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Open Password – Montag, den 31. Mai 2021

# 928

Verrohung des öffentlichen Diskurses – Soziale Netzwerke – Presseimperien – Gesetzgeber – Aden Sorge – Digitale Grenzen der Meinungsfreiheit – Superwahljahr – Wahlkampf – Politische Willensbildung – Präsidentschaftswahlkampf USA – Deplatforming – Chancengleichheit – OLG München – Grundrecht der Meinungsfreiheit – OLG Brandenburg – OLG Hamm – OLG Karlsruhe – Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Twitter – Facebook – Überprüfung gemeldeter Inhalte – Kriterien – Presserecht – Fox News – Rupert Murdoch – Axel Springer – Bild-Zeitung – Kampagnenjournalismus – Pandemie – 68er GenerationKoordinierung von Bestandserhaltung und Archivierung – Gemeinsames Metadatenformat – Deutsche und Österreichische Bibliotheksverbünde – Silke Sewing – Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts – KEK-Handlungsempfehlungen – Massenentsäuerungsmaßnahmen – Digitalisierung – Verzeichnis Deutscher Drucke – Pflichtexemplare – Virtuelle Pflichtexemplare – ISIL – Koordinierte Archivierung von Zeitschriftenbänden – Citizen Science – Bibliotheken – Jens Bemme – Martin Munke – BibChat – Trusted Brands – Pandemie – Gesundheit – Karriere – Vertrauen – Etablierte Medien – Soziale Medien – Soziale Kontakte – Internet – Smartphone & Tablet – Die vertrauenswürdigsten Unternehmen

I.

Über den Tellerrand: Zur Verrohung des öffentlichen Diskurses in Sozialen Netzwerken und Presseimperien – Ein vom Gesetzgeber weithin unbestelltes Feld

II.

Titelgeschichte: Bestandserhaltung und Archivierung – Koordinierung auf der Basis
eines gemeinsamen Metadatenformates in den deutschen und österreichischen Bibliotheksverbünden

III.

Citizen Science: Wieviel Bürgerwissenschaft steckt in Bibliotheken?

IV.

Trusted Brand Studie 2021: Karriere in der Pandemie immer unwichtiger – Internet gewinnt an Bedeutung und verliert an Vertrauen

Über den Tellerrand

Zur Verrohung des öffentlichen Diskurses
in Sozialen Netzwerken und Presseimperien:

Ein vom Gesetzgeber weithin unbestelltes Feld

 

Aden Sorge, Die digitalen Grenzen der Meinungsfreiheit, in: Zeitschrift für Parteienwissenschaft, 1/2021. Im Superwahljahr 2021 dürfte eine weitere Verlagerung des Wahlkampfs von den öffentlichen Raum in die sozialen Medien und damit einem Bereich stattfinden, „dessen intensive Nutzung gleichermaßen gefragt wie umstritten ist.“ Einerseits wird damit den Parteien „mit vergleichsweise geringem Aufwand eine reichweitenstarke, zeit- und ortunabhängige, zielgruppengenaue politische Kommunikation möglich, die eine umfassende Partizipation junger Bürger am Prozess der politischen Willensbildung attraktiver und wahrscheinlicher macht.“ Andererseits wurde der letzte Präsidentschaftswahlkampf in den USA von Falschinformationen, rassistischen und beleidigenden Äußerungen, dem Säen von Zweifel an der Integrität der Wahlen und Aufrufe zu gewalttätigen Ausschreitungen überschattet. „Deplatforming“, also das Sperren von Nutzerkonten und das Löschen von Beiträgen von Nutzern und Politikern, ist nicht von vornherein eine naheliegende Lösung. Vielmehr kann diese zu einem intensiven Eingriff in den sensiblen Bereich der Meinungsfreiheit und Chancengleichheit im politischen Bereich bedeuten und sollte vor allem während Wahlkämpfen möglichst vermieden werden.

Mittlerweile sind dazu auch in der Bundesrepublik „zahlreiche Urteile ergangen, die die stark divergierenden Beurteilungen der Gerichte zu der Verantwortung der Betreiber sozialer Netzwerke offenlegen. … Sind die Betreiber unmittelbar an das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gebunden, wie beispielsweise das OLG München meint?“ Dann wären beispielsweise auch Beiträge, die Geflüchteten unterstellen, „mehrheitlich kriminelle Invasoren“ zu sein, die in Deutschland „vergewaltigen und morgen“, zu dulden, so das OLG Brandenburg. Oder verfügen die Betreiber über ein „digitales Hausrecht“? Dann dürften, so die OLG Hamm und Karlsruhe, Verhaltensweisen für die Kommunikation festgelegt und Verstöße sanktioniert werden.

Dazu meint der Verfasser: „Für beide Ansichten lassen sich überzeugende Argumente finden. … Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinschaftsrichtlinien der Betreiber sozialer Netzwerke abstrakt-generelle Verhaltensrichtlinien festlegen, die nicht einzelne Meinungen inhaltlich ausschließen, sondern nur die Äußerung der Meinung an ein bestimmtes Diskussionsniveau binden wollen, scheint es unverhältnismäßig, ihnen ein virtuelles Hausrecht abzusprechen. … Die derzeitige Lage ist sehr unbefriedigend. … Die Entscheidung in dieser elementaren Frage sollte der Gesetzgeber treffen. Denkbar wäre z.B. eine Erweiterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes durch Regelungen, die konkrete Anforderungen an die Gemeinschaftsrichtlinien stellen und einen Ausgleich zwischen dem digitalen Hausrecht und der Meinungsfreiheit der Nutzer herstellen.

Auch die Praxis der Betreiber ist divers. Während Twitter die Möglichkeit etabliert hat, „bestimmte Inhalte mit einem Hinweis zu versehen, der die Verletzung der Gemeinschaftsrichtlinien kenntlich macht“, erklärte Facebook vor den US-Präsidentschaftswahlen, sie wolle „jede Äußerung von Politikern auf der Plattform dulden.“ Aus der Sicht von Sorge stehen die Betreiber „in der Verantwortung, eine effektive Infrastruktur zu entwickeln, die eine sachgerechte Überprüfung der gemeldeten Inhalte ermöglicht. Sie sind in der Pflicht, verlässliche und nachvollziehbare Kriterien zu entwickeln, anhand derer die Sanktionierung von Inhalten erfolgt.“ Bevor der Gesetzgeber und die Betreiber handeln, was dringlich geboten wäre, „scheint übergangsweise eine weitgehend unreglementierte Kommunikation der politischen Wettbewerber die bessere Alternative zu sein.“

Das Fazit des Autors lautet: „Auch in digitalen Kommunikationsräumen müssen Grundsätze aus dem analogen Miteinander gelten. Debatten sind weitestgehend zielführend, wenn sie unter zivilisierten Rahmenbedingungen und gegenseitigem Respekt stattfinden. Das fehlt in vielen digitalen Debatten dieser Tage zuhauf. … In einem so sensiblen und wesentlichen Bereich haben wir noch keinen Umgang mit den neuen Werkzeugen gefunden, der unsere Demokratie stärken könnte.“

Redaktionelle Anmerkung: Open Password und andere haben empfohlen, die Verantwortung der Betreiber Sozialer Netzwerke in presserechtsähnliche gesetzliche Vorgaben zu kleiden. Insbesondere sollte es für jede Veröffentlichung auf diesen Plattformen einen ansprechbaren und erreichbaren verantwortlichen „Redakteur“ geben. Leider haben diese Erwägungen bislang keinen Eingang in die Rechtsprechung gefunden.

Zudem ist das Problem der Verrohung des öffentlichen Diskurses kein exklusives Merkmal Sozialer Netzwerke. So ist ergänzend festzustellen, dass auch das Presse- und Medienrecht keineswegs sicherstellen kann, dass Massenmedien ihrer öffentlichen Verantwortung gerecht werden. Beispielsweise haben Fox News und andere Medien von Rupert Murdoch in den USA, Großbritannien und Australien ebenso zur Verrohung des öffentlichen Diskurses beigetragen wie die Sozialen Netzwerke. Eine Diskussion darüber wurde in den 60er und 70er Jahren in der Bundesrepublik geführt, als Axel Springer in seinem Presseimperium, insbesondere in der Bild-Zeitung, einen Kampagnenjournalismus etablieren ließ, in dem es auf die Fakten nicht so genau ankam. Daran werden wir aktuell abermals erinnert, da die vom Auflagenabsturz bedrohte Bild-Zeitung zu eben diesem Kampagnenjournalismus in Pandemiefragen zurückgekehrt ist. Hier haben wir also einmal eine Debatte, die die 68er Generation hätte zu Ende bringen sollen (Br).

Bestandserhaltung und Archivierung

Koordinierung auf der Basis
eines gemeinsamen Metadatenformates

in den deutschen und österreichischen Bibliotheksverbünden

Von Silke Sewing (Bild)

Zweiter Teil
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Durchführung von Massenentsäuerungsmaßnahmen

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In den KEK-Handlungsempfehlungen werden auf der Basis einer im Jahr 2015 erfolgten Erhebung für Monografien fast neun Millionen Bände aus dem Zeitabschnitt 1851-1990 als Pflichtexemplare an Bundes- und Ländereinrichtungen angegeben, die akut vom Papierzerfall bedroht und als erste Stufe einer Gesamtstrategie zu entsäuern sind.[1]

Ein Ziel der KEK ist es, standardisierte und zertifizierte Verfahren zur Massenentsäuerung zu fördern. Im Metadatenformat sind zunächst fünf Verfahren der Massenentsäuerung in Form von kontrolliertem Vokabular dokumentiert: DEZ, Mg3/MBG, METE, MgO, MMMC[2]. Mit diesen Angaben, die gezielt selektiert werden können, ist mittel- und langfristig die Anwendung einzelner Verfahren der Massenentsäuerung abrufbar und statistisch auswertbar.

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Digitalisierung

__________________________________________________________________________________

Die​ ​Dokumentation​ ​von​ ​geplanten​ ​und​ ​erfolgten​ ​Bestandserhaltungsmaßnahmen​ ​sowie​ ​von Archivierungsvereinbarungen​ ​ist​ ​für​ ​die institutionsübergreifende​ ​Koordinierung​​ ​notwendig.​ Der Kontext, der rechtliche Rahmen oder das kooperative Programm, in dem die Maßnahme durchgeführt wird, wird dabei hinterlegt.

Beispielsweise wird in der ZDB im Rahmen des Verzeichnisses Deutscher Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18) verzeichnet, wann welche Bibliothek plant, bestimmte Bände eines Titels zu digitalisieren. Mit dieser Information werden andere Bibliotheken aufgefordert, weitere Bandsegmente zu digitalisieren, die an der erstdigitalisierenden Bibliothek nicht vorliegen.

___________________________________________________________________________​_______


Pflichtexemplare und virtuelle Pflichtexemplare

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Pflichtexemplar-Bibliotheken kommt bei allen Arten von konservierenden Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Dieser besonderen Verantwortung wird im Datenformat Rechnung getragen. Mit dem Kürzel „PE“ für Pflichtexemplar gefolgt von einem Buchstabencode für das Bundesland wird in Deutschland angegeben, dass es sich bei diesem Titel um das Pflichtexemplar einer bestimmten Region handelt. Aus dem ISIL der bestandsführenden Institution geht hervor, welche Bibliothek verantwortlich ist.[3]

Es ist auch möglich, „virtuelle Pflichtexemplare zu kennzeichnen“. In diesen Fällen kann die eigentlich zuständige Bibliothek ihre Rolle als Archivarin oder Konservatorin nicht erfüllen, da sie nicht über den Bestand verfügt. Eine andere Bibliothek führt für sie die Maßnahme durch.

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Die koordinierte Archivierung von Zeitschriftenbänden

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Die KEK nennt es beim Namen: Die Sicherung der dauerhaften Archivierung von Druckwerken in Mehrfachüberlieferung ist kostspielig und bedarf einer Priorisierung, die koordiniert werden muss.[4]

Speicherverbund Nord. Der Speicherverbund Nord, die vertraglich gesicherte regionale Kooperation von norddeutschen Bibliotheken, wurde gegründet, um mehrfach vorhandene gedruckte Zeitschriftenbestände gemeinschaftlich mit dem Ziel zu archivieren, jede relevante gedruckte Zeitschrift wenigstens einmal dauerhaft im Original zur Verfügung zu stellen. Die SuUB Bremen, die TIB Hannover, die UB Kiel, das MIZ Lüneburg, die UB Rostock und die SUB Hamburg bilden den Speicherverbund Nord. [5]

Im Speicherverbund Nord wird zunächst an der ZDB überprüft, ob es an einem Titel mehrere Exemplare gibt. Danach erfolgt die Prüfung, ob der Titel, der zur Archivierung ansteht, an einer Bibliothek vollständig vorliegt, oder ofb Bände aus anderen Bibliotheken Lücken in der Archivierung füllen können. Es ist auf der bibliografischen Ebene auch ersichtlich, ob der Titel bereits reproduziert wurde. Auf der Basis dieser und weiterer Kriterien ist es dann möglich, eine Auswahl der zu archivierenden Bände zu treffen.


Shared Archiving Austria.
Im Jahr 2017 haben sich die österreichischen Universitätsbibliotheken zur Initiative „Shared Archiving Austria“ zusammengeschlossen, um Printexemplare elektronisch lizenzierter Zeitschriften österreichweit nur einmal zu archivieren. Auch hier fungiert die ZDB als Referenzdatenbank, in der archivierte Zeitschriften markiert werden.

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Dokumentation von Schadensbildern

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Die Dokumentatio von Schadensbildern wurde in den bisherigen Workshops und Sitzungen eher auf
der Ebene des Exemplars gesehen, um bedarfsgerecht konkrete konservatorische Maßnahmen planen zu können. Gleichwohl ist es möglich, Schadensbilder auch auf bibliografischer Ebene zu verzeichnen. Das kann dort sinnvoll sein, wo diese summarisch auftreten, z. B. wenn ein Problem am Material ganze Editionen betrifft. Bisher ist der physische Zustand allerdings noch nicht in Form kontrollierten Vokabulars beschrieben worden, dies bildet jedoch die Voraussetzung dafür, in überregionalen Datenbanken gezielt nach Schadensbildern suchen zu können.

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Schlusswort und Ausblick

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Die KEK schreibt in ihren Handlungsempfehlungen:

„Die Menge des zu erhaltenden Schriftguts in den Archiven und Bibliotheken erfordert systematisches Handeln in fachlich richtiger Reihenfolge. Nicht alles ist sofort, gleichzeitig und gleichgewichtig zu behandeln. So müssen Maßnahmen je nach Fall nach unterschiedlichen Kriterien priorisiert werden, außerdem muss in Bibliotheken der Erhalt der mehrfach vorhandenen Druckwerke länderübergreifend koordiniert und abgestimmt werden.“[6]

Mit dem neuen Metadatenformat kann nachvollzogen werden, welche Einzelinstitutionen und welche kooperativen Projekte zum Schutz des Kulturguts Maßnahmen planen oder umsetzen. Damit lässt sich vor Ort leichter entscheiden, welche Maßnahmen am eigenen Bestand durchgeführt werden sollen, Synergieeffekte können dabei genutzt werden. Beispiele für gemeinsame Unternehmungen sind: der Speicherverband Nord, die koordinierte Digitalisierung im Rahmen von VD18 und die koordinierte Massenentsäuerung in Baden-Württemberg. Es wäre zu wünschen, dass das Format Einsatz in weiteren überregionalen Projekten findet. In der ZDB ist PICA 4233 umfassend indexiert, um alle Arten von kombinierten Auswertungen für kooperative Gemeinschaftsunternehmen des Bestandsschutzes und der Archivierung erzeugen zu können.

Obwohl die Einführung eines gemeinsamen Metadatenformats als großer Durchbruch bewertet werden kann, ist das in den KEK-Handlungsempfehlungen formulierte Ziel einer Dokumentation noch nicht im Ganzen erfüllt. Das Metadatenformat steht zwar in allen Bibliotheksverbünden, der Zeitschriftendatenbank und der Deutschen Nationalbibliothek bereit und wird auch genutzt, jedoch bisher nicht mittels einheitlicher Leitlinien befüllt. Wie geschildert, waren es die kooperativen Projekte zur Bestandserhaltung und die Speicherverbünde, die solche Leitlinien im Rahmen ihrer Tätigkeiten bereits ausgearbeitet und umgesetzt haben. Nun gibt es zwei weitere Impulse, die den überregionalen Nachweis von verteilter Archivierung anregen werden: Zum einen hat die Ad-hoc-AG Kooperative Überlieferung der Sektion 4 des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) sich zum Ziel gesetzt, Kooperationsmodelle für die Sektion zu erarbeiten, bei denen es vor allem um die verteilte Archivierung physischer Bestände geht. Im November 2019 hat die AG Regionalbibliotheken der Sektion 4 des dbv beschlossen, dass die Landesbibliotheken das Metadatenformat im Bereich Zeitschriften verbindlich mit der Gewährleistung der Archivierung ihrer Pflichtexemplare füllen müssen und regt dies auch bei der Verzeichnung von Monografien an.

Insgesamt kann man bei der Entwicklung des Metadatenformats für die Bestandserhaltung und Archivierung von einer „Success Story“ sprechen, die Voraussetzung für eine überregionale, einheitliche- und transparente Dokumentation im Sinne der KEK ist.

[1] KEK-Handlungsempfehlungen, 2015, S. 27.

[2] DEZ (Diethyl zinc), Mg3/MBG (Magnesium dibutoxytriethylene glycoate/Magnesium butyl glycoate (z. B. FMC)), METE (Magnesium ethoxide & titanium ethoxide (z. B. Battelle)), MgO (Magnesium exide (z. B. Bookkeeper)), MMMC (Methoxy magnesium methylcarbonate (z. B. Wie T’o)).

[3] In der AG Regionalbibliotheken ist ab Anfang 2020 eine standardisierte Form einer Verantwortung für Pflichtexemplare festgelegt, die von den Landesbibliotheken archiviert werden: Hinterlegung des Kürzels „PE“ für Pflichtexemplar gefolgt von einem zweibuchstabigen ISO-Code 3166-2:DE für die Region (z.B. steht „PEBW“ für Pflichtexemplar Baden-Württemberg).

[4] KEK-Handlungsempfehlungen, 2015, S. 51.

[5] https://fachwelt.sub.uni-hamburg.de/archivierung/der-speicherverbund-nord.html.

[6] KEK-Handlungsempfehlungen, 2015, S. 47.

Citizen Science

Wieviel Bürgerwissenschaft
steckt in Bibliotheken?

  1. Juni, 20 Uhr, Ankündigung 51. #BibChatDE: Wieviel Bürgerwissenschaft steckt heute in den Bibliotheken? Moderatoren sind Jens Bemme und Martin Munke, die auch in Open Password über „Bürgerwissenschaft“ publiziert haben.

Bürgerinnen und Bürger forschen schon immer. Mit und in privaten Sammlungen und insbesondere in Bibliotheken: in analogen, in digitalen, in kommunalen und in wissenschaftsnahen – in Hochschul-, in Universitäts-, in Landes-, in Nationalbibliotheken und anderen. Wird Bürgerwissenschaft noch unterschätzt? Wieviel Citizen Science gibt es in unseren Bibliotheken? Über folgende Fragen werden wir sprechen:

  1. Wer forscht in deiner Bibliothek? Zu welchen Themen oder Fragen?
  2. Welche #CitizenScience-Projekte kennst Du?
  3. Welche Anliegen und Bedarfe formulieren forschende Bürger?
  4. Wie können Bibliotheken Bürgerforschung unterstützen? Was funktioniert schon gut? Profitiert bibliothekarische Arbeit von Citizen Science?
  5. Ist Bürgerforschung in Bibliotheken überhaupt eine kommunale Aufgabe?
  6. Was möchtest Du noch über #CitizenScience wissen?

Gerne könnt ihr eure Antworten über Tweetdeck vorplanen, falls ihr am BibChat-Abend verhindert sein solltet. Die folgende Zusammenstellung bietet einen Einstieg in die Diskussion: Eva Bunge: Wie viel Naturwissenschaft braucht die Bibliothek? Scientific Literacy und Citizen Science in Öffentlichen Bibliotheken, DOI: 10.18452/20190, Bock + Herchen Verlag, 2019 – Netzwerk und Projektportal: www.buergerschaffenwissen.de – Citizen Science im Blog von Saxorum: https://saxorum.hypotheses.org/category/citizen-science – Citizen Science im Blog der Zentralbibliothek Zürich: https://www.zb.uzh.ch/de/news/zblog#citizen-science – Jens Bemme, Martin Munke: Open Citizen Science: Leitbild für kuratorische Praktiken in Wissenschaftlichen Bibliotheken, DOI: 10.1515/9783110673722-013, De Gruyter, 2020. – Martin Munke, Jens Bemme: Bürgerwissenschaftler auf Augenhöhe mit der etablierten Wissenschaft, open password: Teil1, Teil 2, 2020 – Sona Zoé: Geisteswissenschaftliche Citizen Science-Projekte mit Open Data-Ansatz in deutschen Gedächtnisinstitutionen, DOI: 10.18452/22526, Humboldt-Universität zu Berlin, 2021 – The Library & Community Guide to Citizen Science (PDF) – Wikidata: Open Citizen Science, (Q66771716).Reader’s Digest Deutschland

Trusted Brand Studie 2021

Karriere in der Pandemie immer unwichtiger

Internet gewinnt an Bedeutung
und verliert an Vertrauen

(ReadersDigest) Die aktuelle, repräsentative Ergebnisse der Reader’s Digest Studie „Trusted Brand 2021“ zeigen eine deutliche Werteverschiebung:

– Gesundheit ist den Menschen in Deutschland am wichtigsten.

– Nur 39 Prozent der Befragten ist die Karriere 2021 wichtig, vor fünf Jahren waren es noch 46 Prozent.

– 65 bis 53 Prozent der Bevölkerung vertrauen öffentlich-rechtlichen Medien, Tageszeitungen und Magazinen.

– Internet ist wichtig, aber nicht immer vertrauenswürdig: Facebook, Instagram, Twitter & Co. genießen bei 10 Prozent der Befragten Vertrauen.

Die aktuelle Studie Reader’s Digest „Trusted Brand 2021“ zeigt, was den Menschen am Herzen liegt, welche Werte für sie zählen und welchen Medien sie ihr Vertrauen schenken. Ganz klar steht an erster Stelle die Gesundheit. Mehr als 90 Prozent (92 %) stellen sie an die Spitze der 19 vorgegebenen persönlich wichtigen Aspekte im Leben, vor fünf Jahren waren es 89 Prozent. Das unmittelbare Umfeld, die eigene Umgebung und die Familie und soziale Kontakte bleiben mit jeweils mehr als 70 Prozent ebenso weiter an der Spitze dieser Liste. Deutlich abgenommen hat hingegen der Wille, Karriere zu machen: Im Pandemiejahr ist der berufliche Erfolg nur noch für 39 Prozent der Erwachsenen ab 18 Jahre wichtig, vor fünf Jahren war es noch knapp die Hälfte der Bevölkerung (46 %).

Fast ebenso wichtig wie der Freundeskreis ist für die Menschen in Deutschland das Internet: 70 Prozent der Befragten ab 18 Jahre bestätigen das Internet als einen (sehr) wichtigen Aspekt in ihrem Leben. In den vergangenen zwei Jahren ist dieser Wert um rund 13 Prozent gestiegen, wohl wegen der höheren Informationsbedürfnisse in der Pandemie. Wobei Smartphone und Tablet „nur“ jedem Zweiten (sehr) wichtig sind, im Fünf-Jahres-Vergleich stieg dieser Wert deutlich, 2017 war es ein gutes Drittel, denen ein solches Mobile Device wichtig war. Soziale Medien werden nur von jedem vierten Befragten als (sehr) wichtig betitelt und bleiben weiter am Ende der Liste, unabhängig vom Geschlecht. Nach Altersgruppen liegt da lediglich die Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren mit 41 Prozent deutlich über dem Schnitt.

Generell genießen die klassischen Medien in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen: Drei von vier Menschen vertrauen den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern, 63 Prozent deren Radiosendern, 62 Prozent den Tageszeitungen und 58 Prozent den überregionalen Tageszeitungen und Nachrichten-Websites, 53 Prozent den Magazinen. Das Vertrauen in die Sozialen Medien bei Facebook, Instagram, Twitter, TikTok & Co. rutscht unter die 10-Prozent-Marke. Internet ist also wichtig, aber nicht immer vertrauenswürdig.

Karriereaspekte sind in den letzten fünf Jahre deutlich in den Hintergrund getreten. Karriere und beruflicher Erfolg sind heute nur noch für 39 Prozent der Befragten wichtig, 2017 war die Karriere noch für knapp die Hälfte der Bevölkerung sehr wichtig (46 %). Deutliche Unterschiede gibt es hier in den Altersgruppen: Während in der Generation Z (18-25 Jahre) zwei Drittel die Karriere wichtig finden, sind es in der Generation Y (26-39 Jahre) nur noch die Hälfte und ab einem Alter von 40 Jahren nimmt der berufliche Erfolg deutlich an Bedeutung ab – ein Drittel im Alter zwischen 40 und 59 findet dann noch Bestätigung im Beruf.

Die Studie untersucht zudem den Vertrauensstatus der Deutschen in Bezug auf Unternehmen und ihre Marken. Zu den Vertrauenswürdigsten Marken 2021 gehören: Abtei, Allianz, Aspirin, Bosch, C&A, Dr. Oetker, Edeka, Frosch, Gerolsteiner, Haribo, Hohes C, Nivea, Persil, Rotkäppchen, Rügenwalder Mühle, Samsung, Sparkasse, Teekanne, Volkswagen, Weight Watchers, Wick. In weiteren Kategorien nach Leistung wie z.B. Qualität, Umweltschutz, Innovationskraft, Kundenzufriedenheit konnten sich an der Spitze zudem als höchst vertrauenswürdig positionieren: Miele, Apple, Frosch, Amazon und Aldi.

Reader’s Digest erhebt mit den Trusted Brand Studien seit mehr als 20 Jahren alljährlich den Vertrauensstatus der Menschen in Deutschland zu verschiedenen Themen.

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