Verfallsverfahren (Markenrecht)

Kurzdefinition

Das „Verfallsverfahren“ im Markenrecht ist ein rechtliches Verfahren, das eingeleitet werden kann, wenn eine Marke für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt wurde.

Dies ist eine Form der Rechtserhaltenden Benutzung. Wird eine Marke nicht benutzt, kann ein Dritter ein Verfallsverfahren anstoßen, um die Marke löschen zu lassen. Der Markeninhaber muss dann nachweisen, dass die Marke in dem relevanten Zeitraum ernsthaft benutzt wurde. Ist das nicht der Fall, kann die Marke gelöscht werden.

Das Verfallsverfahren dient dazu, den Markenbestand zu bereinigen und „Schlaf“marken zu vermeiden, die den Wettbewerb unnötig einschränken könnten.

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