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Open Password – Montag, den 2. März 2020

# 714

 

DSGVO – Regulierung – Zivilgesellschaft – Mündiger Bürger – Willi Bredemeier – Informationsbranche – Bürokratismen – Reinhard Bingener – Frankfurter Allgemeine – Mobilisierung – Sportvereine – Fördervereine – NGOs – Bürgerinitiativen – Wikipedia – Jürgen Habermas – Quietismus – Parteien und NGOs – Gemeinwohl – Industriearbeiter – Angestelltengesellschaft – Akademikergesellschaft – Einspruchsrechte – Nationaler Diskurs – Bundestagsparteien – Arbeiterbewegung – Plastikkrise – www.sonnenseite.com – Vergessene Themen – Allensbach – Entfremdung vom Gemeinwesen – Steve Hasker – Thomson Reuters – Mike Eastwood – Casetext – Compose – Schadenersatzforderungen – ProQuest Rialto – Wissenschaftliche Bibliotheken – Elsevier – Research4Life – Embase – Wall Street Journal – The Experience Report – Intuit – Credit Karma – Persönlicher Finanzberater – Outsell – Technology Policy Institute – Facebook – Wert des Datenschutzes – Pressetext

 

Trends und Einrichtungen des Jahres 2019/2020

 

DSGVO und Regulierungen,
die uns alle behindern

Eine Zivilgesellschaft, die nicht existiert,
aber den mündigen Bürger verhindert

 

Von Willi Bredemeier – Bild oben: Der Autor vor der Biblioteca Florence

 

Vor einigen Monaten weilte ich bei einem ehemaligen Schwergewicht unserer Branche. Das Schwergewicht ist ein solches geblieben, aber über die Existenz der Informationsbranche mache ich mir seit 2009 öffentlich Gedanken, und seitdem ist die Lage nicht besser geworden. Wir überlegten gemeinsam, ob auch die Zeit für publizistische Kampagnen in der Informationsbranche vorbei sei. Immerhin hätte ich in den letzten Wochen mehrere Male kritisch zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stellung genommen, merkte ich an. Mein Gegenüber brach in Gelächter aus. „Aber Herr Bredemeier“, sagte er. „Da laufen Sie nur offene Türen ein. Wir sind doch alle Ihrer Meinung.“

Heute habe ich immer noch niemanden getroffen, der sich für die DSGVO und gegen meine Grundthese ausgesprochen hätte. Diese lautete: Die Datenschutzgrundverordnung verringert die Aktivitäten der bundesrepublikanischen Zivilgesellschaft und schadet ihr. Noch traf ich jemanden, der einen persönlichen Nutzen aus der Existenz der DSGVO gezogen hätte. Kann es sein, dass sich der abstrakt behauptete Nutzen für den Bürger nirgendwo in einem konkreten wahrgenommenen Nutzen niederschlägt?

Ich habe in mehreren Beiträgen Beispiele auch aus meinem persönlichen Umfeld angeführt, wie die DSGVO Zivilgesellschaft reduziert und die Wohlfahrt der Bürger verringert hat. Ich erinnere an die über viele Jahre sehr erfolgreiche Hilfe für Notlagen in Hattingen, die ihre Tätigkeiten einstellte, weil sie die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllen wollte oder konnte – meine evangelische Kirchengemeinde, die ihren Senioren nicht mehr mit Datum und Altersangabe im Gemeindebrief gratuliert, weil sie erst die Einwilligung der Senioren einholen müsste, dass ihnen öffentlich gratuliert wird, was viel zu umständlich wäre – und den medizinischen Praxen in Hattingen, in denen die MTAs erst komplizierte Schriften nach der DSGVO austeilen, zurücknehmen und verwalten müssen und in denen die Patienten umfangreiche und für sie teilweise komplizierte Texte zu lesen und zu akzeptieren haben, bevor das Personal und die Patienten zu den für sie eigentlich wichtigen – den medizinischen – Dingen übergehen können. Dabei nehmen jene, die Hilfe benötigen, gern Hilfe an, lassen sich die Senioren, voneAusnahmefällen abgesehen, gern öffentlich feiern, und wollen die Patienten, dass ihnen geholfen wird, ohne sich um abstrakte Zusammenhänge des Datenschutzes, von denen sie nichts haben, kümmern zu müssen.

Mittlerweile haben weitere gemeinnützige Einrichtungen in meinem persönlichen Umfeld ihre Dienste reduziert und ist die Liste bürokratischer Belästigungen und Behinderungen nach der DSGVO für die Bürger länger geworden. Dabei ist die DSGVO nur ein Beispiel unter vielen anderen. Reinhard Bingener schrieb am 15. Februar unter „Ungetüme der Bürokratie“ in der Frankfurter Allgemeinen: „Die Bürokratie lässt man heutzutage nicht einmal hinter sich, wenn man seinen Arbeitsplatz verlässt. Krakenhaft greift sie um sich, im Sportverein, in der Kirchengemeinde, im Privatleben. … Es ist unverständlich, weshalb solchen Entwicklungen so wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.“ Ich stimme zu, meine aber, dass die durchaus vorhandene allgemeine Kritik viel konkreter werden und sich auf vom Bürger unmittelbar erfahrbare Behinderungen und Belästigungen beziehen müsste, sollte sie zu Wirkungen führen.

Dabei könnte man über jedes einzelne dieser Ärgernisse womöglich hinwegsehen, aber in der Summe wird daraus eine schlechtere Gesellschaft. Unsinnige Bürokratismen wie die DSGVO vollziehen sich schleichend und wecken jedes für sich genommen nicht die Emotionen, die einer Mobilisierung förderlich wären. Nach repräsentativen Erhebungen von Allensbach herrscht ein weitverbreiteter Unmut der Bürger über um sich greifende Entwicklungen von Bürokratismen, die zu einer Entfremdung vom gesamten Gemeinwesen führen können.

Aber warum wird der Schaden, der der Zivilgesellschaft durch die DSGVO entsteht, nicht öffentlich debattiert, und beschränkten sich die kritischen Punkte, soweit sie öffentlich diskutiert wurden, auf die Zumutungen für Unternehmen (und warum wird „Bürokratieabbau“ weitgehend auf die Unternehmen und weniger auf die Bürger bezogen)? Wenn die Zivilgesellschaft aus einer Vielzahl von Organisationen besteht, die die Interessen der Bürger wahrnehmen wollen und sollen, warum steht sie nicht auf und wehrt sich? Warum besteht die Zivilgesellschaft nicht auf einen Datenschutz, der die Freiheitsrechte der Bürger nicht schmälert und sie nicht in ihren Aktivitäten behindert? Eine mögliche Antwort lautet, dass es die Zivilgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.

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Gibt es eine Zivilgesellschaft in der Bundesrepublik? Daran kommen, sieht man sich die aktuellen Praktiken der Sportvereine, Fördervereine, NGOs und Bürgerinitiativen an, Zweifel auf.
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Dazu im Folgenden zwei Thesen:

  1. Was in der Bundesrepublik als „Zivilgesellschaft“ wahrgenommen wird, deckt die Interessen und Wünsche der Bürger nur teilweise ab. Nach Wikipedia ist die Zivilgesellschaft mit dem Streben nach „einem demokratischen Gemeinwesen und einer gerechten Gesellschaft“ gleichzusetzen. Habermas verlangt den Akteuren der Zivilgesellschaft ab, „dass sie ausschließlich „problemlösend“ agieren und sich in „Selbstbeschränkung“ üben, also nicht bloß ihre Interessen vertreten und auf Macht verzichten.“ Selbst wenn man bereit wäre, diese hohen normativen Anforderungen zu senken, bleibt die Frage bestehen, ob es in der Bundesrepublik eine Zivilgesellschaft gibt.

Nach dem empirischen Bild, das wir uns hierzulande von der Zivilgesellschaft machen, ist dieses sehr heterogen, sieht man davon ab, dass alles organisatorisch verfasst sein muss. Ein Individuum, das ohne institutionelle Anbindung für die Zivilgesellschaft tätig wäre, fiele aus dem Beobachtungsradius derer heraus, die sich mit Zivilgesellschaft befassen. Ansonsten werden Organisationen zusammengefasst, die sehr wenig miteinander zu tun haben. Aber sicherlich sind alle gern Mitglied der Zivilgesellschaft, da solches das Image verbessert und die eigene Durchsetzungsfähigkeit fördert.

Da gibt es die große Mehrheit der Vereine und weiteren Vereinigungen, die sich nur um ihren Vereinszweck und nichts Weiteres kümmern. Ein gutes Beispiel sind die Sportvereine, die auch die relative Mehrheit unter den Organisationen der Zivilgesellschaft ausmachen und denen es tagespolitisch ausschließlich um den Sieg im nächsten Spiel und strategisch um den Aufstieg oder die Sicherung des Klassenerhalts geht. Der eigentlich naheliegende Gedanke, die Sportvereine sollten sich primär oder mindestens auch um die „Gesundheitsvorsorge“ oder um andere Dinge des physischen Wohlbefindens kümmern, liegt ihnen fern, so dass ich sie in dieser Hinsicht „quietistisch“ nenne. Der Kampf um den Sieg, der „Wettbewerbsgedanke“ sind sexy, die eigentlich wichtigeren Themen, soweit sie sich nicht in die Form eines Wettbewerbs bringen lassen, sind es nicht. Auch die vielen sich im Aufwind befindenden Fördervereine, von denen viele sicherlich Verdienstvolles leisten, blicken kaum über den Tellerrand ihres Förderzwecks hinaus und gehören damit gleichfalls zu den „Quietisten“.

Dann gibt es den politisch hyperaktiven Teil der Zivilgesellschaft, der umfassend auf Politikziele und Politikbereiche (zum Beispiel Energiewende, Klimawandel) Einfluss zu nehmen sucht und enge informelle Bindungen zu bestimmten Parteien eingegangen ist. Parteien und NGOs (Nichtregierungsorganisationen) sind wohl in ihren Maßnahmen, die im Falle der NGOs zum Teil aus kalkulierten Regelverletzungen bestehen, zu unterscheiden. Das trifft aber kaum für ihre politischen Forderungen und Positionen noch für ihre Beiträge zum öffentlichen Diskurs und Argumentationsketten in Auseinandersetzungen zu. Vielmehr finden hier eine wechselseitige heftige Beeinflussung, eine Übernahme von Positionen und taktische Absprachen statt. Ich frage mich daher, ob man die Nicht-Regierungsorganisationen nicht besser dem politischen Bereich und nicht der Zivilgesellschaft zuordnen sollte, zumal die NGOs durchaus machtbewusst sind. Zumindest dürfte gelten: Was eine Partei oder eine NGO nicht aufgefallen ist, aber wichtig für das Wohl der Bürger sein könnte, davon hat auch der jeweilige Bündnispartner nichts bemerkt.

Dann gibt es noch die Bürgerinitiativen, die aus vergleichsweise kleinen Gruppen bestehen und sich für eng definierte Interessen einsetzen, die also ein Windrad nicht in ihrer Nachbarschaft haben wollen oder dagegen sind, dass ein Bahnhof in ihrer Nähe ausgebaut wird. In vielen Fällen arbeiten diese dem Gemeinwohl sogar entgegen. Soweit die Zivilgesellschaft auf den Gemeinsinn der Bürger außerhalb kleinkarierter Egoismen baut, gehören auch diese Initiativen nicht der Zivilgesellschaft an.

Was bleibt übrig, was wir „Zivilgesellschaft“ nennen können, sollen diese den normativen Ansprüchen an „Zivilgesellschaft“ gerecht werden? Die Antwort lautet: ziemlich wenig.

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Der zu schützende Arbeiter ist in der Angestellten- und Akademikergesellschaft zum entmündigten Bürger geworden. Ein Einspruchsrecht gegen die öffentliche Verwendung von Bildern und Texten über ihn würde ihn ausreichend schützen.

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  1. Das Leitbild des zu schützenden Bürgers, dem die NGOs und die Mehrzahl der im Bundestag vertretenen Parteien anhängen, greift für die Verhältnisse der heutigen Bundesrepublik zu kurz. Ein ergänzendes Leitbild des „mündigen Bürgers“, dem Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden und der zu Initiativen ermutigt wird, sollte hinzukommen. Sport- und Fördervereine nehmen am nationalen Dialog nicht teil und die DSGVO allenfalls insoweit zur Kenntnis, als sie den auch aus ihrer Sicht sinnlosen Vorgaben der DSGVO notgedrungen folgen oder ihre Services einschränken. Sie sind insoweit nicht Akteure der Zivilgesellschaft, sondern das Opfer der Organisationen, die sich als „Zivilgesellschaft“ deklarieren. Bürgerinitiativen mit nur einem Thema können Symbiosen mit Parteien und NGOs eingehen und dabei Schlagworte aus den aktuellen politischen Auseinandersetzungen aufnehmen. Inhaltliche Beiträge, die über diese partikularen Imitationen aus der nationalen Debatte hinausgehen, sind von ihnen nicht zu erwarten.

Der philosophische Vorfahre der NGOs wie der „linken“ Bundestagsparteien ist die Arbeiterbewegung. Deren oberstes pragmatisches Ziel bestand darin, den Industriearbeiter vor Ausbeutung, Armut und Unsicherheit zu schützen. Das Mittel, um diese Ziele zu erreichen, waren immer weitergehende verbindliche Regelwerke aus Geboten und Verboten. Mit diesen wurde zum guten Teil erfolgreich unternommen, einen Schutzzaun um die Arbeiter vor den Arbeitgebern, politischen Instanzen und Administrationen zu ziehen. An die Sicherung von Freiräumen für die Arbeiter wäre angesichts der damals herrschenden Verhältnisse nicht zu denken gewesen.

An der Bevorzugung von Verfahren eines möglichst umfassenden Schutzes aus Geboten und Verboten hat sich bis heute bei den Parteien und den NGOs wenig geändert, auch wenn heute zum Teil ganz andere Themen, zum Beispiel der Klimaschutz und die Artenvielfalt, verfolgt werden. Hingegen hat sich die Welt, die geschützt werden soll, total verändert. Die Arbeiter sind weitgehend ausgestorben, während wir in die Angestellten-, wenn nicht in die Akademikergesellschaft eingetreten sind. Diese dürften im Prinzip geneigt sein, die Einengung durch immer weitere bürokratische Regulierungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und im Zweifelsfall für mehr Handlungsfreiheit zu optieren.

Das in den NGOs wie in den meisten politischen Parteien vorherrschende Denken in Geboten und Verboten sei an einem Beispiel illustriert, das sich durch viele weitere ganz ähnliche ergänzen ließe:

„Wege aus der Plastikkrise: 15 Forderungen der deutschen Zivilgesellschaft an die Bundesregierung. Erstmalig hat ein weitreichendes Bündnis zentraler zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in 15 gemeinsamen Forderungen von der Bundesregierung zur Lösung der Plastikkrise verlangt: Über strikte Regulierung und Verbote müssten Kunststoffproduktion und -verbrauch drastisch reduziert werden. … Insbesondere müsse mit strikten Verboten für Abfallentsorgung auf See und von schädlichen Fischereizubehör der Kunststoffeintrag in die Meere begrenzt werden. Ebenso konsequent müssten Schadstoffe bei der Herstellung von Kunststoff-Grundstoffen und -Produkten verboten werden. … Das Bündnis fordert eine gesetzliche Schadenshaftung nach dem Verursacherprinzip … Das Bündnis fordert die Bundesregierung außerdem dazu auf, sich umgehend für ein internationales verbindliches Abkommen zur Lösung der Kunststoff-Krise einzusetzen…“ (in. www.sonnenseite.com).

Hier wird nicht dagegen argumentiert, dass die aufgezeigten Auswege aus der Plastikkrise sinnvoll sind und in diesem Fall auch Gebote und Verbote mögliche Instrumente sein könnten. Was aber auffällt, ist der Anspruch, mit dem sich die NGOs im Problemfall „Plastikkrise“ mit der Zivilgesellschaft gleichsetzen, dass sie über die Setzung von Geboten und Verboten hinaus die Möglichkeiten freiwilliger Initiativen mit keinem Wort erwähnen und dass die Frontstellung gegen die Unternehmen, also die früheren „ausbeuterischen Arbeitgeber“, so eindeutig und ausschließlich ist, dass die Bürger und ihre Wünsche und Handlungsmöglichkeiten ignoriert werden. Die fallen dann zwar auch wie bei der DSGVO unter die kommenden Regulierungen, aber das sind dann eben die Kollateralschäden.

Um ein weiteres Beispiel diesmal aus meinem persönlichen Umfeld zu nennen, das anzeigt, wie absurd es werden kann, wenn man die Schutzvorstellungen des 19. Jahrhunderts auf die Wissensgesellschaft des ausgehenden 20. Jahrhunderts überträgt: Mein früherer Chef war zu Volkswagen übergewechselt und hatte dort das Bildungswesen übernommen. Da ich gerade freiberuflich tätig geworden war, telefonierte ich mit ihm über ein mögliches Kooperationsprojekt. Das Gespräch verlief gut, bis mein ehemaliger Chef sagte: „Wir müssen jetzt aufhören, weil gleich halb fünf ist.“ Ich verstand nicht. „Wir haben hier eine Betriebsvereinbarung über die zu tätigenden Arbeitszeiten geschlossen“, sagte der Chef des Bildungswesens. „Und der Betriebsrat achtet genau darauf, dass diese Zeiten auch eingehalten werden, so dass hier gleich abgeschlossen wird.“ So war aus dem Schutz des Industriearbeiters vor einer zeitlichen Ausbeutung die zeitliche Behinderung eines Top Managers bei seiner Arbeit geworden.

Halten wir fest: Der Bürger mitsamt seinen Daten sollte nicht gegen seinen Willen durch Regulierungen wie die DSGVO „geschützt“, in Wahrheit in seinen Handlungsspielräumen beeinträchtigt werden. Im Regelfall können wir davon ausgehen, dass Bürger gern Personen des öffentlichen Lebens sind, so dass es ausreichen sollte, wenn jeder Bürger das Recht hat, Einspruch zu erheben, um Texte und Bilder über sich aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Gesetze, die angeblich die Unternehmen, speziell Google, Facebook und Amazon, treffen sollen, dürfen nicht dazu führen, dass die Bürger zu Kollateralschäden dieser Gesetze werden. So intelligent sollten unsere Juristen wohl sein, dass sie in ihren Formulierungen zu den Anwendungsbereichen von Gesetzen und Verordnungen zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgern zu unterscheiden wissen.

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Die skandalöse Vernachlässigung von Themen, die für die Bürger wichtig sind, stärker ins Blickfeld rücken.
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Was tun? Eine teilweise Organisation der Gesellschaft in Einrichtungen, die die Interessen der Bürger systematisch und umfassend wahrnehmen, ist nicht in Sicht. Auch die Gründung einer Gesellschaft, die den von der Politik und den NGOs „vergessenen“, aber für die Bürger wichtigen Themen nachgeht und die ich in meinem Beitrag zu den „Trends des Jahres 2019/2020“ thematisierte, scheint mir nach weiterem Nachdenken ein Wunschtraum zu bleiben. Ich fände es schon wunderbar, wenn sich der eine oder andere weitere Autor fände, der die Handlungsfreiheit der Bürger gegenüber dem Regulierungswahn und die skandalöse Vernachlässigung von bürgerfreundlichen Perspektiven und Themenbereichen durch Politik und „Zivilgesellschaft“ ins Blickfeld rückt. Besonders wichtig ist dabei, nicht im Allgemeinen letztlich Unverbindlichen zu bleiben, vielmehr konkrete bürokratische Belästigungen und Behinderungen anzusprechen.

Steve Hasker neuer CEO von Thomson Reuters

Thomson Reuters announced that Steve Hasker has been appointed president and chief executive officer, succeeding Jim Smith, the current president and chief executive officer. As part of his new role, Hasker has also been appointed to the Thomson Reuters Board of Directors, with Smith stepping down as a director. The company also announced that Mike Eastwood, senior vice president and head of corporate finance, will succeed Stephane Bello as current chief financial officer. These appointments and organizational changes will be effective March 15.

Die Automatisierung von Schadenersatzforderungen

Casetext, the legal technology company known for its A.I. legal research platform, announces a new product that will define litigation automation: Compose. Compose automates the first draft of a legal brief. Compose enables an attorney to construct a compelling, well-supported legal argument in 20 minutes. You simply enter basic information about the brief you want to draft, and Compose provides the available arguments and applicable legal standards.

Die drängendsten Probleme bei der Auswahl von Zeitschriften

ProQuest Rialto rebuilds the selection and acquisition process for academic libraries, delivering efficient workflows, data-supported decisions, and the right information at the point of decision. Working with librarians around the world, ProQuest identified the most pressing issues in selection and acquisition – such as lack of data for decision-making and scattered work processes – and used technology to resolve them.

Biomedizinische Literatur für ärmere Länder

Elsevier is making Embase, its biomedical database, available to Research4Life with immediate effect. Elsevier is a founding partner of Research4Life, a public-private partnership between the World Health Organization, other United Nations agencies, academic and technological organizations and publishers that aims to bridge the digital research divide in low- and middle-income countries by providing up to 100,000 free and low-cost peer reviewed resources.

Wall Street Journal mit „Experience Report“

The Wall Street Journal launched The Experience Report, a new digital offering that delivers news and analysis on the ways that companies optimize data, technology and design to drive successful interactions with their customers and employees. The Experience Report will provide insights about experience through up-to-the minute news, interviews, explanatory journalism and videos.

Persönlicher Finanzberater für Konsumenten.

Intuit, maker of TurboTax, QuickBooks and Mint, announced that it has agreed to acquire Credit Karma, the consumer technology platform, for approximately $7.1 billion in cash and stock. Intuit and Credit Karma will make it simple for consumers to make better decisions with their money through a consumer finance platform that works like a personalized financial assistant.

Quelle: Outsell

Technology Policy Institute

Für sieben Euro im Monat
verzichten die Deutschen auf Datenschutz

Deutsche Facebook-Nutzer würden der Social-Media-Plattform sensible Daten wie beispielsweise ihren Kontostand preisgeben, wenn sie dafür monatlich etwa acht Dollar (7,35 Euro) erhalten.

Damit ist den Deutschen ihre Privatsphäre mehr als doppelt so viel wert wie den US-Amerikanern. Diese würden für nur 3,50 Dollar monatlich alles offenlegen, wie eine Studie des US-Thinktanks Technology Policy Institute ergibt. Befragte aus Mexiko, Argentinien, Brasilien und Kolumbien würden ihre Daten für sogar noch weniger Geld hergeben als jene aus Deutschland und den USA.

Quelle: Pressetext

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