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Open Password – Dienstag,

den 12. Juni 2018


# 380

DSGVO – Michael Klems – Kleine Verlage – Rechtsunsicherheit – Europamüdigkeit – Elisabeth Simon – tn3 – Leistungsschutzrecht – Linksteuer – Lizenzierungspflicht – Verleger – ZB MED – Urheberechtsreform – Directive on the Copyright in the digital single market – Text und Data Mining – Innovationspolitik – Open Access – Europäische Kommission – Europäisches Parlament – Europäischer Rat – Anbietervielfalt – Praxisferne


DSGVO

Eine Steilvorlage für Europamüdigkeit
und Misstrauen gegen den Rechtsstaat

Zu: DSGVO – Haben wir alle geschlafen? – Auch mit einer Zeitmaschine wäre es nicht besser gelaufen – Ein Brief an die Branche von Michael Klems, in: Open Password., 11. Juni, #379

Lieber Willi,

Michael Klems hat völlig Recht, nur in einem nicht: die DGSVO schadet auch den Kleinbetrieben wie den kleinen Verlagen. Das wäre ja nicht so schlimm, wenn wir uns weiter wie früher verhalten könnten und uns um die Feinheiten des Datenschutzes nicht kümmern müssten. Jetzt ist es aber schlimmer gekommen, weil die Drohung mit drakonischen Strafen allerorten Unsicherheit aufkommen lässt, weil vage und widersprüchliche Formulierungen zu Rechtsunsicherheiten geführt haben, weil Anwälte bereits begonnen haben, ihr Budget über die Versendung von Abmahnungen aufzubessern und weil wir uns in die Hände von DSGVO-Experten begeben müssen, die uns auch keine Sicherheit gewährleisten können, aber viel kosten.

Wie sagte eine Teilnehmerin auf der europäischen Konferenz, über die Password berichtet hat? „…Das müssen dann die Gerichte klären.“  Wie kann das zu anderem führen als zu Misstrauen gegen den Rechtstaat und Europamüdigkeit? Was für eine Zeit!!!

Herzlichen Gruß Elisabeth Simon, Simon-Verlag für Bibliothekswissen, Berlin

Gelesen und weiterempfohlen

Vergesst die DSGVO:

Das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit

In: https://t3n.de/news/leistungsschutzrecht-linksteuer-uploadfilter-1086337/ – Zitat:

Die Reform des EU-Urheberrechts bedroht das freie Netz. Leistungsschutzrecht, Linksteuer und Data-Mining-Sabotage drohen. …

Ab dem 20. Juni wird über den Abschied von der Informationsfreiheit entschieden, wenn die EU-Abgeordneten über die neue Urheberrechtsreform entscheiden. In einfachen Worten: Es wird nicht mehr möglich sein, Zeitungsartikel und andere urheberrechtliche Veröffentlichungen kostenfrei zu verlinken. Plattformen müssen zukünftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich oder annähernd um urheberrechtlich geschützte Inhalte handeln könnte. Das simple Analysieren von öffentlich verfügbaren Daten wird ebenfalls urheberrechtlich geschützt. … Artikel 13 übergibt die Entscheidung darüber, was urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, Algorithmen und Bots und katapultiert den Nutzer in die Hölle einer Zensurmaschine namens Uploadfilter. Die Verlinkung von Fakten und Informationen wird in Artikel 11 im Rahmen einer Regelung lizenzpflichtig, die den Begriff Linksteuer völlig rechtfertigt – und Artikel 3 verdonnert Text- und Datamining-Anwender dazu, für das simple Lesen öffentlicher Daten Lizenzgebühren zu bezahlen. …

Verlage und andere Publisher leben heute vom Traffic. Kommt kein Traffic, kommt keine Werbung, kommt kein Geld. Hauptsächlich kommt der Traffic aus Suchmaschinen und sozialen Netzwerken. Obwohl diese Tatsache weithin bekannt ist, versucht eine Verlegerlobby mit aller Gewalt ein neues, nutzloses Leistungsschutzrecht zu forcieren.

Zukünftig sollen Links auf Inhalte von Verlagen nur noch lizenziert möglich sein. Im Regelfall dürfte das bedeuten, das Links kostenpflichtig werden. Ebenfalls betroffen sind kurze Anreißertexte. Das Verlinken und Teilen von Inhalten wird damit monopolisiert, erschwert und letztlich verhindert. Außer der Verlegerlobby profitiert von dieser Entwicklung niemand. … In Deutschland hat sich das Leistungsschutzrecht auch als nutzlos erwiesen. Die Verlage haben nach Informationen der Zeit bisher nicht einmal eine Million Euro überwiesen bekommen – und von Google keinen Cent.

ZB MED

EU-Urheberrechtsreform mit gravierenden Nachteilen für Innovationsstandort Deutschland


Einschränkungen, Rechtsunsicherheiten, divergierende Umsetzungen


Kontra Anbietervielfalt und Open Access

Von ZB MED

Bereits seit 2016 planen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine Reform des europäischen Urheberrechts, die sogenannte „Directive on the Copyright in the digital single market“. Diese Reform soll das bestehende Recht an die geänderten Voraussetzungen durch die Digitalisierung anpassen. Die abschließenden gesetzgeberischen Schritte sollen noch vor der Sommerpause erfolgen. Nach dem bisherigen Diskussionsstand sind gravierende Nachteile für den Innovationsstandort Europa zu befürchten. Eine europaweite Initiative hat sich nun in einem offenen Brief, den auch ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften mitunterzeichnet hat, an die Verantwortlichen gewandt und für Europas Offenheit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Wissenschaft, Forschung und Bildung tragfähige rechtliche Rahmenbedingungen eingefordert. Zur Verdeutlichung seien hier einige wichtige Themenfelder genannt:

Das Text und Data Mining entwickelt sich im digitalen Zeitalter immer mehr zu einem unentbehrlichen Instrument für Forschung und Entwicklung. Der bislang bei veröffentlichten Werken als übliche Nutzung geltende Einsatz von Werkzeugen des Text und Data Mining soll im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens deutlich eingeschränkt werden (Art. 3). Zwar sollen von den geplanten Beschränkungen wiederum unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen insbesondere für öffentliche Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur gelten. Nutzerkreise, die nicht von den komplexen Ausnahmeregelungen erfasst werden, wie zum Beispiel Einzelforschende, müssen jedoch künftig mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Eine solche Innovationsbremse würde den mit dem Einheitlichen Digitalen Binnenmarkt ursprünglich verfolgten Zielen diametral entgegenlaufen und die Position Europas in der Welt schwächen.

Problematisch sind auch die wenig präzise formulierten Sonderregelungen, die künftig die Online-Wiedergabe von mehr als unwesentlichen Teilen von Presseartikeln genehmigungspflichtig machen sollen (Art. 11). Zweifelhaft ist hier schon, wo überhaupt der Regelungsbedarf auf europäischer Ebene liegt. Die jetzige Fassung sieht explizit vor, dass damit in den einzelnen Mitgliedsländern völlig divergierende Umsetzungen ermöglicht werden sollen. Problematisch ist aber vor allem, dass die derzeit diskutierten Regelungen nicht nur im großen Stil erfolgende, kommerziell getriebene Zweitvermarktungen zulasten des Erstvermarkters erfassen. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung behindern sie vielmehr auch massiv die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Veröffentlichungen in Open-Access-Medien und generell den kritischen Diskurs zu den veröffentlichten Inhalten. Soll etwa künftig jemand, der einen Gegenentwurf zu einem provokanten Artikel formulieren will, auf jegliche Bezugnahme verzichten oder gar vorher eine Zustimmung zu seinem Vorhaben einholen? Bedauerlich wäre zudem der damit unvermeidlich verbundene weitere Relevanzverlust des Qualitätsjournalismus für die öffentliche Meinungsbildung.

Zudem muss auch auf europäischer Ebene die praktische Umsetzbarkeit und der durch eine Regelung verursachte bürokratische Mehraufwand immer sorgfältig gegenüber den mit der Regelung verfolgten, gut gemeinten Anliegen abgewogen werden. Eine solche Abwägung ist bei der EU-Urheberrechtsreform bislang aber leider noch nicht hinreichend erfolgt. Anlass zur Besorgnis gibt vor allem Art. 13, der Betreiber zu aktiven und effektiven Vorkehrungen gegenüber befürchteten Urheberrechtsverletzungen durch Dritte verpflichtet. Dies zielt auf Plattformen, die von systematischem Missbrauch profitieren, trifft aber in Wirklichkeit die breite Masse. Große Anbieter und die eigentlich gemeinten schwarzen Schafe können zusätzlichen bürokratischen Aufwand am leichtesten schultern. Die große Vielzahl seriöser Anbieter sieht sich jedoch schwer kalkulierbaren und gerade für die kleineren möglicherweise auch gar nicht umsetzbaren Mehranforderungen ausgesetzt, ohne dass dem ein erkennbarer gesellschaftlicher Gewinn entgegenstünde. Bliebe es beim aktuellen Regelungsansatz, würde dies eine Ausdünnung der Anbietervielfalt und zunehmende Konzentration auf wenige Große fördern. Hinzu kommt, dass die unpräzisen und zum Teil widersprüchlichen Formulierungen erhebliche Rechtsunsicherheiten schaffen. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Aufregung um die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sollte jetzt nicht gleich eine neue Debatte über praxisferne europäische Regelungen losgetreten werden. Beschlossen werden sollten nur Regelungen, deren praktische Umsetzbarkeit zuvor hinreichend geprüft und durchdacht wurde.

Das Urheberrecht gehört auf dem essentiell auf Innovation angewiesenen Kontinent Europa zu den zentralen rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sollte jetzt die Chance genutzt werden, die Weichen so zu stellen, dass ein gutes Fundament für Innovation und Entwicklung geschaffen wird. Dass sachgerechte Lösungen möglich sind, hat erst kürzlich die Urheberrechtsnovelle bei uns in Deutschland gezeigt.

Ein breites Spektrum von insgesamt 147 europäischen Organisationen aus 28 EU-Mitgliedstaaten hat den Offenen Brief unterzeichnet, darunter Institutionen aus Wissenschaft und Forschung, Menschenrechts- und Medienfreiheitsorganisationen, Softwareentwickler und Start-ups, Verlage und Journalisten. Zu den deutschen Unterstützern zählen neben ZB MED beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der Medieneinrichtungen an Hochschulen e.V., der Deutsche Bibliotheksverband e.V., das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare e.V.

 

Offener Brief zur „Directive
on the Copyright in the digital single market“.

„With so many legal uncertainties and collateral damages the legislation is destined to become a nightmare“

Your Excellency Ambassador, cc. Deputy Ambassador,

We, the undersigned, are writing to you ahead of your COREPER discussion on the proposed Directive on copyright in the Digital Single Market.

We are deeply concerned that the text proposed by the Bulgarian Presidency in no way reflects a balanced compromise, whether on substance or from the perspective of the many legitimate concerns that have been raised. Instead, it represents a major threat to the freedoms of European citizens and businesses and promises to severely harm Europe’s openness, competitiveness, innovation, science, research and education.

A broad spectrum of European stakeholders and experts, including academics, educators, NGOs representing human rights and media freedom, software developers and startups have repeatedly warned about the damage that the proposals would cause. However, these have been largely dismissed in rushed discussions taking place without national experts being present. This rushed process is all the more surprising when the European Parliament has already announced it would require more time (until June) to reach a position and is clearly adopting a more cautious approach.

If no further thought is put in the discussion, the result will be a huge gap between stated intentions and the damage that the text will actually achieve if the actual language on the table remains:

  • Article 13 (user uploads) creates a liability regime for a vast area of online platforms that negates the E-commerce Directive, against the stated will of many Member States, and without any proper assessment of its impact. It creates a new notice and takedown regime that does not require a notice. It mandates the use of filtering technologies across the board.
  • Article 11 (press publisher’s right) only contemplates creating publisher rights despite the many voices opposing it and highlighting it flaws, despite the opposition of many Member States and despite such Member States proposing several alternatives including a “presumption of transfer”.
  • Article 3 (text and data mining) cannot be limited in terms of scope of beneficiaries or purposes if the EU wants to be at the forefront of innovations such as artificial intelligence. It can also not become a voluntary provision if we want to leverage the wealth of expertise of the EU’s research community across borders.
  • Articles 4 to 9 must create an environment that enables educators, researchers, students and cultural heritage professionals to embrace the digital environment and be able to preserve, create and share knowledge and European culture. It must be clearly stated that the proposed exceptions in these Articles cannot be overridden by contractual terms or technological protection measures.
  • The interaction of these various articles has not even been the subject of a single discussion. The filters of Article 13 will cover the snippets of Article 11 whilst the limitations of Article 3 will be amplified by the rights created through Article 11, yet none of these aspects have even been assessed.

With so many legal uncertainties and collateral damages still present, this legislation is currently destined to become a nightmare when it will have to be transposed into national legislation and face the test of its legality in terms of the Charter of Fundamental Rights and the Bern Convention.

We hence strongly encourage you to adopt a decision-making process that is evidence-based, focussed on producing copyright rules that are fit for purpose and on avoiding unintended, damaging side effects.

Yours sincerely,
The over 145 signatories of this open letter – European and global organisations, as well as national organisations from 28 EU Member States, represent human and digital rights, media freedom, publishers, journalists, libraries, scientific and research institutions, educational institutions including universities, creator representatives, consumers, software developers, start-ups, technology businesses and Internet service providers.

*

Der Offene Brief wurde auch von 16 deutschen Einrichtungen unterschrieben. Das sind: Arbeitsgemeinschaft der Medieneinrichtungen an Hochschulen e.V. (AMH) – Bundesverband Deutsche Startups – Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) – eco, Association of the Internet Industry – Factory Berlin – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) – Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth – Karlsruhe Institute of Technology (KIT) – Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz – Silicon Allee – Staatsbibliothek Bamberg – Ubermetrics Technologies – Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (Martin-Luther-University Halle-Wittenberg) – University Library of Kaiserslautern (Technische Universität Kaiserslautern) – Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare e.V. (VDB) – ZB MED – Information Centre for Life Sciences

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