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Open Password – Dienstag, den 23. Mai 2017

#202

Open Password – Julian Assange – Wikileaks – Non-Textual Information – Wissenschaftliche Software — Jasmin Schmitz – ZB MED – Forschungsdaten – Urheberrecht – Open Science – Best Practice – Ad-hoc AG Wissenschaftliche Software – FORCE11 Software Citation Working Group – Software Citations Principles – Big Data – Compliance Solutions – LexisNexis


Lieber Password-Leser,

haben Sie gestern unseren Password-Pushdienst vermisst?  Versuchten Sie, auf unsere Website zu kommen, und blieben erfolglos? Ein technischer Ausfall beim Provider zwang uns zum Abwarten, ohne dass wir selbst etwas machen konnten.

Aber jetzt geht es zum Glück weiter! Für alle eventuell entstandenen Misshelligkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Herzlichst
Ihr Willi Bredemeier

 

Zitate

Schweden stellt Ermittlungen
gegen Julian Assange ein

 

Detained for 7 years without charge

Charlie‏ @zoon0politikon: Ermittlungen gegen #WikiLeaks-Gründer Julian #Assange beendet: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-05/schweden-stellt-ermittlungen-gegen-assange-ein … Eine Auslieferung an die USA ist damit vom Tisch!

Julian Assange @JulianAssange: Detained for 7 years without charge by while my children grew up and my name was slandered. I do not forgive or forget.

  1. Conference on Non-Textual Information

Wissenschaftliche Software:

Ganz ähnliche Probleme
wie bei Forschungsdaten

Von Jasmin Schmitz, schmitz-jasmin@web.de

Software and Services for Science (S3) am 10. und 11. Mai in Hannover. Im Fokus der internationalen Konferenz stand das Thema „Wissenschaftliche Software“. Schnell wurde deutlich, dass es deutliche Parallelen zu Forschungsdaten gibt. Insgesamt spielt Software – insbesondere offene Software – eine entscheidende Rolle für das Erreichen von Open Science. Die Konferenz wurde gemeinsam von TIB, ZBW und ZB MED organisiert.

Bedeutung von Software in der Wissenschaft. 68% der Wissenschaftler geben an, dass ihre Forschungsarbeit ohne Software unmöglich wäre. Allerdings zeigt sich auch, dass 71% der Wissenschaftler keine formale Ausbildung zur Nutzung oder Programmierung von Software erhalten haben, das Thema also – trotz seiner Bedeutung – nicht im Zentrum der Vermittlung von Methoden und Arbeitsweisen steht.[1]

Um wissenschaftliche Software zu definieren, wird ein pragmatischer Ansatz verfolgt: Als wissenschaftliche Software werden alle jene Anwendungen bezeichnet, die in wissenschaftlichen Artikeln zitiert werden[2].

Grundsätzlich können bei Software drei Arten unterschieden werden[3]:

–          Tools für einen bestimmten Zweck;

–          Softwareanwendungen;

–          Infrastruktur und Online-Services.

 

[1] Neil Chue Hong: Software sustainability – guidelines for the selfish scientist: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/software-sustainability-guidelines-for-the-selfish-scientist-1/

[2] Martin Fenner: Workflows for assigning and tracking DOIs for scientific software: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/workflows-for-assigning-and-tracking-dois-for-scientific-software-1/

[3] Konrad U. Förstner: What is good scientific practice for research software?: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/what-is-good-scientific-practice-for-research-software/

Problemlagen. Die Parallelität zwischen Forschungsdaten und Software zeigt sich insbesondere darin, dass die gegenwärtigen Probleme nahezu identisch sind[1]:

–          Unsicherheit bei urheberrechtliche Fragen. Die zentrale Frage lautet hier: Wem gehört der Quellcode?;

–          keine standardisierte Qualitätskontrolle;

–          fehlende Versionskontrolle und fehlendes Management bei der Softwareerstellung;

–          unzureichende Dokumentation, die eine effektive Nachnutzung unmöglich macht;

–          Unsicherheit, inwieweit eine Langzeitverfügbarkeit gewährleistet werden kann;

–          fehlende Referenzierbarkeit und Zitierfähigkeit sowie fehlende Konventionen, wie man Software zitiert;

–          tote Links.

Die Probleme sind vor allem die folgenden (auch hier ergeben sich Parallelen zu Forschungsdaten) [2]:

–          fehlendes Bewusstsein um die Bedeutung;

–          unzureichende Fähigkeiten;

–          Zeitmangel;

–          fehlende Anreize und Belohnungsstrukturen;

–          keine kontinuierliche Finanzierung;

–          fehlende Workflows für Review;

–          Konkurrenzdenken.

Eine weitere Parallele zu Forschungsdaten zeigt sich dahingehend, dass Softwarecode von Wissenschaftlern noch relativ selten publiziert wird. Dies ist wie folgt zu erklären[3]:

–          Angst, nicht gut genug zu sein;

–          Angst vor geistigem Diebstahl;

–          fehlende Anreize;

–          wenige bis keine Kenntnisse darüber, wie man offene Lizenzen nutzt.

Rechtliche Einordnung. Rechtlich unterliegen Softwareentwicklungen dem Urheberrechtsgesetz. Relevante Paragraphen sind hier 1, 2, 7, 8 sowie 69a-69c[4]. Software gilt demnach als Schriftwerk. Die Rechte an Softwareentwicklungen liegen zunächst beim Urheber. Im Falle einer Softwarentwicklung im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses, bei der die Softwareentwicklung zu den Arbeitsaufgaben gehört, geht das Recht an den Arbeitgeber über. Komplizierter kann es werden, wenn mehrere Entwickler an der Erstellung einer Software zusammenarbeiten oder diese weiterentwickeln. Das Gesetz regelt, dass diese ihr Urheberrecht nur gemeinsam ausüben können. Hier sind klare Absprachen im Vorfeld notwendig, was mit der Software passieren soll.

[1] Edzer Pebesma: Incentives and rewards in scientific software communities: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/keynote-incentives-and-rewards-in-scientific-software-communities/

Konrad U. Förstner: What is good scientific practice for research software?: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/what-is-good-scientific-practice-for-research-software/

Patrick J. C. Aerts: Solid scenario’s for sustainable software: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/solid-scenarios-for-sustainable-software/

[2] Konrad U. Förstner

[3] Neil Chue Hong

[4] Nikolaus Forgó: Legal requirements for software sharing and collaboration: Legal requirements for software sharing and collaboration: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/legal-requirements-for-software-sharing-and-collaboration/

Entwicklungen in Deutschland. Allianz Initiative: Ad-hoc AG Wissenschaftliche Software. Ziel der Arbeitsgruppe „Wissenschaftliche Software“ ist es, Empfehlungen zu sammeln und diese an die Wissenschaft heranzutragen. Die gute wissenschaftliche Praxis soll auch bei der Software Anwendung findet. Bei der Formulierung von Guidelines ist die Einbindung der jeweiligen wissenschaftlichen Communities unerlässlich. Folgende Punkte sollten aus Sicht der Arbeitsgruppe angegangen werden[1]:

–          Bewusstseinsbildung für das Thema;

–          Formulierung von Standards zur guten wissenschaftlichen Praxis;

–          Festschreiben von Qualitätsstandards;

–          Schaffung institutioneller Plattformen;

–          Sicherstellung der Zitierfähigkeit;

–          Schaffung von Anreizen;

–          Integration von „Computational Skills“ in die wissenschaftliche Ausbildung;

–          Auslotung neuer Karrierewege: Software Scientist;

–          Formulierung von Handreichungen zu rechtlichen Aspekten;

–          Sicherstellung einer längerfristigen Finanzierung;

–          nationale und internationale Vernetzung.

Vorschläge zur Sicherstellung der Zitierfähigkeit: FORCE11 Software Citation Working Group: Um Anreize zum Publizieren zu schaffen, ist die Sicherstellung der Zitierfähigkeit der Software von zentraler Bedeutung. Eine Arbeitsgruppe von FORCE11 entwickelte daher „Software Citations Principles“, die eine erste Orientierung bieten sollen. Die Prinzipien lassen sich wie folgt zusammenfassen[2]:

–          Die Software selbst sollte zitiert werden, nicht das dazugehörige „Software Paper“. Zeitschriften, die wie das Journal of Open Source Software (JOSS) entsprechende Software Paper publizieren, sind als Übergang gedacht,

–          Persistente Identifikatoren sind unabdingbar, um die Zitierfähigkeit sicherzustellen, sollten also standardmäßig bei der Veröffentlichung vergeben werden,

–          Es sollte ein „Citation File“ erstellt werden, in dem hinterlegt wird, wie die Software zu zitieren ist.

Big Data. Zwischen wissenschaftlicher Software und Big Data bestehen enge Verknüpfungen. Das Projekt „BigDataEurope“ hat zum Ziel, die von der Europäischen Kommission in Förderprogramm Horizon 2020 benannten globalen gesellschaftlichen Herausforderungen mit datengetriebenen Anwendungen anzugehen. Wie sich gezeigt hat, stellt die Heterogenität der Daten die größte Herausforderung dar. Eine Plattform, auf die Anwendungen aufgesetzt werden können, ist Anfang des Monats gestartet[3].

 

[1] Konrad U. Förstner

[2] Daniel S. Katz: Software citation: a cornerstone of software-enabled research: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/software-citation-a-cornerstone-of-software-enabled-research-1/

[3] Sören Auer: BigDataEurope – The collaborative creation of an open software platform for researchers addressing Europe’s societal challenges: https://events.tib.eu/nontextualinformation2017/programme/lecture/bigdataeurope-the-collaborative-creation-of-an-open-software-platform-for-researchers-addressing-e-1/

Jetzt arbeite ich schon drei Monate im Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchiv und habe mich immer noch nicht an die merkwürdigen Reaktionen von Nicht-Archivaren gewöhnt, wenn ich erzähle, dass ich in einem Archiv arbeite. Von einem freundlichen Desinteresse, über Stirnrunzeln bis hin zu einem abschätzenden Blick über meine Gesamtgestalt – alles habe ich schon erlebt. Am liebsten sind mir aber die Menschen, denen ganz spontan und aus tiefstem Herzen der Satz entfleucht: „Das wäre ja nichts für mich, den ganzen Tag in einem staubigen Keller sitzen und in altem Papier wühlen.“

Für alle, die es interessiert, ich arbeite nicht in einem dunklen, staubigen Keller und ich lese auch nicht den ganzen Tag alte staubige Akten. Ich trage auch keine mausgraue Kleidung und habe nicht vor, mir in der nächsten Zeit einen Dutt anzuschaffen. Eine Brille besitze ich tatsächlich, aber das schon seit vielen Jahren.

Mein Arbeitsplatz befindet sich in den ehemaligen „Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken“ in Berlin-Reinickendorf. Diese wurden Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Wir sitzen in einem Backsteingebäude, das typisch für Fabriketagen, meterhohe, lichtdurchflutete Räume hat. Und die Arbeit macht richtig Spaß, ist vielseitig und hat nur manchmal etwas mit Staub zu tun. Da wir nur zu zweit sind (der Chef und ich), mache ich alles, was in einem Archiv anfällt und vieles mehr.

Gleich im Januar habe ich eine Woche lang einen Mitarbeiter eines Wirtschaftsunternehmens geschult, der ein historisches Archiv für die Firma aufbauen soll. In den Bereich Schulungen gehört es auch Schülergruppen durch das Archiv zu führen und den Teilnehmenden die Archivarbeit näher zu bringen. Außerdem bin ich für die Betreuung der Praktikanten zuständig. Im Februar habe ich gelernt, was für ein enormer Verwaltungsakt es ist Fördermittel zu beantragen. Alle, die schon mal ihren Förderantrag in „Eureka 2020“ eingestellt haben, wissen, von was ich spreche. Nebenbei müssen Blogbeiträge für unseren Archivblog geschrieben werden, lizenzfreie Fotos dafür gesucht oder selbst aufgenommen werden und die eine oder andere Publikation redigiert werden.

„Können Sie mir eine Liste von Bekleidungsfabrikationen aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert zusammenstellen?“ „Haben Sie Informationen zur Firma xyz?“ „Ich brauche die Ausbildungsordnung für Maschinenschlosser aus den 80er Jahren.“ „Ich benötige einen Ausbildungsnachweis für meinen Rentenantrag.“ Das ist nur eine Auswahl von Fragen, die unsere Nutzer an uns stellen. Um diese Fragen beantworten zu können, recherchieren wir in unseren eigenen Archiv- und Bibliotheksbeständen, aber auch in verschiedenen Datenbanken im Internet.

Als Verantwortliche für das Magazin bin ich gerade mit der Umstrukturierung desselben beschäftigt. Das ist nicht nur eine logistische Aufgabe, sondern auch eine körperliche, wenn gefühlte Tausende von Archivkartons von einem in ein anderes Regal verfrachtet werden müssen. Zudem soll ich mich um eine neue Archivdatenbank und der dazugehörigen Technik kümmern. Auch wir wollen unsere Archivalien ins Archivportal D stellen. Darum besuche ich auch Weiterbildungen insbesondere zur Digitalisierung.

Eine Bibliothek mit 30.000 Büchern haben wir auch. Da diese bisher nicht verzeichnet wurde und auch nur zum Teil geordnet ist, muss auch hier eine Lösung gefunden werden…Es wird also auch weiterhin spannend bleiben.

Jetzt freue ich mich, dass mein Chef nach Ostern aus seiner zweimonatigen Elternzeit zurückkommt. Dann kann ich mich endlich in den „Keller“ zurückziehen, die staubigen Akten „lesen“ und verzeichnen – was übrigens auch eine Hauptaufgabe einer Archivarin ist.

  1. LexisNexis Compliance Solutions Conference

Best Practices und Lösungen

  1. Mai, 2. LexisNexis Compliance Solutions Conference – Best Practices and Compliance-Lösungen – Das Networking-Event, im Hilton Köln. – www.compliance-solutions-conference.de – Das Programm:

9 Uhr, Keynote: LegalTech, RegTech, ComTech – Lässt sich gute Unternehmensführung digitalisieren? (Dr. Rainer Markfort, Vorstand Deutsches Institut für Compliance, Berlin)

9.30 Uhr, Umfassende Compliance Checks – rechtliche Anforderungen sicher, schnell, effizient und nachvollziehbar implementieren (Olaf von der Lage, CEO complias AG)

10.40 Uhr, Praktische Schwierigkeiten in der Umsetzung der Geschäftspartnerprüfung (Dr. Roman Zagrosek, Geschäftsführer Compliance Solutions GmbH)

11.20 Uhr, Compliance Due Diligence as a Shared Service (Dr. Peter Fleischmann, Corporate Compliance Officer, Rheinmetall AG)

12 Uhr, Wirksame Prävention durch risikobasierte Geschäftspartner Due Diligence (Wolfgang Kloiber, Sales Manager Compliance Solutions, targens GmbH)

13.40 Uhr, Haufe Compliance Management. Software, Training, Consulting: Eine ganzheitliche Lösung für die Sicherstellung von Compliance in Unternehmen (Michael Bernhard, Produktionsmanager Compliance, Haufe Gruppe & Karl Würz, Geschäftsführer, CompCor Compliance Solutions GmbH & Co. KG)

14.20 Uhr, Wölfe im Schafspelz und andere Terroristen – Rechtssichere Geschäftspartnerüberprüfungen auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – (Ina Rothe & Christian Klos, Geschäftsführer, Two Towers Consulting GmbH & Co KG)

15.30 Uhr, Elektronische Hinweisgebersysteme – Anforderungen, Einsatzbereiche, Best Practices (Kenan Tur, Gründer und Vorstand, Business Keeper AG)

16.10 Uhr, Angemessene Implementierung eines Risikomanagements nach dem neuen Geldwäschegesetz unter Berücksichtigung der MaRisk 6.0 (Tim Mellage, Chief Compliance Officer, Erste Financial Services GmbH)

16.50 Uhr, Wrap Up

Archiv & Touchpoint

Das Open Password Archiv Plus bündelt mehr als 1.100 Beiträge aus den Open Password Pushdiensten seit 2016.

 

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Mit der Auswertung per KI Abfrage stehen ihnen unendliche Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können Themen suchen, Fachbegriffe zusammenfassen und erläutern lassen. Hier geht es zum GPT des Open Password Archiv.

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