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Open Password – Dienstag, den 1. September 2020

# 815

 

Dieter Schumacher – Käfighaltung des Menschen – Stiftung Kreatives Alter – Philosophie der Bürokratie – Willi Bredemeier – ONLINE GMBH – SVP – Lage der Online-Nation – Password – Institut für angewandte Satire – Open Password – Stiftungsrat – Sweet Fifteen – Anti-Heimatroman – Überlegene Alternative zum Sex – Anderer Heimatroman – Gerda Bredemeier – Papst Franziskus – Kurie – Bürokratismus – Bürokratieabbau – Bürokratieabbaudurchführungsverordnung – Juvenal – Ordnung – Chaos – Zuständigkeitskäfige – Regelungsdichte – Ermessensspielräume – Ordnungswidrigkeiten – Länderrechte – Europäische Union – Bürokratieforschung – Max Weber – LexisNexis – Open Password – Compliance – Geldwäscherichtlinien – Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – Webinar – Roboter­gesteuerte Prozess­automa­tisierung – Verbesserte Due Diligence – Paul Swaddle – EMEA Technology Alliances Program – Blue Prism – Corona – Negative Berichterstattung – Risikomanagement – Compliance Solutions Day

Dieter Schumacher und
„Die Käfighaltung des Menschen“ (1)

„Stiftung Kreatives Alter“ zeichnet
„Philosophie der Bürokratie“ aus

 

Von Willi Bredemeier

Was macht eigentlich Dieter Schumacher? Der Pionier der Datenbankbranche mit bahnbrechenden Projekten in der seinerzeitigen ONLINE GMBH (Heidelberg), dem Vorläufer der heutigen SVP, war zugleich der Zusammenführer der Branche mit seinen jährlichen Ansprachen zur Lage der Online-Nation und ein enger Kooperationspartner von Password. Schumacher und ich waren Seelenverwandte insoweit, als wir es liebten, Texte zu schreiben, und glaubten, dass die Wahrheit auf den Tisch des öffentlichen Diskurses kommen muss und Satire und das, was sie beschreibt, eine viel zu ernste Angelegenheit ist, als dass das Lachen nicht manchmal im Halse stecken bleiben müsste. Später zogen sich Schumacher und ich, wenngleich zeitlich versetzt, von der kommerziellen Front zurück und konzentrierten uns auf gemeinnützige Projekte, Schumacher auf sein „Institut für angewandte Satire“, ich auf Open Password. In diesen Jahren wurde es für Schumacher zu einer Herzensangelegenheit, eine Philosophie der Bürokratie zu entwickeln. Für dieses Werk – „Die Käfighaltung des Menschen – Eine Philosophie der Bürokratie, Books on Demand, Norderstedt 2017, ISBN 9783744819749“ – wird ihm nun seitens der „Stiftung Kreatives Alter“ in Zürich die verdiente Anerkennung zuteil, nachdem er aus dem Jahreswettbewerb der Stiftung unter 419 Einsendungen als Sieger hervorgegangen ist.

Dieter Schumacher

Insgesamt wurden elf Preise und 22 Anerkennungsurkunden vergeben, wobei, so der entscheidende Stiftungsrat „zwischen Preis und Urkunde manchmal nur ein ganz kleiner Schritt liegt“. Die Anerkennungsurkunde wird Schumacher anlässlich einer Feierstunde in der Kirche St. Peter in Zürich am 3. November persönlich überreicht.

Schumacher machte mich bereits 2009 auf die Wettbewerbe der Stiftung „Kreatives Alter“ aufmerksam, so dass ich mich an dem gerade laufenden Wettbewerb um die beste Kurzgeschichte unter dem Titel „Sweet Fifteen – Man müsste noch mal 15 sein“ beteiligte. Unter knapp 200 Einsendungen wurde ich einer von sieben Gewinnern. Ich wurde mit zwei Lesungen in Zürich und St. Moritz und einem Schreibkurs ausgezeichnet. Damals lernte ich einen Schweizer Calvinismus kennen, der „Immer nur arbeiten!“ zu fordern schien, so dass ich St. Moritz nicht wirklich gesehen habe. Immerhin wurden wir heiß gemacht, uns weiter belletristisch zu betätigen. Dies war der Anstoß, um den „Anti-Heimatroman“ (Berlin 2014) und „Die überlegene Alternative zum Sex“ (Berlin 2017) zu schreiben. Eine Fortschreibung des „Anti-Heimatromans“ ist 2020 unter dem Titel „Der andere Heimatroman“ in zweiter Auflage gemeinsam mit meiner Mitautorin Gerda Bredemeier erschienen.

Schumachers „Philosophie der Bürokratie“ wurde bereits in Open Password besprochen. Heute nehmen wir die Ehrung durch die „Stiftung Kreatives Alter“ zum Anlass, Schumacher selbst ausführlich zu Wort kommen zu lassen. Sie stellen schöne Beispiele dafür dar, dass unsere Branche immer wieder Personen hervorgebracht hat, die über den Tellerrand schauten und sich durch eng definierte Branchengrenzen nicht ausschließlich bestimmen ließen.

Dieter Schumacher und
„Die Käfighaltung des Menschen“ (2)

Auszüge aus der „Philosophie der Bürokratie“

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Die Krankheiten der Kurie nach der Anamnese von Papst Franziskus

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„Wir verdanken Papst Franziskus den Hinweis, dass auch Organisationen (hier: die römische Kurie) an Krankheiten leiden können, die man sonst nur einzelnen Menschen zugeordnet hat… Seine Anamnese lautet, in freier Kurzfassung aus dem deutschsprachigen Redetext und ohne die jeweiligen biblischen Bezüge:

  • „Die Krankheit, sich „unsterblich“, „immun“ oder sogar „unentbehrlich“ zu fühlen und so die notwendigen und üblichen Kontrollen zu unterlassen.
  • Die Krankheit des „Martalismus“, der übertriebene Fleiß: Die Krankheit derer, die sich in die Arbeit versenken und dabei unvermeidlich „das Bessere“ vernachlässigen.
  • Die Krankheit der geistigen und geistlichen „Versteinerung“: Die Krankheit derer, die ein Herz von Stein haben und „halsstarrig“ sind.
  • Die Krankheit der Planungswut und des Funktionalismus: Wenn einer glaubt, dass mit einer perfekten Planung die Dinge wirklich vorankommen, er aber auf diese Weise ein Buchhalter wird oder ein Betriebswirt.
  • Die Krankheit der schlechten Koordination: Wenn die Glieder nicht mehr gemeinschaftlich miteinander verbunden sind und der Leib seine harmonische Funktionsfähigkeit und sein Maß verliert. Dann wird er zu einem Orchester, das nur Lärm hervorbringt.
  • Die Krankheit des „geistlichen Alzheimer“ … Ein fortschreitender Verfall der spirituellen Fähigkeiten…, der ihn unfähig werden lässt, autonom zu handeln.
  • Die Krankheit der Rivalität und Eitelkeit: Wenn die äußere Erscheinung, die Farbe der Talare und die Ehrenabzeichen zum vorrangigen Lebensziel werden.
  • Die Krankheit der existenziellen Schizophrenie derer, „die ein Doppelleben führen, Frucht der typischen Heuchelei der Mittelmäßigen und der fortschreitenden spirituellen Leere, die durch Diplome und akademische Titel nicht gefüllt werden kann“.
  • Die Krankheit des Geredes, des Gemunkels und des Tratsches, … der Feiglinge, die nicht den Mut besitzen, etwas unmittelbar auszusprechen und daher hinter dem Rücken reden;
  • Die Krankheit, die Vorgesetzten zu vergöttern, … derer, die ihre Oberen hofieren in der Hoffnung, deren Gunst zu erlangen.
  • Die Krankheit der Gleichgültigkeit gegenüber den anderen, … wenn der mit der größten Sachkenntnis sein Wissen nicht in den Dienst der wenigen sachverständigen Kollegen stellt.
  • Die Krankheit der Totengräbermiene, (…) der Mürrischen und Griesgrämigen, die meinen, um seriös zu sein, müsse man ein trübsinniges, strenges Gesicht aufsetzen und die anderen – vor allem die, welche man niedriger einstuft – mit Strenge, Härte und Arroganz behandeln … „Wie gut tut uns eine großzügige Dosis gesunden Humors“.
  • Die Krankheit des Hortens – wenn einer eine „existenzielle Leere in seinem Herzen zu füllen sucht, indem er materielle Güter anhäuft, nicht aus Notwendigkeit, sondern um sich sicherer zu fühlen“.
  • Die Krankheit der geschlossenen Zirkel, „wo die Zugehörigkeit zum Grüppchen stärker wird als die zum Leib. … Sie unterjocht im Lauf der Zeit die Mitglieder und wird zu einem Krebs, der die Harmonie des Leibes bedroht“.
  • Die Krankheit des weltlichen Profits… „der Menschen, die unersättlich danach streben, Machtbefugnisse zu vervielfältigen, und die fähig sind, zu diesem Zweck die anderen zu verleumden, zu diffamieren und zu diskreditieren, sogar in Zeitungen und Zeitschriften“.

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Bürokratieabbaudurchführungsverordnung (Satire)

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Nach so viel Ernsthaftigkeit muss es erlaubt sein, noch einen Ausflug in utopische Bereiche zu unternehmen. Hintergrund ist der Fakt, dass eine Obrigkeit nur dann handlungsberechtigt und handlungsfähig ist, wenn ihr Wirken gesetzlich geregelt ist. Das muss dann auch für den Bürokratieabbau gelten. Hierzu liegen bisher allerdings nur zaghafte Versuche in Teilbereichen vor …

Die große, allerdings natürlich fiktive Lösung wäre eine Regelung für den Gesamtkomplex Bürokratie, also eine Bürokratieabbaudurchführungsverordnung, wie sie nachfolgend formuliert ist. Auch für diesen Text gilt die Juvenal´sche Weisheit: „Schwer ist´s da, keine Satire zu schreiben.“ Da im Behördenalltag jedes Regelwerk eine griffige Abkürzung hat, weisen wir dieser Verordnung den leicht einprägsamen Kosenamen BüAbbaDuVau zu.

Gegenstand der nachfolgenden, ausdrücklich als Entwurf gekennzeichneten Verordnung ist also der Abbau bürokratischer Lasten jeglicher Art, zumindest für die Bundesrepublik Deutschland. Angesichts der Komplexität und der Ubiquität der Materie kann eine derartige Verordnung nur auf einem extrem hohen Abstraktionsniveau angesiedelt werden. Diese weitgehende Unverständlichkeit von Gesetzen und Verordnungen entspricht jedoch durchaus der Realwelt.

Um diesem Bezug treu zu bleiben, sind Struktur und Diktion Realgesetzen nachempfunden, die inhaltlich ähnliche Vorgänge zum Gegenstand haben, wie sie beim Bürokratieabbau zu regeln wären …Aus dem Umstand, dass die nachfolgende Verordnung zwar alle denkbaren Vorgänge abdeckt, aber völlig undurchsichtig ist, folgt aus Satiresicht, dass ein Bürokratieabbau allein schon deshalb unwahrscheinlich ist, weil es zu seiner Durchführung keine verständliche und umsetzbare Verordnung gibt.

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Bürokratieabbaudurchführungsverordnung (BüAbbaDuVau)
– Entwurf

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1 Ziele

Diese Verordnung bezweckt, die zunehmende Belastung unserer Gesellschaft durch bürokratische Exzesse zu mindern, abzubauen oder vermeiden, unter Wahrung der Menschenwürde (Art. §1 GG), der Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

2 Geltungsbereich

  • Diese Verordnung gilt
  1. für alle Organisationen und Individuen, die eine nach menschlichem Ermessen gute Ordnung durch Überregelung und durch Missachtung von Ermessensspielräumen gefährden oder zunichtemachen, nachfolgend als Bürokratieverursacher bezeichnet, sowie
  2. für alle Regelungen, welche von Bürokratieverursachern nach Ziffer 1 erlassen und exekutiert werden.
  • Die Verordnung gilt ferner
  1. für alle Organisationen und Individuen, die unter den Aktionen der Bürokratieverursacher leiden, nachfolgend als Bürokratieopfer bezeichnet, sowie
  2. für alle Regelungen, welche die Bürokratieopfer belasten.
  • Die Verordnung gilt nicht für Bürokratieverursacher und Bürokratieopfer, die nicht tatsächlich Bürokratielasten erzeugen oder erleiden, sondern nur vermeintlich

3 Begriffsbestimmungen

  • Eine Ordnung i.S.d. Verordnung liegt vor, wenn Ordnungsgeber für eine Organisation oder einen Gestaltungsbereich Zuständigkeiten und Ermessensspielräume definiert haben. Ordnungen werden in der Regel einvernehmlich oder von demokratisch legitimierten Gremien erlassen, können aber auch von Individuen verkündet werden.
  • Ordnungsnehmer sind Organisationen, Gestaltungsräume und Individuen, welche von einer Ordnung betroffen sind.
  • Zuständigkeiten sind die Elementarzellen einer jeden Ordnung. Ermessensspielräume legen fest, welche Spielräume für eine flexible Umsetzung der Regelungen bestehen.
  • Jede Zuständigkeit und jede Vorschrift konstituiert einen Käfig, der die Rechte und Pflichten der Ordnungsgeber gegenüber Nachbarbereichen abgrenzt und der die betroffenen Ordnungsnehmer von Nichtbetroffenen trennt.
  • Eine Ordnung i.S.v. Satz (1) ist unbedenklich, wenn sie nach dem Rechtsstaatsprinzip geeignet, erforderlich und angemessen ist. In allen anderen Fällen besteht eine Überregelung oder Unterregelung.
  • Eine Unterregelung liegt vor bei unverhältnismäßig hoher Regelungsdichte und restriktiver Handhabung der Ermessensspielräume. Dieser Zustand wird als Bürokratie und Bürokratieverursacher werden als Bürokraten bezeichnet.
  • Eine Unterregelung liegt vor bei unverhältnismäßig geringer Regelungsdichte und unkontrollierter Wahrnehmung von Ermessensspielräumen. Dieser Zustand wird als Chaos und Chaosversucher werden als Chaoten bezeichnet.
  • Jede Ordnung befindet sich in einem labilen Gleichgewicht, welches jederzeit in Richtung Bürokratie oder Chaos kippen kann. Eine totale Bürokratie i.S.v. Satz 6 ist gleichbedeutend mit einem Chaos nach Satz 7 (Bürokratiekreislauf). Die Wiederherstellung einer guten Ordnung erfolgt nach §6 dieser Verordnung.
  • Ordnungshüter sind Organisationseinheiten oder Individuen, deren Zuständigkeit darin besteht, die Einhaltung von Zuständigkeiten und Ermessensspielräumen zu überwachen. Zu viele Ordnungshüter führen zur Bürokratie, zu wenige zum Chaos.

4 Rechte und Pflichten der Ordnungshüter

  • Jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht, allein oder als Mitglied eines Organs nach den Grundsätzen dieser Verordnung zu erlassen und einen Zuständigkeitskäfig zu errichten, der Zuständige und Berechtigte von Nichtbetroffenen trennt.
  • Mit diesem Recht ist die Pflicht verbunden, die vereinbarten Ordnungen einzuhalten sowie Fehlentwicklungen zu vermeiden, die zu Bürokratie oder Chaos führen.

5 Rechte und Pflichten der Ordnungsnehmer

  • Ordnungsnehmer haben das Recht, die von einer Ordnung vorgesehenen Regelungen in Anspruch zu nehmen.
  • Mit diesem Recht ist die Pflicht verbunden, die vorgesehenen Ordnungen zu respektieren und die Entstehung von Bürokratie oder Chaos zu vermeiden.

6 Entsorgung von Bürokratie und Chaos

  • Eine bürokratisch gewordene Ordnung ist durch eine Verminderung der Regelungsdichte und Ausweitung der Ermessensspielräume zu sanieren.
  • Eine chaotisch gewordene Ordnung ist durch eine Erhöhung der Regelungsdichte und Einengung der Ermessensspielräume zu sanieren.
  • Irreversibel fehlentwickelte Ordnungen sind nicht sanierungsfähig, sondern erfordern eine grundsätzlich neue Ordnung

7 Ordnungswidrigkeiten

  • Ordnungsgeber handeln ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig
  1. eine unverhältnismäßig hohe Regelungsdichte zulassen oder Ermessensspielräume rigide einengen,
  2. eine unverhältnismäßig geringe Regelungsdichte oder eine unkontrollierte Inanspruchnahme von Ermessensspielräumen zulassen,
  3. Zuständigkeiten und Ermessensspielräume zu ihren eigenen Gunsten oder für die Interessen Dritter missbrauchen, sowie
  4. Ordnungen erlassen, bei denen die mit der Umsetzung der Ordnung verbundenen Kosten ihren Nutzen übersteigen.
  • Ordnungsnehmer handeln ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Ordnung ohne sachlichen Grund unterlaufen und Ordnungsgeber und Ordnungshüter in ihrer Pflichterfüllung behindern.
  • Ordnungswidrigkeiten nach Satz 1 und 2 können mit einer Geldbuße, einer Besoldungskürzung, einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder mit dem Verlust von öffentlichen Ansehen geahndet werden. Näheres regelt eine Bußgeldverordnung.

8 Bundesrat und Länderrechte

Die Länder haben das Recht, von bundesgesetzlichen Regelungen über die Einrichtung der Behörden und über da Verwaltungsverfahren durch Landesgesetz abweichen zu dürfen. Die Zustimmung des Bundesrates zu dieser Verordnung ist insoweit nur erforderlich, wenn darin wegen eines besonderen Bedürfnisses nach bundeseinheitlicher Regelung ein Verwaltungsverfahren ausnahmsweise ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder geregelt wird (Artikel 84 Absatz 1 GG).

9 Europäische Union

Zur Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union kann die Bundesregierung zu dem in § 1 genannten Zweck

  1. Weitere Rechtsverordnungen zur Sicherstellung des Bürokratieabbaus erlassen und regeln, wie die Öffentlichkeit zu unterrichten ist, sowie
  2. Das Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen oder Erstattung von Anzeigen nach dieser Verordnung oder nach einer auf Grund dieser Verordnung erlassenen Rechtsverordnung regeln.

10 Übergangsvorschriften und Inkrafttreten

  • Diese Verordnung ist dahingehend vorläufig, dass sich im Zuge der Herbeiführung einer EU-weiten Regelung ein heute noch nicht absehbarer Harmonisierungsbedarf herausstellen kann, insbesondere im Fall des Beitritts von Ländern mit anderen Leitkulturen.
  • Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bundesministerium für Bürokratieabbau

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Bürokratie-Axiome

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Für den extrem diffusen Objektbereich der Bürokratie hat es die traditionelle Bürokratieforschung bisher nicht geschafft, die Phänomene mit einigen griffigen Grundformeln zu beschreiben. Je tiefer die Forscher in die Materie eindringen, desto größer wird die Unübersichtlichkeit. Man versteht zwar Detailfragen besser, verliert darüber aber die Gesamtschau. Was als „Bürokratietheorie“ verbreite wird, ist realiter eher eine Phänomenologie der Bürokratie … (Es werden) die folgenden Bürokratie-Axiome vorgeschlagen:

Axiom 1

Bürokratie ist ein ubiquitäres Phänomen in Natur und Gesellschaft. Sie kann überall dort auftreten, wo das Zusammenleben von Individuen durch eine Ordnung geregelt ist.

Axiom 2

Jede Ordnung definiert Rechte und Pflichten durch Zuweisung von Zuständigkeiten und Ermessensspielräumen. Jede Zuständigkeit konstituiert einen Käfig (Elementarzelle), welcher Zuständige und Berechtigte von nicht Betroffenen trennt.

Axiom 3

Jede Organisation besteht aus einer in der Regel hierarchischen Anordnung der internen Zuständigkeitskäfige, die sich zur Gesamtzuständigkeit der Organisation aggregieren. Auch die gesamte Organisation ist wiederum ein Unterkäfig übergeordneter Institutionen.

Axiom 4

Auch jedes Gesetz (Verordnung, Richtlinie, etc.) stellt metaphorisch eine Ordnung dar und konstituiert einen Käfig, welcher Zuständige und Berechtigte von nicht Betroffenen trennt. Gesetzeskäfige sind ihrerseits Unterkäfige von übergeordneten Gesetzen oder mit gleichrangigen Gesetzen korreliert.

Axiom 5

Das Leben in den Käfigen wird – frei nach Max Weber – durch Form und Geist bestimmt. Eine Ordnung ist nach dem Rechtsstaatsprinzip gut, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, ein Ziel zu erreichen. Kritische Determinanten sind die Regelungsdichte und die Ermessensspielräume.

Axiom 6

Jede Ordnung bringt die Gefahr in sich, in Richtung Bürokratie zu degenerieren, wenn zu viel geregelt ist und Ermessensspielräume kontraproduktiv genutzt werden. Auch ein Gesetz wird zu einer bürokratischen Last, wenn es zu rigide ist oder einseitig umgesetzt wird. Ebenso können Ordnungen degenerieren, wenn zu wenig geregelt ist. Dann entsteht Chaos.

Axiom 7

Bei totaler Bürokratie werden Ordnungen leblos, ebenso bei totalem Chaos. Büokratie und Chaos sind insoweit wirkungsgleich.

Axiom 8

Bürokratie und Chaos beschreiben keine objektiven Verhältnisse, sondern sind Ausdruck subjektiver Befindlichkeiten derjenigen, die eine vorgegebene Ordnung als belastend empfinden.

Axiom 9

Bürokratieabbau erfordert eine Verminderung, Chaosabbau eine Erhöhung der Regelungsdichte.

Axiom 10

Je mehr geregelt wird, desto mehr Aufwand ist erforderlich, um die Regelungen zu überwachen. Eine Verwaltung sollte daher nur so viele Regelungen erlassen, wie sie auch überwachen kann.

Axiom 11

Bürokratiegefahr kann reduziert werden, wenn von vornherein Überprüfungsprozeduren eingebaut werden (vgl. Normen, Regelwerke).

Axiom 12

Je genauer ein Objektbereich von Verwaltungsleuten geregelt ist, desto unverständlicher werden die Regeln für den Bürger.

LexisNexis und die Informationsbranche

Compliance und robotergesteuerte Prozessautomatisierung
Negative Berichterstattung
in der Corona-Pandemie

 

LexisNexis, Sponsor von Open Password, hat in seinem Blog weitere branchenrelevante Beiträge veröffentlicht:

Compliance-Anforderungen der 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie. Die fünfte Richtlinie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche ist im Januar in Kraft getreten und die sechste Richtlinie folgt im Dezember. Die wichtigsten Änderungen werden in diesem Beitrag zusammengefasst und erklärt, wie Sie Ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen.

https://www.lexisnexis.de/blog/compliance/compliance-anforderungen-eu-richtlinie?utm_campaign=newsletter&utm_medium=email&utm_source=newsletter&utm_term=5amld-6amld

Welche Neuerungen bringt das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft?

Das am 16. Juni dem Bundestag vorgelegte Gesetz beinhaltet eine Reihe neuer Maßnahmen, die sowohl der nationalen als auch grenzüberschreitenden Bekämpfung der Unternehmenskriminalität zugutekommen. Die Unternehmen benötigen jetzt auch angesichts des deutlich höheren Sanktionsrahmens umfangreiche, effektive und zielorientierte Compliance-Verfahren. LexisNexis-Webinar dazu am 8. September.

Roboter­gesteuerte Prozess­automa­tisierung für verbesserte Due Diligence. Über 90 % der Teilnehmer einer Studie verbesserten durch die Einführung von RPA die Compliance-Qualität und senkten gleichzeitig ihre Kosten. In dem Beitrag wird zusammengefasst, wie Sie von automatisierten Compliance-Prozessen profitieren.

https://www.lexisnexis.de/blog/compliance/robotergesteuerte-prozessautomatisierung?utm_campaign=newsletter&utm_content=rpa&utm_medium=email&utm_source=newsletter

Berichte eines Experten über die Vorteile von RPA. Gespräch mit Paul Swaddle, dem Presales-Manager für das EMEA Technology Alliances Program von Blue Prism und Experten für roboter­gesteuerte Prozess­automa­tisierung. Er erklärt, wie sehr RPA betriebliche Abläufe und insbesondere Due-Diligence-Prüfungen Dritter verändert.

https://www.lexisnexis.de/blog/compliance/paul-swaddle-robotergesteuerte-prozessautomatisierung?utm_campaign=newsletter&utm_content=rpa-interview-swaddle&utm_medium=email&utm_source=newsletter

Trotz Corona nicht den Fokus verlieren. Warum die Beobachtung negativer Berichterstattung während der Coronavirus-Pandemie wichtiger als je zuvor ist. Die Gesellschaft ist mit der globalen COVID-19-Krise mit ungekannten Herausforderungen konfrontiert. Angesichts der außerordentlichen Störungen in allen Gesellschaftsbereichen muss das Risikomanagement in höchster Alarmbereitschaft sein. Verlieren Unternehmen jetzt den Fokus, kann ein nicht aufgespürtes Risiko zu bedeutenden Strafzahlungen, Vertrauensverlust seitens der Investoren und Kunden und zu einer Schädigung der Marke führen.

https://www.lexisnexis.de/blog/data-integration/beobachtung-negativer-berichterstattung-corona?utm_campaign=newsletter&utm_content=corona-negative-news&utm_medium=email&utm_source=newsletter

Compliance Solutions Day in Wien. Am 24. September findet erneut die Fachkonferenz für Compliance-Beauftragte in Wien statt. In diesem Jahr ist die Teilnahme auch per Live-Stream möglich. Ein Programm mit inspirierenden Keynotes, Experten-Talks und Best Practices für Ihren Compliance-Alltag.

https://www.compliance-solutions-day.at/?utm_source=print&utm_medium=printanzeige&utm_term=csd2020&utm_campaign=print_csd2020/

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