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Open Password – Montag, den 14. September 2020

# 822

 

Compliance – Due Diligence – Wirtschaftlich Berechtigte – Chris Schneider – Panama Paper – Steuerhinterziehung – Geldwäsche – Medienberichterstattung – Regulierungen – LexisNexis – Dun & Bradstreet – Nexis Diligence – FCPA-Blog – Risikomanagement – Financial Crimes Enforcement Network – U.S. Corporate Transparency Act – Geldwäscherichtlinien – Hochrisikoländer – Unexplained Wealth Order – Companies Law Hongkong – Hogan Lovell – Global Bribery and Corruption Outlook – Singapur – Open Password – FIZ Karlsruhe – Wiedergutmachung – Landesarchiv Baden-Württemberg – Bundesministerium der Finanzen – Verfolgte des Nationalsozialismus – Themenportal – Information Service Engineering – AutoDoc – Dokumentenlieferdienst – Research Solutions – Reprints Desk – Akademisches Programm – Academic Collection

Compliance

Regulatorische Änderungen erfordern
tiefgreifendere Due-Diligence-Prüfungen
von wirtschaftlich Berechtigen

 

Von Chris Schneider

Die Veröffentlichung der Panama Papers im Jahr 2016 lenkte die weltweite Aufmerksamkeit auf das Problem der wahren wirtschaftlich Berechtigten, also auf jene Unternehmen oder Personen, die ihr wirtschaftliches Interesse an einem Unternehmen mittels Briefkastenfirmen verschleiern. Das Konzept des wirtschaftlich Berechtigten an sich ist nicht illegal. Leider werden jedoch durch die Anonymität Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder das Verstecken illegal erworbener Vermögenswerte möglich. Der Ruf all jener, die diese Praktiken zur Verheimlichung illegal erzielter Gewinne genutzt haben, hat durch die weltweite Medienberichterstattung gelitten. In einigen Fällen kam es auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Die Panama Papers haben eine Reihe regulatorischer Entwicklungen angestoßen. Daraus ergeben sich für Unternehmen Risiken, sollten sie es verabsäumen, die wirtschaftlich Berechtigten von Kunden, Geschäftspartnern und anderen Dritten zu ermitteln. LexisNexis hat diese Herausforderung erkannt und deshalb Informationen von Dun & Bradstreet zu wirtschaftlich Berechtigten in seine Due-Diligence-Plattform Nexis Diligence integriert.

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Wirtschaftlich Berechtigte bleiben im Fokus der Medien.
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Due-Diligence-Prüfungen mit Fokus auf die wirtschaftlich Berechtigten sind für Unternehmen dringlicher geworden. Zu Beginn des Jahres 2020 enthüllte eine Untersuchung, dass einige Lieferanten des US-Verteidigungsministeriums Briefkastenfirmen nutzten, um in betrügerischer Weise den Zuschlag für Fertigungsaufträge zu erhalten.1 Außerdem berichtete der FCPA-Blog2 über ein weiteres Datenleck – diesmal bei einem Unternehmen im Herzen Londons –, wodurch die wirtschaftlich Berechtigten von 400.000 anonymen Gesellschaften offengelegt wurden. Die anhaltende Medienaufmerksamkeit sowie vermehrte gesetzliche Regelungen in diesem Bereich erhöhen die Anforderungen an unternehmensinterne Prozesse des Risikomanagements.

Gesetzliche Regelungen zu wirtschaftlich Berechtigten wurden weltweit ausgebaut:

  • Die 2018 erlassenen neuen Regelungen der US-Ermittlungsbehörde für Finanzkriminalität (Financial Crimes Enforcement Network – FinCEN) fordern von großen Finanzinstitutionen die Ermittlung jener wirtschaftlich Berechtigten, die 25 % oder mehr an einem Unternehmen halten, sowie eine andauernde Überwachung mit Blick auf verdächtige Transaktionen. Darüber hinaus wurde im Juni 2019 in den USA das Gesetz zur Unternehmenstransparenz (U.S. Corporate Transparency Act) vom Finanzausschuss des Repräsentantenhauses angenommen.
  • Die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie fordert von Unternehmen verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern. Sie müssen jetzt rasch handeln, da bereits über 170.000 Unternehmen in Irland strafrechtlich verfolgt werden, weil sie ihre Unternehmensdaten nicht innerhalb der in der vierten Geldwäscherichtlinie festgelegten Frist in ein neues Register wirtschaftlich Berechtigter3 eingetragen haben.
  • Darüber hinaus wird am 3. Dezember 2020 die sechste Geldwäscherichtlinie in Kraft treten. Sie führt härtere Strafen für Geldwäsche ein einschließlich Höchststrafen für Straftaten. Sie enthält detailliertere Angaben zu möglichen Straftaten einschließlich der Verschleierung der Quelle unrechtmäßig erzielter Gewinne und weitet die strafrechtliche Haftung auf juristische Personen aus.
  • Im Vereinigten Königreich erlauben neue Gerichtsbeschlüsse zu ungerechtfertigter Bereicherung (Unexplained Wealth Order – UWO) der Strafverfolgungsbehörde die Beschlagnahmung des Vermögens von Personen, die strafrechtlicher Handlungen verdächtigt werden und keine Auskunft über die Herkunft ihres Vermögen geben können.
  • Das Hongkonger Unternehmensgesetz (Companies Law) von 2018 fordert von Unternehmen die Führung eines Registers mit Informationen über wirtschaftlich Berechtigte.

Aufsichtsbehörden nutzen die strengeren Gesetze und setzen sie durch. Die Wirtschaftskanzlei Hogan Lovell stellt in ihrem globalen Korruptionsbericht ‚Global Bribery and Corruption Outlook 2019‘4 fest, dass die Strafen für Bestechung und Korruption weltweit weiter zugenommen haben. Das trifft sowohl Personen als auch Unternehmen. In der ersten Jahreshälfte 2019 wurden elf Personen wegen Verstöße gegen den U.S. Foreign Corrupt Practices Act verurteilt. In Singapur betrug die durchschnittliche Dauer der für Bestechung und Korruption verhängten Haftstrafen 2018 43 Monate. Dies entspricht einer Steigerung von 14 Monaten gegenüber dem Vorjahr.

Das Fazit? Die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten Dritter, mit denen Sie Geschäftsbeziehungen unterhalten, ist wichtiger denn je. Ist Ihr Due-Diligence-Prozess den Herausforderungen gewachsen? Erfahren Sie mehr:

  1. Informieren Sie sich über die in Nexis Diligence verfügbaren Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten.
  1. Mehr über die Herausforderungen durch wirtschaftlich Berechtigte finden Sie in unserem eBook „Hidden in plain sight: Spotting signs of beneficial ownership“.

Chris Schneider ist Associated Head of Sales bei der LexisNexis GmbH, einem Sponsor von Open Password. Seit über sieben Jahren ist er im Data- & Analytics-Umfeld tätig. Er betreute Compliance-Projekte in der Finanz- und Bankenbranche.

Quellen:

1 How the Pentagon Was Duped by Contractors Using Shell Companies, bloomberg.com, 4. Januar 2020.
2. London: New data leak exposes owners of 400,000 anonymous companies, fcpablog.com, 13. Januar 2020.
3. Thousand of firms face huge fines after missing RBO cut-off, independent.ie, 28. Dezember 2019.
4. Global Bribery and Corruption Outlook 2019, hoganlovells.com, 12. Februar 2020

FIZ Karlsruhe

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts – Quellen erschließen und präsentieren

FIZ Karlsruhe und das Landesarchiv Baden-Württemberg starten mit dem Bundesministerium der Finanzen ein gemeinsames Pilotprojekt zur digitalen Erschließung von Wiedergutmachungsakten. Die Informationen sollen in einem Themenportal gebündelt vor allem für Forschungs- und Bildungszwecke online bereitgestellt werden.

Mit dem Begriff Wiedergutmachung werden die Maßnahmen Deutschlands zusammengefasst, durch die Verfolgte des Nationalsozialismus materiell entschädigt wurden. Sie bedeuten nicht, dass erlittenes Leid durch die gewährten Leistungen abgegolten werden kann. Neben den Entschädigungen, die den betroffenen Opfern direkt und persönlich zukommen, soll der Blick in Zukunft auch darauf gerichtet sein, welche Lehren aus den Menschheitsverbrechen im Nationalsozialismus gezogen werden und wie diese künftigen Generationen vermittelt werden können.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erschließung und Präsentation aller einschlägigen Quellen. Auch das zugehörige Wissen soll an zentraler Stelle nachgewiesen, zusammengeführt und greifbar sein – verknüpft mit historischen, rechtlichen und aktenkundlichen Informationen. Die Präsentation dieser Informationen soll in einem Themenportal erfolgen – als Angebot für die Verwandten bzw. Nachkommen der Opfer, für wissenschaftliche Zwecke und für die interessierte weltweite Öffentlichkeit.

Das Pilotprojekt. Im Juli 2020 wurde mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Landesarchiv Baden-Württemberg ein Pilotprojekt bewilligt, das die Sachakten des Landesamts für die Wiedergutmachung im Staatsarchiv Ludwigsburg über die Laufzeit von 1945 bis in die 1970er Jahre fachgerecht erschließen soll. Dabei handelt es sich überwiegend um allgemeine Verwaltungsunterlagen wie Karteien, Informationsmaterial, Berichte, Statistiken, Auswertungen und Korrespondenz der Behörde. Die Projektarbeiten sollen Ende 2022 abgeschlossen sein. FIZ Karlsruhe als Kooperationspartner des Landesarchivs bringt in dieses Projekt vor allem seine wissenschaftlich-technische Expertise aus dem Forschungsbereich Information Service Engineering (ISE) ein.

Research Solutions und FIZ Karlsruhe

Neuer Lieferdienst
für akademische Einrichtungen

 

Das Akademische Programm von AutoDoc ergänzt die Fernleihe und bietet sofortigen Zugriff auf urheberrechtskonforme Zeitschriftenartikel im Volltext.

Research Solutions, Inc., ein Vorreiter in der Bereitstellung von cloudbasierten Workflow-Lösungen für FuE-betreibende Unternehmen, gibt bekannt, dass seine 100%ige Tochtergesellschaft Reprints Desk gemeinsam mit FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur das Akademische Programm von AutoDoc als Dokumentlieferdienst für akademische Einrichtungen anbietet. Dieses neuartige Angebot ermöglicht über FIZ Karlsruhes Volltextlieferdienst AutoDoc sofortigen Zugriff auf die Academic Collection von Reprints Desk. Als Ergänzung zur Fernleihe entwickelt, liefert das Akademische Programm von AutoDoc akademischen Einrichtungen schnell und kostengünstig Dokumente, wenn ein Artikel nicht über eine Subskription beim Verlag erhältlich ist und über Fernleihe nicht pünktlich und hochwertig geliefert werden kann.

autodoc.products.fiz-karlsruhe.de/en/services/akademisches-programm-von-autodoc

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