierende, Universitäten und Bibliotheken geschaffen.
Das Gesetz strukturiert die gesetzlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung grundlegend neu und wird von den Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken einhellig begrüßt. Er regelt deutlich klarer als bisher, welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Bei den in der Praxis sehr wichtigen digitalen Semesterapparaten wird es keinen Lizenzvorrang geben, so dass Dozenten nicht aufwändig prüfen müssen, ob ein „angemessenes Lizenzangebot“ vorliegt.
Eine Reihe von Detailregelungen erlauben es den Bibliotheken, künftig noch effizienter und nutzerfreundlicher zu arbeiten. „Fernleihen und Kopienversand sind endlich in praktikabler Form lizenzfrei auch per E-Mail möglich und nicht mehr nur ‚per Post oder Fax‘ wie es im alten Gesetz hieß“, erläutert Petra Hätscher, Direktorin des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrums der Universität Konstanz und Mitglied im Bundesvorstand des dbv. „Auch die immer wichtiger werdende Langzeitarchivierung von digitalen Medien wurde auf die notwendige gesetzliche Grundlage gestellt. Es ist jetzt erstmalig klar bestimmt, dass zum Bestand einer Bibliothek auch die Medien gehören, die die Bibliothek lizenziert hat.“
Die Bibliotheken begrüßen ausdrücklich, dass die zusätzlichen Rechte nicht einseitig zu Lasten der Autoren und Verlage eingeräumt werden. Jede zusätzliche Nutzung wird den Urhebern angemessen über Verwertungsgesellschaften vergütet, um ein für alle Beteiligten fairen Ausgleich zu ermöglichen.
Bei aller grundsätzlichen Freude bedauern die Bibliotheken aber auch, dass die Möglichkeiten der überregionalen Literaturversorgung teilweise deutlich eingeschränkt werden. Ein Dokumentenversand zu gewerblichen Zwecken ist künftig nur noch erlaubt, wenn es eine passende Lizenz dafür gibt. Lehre aus und Forschung mit Tageszeitungen und Publikumszeitschriften, zu denen es keine Lizenzangebote gibt, werden sogar drastisch eingeschränkt: Ganze Artikel dürfen hier nicht mehr genutzt oder verschickt werden. „Das dürfte insbesondere die Geschichts-, Sozial- und Medienwissenschaften sehr treffen“, erläutert Armin Talke, Vorsitzender der Rechtskommission des Bibliotheksverbands.
„Die Reform ermöglicht, dass in Deutschland Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht auch zukünftig ihren gesicherten Platz in der modernen Wissensgesellschaft haben. Wie bei jedem mühsam gefundenen Kompromiss hätten wir aber auch einige Punkte aus unserer Perspektive gerne anders geregelt gesehen. Insgesamt jedoch gibt es deutlich mehr Licht als Schatten“, so Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes.
Stimmen in Twitter:
Börsenverein: News: Urheberrecht: „Schwerer Rückschlag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“ #UrhWissG
Hochschulforum: Freie Bahn für ein Bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht! Wir freuen uns!
ZIM der BU Wuppertal: Wir freuen uns sehr. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der #Digitalisierung in Lehre und Forschung! #UrhWissG
E-Learning KS: Neues #UrhWissG wurde heute beschlossen, auf 5 Jahre befristet und mit Zeitungen-Ausnahme: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-pa-recht-urheberrecht/508146 …
Internetrecht: Sitte kritisiert in Beratung zum #UrhWissG Desinformationskampagne der #FAZ.
Stimme aus InetBib:
Jetzt fehlt nur noch der Bundesrat am nächsten Freitag!
Mit freundlichen Grüßen Oliver Hinte
Briefe (3)
Das Deutsche Bibliotheksinstitut:
Erfolg und Scheitern
Hier die Einladung zur BAK-Veranstaltung „Das Deutsche Bibliotheksinstitut – Erfolg und Scheitern“ am 13. Juli 2017.
Es wäre schön, wenn Sie die Einladung in Password veröffentlichen könnten und noch schöner wäre es, wenn Ihre Frau und Sie auch dabei sein könnten. …
Das Deutsche Bibliotheksinstitut (DBI) war von Anfang an ein politisches Projekt. Nicht Einrichtungen des Bibliothekswesens initiierten die Gründung, sondern Kulturpolitiker der Länder. Bereits der Gründung gingen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen einzelnen Bundesministerien voraus.
Als Institut der sog. ‚Blauen Liste‘ war die finanzielle Förderung vom Urteil des Wissenschaftsrats abhängig. War die erste Evaluation des DBI 1988 positiv für das DBI mit der Auflage, künftig den Öffentlichen Bibliotheken mehr Service zu bieten, so änderte der Wissenschaftsrat Anfang der 90-er Jahre seine Förderkriterien und förderte nur noch Institute mit eigener Forschungsleistung oder herausragenden Services für die Wissenschaft, d.h. beim DBI, für die wissenschaftlichen Bibliotheken.
Diesem Paradigmenwechsel stand das DBI wehrlos gegenüber und wurde bei der zweiten Evaluation 1997 negativ beurteilt. Den Wegfall der Förderung wollte auch die Politik (Sitzland Berlin, Kultusminister der Länder) nicht auffangen, sie hatten inzwischen andere Prioritäten. Das DBI wurde abgewickelt und am Widerstand der Finanzminister der Länder scheiterte auch die Gründung eines Nachfolgeinstituts.
Eine Einführung zum Vortrag wird Elisabeth Simon halten, die Anfang 2007 den Simon Verlag für Bibliothekswissen in Berlin gegründet und die Dissertation von Helga Schwarz 2017 dort veröffentlicht hat.
Helga Schwarz hat 1957 ihren Abschluss als Diplom-Bibliothekarin an wissenschaftlichen Bibliotheken gemacht. In der Folge arbeitete sie an der Pädagogischen Hochschule Oldenburg, an der Berliner Hochschule der Künste und an der Arbeitsstelle für Bibliothekstechnik. Ab 1986 bis 2000 war sie im Ibero-Amerikanischen Institut in Berlin als EDV-Koordinatorin beschäftigt. 1988 begann Sie nebenberuflich Informationswissenschaft an der Freien Universität Berlin zu studieren, wo sie 1996 ihren Magister erhielt. Im Jahr 2000 ging sie in Rente und begann dann 11 Jahre später mit ihrer Promotion. 2017 erlangte sie ihre Doktorwürde an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Vortrag und Diskussion finden am Donnerstag, den 13. Juli 2017 um 17:30 Uhr im Hörsaal 14 der Universitätsbibliothek der TU, Fasanenstr. 88, 10623 Berlin (R/S/U Zoologischer Garten) statt. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, die sich ergebenden Fragen bei einem Snack und Getränken mit dem Vortragenden zu diskutieren. Die Veranstaltung ist kostenlos. Bitte melden Sie sich trotzdem telefonisch (030-755 183 66) oder per Mail (bak[at]ub.tu-berlin.de) an. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Herzliche Grüße aus Berlin, Tania Estler-Ziegler, Berliner Arbeitskreis Information (BAK)
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