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Open Password – Mittwoch, den 27. Oktober 2021
# 991
Video Ads – Streaming-Nutzung – Crifeo – WTI-Frankfurt digital – WTI AG – Datencrash – Datentransfer – Handelsregisteramt Kanton Zürich – WTI-Mitarbeiter – TIB – FIZ Karlsruhe – GBI-Genios – Hans-Peter Halstenbach – Geschäftszweck – AGMB-Jahrestagung – Media Activity Guide – Medienkonsum – Individual- und Massenkonsum – Corona – Seven One – Internetnutzung – Second Screen Nutzung
WTI-Frankfurt digital
Alle Daten der Frankfurter WTI
an die schweizerische WTI AG transferiert?
Den Geschäftszweck der WTI AG
bereits im Juni an das Geschäftsmodell
der Frankfurter WTI angeglichen
Zu: WTI-Frankfurt digital: Ein Datencrash, der alle Datenbanken nicht rückholbar vernichtete? Wem gehören die WTI-Datenbanken, wenn die WTI ihre Geschäfte aufgegeben hat? Wurden die Datenbanken von der WTI-Frankfurt an die WTI-Schweiz transferiert?, in: Open Password, 20. Oktober 2021, #988
Wie ein Auszug aus dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich belegt, wurde der Geschäftszweck der schweizerischen WTI AG weitgehend an das Geschäftsmodell der WTI-Frankfurt digital angeglichen. Dies lassen die Fragen, die Open Password in seiner Mittwoch-Ausgabe zum Insolvenzverfahren für die WTI-Frankfurt digital stellte, insbesondere die Frage: „Wurden die Daten der WTI-Frankfurt digital an die WTI AG in der Schweiz transferiert?“, noch dringlicher erscheinen.
Open Password teilte die offengebliebenen Fragen zum Insolvenzverfahren in drei Komplexe ein:
- Der WTI-Geschäftsführer Jan Halstenbach, der auch die Insolvenz beantragt hatte, erklärte, alle Daten seien in einem Crash verlorengegangen. Wir fragten: Inwieweit wird diese Darstellung von den wegen Geschäftsaufgabe gekündigten Mitarbeitern bestätigt und sind die verloren gegangenen Daten wirklich nicht rückholbar?
- Die WTI-Daten liegen auch den Lizenznehmern TIB, FIZ Karlsruhe und GBI-Genios vor. Wir fragten: Wem gehören die Datenbanken auf den Servern der WTI-Kunden, wenn die WTI wegen „Geschäftsaufgabe“ nicht mehr besteht? Sollte aber die WTI ihre Arbeit nicht eingestellt haben, war dann die Kündigung ihrer Mitarbeiter rechtens?
- In der Schweiz gibt es seit längerem eine WTI AG, die mit der Frankfurter WTI zunächst nichts zu tun hatte. Dann aber wurde in der Informationsbranche entdeckt, dass Hans-Peter Halstenbach, der Vater von Jan Halstenbach, Anteile an der WTI AG übernommen hat und mittlerweile als deren Mit-Geschäftsführer fungiert. Besucher aus der Informationsbranche hegten nach Besuchen der Website den Verdacht, dass die Datenbanken der Frankfurter WTI auf die Website der Schweizer WTI übertragen worden sei. Dieser Verdacht lässt sich allerdings nicht mehr erhärten, da die Website mittlerweile geändert worden ist. Salopp gesagt, die Halstenbachs haben sich ein persönliches Darknet oder ein „Schwarzes Loch“ geschaffen, das keine einzige Information herauslässt, wenn man nicht über ein richtiges Passwort verfügt. Wir fragten: Sind die Daten der Frankfurter WTI bei der Schweizer WTI gelandet oder nicht? Und wenn ja, was wollen die Halstenbachs damit? Und welche rechtlichen, um nicht zu sagen, kriminellen Konsequenzen ergeben sich, wenn es zu dem genannten Datentransfer gekommen sein sollte?
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Weitgehende Übernahme der schweizerischen WTI AG durch Hans-Peter Halstenbach.
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Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich dokumentierte am 14. Juni 2021, dass das Aktienkapital der WTI AG von 50.000 Schweizer Franken auf 100.000 Franken erhöht wurde (100 Namensaktien zu 1.000 Schweizer Franken). Der Unternehmenssitz wurde von Binnensdorf ZH nach Langnau verlegt. Von dem genannten Führungspersonal bestehend aus Roland Steinberger (Mitglied des Verwaltungsrates) und Heinrich Baumann (Revisionsstelle) blieb Roland Steinberger übrig (weiterhin Mitglied des Verwaltungsrates). Hinzukam Hans-Peter Halstenbach, der als Präsident des Verwaltungsrates fungiert. Dies alles deutet auf eine weitgehende Machtübernahme bei der WTI AG durch Hans-Peter Halstenbach hin.
Der Geschäftszweck der WTI AG wurde zunächst wie folgt charakterisiert:
„Vertrieb und Wartung von EDV-Betriebssystemen und Anwenderprogrammen. Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Vertrieb und die Wartung von EDV-Betriebssystemen und Anwenderprogrammen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.“
Der eigentliche Geschäftszweck wird in einem Satz wiedergegeben, der ein weiteres Mal in einer etwas anderen Formulierung wiederholt wird. Damit kann die WTI innerhalb eines sehr breiten Spektrums agieren. Wichtig ist allerdings hier, dass keinerlei Ähnlichkeit mit dem Geschäftszweck der Frankfurter WTI AG bestand.
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Weitgehende Angleichung an das Geschäftsmodell der WTI-Frankfurt digital.
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Das sollte sich jedoch mit der neuen Eintragung im Handelsregisteramt des Kantons Zürich am 14. Juni ändern. Jetzt heißt es im Einzelnen:
„Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb und die Unterhaltung von Datenbanken zur Informationsgewinnung. Den Absatz der gewonnenen Informationen. Die Förderung, Unterstützung und Beratung in Fragen der Informationsgewinnung, einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Den Handel von Informationen. Den Einkauf und Vertrieb von Anlagen zur Erzeugung technischer Fachinformationen. Die Entwicklung und den Vertrieb von Software zur Suche, Analyse und Auswertung von digitalen Informationen und Anwenderprogrammen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräußern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften übernehmen.“
Man sieht, vom Geschäftszweck der alten WTI AG ist nichts übriggeblieben, ein paar Generalklauseln – zum Beispiel, das Recht, Beteiligungen einzugehen und Tochtergesellschaften zu gründen – ausgenommen. Lässt man diese Generalklauseln außer Acht, so ähnelt der angegebene Geschäftszweck sehr weitgehend dem tatsächlichen Geschäftsmodell der WTI-Frankfurt digital, dies unter Einschluss von Handlungsfeldern, in die die WTI Frankfurt, von ihren jetzigen Aktivitäten ausgehend, gut expandieren könnte.
Wäre es daher zu einem Transfer der Daten der WTI-Frankfurt digital zur WTI AG gekommen und wäre dieser Transfer rechtens, so könnte die schweizerische WTI AG gleich loslegen. Dass aber ein solcher Transfer rechtens und sogar legitim wäre, kann nahezu ausgeschlossen werden. Anscheinend sieht dies Jan Halstenbach genauso, da er sonst kaum behauptet hätte, dass die Daten der WTI-Frankfurt digital durch einen Datencrash verlorengegangen seien. Dass es einen solchen Transfer gegeben hat, ist mit den Informationen aus dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich wahrscheinlicher geworden.
Die Technische Informationsbibliothek, FIZ Karlsruhe, GBI-Genios, die Nutzer der WTI-Daten und die fachinformationspolitische Öffentlichkeit warten auf Antworten.
AGMB
„Jahrestagung 2021“ abrufbar
Alle Vorträge der AGMB-Jahrestagung 2021 auf Youtube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLJYlS0FDTMq14T9rXVzTzbuNGHkY8_mcM
Oder auf dem YouTube-Kanal der ZB MED: #AGMB2021 #onlinetagung
https://lnkd.in/g94nGX8F
Media Activity Guide 2021
Medienkonsum erreicht weiteren Höchststand:
13 Stunden Mediennutzung täglich
Mehr mediale Individual- und Massenkommunikation
(Seven One) Die Menschen in Deutschland verbringen immer mehr Zeit mit Medien. Das zweite Mal in Folge erreicht die Mediennutzung einen neuen Höchstwert: 13 Stunden am Tag verbringen die Deutschen (14-69 Jahre) mit Massen- und Individualkommunikation. Diese erneut gestiegene Mediennutzung ist von zwei grundlegenden Faktoren geprägt: der wachsenden Vielfalt an Angeboten und Endgeräten sowie dem anhaltenden Einfluss der Corona-Pandemie. Dies sind Ergebnisse des MEDIA ACTIVITY GUIDE 2021, mit dem Seven.One Media jährlich eine aktuelle Bestandsaufnahme der Mediennutzung in Deutschland vorlegt.
In der jetzt veröffentlichten Erhebung steigt die Nutzung von Massen- und Individualkommunikation gleichermaßen um jeweils rund 20 Minuten. Bei dem deutlichen Anstieg der medialen Individualkommunikation (Telefonie, E-Mails, Messenger/SMS) sind nach wie vor die Auswirkungen der Corona-Pandemie sichtbar. Pandemiebedingt haben die Menschen auch 2021 deutlich mehr telefoniert, gechattet, gemailt oder an Video-Calls teilgenommen.
Besonders bemerkenswert ist das weitere Wachstum des Medienkonsums gegenüber dem Ausnahmemonat März 2020, in dem die Nutzung von Massenmedien erstmals bei über zehn Stunden täglich lag. Im aktuellen Jahr wird mit 637 Minuten erneut ein Höchstwert erzielt. Hinzu kommt die Individualkommunikation. Neben TV (238 Minuten täglich in Q1/2021) sind das Internet (149 Minuten) und Radio (100 Minuten) die am meisten genutzten Medien in Deutschland.
Die „Second Screen Nutzung“ ist fester Bestandteil des Medienkonsums geworden und hat sich auf einem stabilen Niveau eingependelt. Jeder Dritte nutzt TV und Internet häufig parallel. Der Fokus hat sich jedoch gewandelt. Vor allem produkt- und konsumbezogene Aktivitäten auf dem „Second Screen“ haben an Bedeutung gewonnen. Darin spiegeln sich offensichtlich die durch die Pandemie geänderten Konsumgewohnheiten wider. Dabei hat nicht nur das klassische Online-Shopping (50 Prozent) während des Fernsehens an Bedeutung gewonnen, sondern auch die Recherche nach Produkten, die im Fernsehen (52 Prozent) oder der Werbung (46 Prozent) zu sehen waren. Insbesondere das TV spielte also im vergangenen Jahr eine besondere Rolle als unmittelbarer Auslöser von Konsum-Aktivitäten.
Weitere Informationen unter www.mediaactivityguide.de.
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