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Revolutionäre Aussichten – dazu ein Boom in den Anwendungsbereichen in der Künstlichen Intelligenz einerseits, wenn auch nicht unbedingt in der Patentinformation im engeren Sinne. Andererseits gestaltet sich der Weg zur Künstlichen Intelligenz noch holperig. Was ist mit anderen Anwendungsbereichen, die von der 2019 abermals insgesamt erfolgreichen PATINFO abgedeckt werden, beispielsweise bei der Erarbeitung von Prognosen, der Optimierung interner Prozesse und, teilweise damit überlappend, dem Management globaler Patentportfolios? Auch hier klaffen teils große Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit, so dass sich manchmal nur Ansprüche formulieren ließen: ________________________________________________________________________ Verbesserung von Prognosen, beispielsweise zu Technologietrends – Trends in der Technologiediffusion und Potenzialen von Patenten. So bei Mark Buckley und Kai Plum von Siemens (München) in: „ Categorisation of structured patent documents using natural language processing“: „We have shown (by natural language processing) the feasibility of predicting a technology field from the pubicly available content of a patent document. The result is made possible by using neural networks and natural languge processing methods which allow us to flexible combine text and metdata content in a single classification model“ (47). Oder bei Lothar Walter, Nils Denter, Hüsey Caferoglu und Martin G. Moehrle (Universität Bremen), in: „Analyse der Technologiediffusion mittels Topic Modeling – Ein neues Werkzeug für das IP-Management“. Diese ermittelten unterschiedliche Diffusionsverläufe nach Branchen und nahmen damit Nachteile der von ihnen gewählten Methode in Kauf: „Da die Benennung der einzelnen Topics bisher manuell erfolgt, wird es vom Wissensstand des Analysten stark beeinflusst. Demzufolge wäre eine automatisierte Benennung der Topics wünschenswert. Auch liefert der aktuelle Algorithmus keine direkten Informationen zum Entstehungszeitpunkt eines Topics, und somit ist der Zeitpunkt des Markteintritts einer Technologie in ein Anwendungsgebiet (noch) nicht quantifizierbar“ (74). Oder bei Bastian July von Good IP (München), „AI oder Mensch: wer weiß besser, ob eine Erfindung innovativ ist“. July beantwortete seine Frage wohl damit, dass weder der Mensch noch die Künstliche Intelligenz es so genau wissen. Allerdings rang er sich für die kommenden Jahre zu einer optimistischeren Haltung durch: „Die Potenzialanalyse von Patenten hat sich in den letzten 50 Jahren kaum verändert. In den nächsten Jahren werden sich durch semantische Suche, Schwarmintelligenz und Empfehlungssysteme ganz neue Möglichkeiten ergeben. Vorausschauende Patentanmelder können schon heute ihre Ausgangsposition verbessern“ (84). ________________________________________________________________________ Optimierung interner Prozesse Frank Langlotz und Theodor Nyfelder vom Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Bern) führten in Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum auf dem Weg zum Digitalen Amt Online-Besprechungen bei Markenprüfungen und Heimarbeit als Beispiele für Effizienzsteigerungen an. Allgemeiner stellten sie fest: „Für ein Patent- und Markenamt wie auch für andere Dienstleister (ergeben sich) ungeahnte Möglichkeiten, die eigenen Geschäftsdaten auszuwerten und aus den dabei gewonnenen Informationen vertieftes Wissen zu generieren. Damit wird es möglich sein, die eigenen Prozesse kontinuierlich zu optimieren, was einerseits zu einer weiter gesteigerten Effizienz führt, es andererseits aber auch ermöglicht, völlig neue Dienstleistungen anzubieten“ (21). |
________________________________________________________________________ Management globaler Patentportfolios ________________________________________________________________________ Burkhard Josuhn-Kadner von General Electronic Technology – Global Patent Operations Europe (Baden, CH), in: „Management globaler Patentportfolios und wie AI dabei helfen könnte“, ging von einem problematischen Status quo des Portfoliomanagements für Patente in weltweit agierenden Unternehmen aus: „In dem umfangreichen Patentportfolio eines global agierenden Unternehmens gibt es eine Reihe von Ursachen, warum die Qualität von Patentdaten kritisch gesehen werden muss und oftmals hinsichtlich der Aktualität und Vollständigkeit eine Herausforderung darstellt“ (50). Diese Problematik wird regelmäßig durch eine Veränderung von Geschäftsfeldern und durch Zukäufe erschwert. Dazu treten interne Restriktionen, insbesondere ein „mangelhaftes Verständnis von Patentinformationen bei der Verarbeitung und Integration in das Patentverwaltungssystem… Unwissenheit und Zeitdruck führen häufig zu Fehlern, die später teilweise nur mühsam durch Überprüfungen der Plausibilität korrigiert werden können“ (51). Auch kommt es bei öffentlich zugänglichen Datenbanken oftmals zu „starken Einschränkungen bei der Datenvalidierung … Leider zeigt sich auch bei kommerziellen Datenbanken, dass Werbeaussagen nicht immer der Realität entsprechen und den Erwartungen genügen“ (51). Die Menge der bereitgestellten Dokumente macht´s eben nicht allein, auch wenn solches manchmal durch werbende Aussagen mancher Anbieter suggeriert werden mag. Die Folge: „Der Aufwand für die Korrektur und Vervollständigung von Patentdaten kann je nach Größe des Portfolios außerordentlich groß, schwierig und teuer sein, so dass fast zwangsläufig der Wunsch nach AI-Unterstützung entsteht“ (52). Allerdings dauerte die Vereinheitlichung der Kostenstrukturen immer noch 1 ½ Jahre, wobei mir nicht immer klargeworden ist, welche KI hier wie eingesetzt wurde. Jedenfalls können „durch die Bereitstellung einer vereinheitlichten Kostenstruktur … auch große und globale Patentportfolien gut organisiert und die Kosten kontrolliert werden“ (59). Nach der internen Standardisierung und einer damit einhergehenden Zentralisierung schloss Josuhn-Kadner mit einem Plädoyer auch für eine externe Zentralisierung: „(Eine) Reduktion (der) Partnerfirmen … auf unter 30% der Ausgangssituation (erscheint) durchaus möglich und auch sinnvoll… Die Möglichkeit größerer Kanzleien, oftmals mehrere Jurisdiktionen abdecken zu können, hilft bei der Reduktion. Typischerweise intensiviert und vereinheitlicht eine Reduktion der Partnerfirmen auch die Zusammenarbeit, vergrößert die Konstanz der Auslastung und ermöglicht unter Umständen erhebliche Rabatte im zweistelligen Patentbereich durch größere Auftragsvolumen, ohne jedoch ein minimales Auftragsvolumen garantieren zu müssen.“ |
_______________________________________________________________________ Gegen Fälschungen aus 3D-Druckern nur im B2B-Bereich gut gerüstet. ________________________________________________________________________ Steht uns der nächste digitale Krieg bei den 3D-Druckern bevor? Derzeit verbessern sich die technischen und wirtschaftlichen Machbarkeiten bei 3D-Druckern rapide. Der Lego-Konzern stellt Überlegungen an, ob man den Kunden CAD-Dateien zum Bau von Legosteinen anbieten sollte. „Bereits jetzt existieren Plattformen, über die CAD-Dateien rechtswidrig angeboten werden“ (122). Was demnächst kommen kann, dafür sind die Probleme der Musik- und Filmindustrie mit ihren massiven Piraterien instruktive Beispiele. Werden wir also bald unter Massenproduktion von Imitaten aus dem 3D-Drucker begraben? Hier gab Jan Bernhard Nordermann von Boehmert & Boehmert (Berlin), in: „Gucci-Handtaschen und Flugzeugteile zum Download: Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht, Patentrecht, Lauterkeitsrecht“ zunächst eine weitgehende Entwarnung: „Das geltende Recht ist auch für die neuen Herausforderungen im Rahmen der „Produktpiraterie 2.0“ (mittel 3D-Druckern) grundsätzlich gut gerüstet“ (125). Diese schränkte er jedoch alsbald auf den B2B-Bereich ein, da „die gewerblichen Schutzrechte (Design-, Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht; Lauterkeitsrecht) keinen Rechtsschutz gegen private Vertragsverletzungen bieten. Falls nicht autorisierte CAD-Dateien außerhalb des geschäftlichen Verkehrs z.B. in Internet-Tauschplattformen massenhaft verfügbar werden, könnten größere Schutzlücken entstehen“ (127). Nordermann empfahl den Originalherstellern, „die über ein eigenes legales Angebot von CAD-Dateien nachdenken, … ihre Marke zusätzlich in der Warenklasse 9 als „herunterladbare elektronische Publikation“ (zu) registrieren, um einen lückenlosen Markenschutz sicherzustellen“ (129). Lesen Sie in der abschließenden Folge: Rechtspolitik für Patente im Zeichen Künstlicher Intelligenz – Marken- und Produktschutz gegen die Massenproduktion von Imitaten in chinesischen Fabriken – Von den Behörden mehr oder minder im Stich gelassen |
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