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Open Password – Dienstag,

den 17. April 2018

TTIP – Kreativwirtschaft – Helga Schwarz – USA – EU – Kulturpolitik – GATS – Mischfinanzierungen – Deutschland – Liberalisierung – E-Education – Bibliotheken – Jeff Bezos – Buchpreisbindung – Angela Merkel – Regulatorische Kooperation – Wirtschaftskonforme Demokratie – UNESCO – Wolfgang Thierse – EUGH – Soziale Marktwirtschaft

 

#351

 

Wie TTIP der europäischen Kultur
zu einer Bedrohung wurde

Die heimische Kreativwirtschaft
sollte bei internationalen Abkommen
besser vertreten werden

Von Helga Schwarz

Das geplante Wirtschaftsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA hat schon im Vorfeld viel Kritik in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Obwohl die Verhandlungen ausgesetzt sind, weil die neue US-Administration unter Präsident Trump keine multilateralen Abkommen schließen und auch bei bilateralen Verhandlungen eher das Prinzip ‚America first’ durchsetzen will, als einem Geben und Nehmen zuzustimmen, lohnt sich ein Blick auf die Fallstricke solcher Abkommen. Denn die Wirtschaftsverbände werden weiterhin auf Liberalisierung der Märkte drängen und entsprechende Abkommen fordern – seien es Abkommen unter der Ägide der EU oder bilaterale Abkommen.

Ein Rückblick auf die vorläufigen Ergebnisse der und Erkenntnisse aus den TTIP-Verhandlungen lohnt sich insbesondere für Akteure auf dem Sektor der Kultur, damit bei künftigen Abkommen mit wem auch immer Fehler vermieden werden. Insofern bieten gerade die bisher bekannt gewordenen Reibungspunkte zwischen den Delegationen der EU und den USA reiches Anschauungsmaterial.

TTIP baut auf GATS (General Agreement on Trade and Services) auf, das seit 1995 in Kraft ist und sich die Liberalisierung des internationalen Handels zum Ziel gesetzt hat. Seine wichtigsten Prinzipien sind die „Inländerbehandlung“, das heißt, dass ausländische Güter und Dienstleistungen gegenüber inländischen nicht benachteiligt werden dürfen, sowie das „Meistbegünstigungsprinzip“, das besagt, dass ausländische Dienstleistungsanbieter nicht benachteiligt werden dürfen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Klausel.

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Was ist Kultur? Diese Frage wird in Europa und den USA völlig verschieden beantwortet.
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Die Einbeziehung des Bildungswesens in das GATS-Abkommen wird hin und wieder diskutiert. Noch reagieren die Staaten zurückhaltend. Teilweise wird darauf verwiesen, dass es in der EU schon jetzt eine Freizügigkeit von Waren und Dienstleistungen auch auf dem Bildungssektor gibt. Innerhalb der EU mit ihren ähnlichen Traditionen funktioniert das gut. Angebote aus den USA oder Australien, die sich auf GATS berufen, spielen noch keine große Rolle.

Obwohl vor Beginn der Verhandlungen zu TTIP zwischen den verhandelnden Delegationen vereinbart wurde, dass die Kultur nicht Gegenstand der Verhandlungen sei, hatte die EU den Eindruck, dass sich die USA nicht an diese Abmachung halten. Der zentrale Punkt bei der Beurteilung der Folgen von multilateralen und bilateralen Wirtschaftsabkommen scheint die Antwort auf die Frage zu sein: „Was ist Kultur?“ Diese Frage wird in Europa und in den USA völlig unterschiedlich beantwortet.  Während in den europäischen Ländern große Teile des Bildungswesens und viele kulturelle Unternehmungen staatlich subventioniert werden, gehören diese Bereiche in den USA weitgehend zum Wirtschaftssektor und die staatliche Unterstützung fällt dort sehr viel geringer als in Europa aus.

Rein private Investitionen in Bildung und Kultur fallen unter die Regeln von TTIP, rein öffentlich finanzierte nicht. Das Problem sind die Mischfinanzierungen, die es etwa in Deutschland auf allen Stufen des Bildungserwerbs – vom Kindergarten bis zur Hochschule und der späteren Erwachsenenbildung – gibt. Daher könnten die Träger ausländischer – zunächst privat finanzierter – Aktivitäten später öffentliche Gelder in gleicher Höhe wie für die einheimischen Institutionen verlangen.

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Die kleinteilige europäische Kultur- und Kreativwirtschaft wäre massiv bedroht, würden sich die US-Vorstellungen durchsetzen.
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Unter TTIP fiele 50% des Welthandels. Es geht um die Marktchancen US-amerikanischer Konzerne auf dem Gebiet der Bildung, Information und Kultur, die längst diversifiziert aufgestellt sind und sowohl Technik als auch Inhalte verkaufen, und zwar Inhalte, die sie selbst nicht hergestellt haben.  Der kulturelle Inhalt ist Mittel zum (Verkaufs)Zweck. Wie viel Luft bleibt da der eher kleinteiligen europäischen Kultur- und Medienwirtschaft? Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft ist – im Unterschied zur US-amerikanischen – wenig exportorientiert. Für die USA sind digitale Güter und Dienstleistungen aber ein wesentliches Exportgut.

Die USA betrachten Konkurrenz durch Staaten mit niedrigeren (Lohn-)Standards als Benachteiligung der USA. Wo aber die eigenen Standards niedriger sind, beispielsweise im Arbeitsrecht, ist das völlig für sie in Ordnung. Die USA fordern eine weitgehende Marktliberalisierung, alles andere betrachten sie als Wettbewerbsverzerrung. Qualitätsanforderungen gelten dabei als Investitionshemmnis. So streben sie den Marktzugang privater Investoren auch auf dem Gebiet der Kultur an, besonders bei Dienstleistungen. Dabei gilt ihr besonderes Interesse dem Bereich der Erwachsenenbildung, besonders der E-Education. Das beträfe z.B. die Volkshochschulen, aber auch die MOOCs (Massive Open Online Courses) der Universitäten, bei denen die USA führend sind. Der privatwirtschaftliche Zugriff auf Bildungseinrichtungen ist ein vorrangiges Interesse der USA.

Die USA wollen mit TTIP ihre digitale Ökonomie stärken und fördern. Unterstützt werden sie in diesem Bestreben durch die UN-Handelsklassifikation; dort wurden vor kurzem Online-Informationsmedien zu Telekommunikations-Dienstleistungen umdeklariert. Hier sieht man deutlich, wie aus Kultur plötzlich definitorisch und alsbald faktisch zur kommerziell zu betreibenden Wirtschaft wird. Jeder Recherchevorgang wird zur Dienstleistung und damit mehrwertsteuerpflichtig.

Hält sich ein Handelsabkommen strikt an die Vorgaben von GATS und werden kulturelle Aktivitäten mit einbezogen, kann das bedeuten, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich der Kultur, die einen gewissen Betrag überschreiten, international ausgeschrieben werden müssen.  Das gilt beispielsweise für die Erwerbungsvorgänge in Bibliotheken und Museen. Je mehr die Bibliotheken in die digitale Welt eintauchen, desto mehr geraten sie ins Visier von Wirtschaftsinteressen. Auch Realisierungen/Inszenierungen von Theater- oder Opernaufführungen fielen darunter.

Der Freihandel verhindert, dass Staaten einheimische Kulturgüter bevorzugen und stoppt Maßnahmen zu ihrer Förderung. Ein sogenannter „freier Markt“ würde das starke Ungleichgewicht in der Welt der kulturellen Güter institutionalisieren. Betroffen sind auch Rundfunk und Fernsehen sowie die Filmwirtschaft.

Unter die Forderungen zur Marktliberalisierung fällt auch der Angriff auf die Buchpreisbindung. Dazu ein Ausspruch von Jeff Bezos, Chef von Amazon: „Man muss die Verleger jagen wie die Gazellen, die schwächsten zuerst.“ Das Buchhandelssterben ist ein Teil seines Business-Plans.In Griechenland soll – nach einem bilateralen Handelsabkommen mit den USA – ein großer Teil der Buchhandlungen aufgegeben haben. In Deutschland wollte Amazon die Buchpreisbindung umgehen und gewährte Rabatte über eine Anrechnung von Bonuspunkten. Ein Urteil des BGH als dritter Instanz vom Juli 2015 untersagte dies.

Beispiele für den Versuch, weitere Bereiche zu kommerzialisieren, sind bekannt. So gibt es einen starken Liberalisierungsdruck auf kommunale Dienstleistungen. Beispielsweise wurden in Berlin die Wasserwerke privatisiert, also auch hier eine öffentliche Dienstleistung in kommerziell betriebene Wirtschaft verwandelt. In den geplanten Schiedsgerichten würden Wirtschaftsanwälte Recht sprechen, was den Versuch bedeutet, die Justiz zumindest im Handelsrecht zu privatisieren. So der Wunsch der USA für TTIP und so die bisherige Praxis bei bilateralen Handelsverträgen zwischen den USA und anderen Ländern.

Stiftungen, die ursprünglich zusätzliche Aufgaben der Kulturförderung übernahmen, würden zu Trägern der kulturellen Grundversorgung. Siehe das Beispiel Griechenland, wo eine Stiftung den Bau der Nationalbibliothek übernahm.

Den europäischen Vorbehalten bezüglich des freien Wettbewerbs auf dem kulturellen Sektor stehen US-amerikanische Vorbehalte bei der Rüstungsproduktion und beim Export von Öl und Gas (Nordstream!!) gegenüber. Bei den Aufträgen ihrer Bundestaaten treten sie für eine Einschränkung des Wettbewerbs ein. Dort soll GATS außer Kraft gesetzt werden, um die heimische Wirtschaft zu begünstigen.

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Während die europäische Wirtschaft ihre Interessen wahrt und Frau Merkel eine wirtschaftskonforme Demokratie anstrebt, bleibt die Kultur von Einflussmöglichkeiten ausgeschlossen.

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Zurzeit wird die Tendenz sichtbar, Entscheidungen von den Parlamenten zur Regierung zu verlagern. Das geschieht auch in Deutschland. Die Regierungen beanspruchen ein Ausmaß an Autonomie gegenüber parlamentarischer Kontrolle und medialer Kritik, das nur schwer mit demokratischem Regieren vereinbar ist. Frau Merkel wünscht eine wirtschaftskonforme Demokratie!

In TTIP sollte die „Regulatorische Kooperation“ vereinbart werden, das heißt, deutsche Gesetzesvorhaben wurden durch die US-Handelskammer begutachtet, bevor der Bundestag auch nur wüsste, an welchen Gesetzesvorhaben die Ministerien arbeiten. Sollte ein in einem europäischen Land geplantes Gesetz der US-Wirtschaft möglicherweise schaden, darf das Vorhaben nicht weiterverfolgt werden.

Hier geht es eindeutig um die Umverteilung von Macht. Die „Regulatorische Kooperation“ würde tief in die staatliche Souveränität und die demokratischen Rechte der EU und ihrer Mitgliedsstaaten eingreifen.

Als besonders nachteilig wurde in Europa bisher die Unkündbarkeit des einmal geschlossenen Abkommens betrachtet. Das scheint aber sachgerecht zu sein. Am Beispiel des Brexit sieht man, wie schwierig es ist, verflochtene Volkswirtschaften wieder zu trennen.

Im Vorfeld und während der Verhandlungen vertrat die Wirtschaft massiv ihre Interessen. Es gab 119 Treffen der Verhandlungskommission mit US-amerikanischen und europäischen Wirtschaftsverbänden, fünf Treffen mit sozialen Organisationen (einschließlich der Gewerkschaften) und keine Treffen mit Kulturverbänden oder Organisationen der Kreativwirtschaft.

Woher kann eine Unterstützung für die europäische Sichtweise bei Wirtschaftsverhandlungen kommen? Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist das „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“. So heißt es in Artikel 1, der die Ziele des Übereinkommens benennt, unter Punkt g: „die besondere Natur von kulturellen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen als Träger von Identität, Werten und Sinn sei anzuerkennen“. Und unter dem Punkt h wird das souveräne Recht der Staaten bekräftigt, die Politik und die Maßnahmen beizubehalten, zu beschließen und umzusetzen, die sie für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet für angemessen erachten.

Deutsche Politiker wie Wolfgang Thierse fordern, dies als Präambel in TTIP zu verankern. Die USA lehnen das ab. Auch Deutschland ging mit offenem Mandat in die Verhandlungen, nichts sollte ausgeschlossen werden. Die USA haben das UNESCO-Abkommen nicht unterzeichnet, im Gegenteil, sie haben versucht, seine Entstehung zu verhindern. Es wurde 2005 dennoch von den UNESCO-Mitgliedsstaaten mit 148 : 2 Stimmen angenommen.

Weitere Unterstützung kam vom Europäischen Gerichtshof. Der EUGH hat am 16. Mai 2017 entschieden, TTIP sei durch die Hereinnahme der Schiedsgerichte, des Urheberrechts und von Leistungen der Öffentlichen Daseinsvorsorge in den Vertrag kein reines Handelsabkommen, sondern ein gemischtes Abkommen. Daher müsse es von allen Parlamenten der EU ratifiziert werden. Das wird – bleibt es bei dem jetzigen Stand der Verhandlungen – sicher nicht geschehen.

Sollten die Verhandlungen zwischen der EU und den USA irgendwann wiederaufgenommen werden, gäbe es daher einen verstärkten Druck, sich auf ein reines Wirtschaftsabkommen, also ein Industrieabkommen, zu beschränken. Gegen eine Vereinheitlichung der Auto-Rücklichter hat ja niemand etwas und wenn Medikamente nur noch einmal geprüft werden müssen, ist das günstig für alle.

Bei TTIP ging es bisher um den Kampf zweier ‚Betriebssysteme’, des agressiven angelsächsischen Kapitalismus gegenüber der sozialen Marktwirtschaft. Der Welthandel entwickelt sich in Richtung Neoliberalismus. Alle Produkte und Dienstleistungen sind Waren und ein freier Markt ist die ideale Organisationsform für diese, sagen die Angelsachsen. Dagegen sollte die EU ihre Werte setzen, um Kultur, Bildung und öffentliche Daseinsvorsorge zu schützen. Es gilt, mit internationalen Abkommen das multilaterale Handelssystem zu formen und globale Regeln zu setzen, bevor China es tut.

(1) Helga Schwarz wurde von der Jury von Open Password zur Bibliothekarin des Jahres gewählt.

Quellen: TTIP, CETA & Co: Die Auswirkungen des Freihandels auf die Kultur. – Berlin:      Deutscher Kulturrat, 2015

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