Herkunftsangabe (Markenrecht)

Kurzdefinition

Die Herkunftsangabe ist ein Schlüsselbegriff im Markenrecht, der auf den Ursprung oder die Quelle eines Produkts oder einer Dienstleistung hinweist.

Es handelt sich um ein Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Die Herkunftsangabe kann ein Name, ein Logo, ein Symbol, eine Farbe oder sogar ein Sound sein.

Der wesentliche Zweck der Herkunftsangabe besteht darin, den Verbrauchern zu helfen, die Qualität und Authentizität eines Produkts oder einer Dienstleistung zu erkennen und zu bewerten. Die unerlaubte Verwendung einer Herkunftsangabe durch ein anderes Unternehmen kann als Markenverletzung angesehen werden.

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