Open Password – Dienstag, den
- September 2018
# 439
Twitter – Marc Benioff – Salesforce – TIME – Europäisches Urheberrecht – „Leistungsschutzrecht“ – Lobbyismus – George Orwell – Willi Bredemeier – Europäisches Parlament – Google – Verleger – Upload-Filter – Snippets und Links – Patrick Beuth – DER SPIEGEL – Kreative – Suchmaschinen – VG Medien – Deutschland – Spanien – Axel Springer – BILD – Friedhelm Greis – Golem – Europäische Kommission – GBI – Ralf Hennemann – Datenbankfrühstück – Werner Müller – Ragna Seidler de-Alwis
Salesforce-Inhaber kauft
US-Nachrichtenmagazin als Privatmann
@Benioff: The power of Time has always been in its unique storytelling of the people & issues that affect us all & connect us all. A treasure trove of our history & culture. We have deep respect for their organization & honored to be stewards of this iconic brand.
Der Inhaber von Salesforce, Marc Benioff, nachdem er das US-Nachrichtenmagazin als Privatmann gemeinsam mit seiner Frau für 190 Millionen Dollar erworben hatte
Europäisches Urheberrecht
und „Leistungsschutzrecht“
Im Geschwurbel der Lobbyisten
und der Orwellianischen Umdeutung
von Zusammenhängen
sind die Argumente untergegangen
Von Willi Bredemeier
Im Juli hatte das Europäische Parlament einen Vorschlag auf eine Reform des Europäischen Urheberrechts knapp abgelehnt. In der letzten Woche stimmte sie mehrheitlich einem neuen Vorschlag zu, obgleich sich die Knackpunkte kaum verändert hatten. Jetzt müssen noch die EU-Mitgliedsländer auf der Ebene des Ministerrats zusammenfinden, damit die Reform europäische Gesetzeskraft erhält. Die Chancen sind gut, dass es dazu kommen wird: Die öffentliche Meinung ist gegenüber den Internet-Konzernen, insbesondere Google, kritisch eingestellt. Die heimischen Verleger in den einzelnen Ländern werden ihre intensive und bislang erfolgreiche Lobby-Arbeit fortsetzen. Die Politiker, die von den Medien in ihren Ländern abhängig sind, fürchten die laufenden Kampagnen zugunsten von Verlegerinteressen. Das heißt aber nicht, dass die Entscheidung, die sie wahrscheinlich treffen werden, sachgerecht wäre.
Im Prinzip handelt es sich bei der Reform um eine Übertragung des deutschen „Leistungsschutzrechtes“ auf die europäische Ebene, das Open Password seinerzeit eindeutig abgelehnt hat. Hinzu würde mit der Reform eine zwangsweise Verordnung von Upload-Filtern kommen, die anzeigen, welche von Nutzern auf Plattformen hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Dies ist ein weiteres Instrument, um auf Kosten der Freiheit des Internets Gelder in die verlegerischen Kassen zu spülen, da die Plattformen für die bei ihnen hochgeladenen Inhalte haften sollen.
Begründen wir also noch einmal unter Berücksichtigung aktueller Beiträge, warum wir gegen das „Leistungsschutzrecht“ in Deutschland und damit auch auf europäischer Ebene sind:
- Die von den Suchmaschinen angezeigten Snippets und Links sind in etwa das, was im wissenschaftlichen Bereich eine „Zitation“ und im konventionellen Verlagswesen ein „Veröffentlichungsverzeichnis“ genannt wird. Sie sind dort grundsätzlich aus guten Gründen frei. Die Snippets und Links bringen den Zeitungen und weiteren Informationsangeboten den größten Traffic und sind damit eine große Chance, diese Verbreitung ihrer Veröffentlichungslisten für die Entwicklung vielversprechender Geschäftsmodelle zu nutzen. Die Verleger erkennen diese Dienstleistung für sie insoweit an, als sie darauf verzichten, eine Paywall um ihre Angebote zu ziehen. Um es mit Patrick Beuth vom SPIEGEL zu sagen: Die Verlage wollen „nicht auf die Links von Google verzichten, schließlich bringt ihnen das Besucher auf die eigenen Inhalte und damit mehr Reichweite und höhere Werbeeinahmen“ („Leistungsschutz für Presseverlage ignorieren, bis es zu spät ist“). Allerdings haben sich die Verlage bislang mit der Entwicklung erfolgreicher Geschäftsmodelle auf dieser Basis schwergetan, was die existenzielle Krise der Zeitungen verschärft hat. Stattdessen rufen die Verleger nach dem Gesetzgeber, um von den Suchmaschinen eine „indirekte Subventionierung“ abzukassieren. Dabei müssten die Finanzströme genau umgekehrt laufen, sofern Gelder fließen, da die Suchmaschinen einen Service für die Zeitungsverlage erbringen und nicht umgekehrt. Also, welche Begründung haben die Verlage für ihre Forderungen? Das ist im Geschwurbel der Lobbyisten-Erklärungen und der Orwellianischen Umdeutung von Begriffen und Zusammenhängen nicht zu erkennen. Es hat aber dem Leistungswillen von Einrichtungen noch nie gutgetan, sich auf Pfründen niederzulassen, weswegen der Begriff „Leistungsschutzrecht“ auch aus diesem Grunde ein Fake ist.
- Die Verleger begründen ihre Forderungen nicht zuletzt damit, dass ihre Redakteure, Autoren und weiteren Kreativen angemessen an der Verwertung ihrer Arbeit zu beteiligen seien. Darüber könnte man ja reden, wenn es ernst gemeint wäre. Wie diese Beteiligung aber aussehen soll, wird in der asymmetrischen Beziehung zwischen den Verlagen und ihren kreativen Leistungsträgern fast ausschließlich von den Verlagen bestimmt. Ich kenne keine Aussage, mit der eine verlegerische Stimme ausgeführt hätte, wie etwaige Mehreinnahmen unter ihren Leistungsträgern verteilt werden sollen. Ja, für die Propaganda gegenüber dem Gesetzgeber sind die Kreativen gut, aber ansonsten geht der Abbau ihrer Stellen weiter. Es ist die Verlogenheit verlegerischer Lobbyisten, die mich verwundert zurücklassen, so dass ich frage, warum nicht wenigstens einige Kreative, die ansonsten ihrer Stimme so mächtig sind, sich nicht gegen diese Inbesitznahme verwahren. Ist ihre Abhängigkeit von den Verlegern, die sie bezahlen, soweit gediehen?
- Immerhin hat die von Verlegerinteressen freie Internetszene auf Kollateralschäden hingewiesen, die eine Einführung des „Leistungsschutzrechtes“ mit sich brächte: Die Suchmaschinen hätten immer noch die Wahl, keine Snippets mehr anzuzeigen, ein Instrument, von dem Google bereits Gebrauch gemacht hat. Kleine Internet-Anbieter würden davor zurückscheuen, Snippets anzuzeigen, oder sich gleich aus dem Markt zurückzuziehen. Noch einmal Beuth: „Innovative Medienbeobachtungsdienste wurden vor Gericht gezerrt, weil ihnen niemand sagen wollte oder konnte, was genau „kleinste Textausschnitte“ sind (die nach dem „Leistungsschutzrecht“ erlaubt wären, Red.) „Und von den wenigen Google-Alternativen haben einige einfach aufgehört, die Inhalte der VG-Medien-Verlage zu verlinken, also ihr Angebot für ihre Nutzer verkleinert.“ Die Verringerung der Angebote im Internet würden dem Recht der Meinungsfreiheit weitere Schranken setzen und die Qualität der öffentlichen Debatte verringern.
- Mittlerweile hat sich in den Erfahrungen mit dem „Leistungsschutzrecht“ in Deutschland (und in Spanien) gezeigt, dass das Gesetz die angestrebten Ziele nicht erfüllt und wohl auch nicht erfüllen kann. Bis heute hat Google keinen Cent an die Verlage gezahlt. Es ist anzunehmen, dass die Verlage einknicken und Gratislizenzen erteilen würden, wenn Google ernst machte und die Auflistung ihrer Beiträge einstellte. Wenn aber doch gezahlt würde, erhielte der Axel-Springer-Verlag nach einer Berechnung von Friedhelm Greis 64% aller Einnahmen, während für die kleinen Lokalzeitungen allenfalls Anteile in Promillegrößen abfielen („Leistungsschutzrecht: So viel Geld würden die Verlage von Google bekommen“, in: Golem). Wozu benötigen wir ein Gesetz, das Gelder aus den Taschen eines Monopolisten (Google) in die Taschen eines anderen Monopolisten (Axel Springer) zu schaufeln und die Skandalisierungs-Strategie in BILD zu belohnen sucht? Kein Wunder, dass weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Studien, die solches belegen, herausrücken will.
Es führt kein Weg daran vorbei, wollte man eine sachgerechte Entscheidung treffen: Statt von „Leistungsschutz“ zu faseln und „Pfründensicherung“ zu meinen, sollten sich die Zeitungsverleger selbst mit erfolgversprechenden Geschäftsmodellen aus der Zeitungskrise befreien. Das ginge in der Tat nicht ohne verlegerische Leistung und für diese Leistung brauchten sie keinen Schutz. Nur Können.
Provider´s Corner
GBI
Einladung zum Datenbankfrühstück:
Zeitreise in die Zukunft
Sehr geehrter Herr Dr. Bredemeier,
2018 ist das Jubiläumsjahr von GBI-Genios. Wer nicht zur Jubiläumsfeier im Juni kommen konnte, hat jetzt noch einmal die Gelegenheit, mit uns anzustoßen.
Wir laden Sie zum Networken und Diskutieren ein. Hören Sie interessante Vorträge und freuen Sie sich auf einen informativen Vormittag! Wo? Auf dem GENIOS Datenbankfrühstück – in Erinnerung an die Anfänge dieser Branchenveranstaltung in etwas anderer Form als sonst…!
Zeit und Ort:
- Oktober 2018 | 9:30 – 12:00 Uhr
Maritim Hotel Frankfurt, direkt neben dem Messegelände
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Um daran teilzunehmen, melden Sie sich bitte bis zum 26.09. an.
Werner Müller, Geschäftsführer von GBI-Genios, wird Sie in einer kurzen Zeitreise aus dem Gründungsjahr 1978 in die Gegenwart führen. Vor allem jedoch wird er Sie mit auf den Weg in die Zukunft von GBI-Genios nehmen! Sie dürfen gespannt sein, wohin die Reise geht.
Professor Dr. Ragna Seidler-de Alwis ist Leiterin des Studiengangs „Angewandte Informations-wissenschaften“ an der Technischen Hochschule Köln. Dieser wird künftig durch den neuen Studiengang „Data and Information Science“ abgelöst, an dessen Konzeption sie maßgeblich beteiligt war. Die sich wandelnden Bedingungen der Branche werden an dieser Stelle sehr konkret, soll das Studium die Studierenden doch auf die Anforderungen im Job vorbereiten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für einen intensiven Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche und melden Sie sich bis zum 26.09. an.
Beste Grüße aus München Ralf Hennemann, Leitung Marketing & Sales
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