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Open Password – Montag, den 18. Dezember 2016

#140

Alternativen zu Google – London Info International – Anna Knoll – Phil Bradley – Klaus Graf – Jürgen Plieninger – Trovando – Fachhochschulen – Universitäten – Promotionsrecht – Stephan Holländer – Institut für Bildungswissenschaften – Schweizerische Hochschulkonferenz – Swissuniversities – Hessen – Hochschule Fulda

 Alternativen zu Google 

So viele Ausweichmöglichkeiten
und doch nur ausnahmsweise hilfreich?

 

Wenn Trovando nur so gut
funktionieren würde wie behauptet 

Klaus Graf hat die Erörterungen über „Alternativen zu Google“ auf der London Info International in http://archivalia.hypotheses.org/61609#comments aufgegriffen und schreibt:

Anna Knoll berichtet in Open Password (#139, noch nicht online) über eine Konferenz in London, bei der auch Phil Bradley auftrat und über Alternativen zu Google sprach: „Zuerst stellte er mit „Bing“ und „DuckDuckGo“ zwei bewährte und bekannte Suchmaschinen vor. Sein Favorit ist jedoch „Yandex“, die populärste Suchmaschine Russlands mit mächtigen Suchoperatoren.

Weitere Suchmaschinen, die gegebenenfalls in Erwägung gezogen werden sollten, waren die Metasuchmaschinen „Trovando.it“ und „Soovle“, die visuellen Suchmaschinen „Dothop“ und „Carrotsearch“, die Suche in ähnlichen Seiten mit „Similiar sites“ und „Similiar site search“, die Nachrichtensuche in „Newsmap“ und „Newsnow“ sowie die Suche nach Tönen in „Soungle“. Dazu kamen „Social Mention“, „IceRocket“ und viele weitere Search Engines für die Suche in sozialen Netzwerken und Blogs. Bradleys Fazit lautete, dass Google nicht die beste Suchmaschine sei und es sowieso nicht DIE eine Suchmaschine gäbe, die alles könne. Informationsprofis müssen sich der Rechercheanfrage anpassen und die geeignetste Suchmaschine auswählen: „Good searchers use the variety of tools.“ (Links ergänzt, in der Hoffnung, dass alle korrekt sind. Socialmention ist gerade nicht erreichbar. KG).

Wenn Infomationsprofis aber wiederholt feststellen, dass Google ihren Bedürfnissen am besten entgegenkommt und andere Suchmaschinen nur ausnahmsweise hilfreich sind? Dann sind das wohl keine Profis …

Jürgen Plieninger hat dazu Stellung bezogen und schreibt: Ich wünschte, Trovando.it würde so gut funktionieren wie behauptet. Es ist keine Metasuchmaschine im eigentlichen Sinne, sondern eine Vertreterin der früher zahlreicheren „Metasuchinterfaces“, mit deren Hilfe man Suchmaschinen und Spezialsuchmaschinen in größerer Zahl hintereinander weg ausprobieren und vergleichen konnte. Man sieht schon auf den ersten Blick, dass das Portfolio nicht aktualisiert wurde (A9 als Metasuchmaschine für Amazon-Volltexte gibt es schon lange nicht mehr, auch Kartoo ist nicht mehr funktional etc.) und wenn man durchprobiert, dann funktionieren viele der Verlinkungen nicht mehr. Unbrauchbar, schade!

 

 

Verbund der Hochsclen

Braucht die Fachhochschule
den «Doktor FH»?

 

Im Bemühen um mehr Status
sind die Fachhochschulen dabei,
ihrem Bildungsauftrag untreu zu werden

Von Stephan Holländer

Ein gegenwärtig heiß diskutiertes Thema in der Hochschulszene in Deutschland und in der Schweiz ist das Promotionsrecht für Fachhochschulen (FH). In Hessen hat die Hochschule Fulda für den Bereich Sozialwissenschaften als erste Fachhochschule bundesweit das Promotionsrecht erhalten[1]. Auch in der Schweiz gewinnt das Thema an Aktualität, wie ein Interview der Neuen Zürcher Zeitung mit Thomas D. Meier, Präsident der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen und Rektor der Zürcher Hochschule der Künste, zeigt[2]. Die Universität Basel und die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) haben eine Kooperationsvereinbarung über das gemeinsame Institut für Bildungswissenschaften (IBW) unterzeichnet. Ziel des Instituts ist es, den akademisch qualifizierten Nachwuchs für die Ausbildung der Lehrkräfte und die Forschung zu sichern und der seit längerer Zeit geforderten Promotionsmöglichkeit für wissenschaftlich interessierte Lehrpersonen Rechnung zu tragen[3].

Für Rudolf Minsch, Chefökonom und Leiter Allgemeine Wirtschaftspolitik und Bildung von Economiesuisse, ist klar: «Der Job der Fachhochschule ist es, eine praxisnahe Ausbildung anzubieten und die Grundausbildung zu machen». Er stellt sich dezidiert gegen die Einführung des Promotionsrechtes. Auch Otfried Jarren, Prorektor an der Universität Zürich, plädiert dafür, dass die Universitäten die prioritären Anlaufstationen für die Promotion bleiben.

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Die Fachhochschulen sollten stolz auf ihre Alleinstellungsmerkmale sein und sich gegen die Einheitshochschule wenden.
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«Gleichwertig, aber andersartig» soll die Ausbildung an Fachhochschulen (FH) gegenüber derjenigen an Universitäten sein. Das klingt wohlmeinend und ausgrenzend zugleich. Dabei ist Andersartigkeit in einem differenzierten Wissenschaftssystem kein Makel, sondern ein Profilierungsmerkmal. Eines, auf das die Fachhochschulen stolz sein sollten.

Gerade dieser Auftrag wurde mit der Zielformulierung aus dem Schweizerischen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, das seit 2015 in der Schweiz in Kraft ist[4], hinfällig. Die eigenständigen Profile der Fachhochschulen und der Universitäten wurden aber nicht nur in der Schweiz verwischt. Droht nun die Einheitshochschule?

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) als oberstes hochschulpolitisches Organ der Schweiz weist in diese Richtung. Der Verein Swissuniversities[5] ist ein weiteres Indiz dafür.Die Hauptaufgabe dieser Institution ist die Vertiefung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit unter den schweizerischen Hochschulen. Nach außen kann der Hochschulraum Schweiz so mit einer Stimme sprechen. Des Weiteren nimmt der Verein Koordinationsaufgaben wahr und handelt auf internationaler Ebene als nationale Rektorenkonferenz für die Gesamtheit der universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der Schweiz. Die Besonderheit dieser Organisationsform ergibt sich aus der Aufgaben- und Verantwortungsteilung (Subsidiarität) zwischen Bund und Kantonen. Dabei sind die Kantone eigenständiger als die deutschen Bundesländer und tragen mehr Verantwortung für ihre Hochschulpolitik. Die Koordinierung zwischen den Kantonen und das Delegieren von Aufgaben an den Bund sowie die laufende Abstimmung sind Aufgaben der genannten Organe.

In den Diskussionen in Deutschland und in der Schweiz kommt zu kurz, ob FH-Professoren überhaupt in der Lage sind, die zusätzliche Verpflichtung. Promotionsarbeiten zu betreuen, wahrzunehmen. Ein Fachhochschulprofessor in Deutschland und in der Schweiz hat im Schnitt ein Lehrdeputat von 18 Wochenstunden. Ein Universitätsprofessor hat acht bis zehn Wochenstunden Lehrverpflichtung.

Nach Angaben von Bernd Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbands, in der «Zeit» vom 17. November verfügt ein FH-Professor über 0,6 wissenschaftliche Mitarbeiterstellen. Ein Universitätsprofessor verfügt über sieben Stellen. In der Schweiz bekommt ein Fachhochschulprofessor projektbezogen maximal einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Assistenten. Vielfach handelt es sich um Teilzeitstellen, da Masterstudiengänge berufsbegleitend angelegt sind und die Mitarbeiter vielfach weiter im außerwissenschaftlichen Bereich tätig sind. Solange die Grundfinanzierung der Forschung an der Fachhochschule unzureichend ist, bleibt nichts anderes übrig, als die Leute projektorientiert anzustellen. Das heisst, wenn das Projekt fertig ist, ist auch die Anstellung beendet. Damit fehlt der Nachwuchs, der über einen längeren Zeitraum hinweg in der Forschung bleibt und sich durch Learning by Doing in die Lage bringt, Forschungsprojekte selbst zu entwickeln und selbstständig umzusetzen.

Zur relativen Stärke von Universität und Fachhochschulen bei der Einwerbung von Drittmitteln ergibt sich für Deutschland ein klares Bild: Ein Uni-Professor wirbt im Schnitt 232.300 Euro im Jahr ein, ein FH-Professor 25.500 Euro. Insgesamt nahmen alle deutschen Universitäten im Jahr 2011 5,7 Milliarden Euro Drittmittel ein, die Fachhochschulen 382 Millionen Euro[6].

Wird nun wie in Hessen geschehen das Promotionsrecht aufgrund besonderer Forschungsleistungen an Fachhochschulen vergeben, so sollte man sich die dafür herangezogenen Kriterien anschauen. Boris Rhein, der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, nennt in der Ausgabe der «Zeit» vom 17. November die Zahl der Promotionen und die Höhe der Drittmittel-Einwerbungen als entscheidende Größen.

Zieht man allerdings diese Kriterien ausschließlich heran, dann könnten auch universitäre Forschungsinstitute das Promotionsrecht für sich beanspruchen, da dort gleichfalls wissenschaftlich geforscht und publiziert wird. Die klaren Profile der beiden Hochschultypen – hie Grundlagenforschung an der Universität und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, dort angewandte Forschung in Zusammenarbeit mit der Forschung der Wirtschaft sowie anwendungsorientierte Ausbildung für die Studierenden – würden verwischt.

Die beiden Hochschultypen sind einander ergänzend für die tertiäre Bildung in beiden Ländern verantwortlich. Wie sich dieser Verbund weiterentwickeln sollte und wie die Fachhochschulen ihren Praxisbezug behalten und gleichzeitig stärker akademisiert werden können, darüber wird in Deutschland und in der Schweiz heftig gestritten. Müssen die FHs sich zu universitätsartigen Institutionen entwickeln, um als vollwertige Hochschulen zu gelten?

Kritiker weisen zurecht auf den Bedarf an qualifiziertem Betreuungspersonal für Doktoranden hin: Die akademische Praxis in der Schweiz verlangt, dass ein Doktorvater oder eine Doktormutter über eine Habilitation oder eine ähnliche Qualifikation verfügt. Fachhochschulprofessoren sind jedoch in der Regel nicht habilitiert. Stattdessen bringen sie Praxiserfahrung mit. Anders als für eine universitäre Laufbahn sind für eine Professur an der FH zahlreiche Jahre mit Berufserfahrung außerhalb der Hochschule notwendig.

In der Schweiz müsste erst einmal ein informationswissenschaftlicher Stuhl an einer Universität geschaffen werden, bevor über das Promotionsrecht für Informationswissenschaft in Kooperation mit einer schweizerischen Universität ernsthaft nachgedacht werden kann. Von dieser Situation sind auch die Fachhochschulen betroffen, stellt sich doch hier beispielsweise die Frage, woher und mit welchen Qualifikationen die nächste Generation der Dozenten für die beiden Fachhochschulen mit informationswissenschaftlichen Studienangeboten kommen soll.

Der vorläufige Königsweg verläuft in der Schweiz über Kooperationen, die zur Promotion führen. Ein eigenständiges Promotionsrecht für die Fachhochschulen ist bei den gegenwärtigen Strukturen im tertiären Bildungsbereich in der Schweiz kein gangbarer Weg. Beispielsweise hat die FH Nordwestschweiz eine erste Zusammenarbeit im Bereich Promotion mit der Universität Basel aufgenommen.

[1] (https://www.hs-fulda.de/unsere-hochschule/alle-meldungen/meldungsdetails/news/hochschule-fulda-erhaelt-als-bundesweit-erste-hochschule-fuer-angewandte-wissenschaften-haw-eigenstae/detail/News/?no_cache=1&cHash=6532313a92091872f592771426c50f99), zuletzt besucht am 24. November 2016.

[2] http://campus.nzz.ch/doktorat/fachhochschulen-fordern-promotion-mit-praxisbezug, zuletzt besucht am 24. November 2016.

[3] (https://www.unibas.ch/de/Aktuell/News/Uni-Info/Universit-t-Basel-und-FHNW-gr-nden-gemeinsames-Institut-f-r-Bildungswissenschaften.html), zuletzt besucht am 24.11.2016..

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20070429/index.html, zuletzt besucht am 24. November 2016.

[5] https://www.swissuniversities.ch/de/, zuletzt besucht am 24. November                                    2016.

[6] Ebenda, Zeit vom 17.11.2016 S.79

 

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Zwischen den Universitäten und Fachhochschulen wird letztlich eine Statusdebatte geführt. Dabei ist den FHs sogar der eigene Name peinlich geworden.
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Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es ein Streben nach Höherem auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems. Und mittendrin befinden sich die Fachhochschulen. Zu den Universitäten aufzuschließen ist das unausgesprochene Bestreben der Fachhochschulen. Die Universitäten wiederum betonen ihre Forschungsstärke und verteidigen mit scharfen Worten ihr Promotionsrecht. Es wird eine Statusdebatte zwischen Fachhochschulen und Universitäten in beiden Ländern geführt. Ein Trend zum «Upgrading» der eigenen Institution ist das erklärte Ziel, auch wenn das am Ende keiner der beiden Institutionen Gewinn bringen wird. Die Fachhochschulen sind dabei, damit ihrem eigentlichen Bildungsauftrag untreu zu werden. Ihr bisheriges Ziel war, den aus der Berufslehre kommenden Absolventen weiterführende und qualifizierende praxisnahe Studienangebote anzubieten. Eine weitere Akademisierung verhindert dieses Bestreben.

Das Streben nach Angleichung der beiden Hochschultypen geht in Deutschland und in der Schweiz bei einigen Fachhochschulen so weit, dass ihnen der Name «Fachhochschule» peinlich geworden ist, so dass sie sich nur noch «Hochschule» oder gleich «University of Applied Sciences» nennen. Die hessischen Fachhochschulen, pardon, die Hochschulen gemäss der dortigen Gesetzesänderung, sind dafür ein beredtes Beispiel. Es ist schon absurd, wie hier ein akademisches Erfolgsmodell, wie es die Fachhochschulen bisher vorwiesen, bereits im Namen kleingeredet wird.

Wollen Fachhochschulen den Anspruch einer praxisnahen und weiter qualifizierenden Ausbildung für Berufsleute aufrechterhalten, so birgt das Promotionsrecht das Risiko das klare Profil der Fachhochschulen weiter zu verwischen. Im Falle der Schweiz sind noch zu viele Fragen nach qualifiziertem Personal und Ressourcen für die noch relativ jungen Fachhochschulen offen. Die Fachhochschulen dort sind gut beraten, zuerst ihr eigenständiges Profil und ihre Stärken gegenüber der universitären Ausbildung auszubauen, bevor eine akademische Angleichung an die Universitäten angestrebt wird.

 

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