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Open Password – Dienstag, den 21. Februar 2017

#165

ZB MED – EFI – Digitalisierung – Förderpolitik – Dietrich Nelle – Ulrike Ostrzinski – Willi Bredemeier – Forschungs- und Informationspolitik – Fachinformationspolitik – Informationsbranche – KMUs – Start-ups – Informationskompetenz – Informatik – Digitale Infrastruktur – E-Government – BMBF – BMWi – Urheberrecht – Europäisierung

 

Briefe

ZB MED begrüßt Verdoppelung
der Fördermittel für Digitalisierung,
wie von EFI-Kommission verlangt

 

Reform des Urheberrechts sollte
in laufender Legislaturperiode hinzukommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat in der vergangenen Woche ihr zehntes Jahresgutachten vorgelegt. Die hochrangig besetzte Kommission, welche die Bundesregierung in zentralen Zukunftsfragen berät, empfiehlt darin, die Digitalisierung zur zentralen Herausforderung der kommenden Legislaturperiode zu erklären. Sie verlangt dafür eine Verdoppelung der bisherigen Fördermittel. Der Interimsdirektor von ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften begrüßt dies. …

„Die Wissenschaftsweisen lenken die Aufmerksamkeit auf das Aufgabenfeld mit dem größten und kurzfristigsten Handlungsbedarf“, stellt Dr, Nelle fest. Er bestätigt die These der Experten, dass neben der Unterstützung und Begleitung etablierter Bereiche im digitalen Wandel auch der Aufbau neuer Stärken treten müsse. Wichtig sei dazu auch die zügige Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund setzt sich der ZB-MED-Direktor auch nachdrücklich dafür ein, dass die derzeit diskutierte Reform des Urheberrechts noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird. Abschließend unterstreicht Nelle: „Wenn die Wissenschaftsweisen betonen, dass der Wertschöpfungsanteil von Dienstleistungen gegenüber der reinen Produktionsleistung generell zunehmen wird, so gilt dies nicht nur für die Wirtschaft, sondern noch mehr für die Wissenschaft selber. Daher ist aber auch die Wissenschaft selber gefordert. ZB MED leistet seinen Beitrag dazu mit intelligenten wissenschaftsbasierten Dienstleistungen in den Lebenswissenschaften.“

Mit besten Grüßen, Ulrike Ostrzinski, ZB MED

EFI-Studie (2)

Deutschland mit besonderem Rückstand
im Bereich „Digitalisierung“

 

Partizipation und Gerechtigkeit als Ziele
der Forschungs- und Innovationspolitik

 

Digitale Spaltung der KMUs, mangelnde Informationskompetenz der Bürger,
strukturelle Defizite der Akteure

Von Willi Bredemeier

Deutschland würde sich in den Bereichen der Forschung und Innovation auf einem guten Wege befinden, wenn es nicht einen besonderen Rückstand in der Digitalisierung gäbe. Angesichts dieses Befundes schlägt die Expertenkommission Forschung und Innovation beim BMBF in ihrem „Gutachten 2017 zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands“ eine schnellstmögliche Verdoppelung der Fördermittel vor. Darüber hinaus sind drei von sechs der von der Kommission vorgeschlagenen „Ziele für das Jahr 2025“ dem Bereich der Digitalisierung gewidmet („Zu den führenden Nationen im Bereich digitaler Infrastruktur aufschließen“ – „Anteil der Fördermittel im Bereich Digitalisierung verdoppeln“ und „Vorreiterrolle im E-Government einnehmen“). Auch die anderen drei Ziele haben viel mit „Digitalisierung“ zu tun („3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für FuE aufwenden“, statt bisher 3,9 Prozent – „Mindestens drei deutsche Universitäten unter den 30 weltweit führenden etablieren“ nach dem Times Higher Education Ranking, bislang nur eine – „Anteil des Wagniskapitals am Bruttoinlandsprodukt auf 0,06 Prozent verdoppeln“, von bisher 0,027 Prozent). www.e-fi.de

Die Kommission hätte die Notwendigkeit für die deutsche Wirtschaft, in der Querschnittstechnologie „Digitalisierung“ an internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen, noch dringlicher machen können, wenn sie eine historische Dimension eingeführt hätte. Dann wäre deutlich geworden, dass die deutsche Wirtschaft ungeachtet aller disruptiver Entwicklungen in digitalen Zusammenhängen (und ähnlich alarmierenden Meldungen in diversen Studien wie dieser) seit den 80er Jahren den Rückstand zu den USA nie wettmachen konnte und mittlerweile auch den Wettbewerb mit ostasiatischen Ländern nicht mehr zu bestehen droht. Die Furcht geht um, dass die schönsten Erfolge in der Automobil- und chemisch-pharmazeutischen Forschung mit fortschreitender Digitalisierung wenig nützen, wenn das autonome Auto von morgen zu einem radikal umgestalteten Verkehrssystem führt und die chemisch-pharmazeutische Industrie ihre Forschung angesichts eines forschungsunfreundlichen Umfeldes und einer höher werdenden Regulierungsdichte ins Ausland verlagert.

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Eine wissenschaftsgetriebene Förderpolitik gibt es nicht. Bei grundsätzlichen Fragen entscheidet immer die Nachfrage.
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Die Expertenkommission definiert in ihren neun „Herausforderungen“ auch solche, die für die Forschungs- und Innovationspolitik vergleichsweise neu sind wie die Schaffung eines „agilen Staates“ oder die Notwendigkeit einer „gerechten Teilhabe“: „Gerade im Zuge des digitalen Umbruchs sind tiefgreifende Veränderungen zu erwarten, die … das Risiko eines Arbeitsplatzes- oder Wohlstandsverlustes erhöhen. Ohne geeignete Einbeziehung der Bevölkerung und eine Sicherung gerechter Teilhabe drohen auch Wissenschaft und Innovation mit wachsender Skepsis konfrontiert zu werden.“ Oder sie redefiniert die Ziele der Forschungs- und Innovationspolitik in neuer Radikalität, beispielsweise für die Bereiche „Klimawandel und Nachhaltigkeit“ sowie „Energieversorgung“: „Das Politikziel der Dekarbonisierung der Wirtschaft muss daher auch in den Überlegungen der F&I-Verantwortlichen eine wichtige Rolle einnehmen und in der Wissenschafts- und Innovationsstrategie der neuen Bundesregierung verankert sein.“ „Es gilt, einen wirtschaftlich vernünftigen Pfad hin zu fast ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien zu finden.“ Demgegenüber gelten die früheren Ziele der Forschungs- und Innovationspolitik wie „Wachstum“, „Wohlstand“ sowie die „Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen“ nicht mehr als Oberziele und finden eher indirekte Erwähnung.

Wer demnach die Fragestellungen angewandter Forschung der Zukunft sehen will, sollte sich in den politischen und gesellschaftlichen Debatten im außerwissenschaftlichen Raum umsehen. Eine von wissenschaftlichen Ergebnissen getriebene Förderpolitik gibt es nicht, sobald es um Grundsatzentscheidungen geht. Die Nachfrage, nicht das Angebot setzt sich in der Förderpolitik durch.

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Die Barrieren, die die Digitalisierung behindern, werden benannt. Aber es wird nicht diskutiert, wie sie geschleift werden können.
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Im Kapitel „Handlungsfeld Digitaler Wandel“ stellt die Kommission unter starkem Bezug auf die nächste Legislaturperiode diverse Forderungen auf. Diese lassen sich zum guten Teil auch als Analyse von Defiziten oder Barrieren lesen, die den Digitalisierungsprozess behindern, beispielsweise eine drohende „digitale Spaltung“ im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen, eine unterdurchschnittliche Informationskompetenz der Bundesbürger, insbesondere der Bildenden und Auszubildenden, und die strukturellen Defizite forschungspolitisch handelnder Einrichtungen (insbesondere ihre mangelnde Koordinationsfähigkeit).

Da diese Defizite bereits in früheren Jahren bestanden, sie aber gleichwohl bestehen geblieben sind, fehlt auch in der vorliegenden Studie eine Debatte darüber, ob und wie gegebenenfalls diese Barrieren geschleift werden können. Hier wie woanders wirkt sich negativ aus, dass es für die Forschungsförderung auf der Programmebene keine Erfolgskontrolle gibt geschweige Konsequenzen gezogen werden, die sich in der Öffentlichkeit nachvollziehen lassen. Erinnern wir uns, dass die Fachinformationspolitik mit ihren Milliarden-Ausgaben von einem Tag auf den anderen ohne Kommentar für die Öffentlichkeit eingestampft wurde und eine zum Quietismus erzogene Fachöffentlichkeit darauf kaum reagierte? Immerhin werden die Forderungen in einer Form vorgetragen, die verschiedenen Regierungskonstellationen den Rückgriff auf die Empfehlungen der Expertenkommission erleichtern soll.

Würde sich eine Verdoppelung der Förderung für „Digitalisierung“ positiv auf die Informationsbranche auswirken? Das ist keineswegs sicher, da unsere Professionals in den bevorzugt zu fördernden KMUs und Start-ups kaum zu finden sind und sich im Wettbewerb um die Verfügbarmachung öffentlicher Dienstleistungen nicht hervorgetan haben. Wohl dürfte sich unsere Branche für die Förderung der Informationskompetenz mit zuständig fühlen, allerdings dürften die EFI-Gutachter eher an die Informatiker gedacht haben, wenn sie beispielsweise schreiben, dass die Informatik „als neue Schlüsseldisziplin zu begreifen und stärker als bisher in die Curricula anderer Ausbildungsgänge einzubeziehen“ ist.

Im Einzelnen wird in punkto „Digitalisierung“ verlangt:

„Digitaler Wandel vollzieht sich schnell. Die dafür zentralen Technologien und Geschäftsmodelle gehören nicht zu den Kernstärken des deutschen F&I-Systems. Gerade für Deutschland stellt die digitale Transformation eine radikale Innovation dar, die langfristig erarbeitete Wettbewerbs- und Spezialisierungsvorteile in Frage stellt.

Die F&I-Politik hat die diesem Wandel zugrundeliegende technische und ökonomische Dynamik bisher zu wenig beachtet. Dies spiegelt sich auch in einer Unterfinanzierung der FuE-Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien wider. Deutschland muss in den kommenden Jahren neue technische und ökonomische Stärken aufbauen. Dazu bedarf es konsequenter und zügiger Politikmaßnahmen. Mit deren Umsetzung sollte in der neuen Legislaturperiode unmittelbar begonnen werden.

Zukunftsfähige Infrastruktur aufbauen. Die bisherigen Maßnahmen zum Ausbau der digitalen Infrastruktur sind nicht nachhaltig angelegt. Deutschland benötigt einen ambitionierten Ausbau der Infrastruktur, der sich nicht an Durchschnittswerten der OECD orientiert, sondern hinsichtlich Leistungs- und Ausbaufähigkeit führend ist. Die Ausbauziele müssen an die jeweiligen technischen Standards dynamisch angepasst werden.

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Vergleiche zwischen den Leistungen der Bundesländer sollten nicht mehr verboten werden können.
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KMU im digitalen Wandel unterstützen. Im Unternehmenssektor droht derzeit eine „digitale Spaltung“. Nicht alle KMU scheinen die Bedeutung der anstehenden Veränderungen wahrzunehmen. Zudem behindern Finanzierungsbeschränkungen Unternehmen darin, notwendige Veränderungen konsequent anzugehen. Damit sollten gerade KMU in den Fokus der Maßnahmen rücken, die über digitale Technologien und Geschäftsmodelle aufklären und deren Implementierung erleichtern. Die Expertenkommission fordert die Einrichtung eines Programms „KMU Digital“, in dem wie im ZIM-Programm KMU antragsberechtigt sind und für die Planung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten staatliche Unterstützung erhalten können.

Digitale Bildung ausbauen. Die Bevölkerung in Deutschland ist im Umgang mit digitalen Technologien und Daten weniger erfahren als die in anderen Ländern. Wichtig erscheint vor diesem Hintergrund eine breit angelegte Förderung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien und Modellen – in allen Ausbildungs- und Weiterbildungssegmenten.

Die PISA-Studien hatten in Deutschland transparent über den Bildungsstand deutscher Schülerinnen und Schüler informiert und Defizite offengelegt. Im Bereich der digitalen Bildung ist ebenfalls eine entsprechende Datenbasis erforderlich. Landesregierungen sollten nicht – wie im Falle der PISA-Studien – Bundesländer vergleichende Erhebungen oder ihre Analysen blockieren können.

Gerade die digitale Bildung in den Grundschulen und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Deutschland sollte gestärkt werden. Die vom BMBF vorgeschlagene Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft weist in die richtige Richtung. Das Konzept muss mit Budgets und konkreten, ambitionierten Zeitplänen untermauert werden.

Studierende an tertiären Einrichtungen sollten – in allen Fächern – Kenntnisse in Informatik erwerben können. Informatik ist als neue Schlüsseldisziplin zu begreifen und stärker als bisher in die Curricula anderer Ausbildungsgänge einzubeziehen. Die neuen Möglichkeiten des Art. 91b GG sollten genutzt werden, um in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern geeignete Best-Practice-Ansätze in Hochschulen umzusetzen.

Gezielte Forschungsförderung für Start-ups einführen. Start-ups tragen in besonderer Weise zur Bewältigung des digitalen Wandels bei. Die Belange von Start-ups werden in der FuE-Förderung bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Die Expertenkommission schlägt vor, das EXIST-Programm um eine weitere Forschungskomponente zu ergänzen. Diese sollte auf den schon etablierten EXIST-Gründerstipendien aufbauen und den damit Geförderten die Möglichkeit geben, für kurzfristig anfallende Forschungsaufgaben beim Aufbau ihrer Unternehmen entsprechende Personalkapazitäten zu finanzieren. In den Fachprogrammen des BMBF, des BMWi und anderer Ressorts sollte zudem verstärkt versucht werden, die Förderung auf schon im Markt etablierte junge Unternehmen auszurichten.

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Digitalisierte öffentliche Angebote begrenzt und wenig nutzerfreundlich.
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E-Government und Open Data als Innovationstreiber nutzen. Deutschland hat bei der digitalen Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen – dem sogenannten E-Government – nach wie vor Nachholbedarf, der sich in einem begrenzten und wenig nutzerfreundlichen Angebot digitalisierter öffentlicher Dienstleistungen widerspiegelt. Zudem werden die Datenbestände der öffentlichen Hand noch nicht standardmäßig als Open Government Data über gut strukturierte Zugänge bereitgestellt. Die Expertenkommission wertet es als sehr positiv, dass in den letzten Monaten wichtige gesetzgeberische Rahmenbedingungen für den Aufbau und Betrieb von leistungsfähigen zentralen Portalen für E-Government und öffentliche Datenbestände geschaffen wurden. Der Bund sollte in der neuen Legislaturperiode seine erweiterten Regelungskompetenzen engagiert nutzen, um die Qualität von Dienstleistungen der Behörden für die Bürgerinnen und Bürger deutlich zu verbessern und bedeutende Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.

Zukunftsorientierte rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Wirtschaft schaffen. Internet und internetbasierte Technologien erfordern neue bzw. angepasste rechtliche Rahmenbindungen, u.a. im Urheberrecht, im Datenschutz und im Verbraucherschutz. Die Anpassung des rechtlichen Rahmens sollte nach Möglichkeit auf europäischer Ebene erfolgen, um den Binnenmarkt zu stärken. Dabei darf die Gesetzgebung nicht darauf ausgerichtet sein, Schutzzäune um etablierte Wirtschaftsbereiche zu errichten. Vielmehr müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass neue Modelle der digitalen Wirtschaft in Deutschland und Europa in sinnvoller Weise und zügig eingeführt werden können. Bestandsschutz und Vergünstigungen für etablierte Geschäftsmodelle – so durch Einführung neuer Schutzrechte – gefährden auf Dauer die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Standort für die digitale Wirtschaft.
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Statt neue Komplexitäten schaffen, staatliche Handlungsfähigkeit erhöhen.
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Governance der Digitalpolitik schlagkräftiger gestalten. Die Expertenkommission befürwortet eine stärkere Bündelung der bisher fragmentierten und zum Teil gegenläufigen Aktivitäten der mit der Digitalen Agenda beauftragten Ressorts. Vor allem muss es in der nächsten Legislaturperiode gelingen, schnell weitere Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Infrastruktur, Forschung und Innovation (vor allem bei KMU) in die Tat umzusetzen. Mögliche Lösungen wären eine bereits im Bundestag diskutierte Innovationsagentur, eine Koordinationsstelle im Bundeskanzleramt oder die Bildung eines Digitalministeriums mit weitreichenden Zuständigkeit für Infrastruktur, Innovationsförderung, E-Government und digitaler Beschaffung der öffentlichen Hand. Aus Sicht der Expertenkommission bedarf es einer politischen Entscheidung, die eine effektive Bündelung von Kompetenzen erreicht, ohne erneut hohe Komplexität zu schaffen.“

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