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Open Password – Freitag, den 16. Februar 2018

# 323

Gabriele Herrmann-Krotz – ZB MED – Koalitionspapier – Dietrich Nelle – Angela Merkel – Martin Schulz – Moderatoren – Bildungspolitik – Nationaler Bildungsrat – Digitalisierung – Digitalpakt Schule – Schlüsselkompetenzen – Open Educational Resources – Qualitätsoffensive Lehrerbildung – Hochschulpakt – Qualitätspakt Lehre – Nationales Hochleistungsrechnen – Pakt für Nachwuchs – Open-Access-Strategie – Urheberrecht – Pakt für Forschung und Innovation – Europäische Forschungspolitik – Infrastruktur für Forschungsdaten – Steuerliche Förderung von FuE – Wagniskapital – Unternehmensgründungen – Europapolitik – Europäischer Digitaler Binnenmarkt – Initiative Medieninformatik – Landwirtschaftspolitik – Glasfasernetze – Nationale Weiterbildungsstrategie – Rechtsentwicklung – Ressortübergreifende Zusammenarbeit

ZB MED

Gabriele Herrmann-Krotz
übernimmt kaufmännische Leitung

Am 15. Februar hat Gabriele Herrmann-Krotz die kaufmännisch-administrative Leitung von ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften übernommen. Die Volkswirtin wird zusammen mit der künftigen wissenschaftlichen Leitung die Doppelspitze von ZB MED bilden.

Zuletzt leitete Frau Herrmann-Krotz als Geschäftsführerin das grundlagen- und anwendungsorientierte Forschungszentrum L3S mit Sitz an der Universität Hannover, das sich mit Web Science und digitaler Transformation befasst.

Bundesrepublik Deutschland

Das Koalitionspapier ist ein großer Wurf

Eine Analyse von Dietrich Nelle, Interimsdirektor ZB MED

Dietrich Nelle Koaltionspapier

Erinnern Sie sich an das Fernsehduell zwischen Angela Merkel und Martin Schulz am 3. September 2017? In der anschließenden Kommentierung herrschte durchgängig der Eindruck vor, es sei langweilig gewesen. Zuviel Harmonie. Es fehle ein Neuaufbruch, die zentralen Themen Bildung, Forschung, Innovation, Digitalisierung und Europa seien nicht angesprochen worden… Dabei fragten die Moderatoren weder danach noch gaben sie Raum für diese in der Tat zentralen Fragen..

Der Mainstream aktueller Kommentierungen zum neuen Koalitionspapier wirkt auf mich wie ein déjà-vu. Auch diesmal wird nach diesen zukunftsentscheidenden Punkten meist gar nicht erst gefragt, sondern die Diskussion genau mit den Punkten weitergeführt, die im September heftig beklagt wurden. Mit der folgenden Betrachtung möchte ich Ihren Blick auf jene Aspekte lenken, die ich für viel entscheidender für unser künftiges Leben halte, und begründen, warum ich das Papier für einen „großen Wurf“ halte. Dazu möchte ich Sie einladen, mit mir anhand von acht Eckpunkten des Koalitionspapiers zunächst die Kapitel Bildung, Forschung und Digitalisierung im engeren Sinne anzuschauen und dann einen kurzen Streifzug durch die übrigen Kapitel zu unternehmen:

Bildung

  1. Nationaler Bildungsrat

Was die Vereinbarung vorsieht: Auf der Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung sollen Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen erarbeitet werden. Ein Multinationaler Bildungsrat soll dazu beitragen, sich über die künftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die gesamte Bildungsbiographie hinweg zu fördern.

Bewertung: Ein Nationaler Bildungsrat hat das Potenzial zu einer grundlegenden Veränderung bildungspolitischer Debatten. Das Beispiel des Wissenschaftsrates zeigt, dass die enge Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik zu sachlich gut fundierten Empfehlungen mit breiter Akzeptanz und guten Umsetzungschancen führt. Die Wirkung solcher Empfehlungen ist regelmäßig nachhaltig und einer langfristigen Ausrichtung politischer Entscheidungen förderlich. Dies ist in der Bildung besonders wichtig, da Bildungsgänge nur dann erfolgreich durchlaufen werden können, wenn sie nicht mit wiederholten Transaktionskosten gegenläufiger Systemumstellungen belastet werden. Nicht zuletzt für die Ausgestaltung der neuen Möglichkeiten einer langfristig angelegten Bundesförderung zum Nutzen aller Beteiligten stellt der Rat eine hervorragende Plattform dar. 

  1. Schlüsselkompetenz Digitalisierung

Was die Vereinbarung vorsieht: Schulen werden in einem „Digitalpakt Schule“ von Bund und Ländern so ausgestattet, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Die Länder und Schulträger bauen gemeinsam die erforderliche IT-Infrastruktur und die für digitales Lernen erforderlichen Technologien auf. Zudem werden die Länder die erforderliche Qualifikation der Lehrkräfte sicherstellen, die Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge im Sinne des Kompetenzrahmens der Kultusministerkonferenz (einschließlich Medienkompetenz) weiterentwickeln sowie Sorge tragen, dass Betrieb, Wartung und Interoperabilität der Infrastrukturen sichergestellt sind. Für diese Aufgaben stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode zur Verfügung. Diese ergänzen die Länder- und kommunalen Investitionen und ersetzen sie nicht. DieVermittlung digitaler Fähigkeiten wird als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen und Bildungsbereiche prioritär unterstützt. Darüber hinaus soll Neugier auf digitale Technologien geweckt und Souveränität im Umgang mit ihnen gefördert werden. Im Rahmen einer umfassenden „Open Educational Resources“-Strategie wird die Entstehung und Verfügbarkeit, die Weiterverbreitung und der didaktisch fundierte Einsatz offen lizenzierter, frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien gefördert und eine Qualitätssicherung etabliert. Zudem werden regionale Kompetenzzentren für Digitalisierung aufgebaut. Bund und Länder setzen die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ fort und erweitern sie um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen.

Bewertung: Damit wird ein wichtiger Impuls für eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen gesetzt – der Befähigung der nachwachsenden Generationen zu einem selbstbestimmten, die eigenen Chancen nutzenden und die Risiken minimierenden Umgang mit digitalen Technologien. Vorbildlich ist der ganzheitliche Ansatz, der nicht allein auf massive Investitionen mit einer bemerkenswerten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt setzt, sondern dies vielmehr mit konkreter Unterstützung für weitere systemrelevanten Elemente verbindet wie Curriculum-Entwicklung, Didaktik, zeitgemäße Lehr- und Lernmaterialien und nicht zuletzt der entsprechenden Qualifizierung von Fachkräften. Wegweisend ist überdies, dass die Bundesbeteiligung an diesen Aufgaben nicht als bloßer Finanztransfer zwischen den politischen Ebenen angelegt ist. Vielmehr sind die Instrumentarien so angelegt, dass für diese Aufgabe auf allen Ebenen zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden, so dass diese tatsächlich bei den Schülern ankommen. In Kombination mit der Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates kann somit ein Neuaufbruch in der Bildungspolitik gelingen und es genau an dieser Stelle zu dem so oft eingeforderten „großen Wurf“ kommen.  

Hochschulen, und Wissenschaft

  1. Strategische Spielräume für Hochschulen

Was die Vereinbarung vorsieht: Die Bundesmittel im Hochschulpakt werden dauerhaft verstetigt. Die konkreten Förderkriterien werden alle sieben Jahre periodisch mit den Ländern und Hochschulen verhandelt. Die Programmpauschalen werden langfristig fortgeführt und perspektivisch auf 30 Prozent erhöht. Zusätzlich zur Exzellenzstrategie werden neue Maßnahmen entwickelt, um Spitzenwissenschaftler in Deutschland zu halten und internationale Spitzenwissenschaftler zu gewinnen. Der „Qualitätspakt Lehre“ wird verstetigt und in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickelt. Bund und Länder finanzieren gemeinsam eine auf Dauer angelegte Strategie für Nationales Hochleistungsrechnen. Mit einem Wettbewerb werden digital innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde gefördert.

Bewertung: Ähnlich wie für den Bildungsbereich erschöpft sich die Bedeutung dieser Punkte nicht allein im – gleichwohl bedeutenden – finanziellen Volumen. Bedeutsamer noch ist die Verstetigung dieser Ressourcen, da viele Hochschulen in der bisherigen Befristung der Vereinbarungen ein Hindernis für langfristig wirksame Maßnahmen sahen wie den Aufbau neuer Profilbereiche, von Infrastrukturen oder auch nur die Schaffung zusätzlicher Professuren. Das nenne ich Kontinuität und Verlässlichkeit.  Damit werden über den „Pakt für Nachwuchs“ der letzten Legislaturperiode hinaus für die zahlreichen neu hinzu gewonnenen Nachwuchskräfte Karriereperspektiven eröffnet und damit eine entscheidende Grundlage für die künftige wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gelegt. Mit den neuen Instrumentarien lässt sich die Strategiefähigkeit der Hochschulen entscheidend verbessern. Dabei wird zu Recht ein besonderer Fokus auf das für alle Hochschulen und in allen Disziplinen zukunftsentscheidende Thema Digitalisierung gelegt. Wurden die Hochschulen noch vor einigen Jahren vorrangig im Wettbewerb untereinander stehend gesehen, geht es heute stärker um die Wettbewerbsfähigkeit des Systems insgesamt und werden zunehmend Instrumentarien geschaffen, die effiziente Strukturen in hochschulübergreifenden Verbünden unterstützen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Entstehen eines Nationalen Systems für das besonders kostenintensive Hoch- (eigentlich: Höchst-) leistungsrechnen als einer für die Leistungsfähigkeit unseres Hochschulsystems unabdingbaren Infrastruktur, die sich nur über eine Bündelung einer überschaubaren Zahl von Standorten ausschöpfen und weiterentwickeln lässt.

  1. Wissenschaftsfreundliche Rahmenbedingungen

Was die Vereinbarung vorsieht: Im Zuge einer nationalen Open-Access-Strategie werden offene Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation gefördert. Förderempfänger machen ihre Veröffentlichungen in der Regel mittels offener Lizenzen frei verfügbar und bekommen dafür anfallende Kosten im Rahmen der Projektförderung miterstattet. Die Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich werden als Grundlage für eine Verstetigungsentscheidung umfassend evaluiert.

Bewertung: Die konsequente Unterstützung von Open Access trägt den gewandelten Notwendigkeiten im Wissenschaftssystem Rechnung. Die Festlegungen zum Urheberrecht öffnen die Tür zu einer Konsolidierung des in der letzten Legislaturperiode erreichten Kompromisses, bedürfen aber noch einer konsequenten Ausgestaltung. 

Forschung und Innovation  

  1. Investitionen in Forschung und Entwicklung

Was die Vereinbarung vorsieht: Gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft sollen bis 2025 mindestens 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden. Der „Pakt für Forschung und Innovation“ wird über die aktuelle Laufzeit bis 2020 hinaus mit einem jährlichen Wachstum von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-Länder-Schlüssel fortgesetzt. Die Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden – auch in internationaler Kooperation – ausgebaut. Der mehrjährige EU-Finanzrahmen, also die Festlegung der Haushaltsprioritäten für die kommenden sieben Jahre, wird stärker auf Zukunftsthemen wie Bildung, Forschung und Innovation ausgerichtet. Exzellenz und Subsidiaritätbleiben Grundlage der europäischen Forschungsförderung. Der für die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Europa besonders wichtige Europäische Forschungsrat wird weiter gestärkt.

Bewertung: Was auf den ersten Blick wie eine einfache Rechengröße scheinen mag, hat sich bereits in der letzten Dekade als enorme Triebfeder für zusätzliche Anstrengungen in Bildung und Forschung erwiesen. Gemeint ist die Zielgröße für den Anteil von Forschung und Entwicklung am Bruttosozialprodukt, die von derzeit knapp 3 % auf 3,5 % steigen soll. Bei einem Bruttosozialprodukt von heute rund 3.300 Milliarden Euro bedeutet das, dass allein auf dem jetzigen Stand gerechnet Staat (ein Drittel) und Wirtschaft (zwei Drittel) zusammenrund 16,5 Milliarden Euro, jährlich zusätzlich investieren müssen. Draus folgt zwingend, künftige Haushaltsspielräume konsequent für Forschung und Entwicklung zu nutzen. Wie in den Bereichen Bildung und Wissenschaft werden diese finanziellen Verpflichtungen strukturell durch die Verlängerung des „Paktes für Forschung und Innovation“ auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt. Da Forschungsvorhaben bis zur Erzielung veröffentlichungsfähiger Ergebnisse und dann bis zum Transfer in die Praxis einen sehr langen Atem benötigen, ist dies eine zentrale Bedingung für den Erfolg. Da die deutsche Wettbewerbsfähigkeit immer mehr zugleich europäische Wettbewerbsfähigkeit ist, ist es gerade für Deutschland bedeutsam, dass synchron auf der europäischen Ebene Schwerpunkte für Zukunftsinvestitionen gesetzt werden.  

  1. Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Was die Vereinbarung vorsieht: Die künftige Regierung wird mit einer nationalen Infrastruktur für Forschungsdaten wissenschaftliche Datenbestände systematisieren und einen nachhaltigen Zugang sicherstellen. So wird unser Wissenschaftssystem für den internationalen Wettbewerb gestärkt.

Bewertung: Unter vielen zukunftsweisenden Punkten ist dies einer der wichtigsten überhaupt. Die Wissenschaft befindet sich derzeit im Umbruch. Die Fähigkeit, die inzwischen verfügbaren riesigen Datensätze nicht nur für eine limitierte Forschungsprogrammatik zu nutzen und dann ad acta zu legen, sondern Informationen aus verschiedenen Quellen intelligent miteinander zu verknüpfen, ist aktuell die entscheidende Voraussetzung für die künftige wissenschaftliche Spitzenleistung und in der Konsequenz für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Verbesserung von Lebensqualität und Bewahrung von Natur und Umwelt. 

  1. Innovationen in der Wirtschaft

Was die Vereinbarung vorsieht: Für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen wird eine steuerliche Förderungeingeführt. In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ werden Produktivitätssteigerung, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Breitbandversorgung und vor allem die verstärkte Förderung unternehmerischer Aktivitäten in Forschung und Entwicklung als besonders wichtig gesehen. Der Markt für Wagniskapital wird ausgeweitet und steuerliche Anreize zur Mobilisierung von Wagniskapital geprüft.  Das Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren wird mit der Einführung eines „One-Stop-Shop“ vereinfacht.

Bewertung: Das 3,5-BSP-Ziel für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wird nur erreicht, wenn die Wirtschaft zwei Drittel dazu beiträgt. Die Koalitionsvereinbarung schreibt hier wirtschaftspolitisch Geschichte. Die Einführung einer steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung standseitBundesforschungsminister Paul Krüger 1993 immer wieder ganz oben auf der Agenda der Forschungspolitik und wurde ebenso oft von führenden Wirtschafts- und Finanzpolitikern totgesagt. Heute, 25 Jahre später, wird dies zu einem ausdrücklichen Auftrag für die laufende Legislaturperiode, der ein im Vergleich zu fast allen anderen OECD-Ländern bestehendes Manko endlich bereinigt und für die kleinen und mittleren Unternehmen strukturelle Berechenbarkeit für Zukunftsinvestitionen schafft. Auch das nenne ich Kontinuität und Verlässlichkeit. Gleiches gilt für den ähnlich lange beklagten Flaschenhals günstiger Rahmenbedingungen für das Wagniskapital. Damit kann ein epochaler Durchbruch für die Gründung neuer Unternehmen gelingen. Bislang ist Deutschland nach allen internationalen Studien im Bereich der Unternehmensgründungen einsames Schlusslicht unter allen führenden Wirtschaftsnationen. Kaum irgendwo ist eine Unternehmensgründung so aufwändig und langwierig wie in Deutschland. Somit steigen die Chancen, dass sich die Investitionen in Bildung und Forschung auch in wirtschaftlicher Wertschöpfung, attraktiven Arbeitsplätzen und innovativen Produkten und Dienstleistungen niederschlagen. 

Bildung, Forschung, Digitalisierung als Querschnittsthemen
in allen Bereichen der Gesellschaft​

  1. Was die Vereinbarung vorsieht:

Europa. Als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit Europas wird die Verwirklichung des einheitlichen Europäischen Digitalen Binnenmarkts angesehen. Dieser soll rasch vollendet werden und Elemente wie flächendeckend leistungsfähige Breitbandnetze sowie einen schnellen und einfachen Zugang zu digitalen Innovationen enthalten. Für Unternehmen und Startups wird eine unbürokratische Skalierung digitaler Geschäftsmodelle ermöglicht.

Gesundheit. Die klinische Forschung wird durch den Ausbau der Initiative „Medizininformatik“ gestärkt. Deutschland soll zum Vorreiter bei der Einführung digitaler Innovationen in das Gesundheitssystem werden. Dazu werden das bestehende E-Health-Gesetz überarbeitet und die auf freiwilliger Basis nutzbaren Angebote erweitert. In einem ersten Schritt wird eine Reihe von Gesundheitsdokumenten digital nutzbar gestaltet und eine digitale Rezeptvergabe ohne physischen Besuch eines Arztes ermöglicht. Eine verlässliche und vertrauenswürdige Telematikinfrastruktur soll die Grundlage für einen sicheren Austausch sensibler Daten sowie die digitale Patientenakte bilden.

Landwirtschaft. Für eine nachhaltig tragfähige Landwirtschaft wird eine Nutzung digitaler Potenziale gefördert. So kann der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie der Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung verringert werden.

Infrastruktur. Zehn bis zwölf Milliarden Euro werden in flächendeckende Glasfaser-Netze investiert. Deutschland soll eine Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G übernehmen. An allen öffentlichen Einrichtungen sowie in den Zügen und auf den Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist freies WLAN verfügbar.

Arbeit und Soziales. Mit den Sozialpartnern wird eine Nationale Weiterbildungsstrategie erarbeitet, die Antworten auf den digitalen Wandel in der Arbeitswelt finden soll.

Recht. Das Rechtssystem soll so ausgestaltet werden, dass es Bürgerrechte garantiert, einen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit leistet sowie Innovationen fördert.

Ressortübergreifende strategische Zusammenarbeit. Die Hightech-Strategie wird zu einer ressortübergreifenden Forschungs- und Innovationsaufgabe weiterentwickelt. Damit sollen die großen Herausforderungen Digitalisierung, Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Sicherheit, sozialer Innovationen sowie die Zukunft der Arbeit bestanden werden.

Bewertung: Der kurze Streifzug verdeutlicht, dass Bildung und Forschung kein isoliertes Politikfeld fern der Realität der großen Mehrzahl der Bürger sind. Vielmehr sind Bildung und Forschung die entscheidenden Triebfedern für Fortschritte in allen Lebensbereichen. Dafür werden Agenden aufgesetzt, die richtigerweise langfristige Wirksamkeit, aber auch bereits in der laufenden Legislaturperiode nachprüfbare Fortschritte versprechen. Die Zusammenschau der acht Punkte zeigt, dass das Papier eine durchgängige, zukunftsgerichtete Handschrift trägt und eine durchgängige inhaltliche Linie verfolgt. Dem Bildungs- und Forschungsministerium kommt dabei eine Schlüsselstellung zu.

Bei allen Kompromissen, die in einer Demokratie immer notwendig sind und notwendig bleiben müssen: Das Papier ist ein großer Wurf!

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