Die Angst in der Weiterbildungs-Szene geht um. Seitdem bekannt ist, dass die Marke Webinar seit 2003 existiert, kursieren Meldungen über mögliche Abmahnungen. Man stelle sich vor. Man verwendet den Begriff und erhält wegen der Marke Webinar eine Abmahnung aufgrund einer markenrechtlichen Verletzung. Was sollte man tun, was sollte man unterlassen und welche Möglichkeiten ergeben sich? Der Podcast Talk mit Eva Dzepina erläutert das Instrument Abmahnung und Gegenstrategien, wenn man eine Abmahnung wegen einer markenrechtlichen Verletzung erhalten hat.

Eine Abmahnung ist kein Vorfall, der Glücksgefühle auslöst. Dennoch gehört die Abmahnung zu einem juristischen Mittel, das regelmäßig gerade im Markenrecht eingesetzt wird. Allgemein genießen Abmahnungen einen zweifelhaften Ruf, da immer der Anschein erweckt wird, dass jemand sich mit Abmahnungen gesund stößt. Im Podcast Talk mit Eva Dzepina wird das Instrument der Abmahnung im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Marke “Webinar” behandelt.

“Webinar” ist eine eingetragene Marke

Fakt ist, dass die Marke „Webinar“ existiert (Reg. Nr. 303160438) und bereits im Jahr 2003 angemeldet 26.03.2003 und am 02.07.2003 vom Deutschen Patent und Markenamt eingetragen wurde. Für den Schutzbereich wurde die Klasse 41 mit folgenden Dienste-Angaben eingetragen:

Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch über das Internet; Präsentation von Firmen im Internet und anderen Medien; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen, auch im Internet; Vermietung von Werbeflächen, auch im Internet; Bereitstellen von Informationen im Internet; Bereitstellung von Plattformen im Internet; Bereitstellung von Portalen im Internet; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen

Grundsätzlich sollte bei einem vorliegenden Markenschutz mit Sorgfalt und Vorsicht an die Verwendung von Begriffen herangegangen werden. Auch im aktuellen Fall “Webinar” steht der Markenschutz erst einmal im Raum.

Inhaber will aufklären statt abmahnen

Der Inhaber der Marke “Webinar” Mark Keller (Kuala Lumpur / Malaysia) hat über die Rechtsanwaltskanzlei Legispro verlauten lassen, dass die Marke “Webinar” ein Qualitätsmerkmal darstellt. Der Inhaber selber setzt auf Aufklärung und nicht Abmahnung. Das Statement wurde dem Journalisten Fiete Stegers auf Nachfrage von den betreuenden Rechtsanwälten zugesendet. Fiete Stegers hatte das Statement als ScreenCopy via Twitter am 08.07.2020 veröffentlicht.

Trotz dieser Bekundung laufen Bemühungen verschiedener Marktteilnehmer den Fall “Webinar” zu beenden. Beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) liegen bereits 5 Anträge auf Löschung/ Verfall der Marke vor.

Abmahnung als Rechtsmittel

Unternehmen die den Begriff “Webinar” verwenden sind trotz dieser Meldungen gut beraten eine Strategie zu entwickeln, falls es markenrechtliche Auseindersetzungen geben sollte. Hierzu ist es wichtig, das Instrument “Abmahnung” zu verstehen und welche Rolle “Unterlassungserklärungen”, “Einstweilige Verfügungen” und “negative Feststellungsklagen” spielen.

Unabhängig vom aktuellen Fall bietet der Podcast-Beitrag einen Rundum-Überblick, um Markenrecht und Abmahnung zu verstehen und wie man als Betroffener damit umgeht.

Im Gespräch mit der Rechtsanwältin Eva Dzepina spreche ich über diesen Sachverhalt. Was ist bei Abamhnung zu unternehmen? Was ist genau eine Abmahnung und wie verhält es sich im Fall der Marke Webinar? Welche Abwehrstrategien gibt es und wie sollte man mit einer möglichen Abmahnung umgehen?

Für wen ist diese Podcast Folge interessant?

  • Selbständige die Abmahnung und Markenrecht verstehen wollen
  • Coaches & Trainer die den Begriff “Webinar” verwenden
  • Online-Akademien die den Begriff “Webinar” einsetzen

Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe “Effiziente Internet-Recherche” ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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