Markenamt (Markenrecht)

Kurzdefinition

Das Markenamt ist eine staatliche Behörde, die für die Registrierung und Verwaltung von Marken zuständig ist.

In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), in den USA das United States Patent and Trademark Office (USPTO) und auf europäischer Ebene das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Lokal sind für die nationalen Anmeldungen in den EU27 Mitgliedsländern die folgenden Marken-/Patentämter zuständig.

  • Österreich: Österreichisches Patentamt (ÖPA)
  • Belgien: Belgisches Institut für geistiges Eigentum (BINPI)
  • Bulgarien: Amt für geistiges Eigentum (BPI)
  • Kroatien: Kroatisches Amt für geistiges Eigentum (HAMAG-BICRO)
  • Zypern: Zypriotisches Amt für geistiges Eigentum (CIPA)
  • Tschechien: Tschechisches Amt für geistiges Eigentum (CZIPO)
  • Dänemark: Dänisches Patent- und Markenamt (DKPTO)
  • Estland: Estnisches Amt für geistiges Eigentum (EAS)
  • Finnland: Finnisches Patent- und Markenamt (FIPTO)
  • Frankreich: französisches Patent- und Markenamt (INPI)
  • Deutschland: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Griechenland: Griechisches Patent- und Markenamt (OHIM)
  • Ungarn: Ungarisches Patent- und Markenamt (HIPO)
  • Irland: Irish Patents Office (IPO)
  • Italien: Italienisches Amt für geistiges Eigentum (UIBM)
  • Lettland: Lettisches Amt für geistiges Eigentum (LAIPA)
  • Litauen: Litauisches Amt für geistiges Eigentum (LITA)
  • Luxemburg: Luxemburger Amt für geistiges Eigentum (ILPI)
  • Malta: Maltesisches Amt für geistiges Eigentum (MIPA)
  • Niederlande: Niederländisches Amt für geistiges Eigentum (BOIP)
  • Polen: Polnisches Amt für geistiges Eigentum (Urząd Patentowy Rzeczypospolitej Polskiej)
  • Portugal: Portugiesisches Amt für geistiges Eigentum (INPI)
  • Rumänien: Rumänisches Amt für geistiges Eigentum (OSIM)
  • Slowakei: Slowakisches Amt für geistiges Eigentum (SIPO)
  • Slowenien: Slowenisches Amt für geistiges Eigentum (USPTO)
  • Spanien: Spanisches Amt für geistiges Eigentum (OEPM)
  • Schweden: Schwedisches Patent- und Markenamt (PRV)

Diese Ämter sind für die Registrierung von Marken und anderen Formen des geistigen Eigentums in ihren jeweiligen Ländern zuständig. Sie bieten auch eine Reihe von Dienstleistungen an, wie z. B. Informationen über das geistige Eigentum, Beratung und Rechtshilfe.

Diese Ämter nehmen Markenanmeldungen entgegen, prüfen sie auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und führen öffentliche Register der eingetragenen Marken. Sie sind auch zuständig für die Durchführung von Widerspruchs- und Löschungsverfahren.

Darüber hinaus bieten sie oft Informations- und Beratungsdienste für Markenanmelder und -inhaber an.

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Aktuelle Meldungen zu Marken und Markenrecht

Aktuelles aus dem Markenrecht – Entwicklungen mit Signalwirkung

EU-Markenrechtsreform rückt näher
Die Europäische Kommission hat die umfassendste Reform des EU-Markenrechts seit Jahren vorgestellt. Ab Januar 2026 werden die Anmeldeverfahren vollständig digitalisiert – auch für Klang-, Bewegungs- und Positionsmarken. Neu eingeführt wird ein verpflichtender „Cooling-off“-Zeitraum, der Parteien in Widerspruchsverfahren eine außergerichtliche Einigung erleichtern soll. Ziel ist ein effizienterer und nutzerfreundlicherer Markenschutz, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

EuGH stärkt grenzüberschreitende Markenwirkung
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (August 2025) stellt klar, dass nationale Marken in bestimmten Fällen unionsweite Wirkung entfalten können. Damit wird die Durchsetzung von Markenrechten im Binnenmarkt deutlich vereinfacht – ein wichtiger Schritt gegen Verletzungen im Onlinehandel und bei Parallelimporten.

Missbrauch durch Designverlängerung über Markenanmeldung unzulässig
Der EuGH (C-17/24, Juni 2025) hat entschieden, dass der Versuch, abgelaufene Designrechte durch Markenanmeldungen zu verlängern, als Rechtsmissbrauch gilt. Besonders technisch bedingte Produktformen dürfen nicht über das Markenrecht monopolisiert werden. Unternehmen sollten ihre Schutzstrategien daher sorgfältig prüfen.

PUMA setzt sich im Markenstreit durch
Das OLG Düsseldorf bestätigte im September und Oktober 2025 weitgehend die Entscheidung gegen eine Sportschuhherstellerin, die Markenrechte von PUMA verletzt hatte. Die Urteilsbegründung unterstreicht den hohen Schutzumfang bekannter Marken im Modemarkt.

Markenstreitigkeiten bleiben kostspielig
Aktuelle Fälle zeigen, dass Abmahnungen und Klagen im Markenrecht weiterhin hohe finanzielle Risiken bergen. Neben Unterlassung und Schadensersatz sind insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten erheblich. Besonders Onlinehändler und Start-ups sollten ihre Markenstrategie und -überwachung regelmäßig überprüfen.

Marken sterben leise – die Reihe zu Marken und Widersprüchen

Marken sterben leise - Folge 3
Marken sterben leise - Folge 2
Marken sterben leise - Folge 1

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