Die Recherche im DPMAregister ist ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung einer Markenanmeldung. Die eigentliche Herausforderung liegt dabei regelmäßig nicht darin, einen einzelnen Suchbegriff einzugeben. Entscheidend ist vielmehr, Suchstrategien nachvollziehbar aufzubauen, potenziell relevante Treffer systematisch zu sichten und die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse der gefundenen Marken fachlich zu vergleichen.
Eine aufgezeichnete Live-Recherche eines Markenanwalts zeigt diesen Arbeitsprozess sehr anschaulich. Ausgehend von der fiktiven Bezeichnung „SalesTiger“ wird zunächst die passende Nizza-Klasse bestimmt. Anschließend erfolgt im DPMAregister eine Recherche nach nationalen Marken, Unionsmarken und international registrierten Marken mit Schutzwirkung für Deutschland. Nachdem die Identitätssuche keine Treffer ergibt, wird der beschreibende Bestandteil „Sales“ zurückgestellt und nach dem prägenden Bestandteil „Tiger“ gesucht. Das Resultat: statt null Treffern erscheinen mehr als 120 potenziell relevante Registereinträge.

Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche anwaltliche Auswertungsarbeit.
Die Recherche liefert Treffer – aber noch keine strukturierte Bewertung
Das DPMAregister stellt die amtlichen Daten bereit. Es beantwortet jedoch nicht automatisch die Fragen, die für die rechtliche Prüfung entscheidend sind:
– Welche Treffer wurden bereits geprüft?
– Welche Marken sind erkennbar nicht relevant?
– Welche Treffer müssen vertieft untersucht werden?
– Welche Marken besitzen ein überschneidendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?
– Welche Begriffe sind identisch, ähnlich oder nur entfernt vergleichbar?
– Welche Überlegungen wurden zu einem Treffer angestellt?
– Wie lässt sich der gesamte Rechercheweg später gegenüber Mandanten, Kollegen oder im Rahmen einer Aktenprüfung nachvollziehen?

In der Live-Recherche werden mehrere Marken nacheinander geöffnet und einzeln betrachtet. Darunter befinden sich Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Unionsmarken und international registrierte Marken. Bei jeder Marke müssen Schutzgebiet, Status, Markenform und insbesondere die Angaben in Klasse 41 geprüft werden.
Bei einer kleinen Trefferzahl ist dieses Vorgehen noch überschaubar. Bei 100, 200 oder mehr Treffern entsteht jedoch schnell ein organisatorisches Problem: Die Recherche wird im Amtsregister durchgeführt, die rechtliche Bewertung erfolgt häufig parallel in Notizen, Word-Dateien, Tabellen oder handschriftlichen Vermerken. Der Rechercheprozess verteilt sich damit auf mehrere Arbeitsumgebungen.
Das Markenvergleich Cockpit setzt genau an dieser Schnittstelle an.
Die DPMA-Trefferliste wird zur zentralen Arbeitsliste
Nach Abschluss einer Suche kann die Trefferliste aus DPMAregister als Excel-Datei exportiert und unmittelbar in das Markenvergleich Cockpit eingelesen werden. Erfasst werden dabei unter anderem:
– Datenbestand,
– Aktenzeichen oder Registernummer,
– Markendarstellung,
– Markenform,
– Nizza-Klassen,
– Aktenzustand,
– Anmeldetag,
– Anmelder oder Inhaber,
– Vertreter sowie
– der Link zur amtlichen Registerauskunft.

Die Auswertung erfolgt ausschließlich lokal im Browser. Die Daten werden nicht an einen externen Server übertragen.
Damit wird aus einer statischen Exportdatei eine interaktive anwaltliche Arbeitsliste.
Beim Beispiel „SalesTiger“ könnte der Anwender etwa getrennte Trefferlisten für unterschiedliche Suchansätze anlegen:
– „SalesTiger – Identität“
– „Tiger – Klasse 41“
– „T?ger – Varianten“
– „Tiger Academy“
– „Phonetische Varianten“
Das Cockpit kann bis zu fünf Trefferlisten gleichzeitig in separaten Tabs verwalten. Jeder Tab besitzt eigene Filtereinstellungen, eine eigene Seitengröße und eine eigene Position innerhalb der Trefferliste.
Der Vorteil liegt in der Nachvollziehbarkeit: Die Suchstrategie bleibt nicht nur im Gedächtnis des Bearbeiters, sondern wird als strukturierter Recherchepfad abgebildet.
Treffer können direkt im Sichtungsprozess klassifiziert werden
In einer anwaltlichen Markenrecherche ist nicht jeder gefundene Treffer gleich relevant. Viele Einträge können bereits nach einer ersten Prüfung ausgeschieden werden. Andere müssen vertieft untersucht oder für eine spätere Bewertung zurückgestellt werden.
Das Cockpit ermöglicht daher für jeden Treffer eine unmittelbare Einstufung als:
– **Relevant**
– **Irrelevant**
– **Sichten**

Diese Einordnung bleibt gespeichert und kann später als Filter verwendet werden.
Für den anwaltlichen Workflow bedeutet dies eine klare Trennung zwischen drei Arbeitsebenen:
**Erstsichtung:** Offensichtlich unpassende Treffer werden ausgeschlossen.
**Vertiefungsprüfung:** Potenziell problematische Marken werden als relevant markiert.
**Wiedervorlage:** Unsichere Treffer bleiben unter „Sichten“ für eine spätere Prüfung verfügbar.
Damit entfällt das wiederholte Öffnen bereits geprüfter Registereinträge. Zugleich lässt sich jederzeit erkennen, welche Treffer noch nicht abschließend bearbeitet wurden.
Filter reduzieren umfangreiche Trefferlisten auf juristisch handhabbare Teilmengen
In dem dargestellten Recherchebeispiel führt bereits die Suche nach „Tiger“ zu 122 Treffern. Eine Platzhaltersuche erzeugt 127 Treffer, während eine zu weit gefasste Suchvariante sogar 990 Ergebnisse liefert. Der Anwalt weist selbst darauf hin, dass eine solche Suche ohne ausreichende Erfahrung schnell zu unscharf und damit kaum noch sinnvoll auswertbar wird.
Das Markenvergleich Cockpit kann umfangreiche Trefferlisten nach mehreren Kriterien gleichzeitig filtern:
– Markenname oder Inhaber,
– Registerbestand DE, EM oder IR,
– Nizza-Klasse,
– Markenform,
– Aktenzustand,
– anwaltliche Einschätzung,
– bereits vollständig eingelesene Datensätze.

Für die „SalesTiger“-Recherche könnte der Anwender beispielsweise zunächst ausschließlich folgende Treffer anzeigen:
> aktive Wortmarken und Wort-/Bildmarken aus den Datenbeständen DE, EM und IR mit Schutz in Klasse 41, die noch nicht abschließend bewertet wurden.
Damit wird die amtliche Trefferliste nicht ersetzt, sondern für die praktische Mandatsarbeit operationalisiert.
Relevante Treffer werden direkt in den Markenvergleich übernommen
Ein wesentlicher Effizienzgewinn entsteht durch die direkte Übernahme eines Treffers aus der DPMA-Liste als „Marke 2“ in den laufenden Vergleich.

Die eigene oder geplante Marke wird als „Marke 1“ hinterlegt. Dies kann bei einer noch nicht angemeldeten Bezeichnung auch manuell erfolgen. Markenname, Markenform, Inhaber und das geplante Waren- und Dienstleistungsverzeichnis werden dabei direkt im Cockpit erfasst.
Anschließend wird ein relevanter Registertreffer per Klick als Kollisionsmarke übernommen. Stammdaten wie Registernummer, Markenform, Klassen, Status, Anmeldetag, Inhaber und Vertreter stehen damit ohne erneutes Abschreiben im Vergleichsbereich zur Verfügung.
Beim Beispiel könnte links die geplante Marke „SalesTiger“ mit den vorgesehenen Dienstleistungen in Klasse 41 stehen. Rechts werden nacheinander die recherchierten Marken „Tiger“, „Tiger Academy“ oder weitere potenziell relevante Treffer geladen.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wird nicht nur gelesen, sondern analysiert
Die rechtliche Relevanz einer älteren Marke ergibt sich nicht allein aus dem Markenwort. Entscheidend ist regelmäßig das Zusammenspiel aus Zeichenähnlichkeit und Waren- beziehungsweise Dienstleistungsähnlichkeit.
In der Live-Recherche wird dies bei mehreren Treffern deutlich. Die Prüfung erfolgt anhand von Angaben wie:
– Ausbildung,
– Schulungen,
– Coaching,
– Workshops,
– Managementtraining,
– medizinische Trainingsangebote.
Der Anwalt muss jeweils beurteilen, ob diese Begriffe die geplanten Vertriebsschulungen erfassen oder ihnen zumindest nahekommen.

Im Cockpit wird das vollständige Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Kollisionsmarke durch Kopieren des DPMAregister-Eintrags ergänzt. Sobald der Datensatz vollständig eingelesen ist, wird der Treffer in der Liste grün markiert und dauerhaft als bearbeitet gespeichert.
Danach vergleicht das Cockpit die Verzeichnisse beider Marken innerhalb derselben Nizza-Klassen automatisch. Identische Begriffe, gemeinsame Wortbestandteile und klangliche Annäherungen werden farblich hervorgehoben. Der Markenname selbst wird ebenfalls auf Identität, textliche Ähnlichkeit und klangliche Nähe untersucht.
Das System trifft dabei keine rechtliche Entscheidung. Es übernimmt vielmehr die vorbereitende Textarbeit, die ansonsten manuell durchgeführt werden müsste.
Die anwaltliche Bewertung bleibt erhalten
Ein technischer Begriffsvergleich ersetzt keine juristische Subsumtion. Deshalb kann der Bearbeiter einzelne Begriffe selbst bewerten und kommentieren.
Für jeden ausgewählten Begriff stehen unter anderem folgende Einstufungen zur Verfügung:
– identisch,
– hochgradig ähnlich,
– ähnlich,
– entfernt ähnlich,
– nicht ähnlich,
– nicht relevant.
Zusätzlich kann der Begriff als relevant, kritisch oder nicht relevant markiert und mit einem Freitextkommentar versehen werden.
Im Fall „SalesTiger“ könnte eine anwaltliche Notiz beispielsweise lauten:
Der Bestandteil „Sales“ besitzt im Zusammenhang mit Vertriebsschulungen einen beschreibenden Anklang. Für den Zeichenvergleich ist daher besonders zu prüfen, ob der Bestandteil „Tiger“ die Gesamtbezeichnung prägt.

Bei einem Treffer mit „Tiger Academy“ könnte ergänzend festgehalten werden:
> „Academy“ kann für Ausbildungs- und Schulungsleistungen beschreibend wirken. Vertiefte Prüfung der Zeichenähnlichkeit und des konkreten Schutzumfangs erforderlich.
Damit wird aus einer bloßen Trefferliste eine dokumentierte juristische Arbeitsakte.
Bereits geprüfte Marken müssen nicht erneut bearbeitet werden
Ein häufiges Problem umfangreicher Recherchen ist der Verlust des Bearbeitungsstands. Wird zwischen verschiedenen Marken gewechselt, muss später erneut nachvollzogen werden, welcher Treffer bereits vollständig geprüft wurde.
Im Cockpit bleiben vollständig erfasste Datensätze inklusive Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erhalten. Grün markierte Treffer können durch einen Klick erneut als Kollisionsmarke aufgerufen werden. Auch nach dem Wechsel zu einem anderen Treffer stehen die zuvor importierten Angaben weiterhin zur Verfügung.
Das ist insbesondere dann relevant, wenn:
– die Recherche unterbrochen wird,
– mehrere Sachbearbeiter beteiligt sind,
– eine zweite rechtliche Einschätzung eingeholt wird,
– das Ergebnis später gegenüber dem Mandanten erläutert werden soll,
– nach einer Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses erneut geprüft wird.
Der gesamte Arbeitsstand wird projektbezogen gespeichert
Die Live-Recherche zeigt einen Prozess, der aus mehreren Schritten besteht: Klassenbestimmung, Identitätssuche, Ähnlichkeitssuche, Anwendung von Suchoperatoren, Sichtung einzelner Treffer und Prüfung der jeweiligen Verzeichnisse.
Das Cockpit kann diesen Bearbeitungsstand als Projektdatei speichern. Enthalten sind:
– beide Vergleichsmarken,
– die importierten Trefferlisten,
– vollständig erfasste Registerdatensätze,
– Trefferklassifizierungen,
– Begriffsbewertungen,
– Kommentare und Notizen.
Die Recherche wird damit reproduzierbar. Ein späterer Bearbeiter muss nicht erneut bei null beginnen, sondern kann die Prüfung an der dokumentierten Stelle fortsetzen.
Aus der Recherche entsteht ein kanzleifähiger Bericht
Am Ende der Prüfung kann ein druckfertiger Bericht erzeugt werden. Dieser enthält unter anderem:
– die Stammdaten beider Marken,
– die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse,
– farblich markierte Übereinstimmungen,
– die vorgenommenen Bewertungen,
– die fachlichen Kommentare,
– Erstellungsdatum und Versionsstand.
Bei hinterlegtem Kanzleiprofil erscheint der Bericht mit Kanzleiname und Kanzleiadresse.
Damit kann der Rechercheprozess in eine strukturierte interne Dokumentation oder in eine Grundlage für die Mandantenberatung überführt werden.
Vom Registerzugriff zum kontrollierten Prüfprozess
Das Markenvergleich Cockpit ersetzt weder das DPMAregister noch die anwaltliche Beurteilung einer Verwechslungsgefahr. Sein Mehrwert liegt an einer anderen Stelle: Es verbindet die amtliche Recherche mit einem strukturierten Auswertungs-, Dokumentations- und Vergleichsprozess.
Aus der im Video gezeigten Arbeitsweise ergibt sich ein typischer Ablauf:
- Suchstrategie im DPMAregister entwickeln.
- Trefferlisten zu unterschiedlichen Suchvarianten exportieren.
- Listen getrennt im Cockpit verwalten.
- Treffer als relevant, irrelevant oder erneut zu sichten kennzeichnen.
- Potenziell kritische Marken direkt in den Vergleich übernehmen.
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse vollständig einlesen.
- Übereinstimmungen automatisiert sichtbar machen.
- Begriffe anwaltlich bewerten und kommentieren.
- Bearbeitungsstand projektbezogen sichern.
- Ergebnis als nachvollziehbaren Bericht dokumentieren.
Gerade bei umfangreichen Recherchen verändert sich damit der Charakter der Arbeit. Statt zwischen Registerfenstern, Excel-Listen, Notizen und Textverarbeitungsdateien zu wechseln, entsteht eine zentrale Prüfoberfläche.
Die Recherche bleibt anwaltliche Facharbeit. Das Markenvergleich Cockpit sorgt jedoch dafür, dass diese Facharbeit effizienter vorbereitet, konsistenter dokumentiert und später belastbar nachvollzogen werden kann.