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Open Password – Dienstag,
den 13. August 2019

# 608

 

DIMDI – Jens Spahn – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – Karl Broich – Dietrich Kaiser – Festsymposion – Fachinformationsbranche – Pionierjahre – PATINFO 2019 – Technische Universität Ilmenau – Christoph Hoock – Sabine Milde – Willi Bredemeier – Künstliche Intelligenz – Markenrecht – Markengesetz – Senta Bingeners – Deutsches Patent- und Markenamt – Durchschnittsfachmann – Rudolf Meyer – Meyer & Döring – Benjamin Grau – Julia Harrasz – Julia Harrasz Murgitroyd – Christine Maierl – Europäisches Patentrecht – Lizenzierungen – Markenwert – Bewertungsmodelle – Verbietungsrecht – Jan Bernhard Nordemann – Boehmert & Boehmert – Rechtsschutz – China – Robert Sterner – Audi – Automobilindustrie – Fälschungsfabriken – Schadenersatz – Dieselskandal – Zoll – Track-and-Trace-Fälle – Öffentlichkeit – Rechtsdurchsetzung – Polen – Brasilien – Großbritannien – Rolf Claessen – ZB MED – Forschungsdatenmanagement – Electronic Lab Notebooks – GBI-Genios – Häufigkeitssuche – ASpB – Posterausstellung

 

DIMDI

Statt Festsymposion zum 50. Geburtstag
Anordnung des Gesundheitsministers
zur Fusionierung mit BfArM

DIMDI (Köln) hat die Feiern für ein Festsymposion am 21. September anlässlich seines 50. Geburtstages abgesagt. Grund dafür ist die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angeordnete Zusammenlegung des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Da das DIMDI über etwa 150 Mitarbeiter, das BfArM hingegen über 1.500 Angestellte verfügt, ließe sich auch von einer Übernahme des DIMDI durch das Bundesinstitut sprechen. Zu diesem Bild passt, dass BfArM-Präsident Karl Broich die kommissarische Leitung des DIMDI übernehmen soll, sobald der jetzige Präsident des DIMDI, Dietrich Kaiser, in den Ruhestand gegangen ist. Das wird zum 1. Oktober dieses Jahres geschehen. Die Fusionierung selbst soll im zweiten Halbjahr 2020 vollzogen werden.

Die Struktur der klassischen Fachinformationsbranche, wie wir sie in den 80er und 90er Jahren kannten, zerfasert damit weiter und wird bald nur noch in Restbeständen vorhanden sein.

Gesundheitsminister Spahn hat seine Anordnung mit einer besseren Ausschöpfung von Ressourcen und einer nach der Zusammenlegung besseren Zusammenarbeit zwischen den beiden nachgeordneten Behörden begründet. Es wird vermutet, dass er den anstehenden Rückzug des DIMDI-Präsidenten ins Privatleben als Gelegenheit wahrnahm, um die Fusionierung zu veranlassen. Die Anordnung selbst kam für das gesamte DIMDI überraschend, da sie in keine  Konsultation, die der Entscheidung Spahns vorangegangen wäre, einbezogen worden war.

DIMDI war lange Jahre eine Pioniereinrichtung in der sich entfaltenden Fachinformationsbranche. Dietrich Kaiser trat 1986 in die Online-Branche ein und gestaltet sie solange wie Password besteht. Das ursprünglich geplante Festsymposion wäre ein guter Anlass gewesen, die Repräsentanten der Pionierzeit noch einmal zusammenzuführen. Password hat mit Dietrich Kaiser und anderen Repräsentanten von DIMDI sehr gut zusammengearbeitet und bedauert, dass ein Abschied vom DIMDI-Präsidenten in einem angemessenen Rahmen nicht möglich sein wird. Aber einen publizistischen Abschied von DIMDI und Dietrich Kaiser nehmen wir demnächst sehr wohl.

 

 

 

PATINFO 2019

Wertbestimmung von Patenten
wie „Kaffeesatzlesen auf dem Basar“

 

Im Kampf gegen große Fälscherfabriken
helfen Zoll und andere Länder nur bedingt

 

Von den Behörden
mehr oder minder im Stich gelassen

  1. Kolloquium der Technischen Universität Ilmenau über Patentinformation und gewerblichen Rechtsschutz, PATINFO 2019 – IP und AI – Wunsch oder Wirklichkeit – Herausgeber: Christoph Hoock und Sabine Milde, Ilmenau 2019

Dritter Teil

Von Willi Bredemeier

Künstliche Intelligenz entwickelt sich unwiderstehlich und wird auf längere Sicht zu einer Revolution des Patentinformationsbereiches führen. Derzeit allerdings verlaufen die AI-Revolution oder ihre Vorstufen zu ihr eher Schritt für Schritt, wenn nicht holperig, oder es werden lediglich künftige Aussichten beschrieben. Das gilt für die Patentrecherche ebenso wie für die Erarbeitung von Prognosen, die Optimierung interner Prozesse, das Management von Patentportfolio und die Fertigung von Produkten durch den 3D-Drucker. Wenn sich alles ändert, muss sich auch das Patentrecht wandeln. Wieviel Zeit bleibt dem Rechtssystem, die nötigen Anpassungen vorzunehmen, und wie sehen diese Anpassungen aus? Wie weit sind entsprechende Überlegungen bereits gediehen? Die Ausführungen der Referenten zu mehreren Rechtsbereichen hinterließen den Eindruck, dass der gegenwärtige Handlungsdruck (noch) nicht allzu hoch ist und das Denken darüber, wie AI und seine Spezifika in das Rechtswesen einzubinden und zu berücksichtigen sind, bislang ziemlich vorläufig bleibt.

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Neues Markengesetz. Prüfung von Patentanträgen.
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Zu dem im Januar in Kraft getretenen neuen Markengesetz sind weitergehende Überlegungen ob mit oder ohne Künstliche Intelligenz zumindest aktuell ziemlich irrelevant. Das ließ sich den Ausführungen Senta Bingeners vom Deutsche Patent- und Markenamt (München) entnehmen (in: „Neue Markenformen infolge des neuen Erfordernisses klarer und eindeutiger Bestimmbarkeit statt grafischer Darstellbarkeit“). Denn seit das neue Gesetz Rechtskraft erlangt hat, „gingen im DPMA nur wenige Anmeldungen unkonventioneller Marken unter Nutzung der neuen Darstellungsoptionen ein, nämlich eine Klangmarke, eine Multimediamarke und eine sonstige Marke in Form einer Farbkombinationsmarke. Die beim DPMA nicht sehr intensive (oder praktisch nicht vorhandene, Red.) Nutzung entspricht aber etwa der Nutzungsintensivität dieser europäisch schon länger verfügbaren Optionen beim EUIPO“ (154).

Bei der Prüfung von Patentanträgen gehen die Prüfer von einem hypothetischen „Durchschnittsfachmann“ als einem rechtlichen Konstrukt aus. Daran wird sich in absehbarer Zukunft nichts ändern, meinte Rudolf Meyer von den Patentanwälten Meyer & Döring (Erlangen), in: „Der Fachmann – ein Wesen von künstlicher oder natürlicher Intelligenz?“ Denn „eine treffsichere Beurteilung des Vorliegens einer erfinderischen Tätigkeit durch eine Maschine (wird) wohl noch lange „Zukunftsmusik“ bleiben“ (33).

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Patentierbarkeit von Entwicklungen in der Künstlichen Intelligenz – Lizenzierbarkeit, Berechnung des Wertes von Marken.
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Anders als Japan hat sich die europäische Rechtspolitik von dem Aufstieg der Künstlichen Intelligenz nicht beeindrucken lassen, so dass „das Erlangen eines europäischen Patents im Bereich der KI sich als überaus schwierig darstellt“ (87) – so Benjamin Grau, Julia Harrasz Murgitroyd und Christine Maierl (München), in: „Keep it secret – Schutz von KI im Europäischen Recht“.

Daher empfehlen Grau und andere, statt ein Patent anzustreben, eine Ausweichstrategie, nämlich ihre KI-Entwicklungen geheim zu halten. Das wäre mit Folgearbeiten verbunden: „Entsprechend muss nun das Geschäftsgeheimnis-Portfolio überprüft und dokumentiert werden. Gleichermaßen sollten Arbeitsverträge, Lieferverträge, Lizenzverträge etc. überarbeitet … und auch bestehende Verträge an den neuen gesetzlichen Rahmen angepasst werden“ (89).

In Lizenzierungsverhandlungen mit und ohne KI-Produkten kommt es vor allem auf den Wert der zu lizenzierenden Marke an. Patentanwalt Rolf Claessen von Freischem und Partner (Köln), in: „Der Wert der Marke“ hatte allerdings den Eindruck gewonnen, dass es dort „in der Regel wie auf einem Basar zugeht und die unterschiedlichen Modelle als Argumente der Parteien dienen. Die … hochkomplexen und teilweise auch sehr kostspieligen Bewertungsmodelle kommen auf sehr unterschiedliche Markenwerte. Es kommt mir manchmal wie sehr teures Kaffeesatzlesen vor“ (157).

Claessen empfahl daher für den Inhaber einer Marke einen Wechsel des Bezugsrahmens: „Aus meiner Sicht ist ein ganz anderer Aspekt des Wertes der Marke viel praxisrelevanter als die monetäre Bewertung: die ganz ursprüngliche Funktion der Marke, nämlich das Verbietungsrecht. Die Marke ist für Ihr Unternehmen so wertvoll, da Sie Ihre Produkte von den Produkten der Wettbewerber unterscheiden … und den Wettbewerbern die Benutzung der Marke untersagen können. Das klingt trivial – nur übersehen manche Unternehmen diesen ganz einfachen Zusammenhang.“

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Im Automobilbereich gibt es praktisch nichts mehr, was nicht gefälscht wird.
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Die massenhafte rechtswidrige Produktion von Imitaten ist längst realisiert, wenn auch nicht über 3D-Drucker, vielmehr in Asien und vor allem in China. Das stellte Robert Sterner von Audi (Ingolstadt) in: „Aktuelle und künftige Herausforderungen für einen effektiven Marken- und Produktschutz am Beispiel der Automobilindustrie“ in einem weiteren Highlight der PATINFO fest.

In Ostasien werden Imitate „im großen Stil in Fabriken hergestellt. … Die Qualität dieser Teile ist unterschiedlich, hat sich aber in den letzten Jahren immer weiter verbessert. Die Fälscher haben nämlich ihre nicht unerheblichen Gewinne aus dem Geschäft mit rechtswidrigen Marken- und Designkopien in bessere und größere Produktionsmaschinen reinvestiert und die Herstellerprozesse sowie den Vertrieb deutlich optimiert. So kommen ständig mehr gefälschte Ersatzteile und gefälschtes Zubehör in Umlauf und finden ihren Weg von Asien in die ganze Welt. Der Verkauf an Endverbraucher erfolgt dabei regelmäßig in kleineren Einheiten über das Internet. Händler werden auf der Grundlage konkreter Bestellungen über den Postweg oder in größeren Mengen per Schiffscontainer versorgt. … Im Automobilbereich … gibt es zwischenzeitlich praktisch nichts mehr, das nicht gefälscht wird“ (130).  2019 kam allein der Weltmarkt für gefälschte Kfz-Ersatzteile auf 90 Milliarden Dollar. Ein relativ neuer aber rasch wachsender Markt stellen zum Teil komplett gefälschte Apps dar (132).

Für die geschädigten Unternehmen bedeutet es bereits eine Herkulesaufgabe, die “besonders aktiven Anbieter herauszufiltern und, sofern sie greifbar sind, gerichtlich zu verfolgen“ (133). Sie greifen dabei auf eine Spezialdatenbank zurück, mit der auch Ermittlungsbehörden und Detekteien arbeiten. Nach der Identifizierung eines Fälschers muss ihm eine Schutzrechtsverletzung nachgewiesen werden. Dabei reichen Testkäufe nicht aus. Vielmehr bedarf es „zusätzlicher Nachweise, die insbesondere mit einem detaillierten und eventuell aufwendigen Abgleich zwischen dem Original und der Kopie herbeizuführen sind“ (134).

Danach muss versucht werden, die finanziellen Grundlagen der Fälscher „über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen anzugreifen und ihre Lieferanten und Händler aufzudecken und zu belangen“ (135). Allein 2018 hat Audi in China 192 Razzien angestoßen. Diese haben zu Beschlagnahmen von Produkten im Wert von 76 Millionen Euro geführt.

Allerdings werden die Unternehmen in ihrem Abwehrkampf gegen die Fälschungsfabriken von den Behörden mehr oder minder im Stich gelassen, dies möglicherweise auch eine Folge der Entwicklung, dass die Automobilindustrie (beispielsweise wegen der Dieselskandale, Red.) „derzeit keinen besonders guten Stand bei den politisch Verantwortlichen“ hat (137).  Zudem ist der Zoll „überwiegend durch vorrangige Themen in den Bereichen Terrorabwehr und Drogenbekämpfung gebunden. Einzig im Falle ganz konkreter Hinweise auf rechtsverletzende Waren wird umfassende Unterstützung in Aussicht gestellt. So kontrollieren Zollbehörden dann genauer auf gefälschte Waren, wenn sie vorab Informationen zu einem bestimmten Container erhalten und sichergestellt ist, dass kurzfristig nach dessen Anhalten die darin befindlichen Produkte durch den jeweiligen Markeninhaber verifiziert werden. Entsprechend versuchen wir, den Behörden sogenannte „Track-and-Trace-Fälle“ zu liefern, was mit großem Aufwand verbunden ist, weil wir uns dazu mit der Logistik der Fälscherbetriebe im Herstellerland vertraut machen müssen“ (136).

Ist die Öffentlichkeit eine Hilfe bei den Bemühungen der Unternehmen, ihr Recht durchzusetzen? „Lange Zeit haben es die Unternehmen vermieden, mit dem Thema von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Kunden sollten nicht verunsichert werden.“  Das hat sich mittlerweile geändert. Bislang wurden PR-Erfolge vor allem im Internet und besonders im Fernsehen erzielt.

Angesichts vieler Rechtsverletzungen und begrenzter Ressourcen sind auch Probleme der Rechtsdurchsetzung in den einzelnen Ländern zu bedenken: „Was hilft ein großer Fall, wenn er am Ende juristisch nicht umgesetzt werden kann, weil die Gerichte nicht praktikable Anforderungen an die Beweislast stellen oder Argumente einbringen, die mit dem gesunden Menschenverstand wenig zu tun haben oder die Verfahren derart in die Länge ziehen, dass es nicht zumutbar ist, solche Fälle überhaupt anzugehen? Wenn in einem polnischen Gericht ernsthaft angeführt wird, die Verjährung beginne unabhängig von der Kenntnis des Markeninhabers an dem Tag, an dem die Fälschung auf den Markt gebracht wird, oder sich in Brasilien der einfachste Zollfall jahrelang hinzieht, so sind das Umstände, die in Anbetracht des wichtigen Gebots der Effektivität ebenso Berücksichtigung finden müssen wie Kostenaspekte. Letzere wirken beispielsweise in Großbritannien immer wieder hemmend“ (138f.)

Oberstes Ziel der Aktivitäten ist es, „die besonders gefährlichen Produkte in möglichst großem Umfang anzugehen und die Ressourcen gezielt dafür einzusetzen“ (140), beispielsweise also prioritär Fälle anzugehen, in denen Traglenker, Bremsscheiben und Airbags gefälscht werden.

Neuerdings entfalten auch große chinesische Unternehmen Markenschutzaktivitäten, so dass die Hoffnung besteht, dass diese die chinesischen Behörden veranlassen, demnächst stärker als bisher gegen die „Fälscherfabriken“ vorzugehen.

GBI-Genios

Mit neuer Funktion zur Häufigkeitssuche
Fast 1.000 neue E-Books

GBI-Genios hat für die Suche eine Funktion zur Häufigkeitssuche eingeführt. Mit dem #n-Operator kann ab sofort nach Dokumenten gesucht werden, in denen der Suchbegriff mindestens n-mal vorkommt.

Unter den neuen Datenbankangeboten sind die Firmenprofil- und Bilanzdatenbanken von WORLDBOX die Highlights. Darüber hinaus wurden 13 Fachzeitschriften neu aufgenommen, darunter die a3Bau vom Verlag Österreich, die Zeitschrift für historische Forschung von D&H und DIE WIRTSCHAFT vom Verlag Neue Osnabrücker Zeitung sowie weitere Fachzeitschriften aus Asien und dem mittleren Osten (unter anderem Bangladesh Monitor, Iran International und Reseller Middle East).

Im E-Book-Bereich wurden 943 neue Titel von Duncker&Humblot (D&H) freigeschaltet.

Briefe

ASpB-Jahrestagung mit Posterausstellung
für Projektideen 

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spezialbibliotheken, liebe Auszubildende und Studierende,

vom 4. bis 6. September 2019 findet die 37. Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken ASpB e. V. in Frankfurt a.M. statt. Auch in diesem Jahr fördert die ASpB im Rahmen der Posterausstellung auf der Tagung Projektideen, die folgenden Zielen dienen:

Umsetzung innovativer Konzepte zur Weiterentwicklung spezialbibliothekarischer Dienstleistungen
Förderung der Zusammenarbeit von Spezialbibliotheken und Informationsspezialisten aus der Berufspraxis
Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in SpezialbibliothekenWege und Konzepte zur Interessenvertretung von Spezialbibliotheken gegenüber Trägereinrichtungen, Politik und Öffentlichkeit.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter http://aspbtagung.de/allgemeine-informationen/call-for-posters/ <http://aspbtagung.de/allgemeine-informationen/call-for-posters/>

Einsendeschluss für Poster ist der 15. August 2019!

Mit freundlichen Grüßen Ihre ASpB-Geschäftsstelle, Corinna Haas

ZB MED

Forschungsdatenmanagement:
Electronic Lab Notebooks

„Im Zuge des Ausbaus von Service und Beratung hat 2018 das Thema der Elektronischen Laborbücher, sogenannter Electronic Lab Notebooks oder kurz ELN, eine hohe Bedeutung bekommen. Der Informations- und Beratungsbedarf der potenziellen Nutzenden dieser Tools ist enorm gestiegen.

ZB MED hat daher begonnen, eine Informationsbasis aufzubauen. Sie umfasst zum einen Auswahlkriterien für ein ELN, zum anderen die Dokumentation einzelner Produkte mit Relevanz für die Lebenswissenschaften. Zudem enthält sie auch Ergebnisse qualitativer Interviews mit Anwenderinnen und Anwendern verschiedener ELNs als Best-Practice-Beispiele. Ein Vortrag und ein Webinar im Rahmen der Arbeitsgruppe ELN der Leibniz-Gemeinschaft vermittelten erste Ergebnisse. Inhalt eines weiteren Webinars speziell für unsere Datenzentren war die Umstellung des Systems zur Registrierung von DOIs mit neuen Funktionen.“

In: ZB MED – Jahresbericht 2018 – Besser forschen

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