Open Password – Mittwoch, den 24. Februar 2021

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Corona-Pandemie – Herdenimmunität – Normalität – Ungeimpfte Personen – Öffentliche Gesundheit – Jonas Füglistaler – Mortalität – Hospitalisierung – Langzeitrisiken – Geimpfte Personen – Impfstoffe – Ende der Pandemie – Impfungen – Erkältungsviren –

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) – Ursula Hartwieg – Michael Vogel – SLUB Dresden – Überlieferung in Archiven und Bibliotheken – BW – HE – Bestandserhaltungskonzept für gefährdetes schriftliches Kulturgut – Koalitionsverträge – BKM – KSL – BKM-Sonderprogramm – Bestandserhaltungsbedarf – Best Practice – Erfahrungsaustausch – Kooperationen – Ausschreibungs- und Vergabeprozess – Sächsische Landesstelle für Bestandserhaltung – Best Practice –

Steilvorlagen für den Unternehmenserfolg 2021- Kunst der Entscheidung – Sabine Graumann – Arbeitskreis Informationsvermittlung – Ralf Hennemann – GBI- Genios – vfm – Faktencheck – Social Media – Hiltrud Lehmkühler – Mary Ellen Bates – Copyright Licensing Solutions – Jörg Weizendoerfer – rightsdirect

.Über den Tellerrand (17)

Corona: Herdenimmunität im September,
„normales Leben wie früher“ ab Dezember?

 

Ungeimpfte Personen Gefahr
für öffentliche Gesundheit

 

Jonas Füglistaler, Mortalität, Herdenimmunität, Impfungen: Die wichtigsten Forschungsresultate nach einem Jahr Corona, in: www.higgs.ch, 11. Februar 2021.

Wie tödlich ist der Virus? „Die Pandemie verursachte (in der Schweiz, Red.) während der ersten Welle eine Zunahme an Todesfällen von rund 22 Prozent relativ zum Vorjahr. … Während der höchsten Fallzahlen hat Covid-19 in Europa etwa 515-mal mehr Todesfälle pro Tag gefordert als die saisonale Grippe. Dies entspricht gleichzeitig mehr Todesfällen als sie von Krebs, Herzerkrankungen, Nervenkrankheiten und Unfällen zusammen verursacht wurden.“

Gefahr der Hospitalisierung. „Von den laborbestätigten Fällen in der Schweiz mussten rund vier Prozent hospitalisiert werden.“ Zu den Langzeitrisiken fand eine kürzlich veröffentlichte Studie heraus, „dass 76 Prozent von zuvor hospitalisierten Covid-19-Patienten nach sechs Monaten mindestens noch ein Long-Covid-Symptom haben. Zu diesen Symptomen gehören unter anderen Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression und Schlafstörungen.“

Impfungen: „Die geimpfte Person ist selbst vor schlimmen Krankheitsverläufen geschätzt, könnte aber weiterhin ansteckend sein.“ Dennoch „immunisieren die Impfstoffe zumindest temporär effektiv und können daher eine Herdenimmunität kontrolliert einleiten, ohne dass dabei Individuen schwer krank werden. Um das Ende der Pandemie auf diese Weise zu erreichen, muss jedoch ein Großteil der Bevölkerung geimpft werden. Ungeimpfte Personen stellen somit nicht nur ein Risiko für sich, sondern auch für die öffentliche Gesundheit dar. Sie können zum Beispiel weitere und potenziell gefährdete Personen mit dem Virus infizieren wie Kleinkinder, Schwerkranke oder Allergiker, die sich teilweise nicht impfen können. Diese sind darauf angewiesen, dass Nicht-Gefährdete sich impfen.“ Die Wissenschaft sei sich einig: „Impfungen sind sicher und effektiv und es ist um ein Vielfaches wahrscheinlicher, an einer durch Impfungen verhinderbaren Krankheit ernsthaft zu erkranken, als eine seltene, ernsthafte Nebenwirkung durch Impfungen zu bekommen.“

Herdenimmunität und das Ende der Pandemie. Herdenimmunität „bedeutet, dass das Virus zwar fortwährend, aber mit geringerer Häufigkeit und Gefahr auftritt, wie unsere anderen Erkältungsviren.“ Sofern sich „Schätzungen zufolge 75 bis 80 Prozent der Bevölkerung gegen das Coronavirus impfen lassen und die Impfstoffe effektiv bleiben, könnte nur Monate später eine Herdenimmunität erreicht werden. … Im optimistischen Szenario wäre die Herdenimmunität etwa gegen Ende des Sommers 2021 erreicht. Hingegen wäre mit einer „Normalität“ – „vergleichbar mit der vor der Pandemie“ – im besten Fall Ende 2021 zu rechnen.

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des Schriftlichen Kulturguts (KEK)

Ein länder- und spartenübergreifendes
Best-Practice-Programm für den Originalerhalt
schriftlichen Kulturguts

Die Sächsische Landesstelle für Bestandserhaltung


Von Ursula Hartwieg (KEK) und Michael Vogel (SLUB Dresden)

Zweiter Teil

Ursula Hartwieg

Weiterer wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Verbreitung und Aufnahme der BW HE war ihre politische Herleitung: Die KEK löste damit die 2007 von der Enquete-Kommission Kultur empfohlene nationale Bestandserhaltungskonzeption ein. Überdies war die Erarbeitung eines nationalen Bestandserhaltungskonzepts für gefährdetes schriftliches Kulturgut 2009 auch in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene notiert.[i] Eine aktive Berücksichtigung der Ergebnisse durch die politischen Auftraggeber lag also nahe und wurde durch die Koalitionsverträge 2013[ii] und 2018[iii] bekräftigt. Dies zeigt sich aber auch ganz konkret: Auf Basis einer umfassenden Bilanz zu Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in Archiven und Bibliotheken konnten die BW HE den konkreten Finanzbedarf für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen benennen: „Danach würde ein jährlicher Einsatz von 63,2 Millionen Euro benötigt, um ein Prozent des gefährdeten Schriftguts in Archiven und Bibliotheken in öffentlicher Trägerschaft im Original zu sichern.“[iv] Mit der KEK-Modellprojektförderung hatten BKM und KSL in einem ersten Schritt folgerichtig auf den Bedarf in den Einrichtungen reagiert, von 2010 bis 2015 wurden 188 Projekte mit einem gesamten Fördervolumen von 2,4 Millioneni. Euro unterstützt. Das entspricht einem jährlichen Förderbetrag von knapp 400.000 Euro. Diese Summe lag damit deutlich außer Reichweite des durch die BW HE bezifferten Bedarfs.

Für eine Erfolgsgeschichte war nun ein großvolumiges Förderprogramm vonnöten. Tatsächlich legte die BKM dies nach erforderlicher fachlicher Abstimmung 2017 erstmals auf,[v] mit eigenen Fördergrundsätzen und jährlich angepasstem Etat (2017: eine Million Euro, 2018: 2,5 Millionen. Euro, 2019: 4,5 Millionen. Euro, 2020: 3,8 Millioneni Euro). Das BKM-Sonderprogramm verhält sich komplementär zur fortgesetzten KEK-Förderung von Modellprojekten: In die Modellprojekte ist qua Titel der Förderlinie das Erreichen von „Best Practice“ eingeschrieben, die Projektergebnisse sollen „als gute Praxisbeispiele Vorbild für weitere Bestandserhaltungsmaßnahmen sein.“[vi] Überdies sollten „die aus den Modellprojekten gewonnenen Erfahrungen […] der Entwicklung eines Bestandserhaltungskonzepts zum langfristigen Schutz schriftlichen Kulturguts in ganz Deutschland“ dienen.[vii] Nicht zuletzt haben die 313 bisher geförderten KEK-Modellprojekte (Stand: 2019) auch für eine bundesweite Sensibilisierung für das Thema Originalerhalt gesorgt.

Das inzwischen sehr erfolgreich angelaufene BKM-Sonderprogramm bedient dagegen den konkreten Bestandserhaltungsbedarf in großer Menge. Wie fachlich empfohlen, sind in den ersten Jahren dieser Förderlinie zusätzlich zu den Schadensfassungen vor allem Trockenreinigung, Entsäuerung, Verpackung und Restaurierung großer Bestandsgruppen förderfähig. Der Bund fördert 50 Prozent der Projektkosten und will damit „Anreiz für die Länder schaffen, ihre eigenen Landesmittel zur Rettung des schriftlichen Kulturguts kontinuierlich zu erhöhen.“[viii] Dadurch pflegt die KEK eine neue Schnittstelle: Zwecks Synchronisierung der Fördermittel ist ein intensiver Austausch mit den entsprechenden Landesministerien erforderlich.

Im Handlungsfeld der KEK ließ sich also tatsächlich „Best Practice“ für den Originalerhalt etablieren – wie hier anhand der Entwicklung der BW HE sowie der Entwicklung und Betreuung von zwei Förderlinien nachvollzogen worden ist. Seit 2010 wurden insgesamt 582 Projekte mit einem Fördervolumen von 11,4 Millionen. Euro unterstützt (Stand: 2019); dabei löst speziell das BKM-Sonderprogramm die Empfehlung der Enquete-Kommission Kultur auf ein Förderprogramm des Bundes erfolgreich ein. Relevante Faktoren für „Best Practice“ sind das bereits vor Gründung der KEK vorhandene Wissen, die Möglichkeit, es mit einem professionellen Netzwerk auf fachlicher und politischer Seite weiter zu entwickeln und vor allem die Konstruktion der KEK als Koordinierungs- und Schnittstelle: Das Verfolgen von Partikularinteressen kann nicht im Interesse der KEK liegen, vielmehr muss sie, um erfolgreich handeln zu können, stets versuchen, einen von allen Beteiligten getragenen und gleichermaßen praxistauglichen Konsens zu erreichen. „Best Practice“ wird also nicht nur bei der Verfolgung konkreter Aufgaben verfolgt und erreicht, vielmehr stellt die Grundkonstitution der KEK selbst einen Fall von „Best Practice“ dar.

Auch auf Länderebene zeigen sich „Best Practice“-Beispiele zur Wahrnehmung der Schnittstellen zur Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK). Die jährlich wiederkehrende Möglichkeit, insbesondere zu Mengenverfahren der Bestandserhaltung Drittmittelprojekte bei der KEK beantragen und im Bewilligungsfall das Budget für den Originalerhalt deutlich aufstocken zu können, regt dazu an, sich einrichtungsübergreifend abzustimmen und gemeinsam effiziente Wege bei der Vorbereitung und Durchführung solcher Projekte zu beschreiten. Das betrifft vor allem Themenfelder und Maßnahmen, für die im Vorfeld oder während des Projektes Rahmenverträge abgeschlossen werden können oder für die Ausschreibungen und Vergaben erforderlich sind.

Aber auch der Erfahrungsaustausch bei der Auswahl, Ansprache und Bewertung von Bestandssegmenten für Projekte oder bei der Formulierung von Antragstexten können vor allem für kleinere Einrichtungen und insbesondere für solche, die einen Erstantrag stellen möchten, eine gute Unterstützung sein.

Kooperationen ermöglichen zudem auf recht einfache Weise, gemeinsam – also einrichtungsübergreifend und im Idealfall auch spartenübergreifend – die Eigenmittelsumme für Projektanträge zu erhöhen. Das ermöglicht wiederum kleineren Einrichtungen, den geforderten Mindestbetrag für Eigenmittel in Höhe von derzeitig 5.000 Euro zu erreichen oder zu überschreiten und somit an der Bundesförderung zum Originalerhalt zu partizipieren. Außerdem konzentrieren sich formale Folgeaufwendungen beispielsweise für Ausschreibungen und Vergaben bis hin zur letztlich notwendigen Abfassung von Projektberichten zumeist auf größere Einrichtungen, die häufig bereits über entsprechende Erfahrungen und vor allem über die notwendigen Ressourcen verfügen.

Kooperation bedeutet gleichsam eine Priorisierung innerhalb des Landes, die zumindest in der Bündelung gemeinsamer Antragsinteressen liegt und folglich auch bei der Einholung des Testats im zuständigen Ministerium Zuständigkeiten in die Hände der koordinierenden Einrichtung legt und somit zur Vereinfachung für alle anderen Projektpartner beiträgt.

Nicht außeracht gelassen werden sollte weiterhin, dass größere Projektvolumina die Aussicht verbessern, im Zuge des Ausschreibungs- und Vergabeprozesses unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstige Preise bei einer hohen Produktqualität und gleichzeitiger Einhaltung einschlägiger Normen und Standards zu erzielen. Schließlich dürfte es auch den Dienstleistern entgegenkommen, bei Mengenverfahren großvolumige Aufträge zu realisieren.

Insbesondere Mengenentsäuerung oder Verpackung gegebenenfalls in Kombination mit Trockenreinigung bieten gute Voraussetzungen, um solche abgestimmte Projektanträge zum Originalerhalt vorzubereiten und durchzuführen.

[i] „Gemeinsam mit den Ländern wollen wir ein nationales Bestandserhaltungskonzept für gefährdetes schriftliches Kulturgut erarbeiten. Zum verstärkten Schutz schriftlichen Kulturgutes wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet.“ Vgl. https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp_0.pdf?file=1, Seite 96.

[ii] „Die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den Ländern, gegebenenfalls über ein Bund-Länder-Förderprogramm, über 2015 hinaus fortgeführt.“ Vgl. https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf, Seite 92.

[iii] „Wir setzen die Programme zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes fort. Unser kulturelles Gedächtnis muss im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Zerfall gerettet werden.“ Vgl. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, Seite 169.

[iv] http://kek-spk.de/fileadmin/user_upload/pdf_Downloads/KEK_Bundesweite_Handlungsempfehlungen.pdf, Seite 12.

[v] Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/280-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-den-bundeskulturhaushalt-gruetters-schoene-bestaetigung-fuer-den-wert-der-kultur-750668: „Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes soll im kommenden Jahr erstmals mit bis zu 1 Million Euro unterstützt werden.“

[vi] Vgl. https://archiv.bundesregierung.de/archiv-de/kulturstaatsminister-bernd-neumann-foerderung-von-modellprojekten-zum-erhalt-des-schriftlichen-kulturguts-wichtiger-schritt-zu-nationalem-bestandserhaltungskonzept-405392

[vii] Vgl. http://kek-spk.de/fileadmin/user_upload/pdf_Downloads/PM_Nr_382_BKM_6_November_2012.pdf

[viii] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/317056/508c5938067923acf7e2d936ae89accd/2018-01-31-schriftliches-kulturgut-ausschreibung-bf-data.pdf?download=1, Seite 2.

Michael Vogel

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Ein Blick in die Praxis – die Sächsische Landesstelle für Bestandserhaltung

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Im Freistaat Sachsen übernimmt die Landesstelle für Bestandserhaltung an der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) für Bibliotheken in großen Teilen eine solche koordinierende Funktion. Aber auch Archive und Museen können sich an gemeinsamen Anträgen beteiligen oder werden auf Anfrage mit Blick auf ihre eigenen Anträge beraten und zum Teil mit Eigenmitteln der Landesstelle unterstützt. Die Trägerschaft einer Einrichtung steht dabei nicht im Vordergrund, sondern immer die Sichtweise auf das zu bewahrende Kulturgut. Ein angemessener Eigenanteil wird erwartet. Dieser muss jedoch nicht unbedingt monetär sein, sondern kann durch personelle Ressourcen zum Beispiel bei dem Ausmessen von Objekten für die Beschaffung individueller Schutzbehältnisse eingebracht werden.

Abstimmungen und Koordinierung zeigen somit ein erhebliches Potential auf. Dennoch können bei weitem nicht alle Projektideen aufgegriffen und nicht alle Anfragen positiv beschieden werden. Priorisierungen sind also seitens der koordinierenden Stelle aus dem Blickwinkel der Ideenlage und vor Ort bestehender Notwendigkeiten wie Bauvorhaben, Umzüge, Notfälle oder Schnittstellen zu anderen Projekten (Erschließung, Digitalisierung, …) zwingend erforderlich, um gemeinsame inhaltliche Schwerpunkte oder/und zeitliche Abfolgen zu bilden. Meist stellen fehlende oder in den Einrichtungen in nicht ausreichendem Maß zur Verfügung stehende Eigenmittel einen begrenzenden Faktor dar. Auch fachliche Aspekte wie nachhaltige Lagerungsbedingungen, der Erschließungsgrad der Bestände und die Möglichkeit, Mehrfachüberlieferung mit möglichst geringem Aufwand prüfen zu können, sind maßgeblich für Mittelzuordnungen der Landesstelle für Bestandserhaltung an andere Einrichtungen.

Zweifellos liegt für die Landesstelle der Schwerpunkt in der Förderung Wissenschaftlicher Bibliotheken Sachsens. Seit nahezu fünf Jahren in konstanter Höhe verfügt die Landesstelle über ein jährliches Budget von 235.000 Euro. Diese werden weiterhin anteilig eingesetzt, um Aufgaben in sächsischen Kultureinrichtungen zu unterstützen, die nach den derzeitigen Förderrichtlinien nicht in Modell- oder Bundesprojekte gefasst werden können. Mit einer in den vergangenen Jahren steigenden Tendenz werden aber inzwischen weit mehr als 50 Prozent des Budgets der Landesstelle als Eigenmittel für solche Projekte aufgewendet. Die damit verbundenen Kooperationen zwischen Bibliotheken, Archiven und auch Museen entsprechen „Best Practice“ und werden zielgerichtet ausgebaut.

Steilvorlagen für den Unternehmenserfolg 2021

Die Kunst der Entscheidung:
Gut informieren oder besser beraten?

Sehr geehrter Herr Dr. Bredemeier,

als Teilnehmer der „Steilvorlagen 2020“ möchten wir Sie schon heute recht herzlich zur diesjährigen Fachkonferenz einladen.

Steilvorlagen für den Unternehmenserfolg 2021

Die Kunst der Entscheidung:
Gut informieren oder besser beraten?

  1. Oktober 2021, 10 – 14 Uhr, Steilvorlagen für den Unternehmenserfolg – Gut informieren oder besser beraten?

Um Ihnen und uns eine zuverlässige Planung zu ermöglichen, werden wir die Veranstaltung auch in diesem Jahr als Online-Konferenz anbieten – via Livestream und mit noch mehr Interaktionsmöglichkeiten!

Ein ausführliches Programm mit Link zur Anmeldung erhalten Sie in Kürze.

Termin im Kalender vormerken

Im Namen von GBI-Genios und dem Arbeitskreis Informationsvermittlung
grüßen herzlich

Dr. Sabine Graumann
Graumann Consulting-Dienste

Ralf Hennemann
Leiter Marketing & Sales, GBI-Genios

vfm

Wahr oder falsch?
Faktencheck in den Social Media

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

im vfm-Seminar «Wahr oder falsch? Faktencheck in den Social Media» sind noch einige Plätze frei.

Das 5-teilige Halbtags-Onlineseminar für Einsteiger:innen findet vom 22.-26. März 2021 via Zoom statt. Referenten: Jan Eggers, HR und Jörn Ratering, ZDF. Die Themen:

  • Recherche in den Social Media
  • Verifikation von Bildmaterial
  • Anwendung verschiedener Recherche-Tools für den Faktencheck

Das Programm finden Sie auf der Website des vfm – Anmeldungen bitte direkt an buero@vfm-online.de. – Für alle Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße Hiltrud Lehmkühler, Büro vfm, Am Göpel 24, 44795 Bochum, Ruf: 0234 3889376, buero@vfm-online.de. www.vfm-online.de

rightsdirect

Mary Ellen Bates mit
Copyright Licensing Solutions

 

Lieber Herr Bredemeier,

ggf. ein interessantes Webinar für Ihre Leserschaft:

DATUM: Mittwoch, 10.03.2021

UHRZEIT: 15:00 – 16:00 Uhr

THEMA: The Strategic Value of Copyright Licensing Solutions (Vortrag in Englisch)

SPRECHER: Mary Ellen Bates, Bates Information Services Inc.

Organizations that rely on the efficient exchange of information face the challenge of making the published content they acquire accessible to the people who need it while respecting intellectual property rights and protecting the reputation of their brand by minimizing the potential for unlicensed sharing. Join information expert Mary Ellen Bates to learn how organizations can leverage their content spending to improve research efficiency, enable collaboration and strengthen copyright compliance through enterprise-wide copyright licenses.

Anmeldung zum kostenlosen Webinar hier: https://go.copyright.com/l/37852/2021-02-04/wlpx74

Mit freundlichen Grüßen Joerg Weizendoerfer, Leiter Lizenzvergabe, RightsDirect, Website Fehler! Linkreferenz ungültig.Telefon: 0221 690 99 450 – Mobil: 0172 314 70 60 – E-Mail:jweizendoerfer@rightsdirect.com

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