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Open Password – Mittwoch, den 21. April 2021

# 912

airbnb – Plattformanbieter – Lobbyismus – Luke Yates – Grassroots Lobbying – University of Manchester – Regulierung – Home Sharing Clubs – Uber – Lyft – Doordash – Getaround – Lime – Scoot – Spin – Bird – Lyft Scooters – Rekrutierung – Unterstützung und Einflussnahme – Ethische und Transparenzfragen – Kommunal- und Regionalpolitik – Soziale MedienInformationswissenschaft – Wolfgang G. Stock – N-stellige Informationsmärkte – Dreistellige Informationsmärkte – Influencer – Streamer – Micro-Celebrities – YouTube – Twitch – TikTok – YouNow – Instagram – Twitter – Parasoziale Interaktion – Intimität auf Distanz – Likes – Tatsächliche und erwartete Aufmerksamkeit – Geld – Werbetreibende – AdSense-Einnahmen – Anzahl der Follower – Zweistellige Informationsmärkte – Dreistellige Informationsmärkte – Wettbewerbsrecht – Datenschutzrecht – Fair-Use-Regel – Corona – Impftermine – Willi Bredemeier – Karl-Josef Laumann – BioNTech – Armin Laschet – ntv – Astra Zeneca – Westdeutscher Rundfunk – T-Systems – ServiceNow – Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe – Öffentliche Verlautbarungen – Whistleblower – Redaktionen

Über den Tellerrand: airbnb und andere Plattformanbieter verschleiern Lobbyismus
der nur scheinbar unabhängigen Clubs

2.

Titelgeschichte: Die Influencer – Dreistellige Informationsmärkte, Fazit und Folgerungen für das politische Handeln- Von Wolfgang G. Stock

3.

Kommentar: Die übliche große Distanz zwischen offizieller Verlautbarung und Wirklichkeit – Besonders in Corona-Zeiten, aber auch sonst: Immer die Betroffenen fragen – Von Willi Bredemeier

 

 

Über den Tellerrand (40)

 

airbnb und andere Plattformanbieter
verschleiern Lobbyismus
der nur scheinbar unabhängigen Clubs

 

Luke Yates, The airbnb „movement“ for deregulation – How platform-sponsored Grassroots lobbying is changing politics, in: research.consumer.org/ethicalconsumer (University of Manchester), April 2021. airbnb (San Francisco) betreibt einen Online-Marktplatz für Unterkünfte, die für kurze Zeit buchbar sind (Ferienwohnungen – touristische Aktivitäten). Die Plattform ist über die Website und eine mobile App zugänglich. Mit dem Start von airbnb wurden neue Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze sowie eine Stärkung der Gemeinschaften vor Ort versprochen. Wie sich zeigte, war das voreilig. Mittlerweile ist airbnb in vielen Städten weltweit vertreten und hat Zigtausende von Wohnungen in seinem Angebot. Dies hat an manchen Orten zu einer Knappheit von Unterkünften für jene geführt, die eine Wohnung auf Dauer suchen. Konflikte um Regulierungsversuche von airbnb in San Francisco, Barcelona und New York führten zur Gründung nominal unabhängiger „Home Sharing Clubs“, die eine Deregulierung oder eine für airbnb positive Regulierung bewirken sollen. Derzeit existieren weltweit zwischen 300 und 400 dieser Clubs. Mittlerweile hat das Vorbild airbnb zu ähnlichen Gründungen seitens Uber, Lyft, Doordash, Getaround, Lime, Scoot, Spin, Bird and Lyft Scooters geführt. “Grassroots lobbying is now a key tactic for disruptive new business facing regulation, but its current scale, how it works, and its social and political impacts, have received litte attention.“

airbnb nimmt auf die Zusammensetzung der Mitgliedschaft in den „Home Sharing Clubs“ einen weitgehenden Einfluss. So werden Repräsentanten von Wohnungsbaugesellschaften weitgehend ausgeschlossen. Stattdessen wird eine intensive Suche nach passenden Mitgliedern vorgenommen. Frühere Mitarbeiter von airbnb, die von Yates interviewt wurden, „describe many forms of support and influence, incuding protesting alongside landlords: organising many aspects of protests; political education and training; editing and rehearsing of curated „stories“; and suggesting policy that the company wanted … Clubs hold meetings, attend and give evidence in leigislative hearings, lobby officials by phone-banking, letter-writing, in-person or by open petitions, liaise with media, and convene protests“. Anzeichen von Unabhängigkeit einzelner Clubs werden von airbnb als Misserfolg der eigenen Einflussnahmen gesehen, denen entgegengewirkt werden muss. Dies alles wird von airbnb nach außen völlig anders dargestellt, so dass sich auch wegen dieses Widerspruche ethische und Transparenzfragen stellen.

Kommentar. Die Erfolge der „Home Sharing Clubs“ und ihr Potenzial für eine Inbesitznahme der Kommunal- und Regionalpolitik mögen begrenzt sein. Aber die rasche mittlerweile unternehmensübergreifende Expansion dieser Vereinigungen wecken Besorgnisse, zumal die „Clubs“ auf kommunale und regionale Politiker treffen, die auf diese Form des Lobbying in keiner Weise vorbereitet sind. Vor wenigen Jahren hätte man sich aber auch nicht vorstellen können, dass Soziale Medien wesentliche Beiträge zur Polarisierung und Irrationalisierung westlicher Gesellschaften leisten oder sich von feindlichen Geheimdiensten instrumentalisieren lassen würden. Lobbyismus muss erlaubt sein, aber er ist als solcher kenntlich zu machen und seine Aktivitäten haben weitgehend transparent zu sein.

Informationswissenschaft

N-stellige Informationsmärkte

Die Influencer – Dreistellige Informationsmärkte,
Fazit und Folgerungen für das politische Handeln

 

Von Wolfgang G. Stock


Zweiter Teil

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Dreistellige Informationsmärkte

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In dreistelligen Informationsmärkten erscheint eine dritte Marktseite. Unser Beispiel ist das neue Berufsfeld der Influencer in digitalen Medien. Influencer, Streamer und andere „Micro-Celebrities“ realisieren häufig Mehrkanalverhalten und verwenden mehr als eine Plattform, z. B. YouTube, Twitch, TikTok oder YouNow für die Präsentation ihrer Videos und zusätzlich Instagram oder Twitter für die Veröffentlichung von Bildern, Textnachrichten oder Ankündigungen ihrer (Live-)Videos. Influencer versuchen, mit ihrer Fangemeinde digital in Kontakt zu treten. Es gibt jedoch keine „normale“ soziale Interaktion mit Körperkontakt, Nähe, Orientierung, Geste, Gesichtsausdruck oder Augenbewegung sowie verbalen und nonverbalen Aspekten der Sprache, was die klassische Definition von „Sozialer Interaktion“ ausmacht. Stattdessen ist die Influencer-Fan-Beziehung eine parasoziale Interaktion, da die Fans etwa über die Influencer (bzw. ihre Inszenierungen) via Social-Media-Kanäle kennen, der Influencer jedoch seine Fans nicht kennt. Ein Zuseher, zum Beispiel einer TV-Show, eines Films oder von Inhalten in sozialen Medien, konsumiert die Inhalte manchmal nicht nur passiv, sondern baut eine Art Beziehung zu einer „Medienfigur“ auf, nämlich einem Schauspieler, Moderator, einer Berühmtheit oder eben auch einem Influencer oder Streamer. Der entscheidende Unterschied zwischen sozialen Interaktionen und parasozialen Interaktionen liegt im Mangel an Gegenseitigkeit, wodurch eine „Intimität auf Distanz“ hergestellt wird. Der Influencer oder Streamer kennt nur die Anzahl der Fans in den eingesetzten Social-Media-Diensten, genauer die Anzahl der Follower sowie die Zahl der Aufrufe für einen einzelnen Inhalt (und manchmal je nach Dienst zusätzlich auch die Anzahl der „Likes“). Influencer versuchen, durch ihre Posts und Videos die parasozialen Beziehungen zu stärken und die Nutzer an ihre Kanäle zu binden.

Abbildung: Dreistelliger Informationsmarkt: Ein Verkäufer digitaler Informationen, z. B. Google, YouTube, Facebook, Twitch, YouNow oder ByteDance mit TikTok liefert einem Endnutzer (Käufer) digitale Inhalte; im Gegenzug zahlt der Käufer mit seinen persönlichen Daten oder mit seiner Aufmerksamkeit (Austauschbeziehung Nr. 1). Derselbe Verkäufer gibt die persönlichen Daten des Nutzers oder seine Aufmerksamkeit an einen Werbetreibenden weiter; im Gegenzug zahlt dieser Werbetreibende mit Geld. Schließlich präsentiert der Werbetreibende die Werbung dem ursprünglichen Endnutzer der digitalen Inhalte (Austauschbeziehung Nr. 2). Influencer oder (bei Live Streaming Services: Streamer) knüpfen digitale Kontakte zu Nutzern, normalerweise über Instagram, Twitter, YouTube, Twitch, YouNow oder TikTok, und die Nutzer sehen sich deren digitalen Inhalte an und zahlen mit treuem Fanverhalten und ihrer Aufmerksamkeit; im Gegenzug bezahlt das Informationsunternehmen (etwa Google für YouTube) den Influencer mit Geld. Darüber hinaus können Influencer zusätzlich Verträge mit Werbetreibenden schließen und gelegentlich bezahlte Werbung in ihre Videos oder Bilder streuen (Austauschbeziehung Nr. 3).

Influencer haben zwei Einnahmequellen, nämlich vom Verkäufer (einem Social-Media-Unternehmen) und von einem Unternehmen, das mit dem Influencer zusammenarbeitet, um seine Werbebotschaften zu verbreiten. Der Influencer produziert digitale Inhalte (z. B. ein Video auf YouTube oder ein Bild mit Text auf Instagram) und hofft, die Aufmerksamkeit der Käufer auf sich zu ziehen. Wir müssen zwischen der tatsächlichen Aufmerksamkeit (d. h. der Anzahl der Aufrufe eines einzelnen Videos, eines Live-Streams oder eines Bildes des Influencers) und der erwarteten Aufmerksamkeit (d. h. der Anzahl der Follower des Influencers im Dienst) unterscheiden.

Die erste Einnahmequelle der Influencer stammt von den Verkäufern, die wiederum von ihren Werbetreibenden finanziert werden (wie im zweistelligen Informationsmarkt). Je mehr Aufmerksamkeit tatsächlich vorhanden ist, desto mehr Geld wird der Influencer verdienen. Zum Beispiel zahlt YouTube mehr als fünfzig Prozent seiner videospezifischen AdSense-Einnahmen an die Influencer, hier in alleiniger Abhängigkeit von der Anzahl der Aufrufe des Videos, wobei die Größe der Fangemeinde und der Inhalt des Videos irrelevant sind. In diesem Fall bezahlen die Endnutzer daher mit ihrer tatsächlichen Aufmerksamkeit, das Video eines Influencers (und die eingebetteten Anzeigenvideos) anzusehen. Bei Twitch können „Partner“ ihre Kanäle im Abonnement vertreiben, die Endnutzern (gegen Geld) angeboten werden. Die zweite Einnahmeoption der Influencer kommt von Unternehmen, die unabhängig von der Plattform mit dem Influencer zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit zwischen einer Werbefirma und einem Influencer wird in der Regel vertraglich geregelt. Die Höhe der Zahlung hängt hier von der Anzahl der Follower des Influencers ab, d. h. von der erwarteten Aufmerksamkeit der Fangemeinde. Influencer monetarisieren somit ihre Bemühungen um den Aufbau parasozialer Beziehungen, wobei die entscheidenden Indikatoren die Anzahl der Aufrufe ihrer Videos sowie die Anzahl der Follower, also Aspekte der Loyalität der Fans, sind. Die Abbildung zeigt solch einen dreistelligen Informationsmarkt, der untere Teil den darin eingebetteten zweistelligen Markt.

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Fazit und Folgerungen für das politische Handeln

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Was sind die gewonnenen Erkenntnisse? Warum überhaupt dieser durchweg theoretische Artikel? Auf Informationsmärkten werden Informationsgüter, d. h. Inhalte und Software, gehandelt. Aufgrund zweiseitiger indirekter Netzwerkeffekte können Informationsdienste Plattformen sein und zweiseitige Märkte etablieren. Darüber hinaus beobachten wir unterschiedliche Marktbeziehungen zwischen den Akteuren auf den Informationsmärkten in Bezug auf die Zahlung. Käufer können mit Geld, mit ihrer Aufmerksamkeit, mit ihren persönlichen Daten oder mit „treuem“ Fanverhalten bezahlen. Wir haben diese Beziehungen die „Stelligkeit“ eines Informationsmarktes genannt. Auf einstelligen Informationsmärkten gibt es nur eine Bezahlbeziehung zwischen einem Verkäufer von Informationsgütern und seinen Kunden. Beispiele für Unternehmen auf einstelligen Informationsmärkten sind Elsevier oder Netflix; Käufer zahlen mit Geld. Zweistellige Informationsmärkte zeichnen sich durch zwei Marktbeziehungen für jeden Marktteilnehmer aus. Käufer von digitalen Inhalten oder Software erhalten ihre Produkte und Dienstleistungen ohne finanziellen Beitrag, zahlen mit ihrer Aufmerksamkeit (z. B. bei Suchmaschinen) oder mit ihren persönlichen Daten (z. B. bei Social Media und einigen Softwaremärkten). Die Verkäufer bieten Werbetreibenden die Aufmerksamkeit der Nutzer oder deren persönliche Daten an, und diese zahlen mit Geld. Das Geschäftsmodell von Influencern und Streamern ist komplizierter, da es Aktivitäten auf einem dreistelligen Informationsmarkt darstellt, basiert jedoch auf den Merkmalen zweistelliger Informationsmärkte. Hinzu kommt die Rolle der Influencer und Streamer als Medienfiguren; hier zahlen die Endnutzer mit ihrem parasozialen Verhalten als Fans sowie – wiederum – mit ihrer Aufmerksamkeit.

Zweistellige wie dreistellige Informationsmärkte erfordern neue Regelungen zum
Wettbewerbsrecht und zum Datenschutzrecht. Im Wettbewerbsrecht sollte die Konzentration von Daten, die ein Unternehmen auf einem Markt sammeln kann, berücksichtigt werden, wenn von einer marktbeherrschenden Stellung gesprochen wird oder wenn es um Vorschriften zur Kontrolle von Fusionen und Übernahmen geht. Dies wäre ein zusätzliches Kriterium, das über den Marktanteil des Unternehmens in Bezug auf Kundenzahlen oder Umsatz oder den Kaufpreis bei Akquisitionen hinausgeht.

Wir sehen keine Probleme darin, wenn Nutzer Informationsgüter mit ihrer Aufmerksamkeit oder ihren persönlichen Daten bezahlen (schließlich müssen die Informationsunternehmen auch leben können), aber es sollte vor jedem Kauf klar sein, was die Kunden in Form von personenbezogenen Daten oder Aufmerksamkeit konkret bezahlen sollen. Eine solche Fair-Use-Regel kann das derzeit praktizierte Verhalten der Informationsunternehmen im Sinne von „Wir nehmen von Ihren Daten oder Ihrer Aufmerksamkeit, was wir wollen“ ersetzen.

Weiterführende Informationen

Linde, F., & Stock, W. G. (2011). Information Markets. A Strategic Guideline for the I-Commerce. Berlin: De Gruyter Saur. DOI: https://doi.org/10.1515/9783110236101

Stock, W. G. (2020). N-ary information markets: Money, attention, and personal data as means of payment. Journal of Information Science Theory and Practice, 8(3), 6-14. DOI https://doi.org/10.1633/JISTaP.2020.8.3.1

Meine persönlichen Erfahrungen
mit Corona-Impfterminen

Die übliche große Distanz zwischen
offizieller Verlautbarung und Wirklichkeit

Besonders in Corona-Zeiten, aber auch sonst:
Immer die Betroffenen fragen

 

Von Willi Bredemeier

Als mir der Arbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen brieflich ein Anrecht einräumte, zweimal mit BionTech geimpft zu werden, ermunterte er mich zugleich, mich ab Montag, den 8. Februar (jeweils ab 8 Uhr) um Termine dafür zu bemühen. Bevor die Reservierungsmöglichkeiten eröffnet wurden, rechnete ich von vornherein mit dem Schlimmsten. In der Tat kurbelten meine Frau, mein Sohn und ich längere Zeit telefonisch und online erfolglos. Um die Mittagszeit trat der Ministerpräsident des Landes vor die Kameras und bekundete fröhlich, dass die Terminbuchungen wunderbar und reibungslos liefen. Fast gleichzeitig meldete ntv, dass noch kein einziger Impftermin vergeben worden sei. Aber gegen 18 Uhr rief mein Sohn an und sagte, er sei durchgekommen und habe für mich zwei Termine gebucht, den ersten noch in dieser Woche.

Damit zählten wir, wie Nachfragen bei Nachbarn, Verwandten und Freunden ergaben, zu den glücklichen Gewinnern. Andere mussten teilweise wochen- und sogar monatelang telefonieren oder online gehen, bis sie endlich durchkamen. Ich fragte mich, was aus jenen Senioren wurde, die keine Online-Erfahrungen hatten und auch kein hilfsbereites Enkelkind, da beim Telefonieren noch weniger ein Durchkommen war. Mir ist bis heute unverständlich, warum man den Senioren nicht das Kurbeln ersparte, indem ihnen ein Termin angeboten wurde. Den hätten sie ja absagen können.

Einige Wochen später stellte das Land Nordrhein-Westfalen 450.000 zusätzliche Impfdosen für Bürger über 60 in einer Sonderaktion bereit. Dies war möglich geworden, weil der Ethikrat seine Priorisierungsempfehlungen für den Impfstoff Astra Zeneca geändert hatte. Wiederum traten wir zu dritt an, diesmal um einen Termin für meine Frau zu bekommen. Wiederum rechnete ich mit dem Schlimmsten. Aber als ich am Karsamstag gegen 9 Uhr, der frühestmöglichen Zeit, online ging, wurde mir eine Wartezeit von einer Minute verheißen. Und wirklich, nach einer Minute, öffnete sich der Weg zu Formularen, die ich auszufüllen und abzusenden hatte. Zugleich wurde mir ein Link zu den Buchungsmöglichkeiten versprochen. Als die E-Mail auch nach längerer Zeit nicht eintraf, füllte ich die Formulare ein weiteres Mal und dann noch ein drittes Mal aus. Aber auch diesmal kamen die versprochenen E-Mails nicht an, das heißt, sie poppten alle auf einmal am Nachmittag des Ostersonntags in meinem E-Mail-System auf. Da waren allerdings, wie der Westdeutsche Rundfunk meldete, bereits alle Termine vergeben.

Gleichwohl zählten wir wiederum zu den glücklichen Gewinnern, weil mein Sohn am Karsamstag gegen 14 Uhr angerufen hatte. Er hatte den Link erhalten und für meine Frau zwei Termine gebucht. Meine abermaligen Nachfragen ergaben auch hier, dass ich nicht der einzige Pechvogel mit den E-Mails, die kommen sollten, aber nicht wollten, gewesen war.

Ich war auch diesmal versucht, meine Erlebnisse als unvermeidliche Wechselfälle des Lebens im Umgang mit unserer Bürokratie abzuhaken. Dann erhielt ich eine Pressemitteilung der Telekom, in der eine überaus positive Bilanz zur Sonderaktion „Astra Zeneca“ gezogen wurde:

„Am Samstagmorgen 9 Uhr war das neue Buchungsportal für Termine frei geschaltet. Innerhalb von nur zwei Stunden hatten sich 120.000 Impflinge registriert und einen Termin erhalten. Sonntagmittag waren es 168.000. Rund 10.000 davon waren bereits bis Sonntag abend geimpft. Das Buchungsportal zählte in der Spitze 7.000 Zugriffe pro Sekunde und 5.000 Termin-Buchungen pro Minute. Seit Dienstagmorgen hat das Portal weitere 80.000 Termine für über 70-Jährige vereinbart. Die Server hielten dem Ansturm stand: Nutzer mussten bis zur erfolgreichen Buchung maximal drei Minuten warten.

KVWL und Industriepartner ziehen positiven Fazit zum Start…: „Wir freuen uns sehr über den gelungenen Start der neuen Buchungsplattform für Impftermine in Westfalen-Lippe. Die Plattform wurde am Ostersamstag aktiviert und im gleichen Augenblick konnten mehrere Millionen Nutzer eine sehr begrenzte Anzahl an Impfterminen buchen. Trotz dieses großen Ansturms hat das System stabil funktioniert – allein in einer Sekunde haben wir mehr als 7.000 Seitenaufrufe verzeichnet! Auch der virtuelle Warteraum, den wir vorsorglich eingesetzt haben, musste kaum genutzt werden. Alles in allem sind wir sehr zufrieden mit diesem Auftakt und danken T-Systems und ServiceNow für die gute Zusammenarbeit!“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr. Spelmeyer, Dr. Volker Schrage und Thomas Müller.“

Kleine Frage am Rande: Kamen Dr. Spelmeyer, Dr. Schrage und Thomas Müller in einem spontan gebildeten Chor zu ihrer positiven Beurteilung?

Weitere nunmehr wichtigere Fragen lauten: Halten wir die große Diskrepanz zwischen öffentlichen Verlautbarungen und dem, was sich tatsächlich abspielt und abgespielt hat, nicht geradezu für typisch und verlieren wir unseren Zynismus erst dann, wenn wir persönlich betroffen sind? Werden Verlautbarungen an die Medien nicht sowieso mit der heißen Nadel gestrickt und wollen die PR-Professionals nicht vor allem ihre Bosse beeindrucken statt die Medien zu informieren? Kommen die für öffentliche Verlautbarungen letztlich Verantwortlichen der Wahrheit, was sich also auf den unteren Ebenen abgespielt hat, nicht auf die Spur oder wollen sie diese gar nicht wissen? Wie sollen die Medienmacher den Wahrheitsgehalt offizieller Mitteilungen überprüfen, wenn sie keinen Whistleblower vor Ort haben und umfangreiche Recherchen, die allenfalls für eine Kurzmeldung reichen würden, zu kostspielig sind (zumal die Redaktionen kleiner und kleiner werden)?

Besonders in Corona-Zeiten aber auch sonst gilt: Wenn irgend möglich immer die Betroffenen fragen. Dann ergibt sich, so lautet mein Anfangsverdacht, nur zu häufig ein ganz anderes Bild.

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