Benutzungsnachweis (Markenrecht)

Kurzdefinition

Der Benutzungszwang im Markenrecht besagt, dass eine eingetragene Marke innerhalb einer bestimmten Frist nach ihrer Eintragung auch tatsächlich genutzt werden muss.

In vielen Ländern, einschließlich der EU und Deutschland, beträgt diese Frist üblicherweise fünf Jahre. Wird die Marke innerhalb dieser Frist nicht ernsthaft genutzt, kann sie auf Antrag eines Dritten gelöscht werden. Ziel des Benutzungszwangs ist es, sogenannte „Schlafmarken“ zu verhindern, also Marken, die nur registriert werden, um andere daran zu hindern, sie zu verwenden.

Der Markeninhaber muss in der Lage sein, im Bedarfsfall die Nutzung seiner Marke nachzuweisen.

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Marken sterben leise – die Reihe zu Marken und Widersprüchen

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