Black Friday und das Markenrecht: Welche Auswirkungen beschreibende Marke haben können

Es erscheint mittlerweile wie ein Ritual. Allgemeine Begriffe als Marke eintragen und dann über das Markenrecht gegen die Verwendung des Begriffs vorgehen. Dies meist mit einer Abmahnung. Aktueller Fall: „Black Friday“. Was können Abgemahnte tun und was sollten kreative Köpfe überlegen, wenn Sie einen allgemeinen Begriff als Marke schützen lassen wollen? Wir erläutern dies mit Eva Dzepina im Podcast Talk.

 

Der Begriff „Black Friday“ ist mittlerweile in Deutschland vielen Verbrauchern als Tag von Sonderangeboten im Handel bekannt. Ursprünglich stammt der „Black Friday“ aus den USA und bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving als besonderen Tag. Für Amerikaner ist dieses verlängerte Wochenende eine gute Gelegenheit die vorweihnachtlichen Einkäufe zu erledigen. Der Handel hat dies für sich erkannt und hierausein Special gestaltet.

 

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Auch in Deutschland hat vor allem der Online-Handel den „Black Friday“ für sich erkannt. Was passiert nun, wenn ein Unternehmen den Begriff „Black Friday“ für sich markenrechtlich geschützt hat und mit Abmahnungen gegen Online-Händler vorgeht?

 

In diesem Podcast Gespräch mit Eva Dzepina gehen wir genau dieser Frage nach. Wie kann es sein, dass ein allgemeiner Begriff als Marke eingetragen wird? Hat dieser Name dann wirklich markenrechtlichen Schutz? Was können abgemahnte Unternehmen konkret in diesem Falle tun?

 

Aber auch die andere Seite besprechen wir mit Eva Dzepina. Ist es sinnvoll allgemeine Begriffe oder aktuelle Trendbegriffe als Marke schützen lassen zu wollen? Hat die Marke tatsächlich nach der Eintragung im Markenregister einen Wert?

 

 

Das Gespräch wurde am 18.11.2016 aufgezeichnet.

 

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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.

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Eintragungsfähigkeit – Markenideen in der Sackgasse

Nicht alle Ideen lassen sich als Markeneintragung bei den Ämtern verwirklichen. Allgemeine, beschreibende oder auch gegen die guten Sitten verstoßende Begriffe haben beim Amt kaum eine Chance.

 

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Wie lassen sich Markenideen verwirklichen? Wo liegen die Grenzen? Warum eine Recherche sinnvoll ist? In der Reihe “Marke im Gespräch” werden die verschiedenen Aspekte der Eintragungsfähigkeit von Eva Dzepina (Rechtsanwältin Borgelt & Partner) und Michael Klems (infobroker.de) besprochen.

 

Eintragungsfähigkeit – Markenideen in der Sackgasse by infobroker on hearthis.at

 

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(23,8 MB |25:32 min)

 

Das Gespräch wurde am 10.10.2012 aufgezeichnet.

 

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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau RAin Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.

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Verwechslungsgefahr bei Marken: das Gift Ähnlichkeit

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Viele Startups stolpern bei der Namensfindung schnell über ähnliche Marken – Wir erklären was Ähnlichkeit bedeutet

 

Seit 2005 werden jedes Jahr allein beim DPMA zwischen 60.000 und 70.000 Marken angemeldet und davon jeweils ca. 50.000 neue Marken pro Jahr eingetragen. Dass dann die Markenzeichen irgendwann knapp werden kann man sich vorstellen. Umso wichtiger ist es, sich darüber bewusst zu sein, dass schon eine Ähnlichkeit zwischen zwei Marken eine Markenrechtsverletzung begründen kann.

 

„Wenig ist heutzutage im Bereich der Markenfindung noch einzigartig und neu. Vielfach wird übersehen, dass neue Marken nicht nur dann Konfliktpotential mit sich bringen, wenn Sie mit älteren identisch sind. Meistens reicht eine Ähnlichkeit zwischen alten und neuen Marken schon aus, um eine Verwechslungsgefahr und damit eine Markenverletzung zu begründen.

 

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Ob eine Ähnlichkeit besteht kann durch eine entsprechende Markenrecherche vor der Anmeldung und eine anwaltliche Prüfung festgestellt und abgesichert werden. Eine Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit kann auch trotz einer Unterschiedlichkeit von Silben oder bei aus mehreren Worten zusammengesetzten Marken bestehen.

 

Datenbankspezialist Michael Klems und Rechtsanwältin Eva Dzepina diskutieren im heutigen Podcast die Voraussetzungen für eine Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr nach dem Markengesetz und Wege der Risikominimierung.“

 

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(16,0 MB |16:45 min)

 

Das Gespräch wurde am 30.08.2012 aufgezeichnet.

 

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Markenrecht – Kein Schutz von Slogans?

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Wird häufig gefragt und auch gerne als Markenanmeldung versucht. Kann ein Slogan als Marke geschützt werden?

Kaum ein Produkt oder eine Werbekampagne geht ohne einen pfiffigen Satz oder eine Aussage in den Markt. “Just do it!”, “Geiz ist geil”, “Vorsprung durch Technik”, “3..2..1..meins!” und weitere Slogans klingen uns in den Ohren. Slogans oder Claims werden im Bereich Markenrecht aber durchaus vernachlässigt. Warum eigentlich?

 

Werbeagenturen scheinen häufig eher nicht oder spät darauf zu kommen, dass auch Slogans und Claims markenrechtlich interessant sein können. Es mag sogar vorkommen, dass jemand anders schneller war und den gerade entwickelten Slogan oder einen ähnlichen Claim bereits als Marke hat schützen lassen. In diesem Fall drohen dann auch noch Markenrechtsstreitigkeiten und womöglich die Haftung der Werbeagentur für die rechtswidrige Kampagne – was mit einer entsprechenden Recherche hätte vermieden werden können. Die Tendenz der Markenämter steht zur Zeit hinsichtlich der Markenfähigkeit von Slogans auf “eher heiter”.

 

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Was aber macht einen Slogan zur Marke? Im Podcast zeigen Michael Klems und Rechtsanwältin Eva Dzepina Chancen und Risiken des Markenschutzes von Slogans und Claims auf und diskutieren Praxistipps zur Entwicklung von schutzfähigen Slogans.

 

 

Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

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Vermessen oder Vergesslich? – die Software Metro von Microsoft

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Für die Entwicklung von Produkt- und Servicenamen sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen

Bei großen Marken sollte man eigentlich umsichtiges Handeln in der Namenswahl voraussetzen. Nicht so ganz im aktuellen Fall Microsoft vs. Metro€ Hier hat sich der U.S. Gigant deutlich verschätzt. Der eigene Geschäftspartner in Deutschland, die Metro AG, hat etwas dagegen, dass Microsoft die neue Software “Metro” nennt. Auch andere Markeninhaber und kleine und mittelständische Unternehmen können für ihre eigene Namens- und Markenentwicklung etwas aus diesem Markenstreit lernen.

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Wie sichert man sich ab, wie meldet man seine Marke korrekt an und warum interessiert sich die Metro überhaupt für den Namen einer Software? Im Podcast zeigen Eva Dzepina und Michael Klems anhand des aktuellen Falles Folgen und Risiken bei der Markenfindung und Markenwahl auf.

 

 

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(12,0 MB |12:15min)

 

Das Gespräch wurde am 14.08.2012 aufgezeichnet.

 

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Startups und die Namensfindung – Markendrama und teure Domains

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Der richtige Namen für das noch junge Unternehmen – eine Herausforderung für Existenzgründer

Für Start-Ups ist die Bedeutung der Namensfindung nicht zu unterschätzen, da es hier nicht nur um Marketingfragen, sondern auch um eine größtmögliche Absicherung vor späteren rechtlichen und praktischen Problemen geht. Wenn einmal alles Werbematerial gedruckt ist und alle Domains erworben wurden kann ein mit fremden Markenrechten belasteter Firmen- oder Produktname den Todesstoß für den Existenzgründer bedeuten. Beschreibende oder allgemeine Begriffe, insbesondere bei generischen Domains, mögen attraktiv scheinen – aber sind sie es auch in markenrechtlicher Hinsicht?

 

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Im heutigen Podcast erörtern Datenbankspezialist Michael Klems und Markenanwältin Eva N. Dzepina, LL.M. diese und weitere Fragen rund um die Namensfindung.

 

 

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(20,6 MB |22:00 min)
Das Gespräch wurde am 09.08.2012 aufgezeichnet.

 

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Apple v. Apfelkind 2.0 – Strategie oder Provokation?

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Apple gegen Apfelkind – der Streit um die Apfelmarke wird auf einem zweiten Kriegsschauplatz weitergeführt.

 

September 2011: Ein Bonner Cafe geht durch die Medien. Mit der Marke Apfelkind und einem Apfelogo (mit einem Kinderkopf) kassierte die Markeninhaberin Christin Römer einen Widerspruch von Apple. Ihr gesamtes Geschäftsmodell stand bzw. steht damit auf der Kippe. Sollte Apple den Widerspruch gewinnen müssen Teile des Schutzes abgegeben werden.

 

Die Recherche nach der Inhaberin von „Apfelkind“ ergibt drei Treffer: Darunter Kirschenkind und die EU-Markenanmeldung zu Apfelkind

 

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Nun ist nicht nur die deutsche Marke Apfelkind im Streit, sondern die Cafeinhaberin hat durch eine weitere Markenanmeldung ihren Markenschutz auf die europäische Ebene ausgeweitet. Auch hier hat Apple Widerspruch eingelegt.
 

21.10.2010 – Anmeldung Wort/Bildmarke Apfelkind
28.04.2011 – Eintragung der Wort/Bildmarke Apfelkind beim DPMA
28.09.2011 – Widerspruch seitens Apple gegen die Eintragung
15.11.2011 – Anmeldung der Wort/Bildmarke „Kirschenkind“
09.01.2012 – Anmeldung der Wort/Bildmarke „Apfelkind“ als EU-Gemeinschafsmarke
03.05.2012 – Widerspruch gegen die EU-Anmeldung von Apple
20.07.2012 – Eintragung der Wort/Bildmarke „Kirschenkind“ ohne Widerspruch beim DPMA

 

Weitere Informationen haben wir in einem Storyfi Board zusammengefasst.
 

Anhand des aktuellen Fallbeispiels werden in der neuen Reihe “Marke im Gespräch” Strategien bei Markenanmeldungen und mögliche Konsequenzen für Markenanmelder diskutiert.

 


 

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(20,6 MB |22:00 min)
 

Das Gespräch wurde am 02.08.2012 aufgezeichnet.
 

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Das Leben ist kein Ponyhof – und das Markenrecht schon mal garnicht

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Eine Markeneintragung verunsichert die Gestalter von T-Shirts. Ein witziger Spruch kann dabei zur Stolperfalle werden.

Mehrfach wurde versucht den Slogan „Das Leben ist kein Ponyhof“ als Marke einzutragen. Jetzt hat es scheinbar geklappt. Bei den Bedruckern von T-Shirts, Tassen und anderen Waren herscht Verunsicherung. Wir beleuchten das Thema im aktuellen Podcast.

 

Was haben eine Comic-Illustratorin, ein dicker Elefant, ein Fliegenpilz und ein kleines Pony mit dem Markenrecht zu tun? Augenscheinlich nicht viel. Jedoch bietet der Spruch „Das Leben ist kein Ponyhof“ und interessante Geschichte über die Wirrungen des Markenrechts.

 

Aufmerksam geworden auf dieses Thema sind wir durch einen Tweet von Sarah Burrini. Schnell konnten wir einen Kontakt herstellen und herausgekommen ist ein spannender Talk zu Comics, Zeichnungen und natürlich „Marke“.

 

 

 

Das Leben ist kein Ponyhof und das Markenrecht schon mal garnicht. Dies müssen Anmelder, Markeninhaber und vor allem Onliner immer wieder feststellen. Mehr in dieser aktuellem Beitrag des infobroker.de Podcast. Michael Klems von infobroker.de im Gespräch mit Sarah Burrini – Zeichnerin des Comic-Strips „Das Leben ist kein Ponyhof“.

 

 

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Henne oder Ei? – Recherche oder erst der Gang zum Markenanwalt?

Die immer wieder gern gestellte Frage an uns: Soll ich zuerst eine Recherche durchführen lassen oder macht es  Sinn erst zu einem Anwalt zu gehen?

Eine passende Antwort wird auch diese Podcast-Folge nicht geben können. Grundsätzlich schon aus der Tatsache, dass wir als Informationsvermittler keine Rechtsberatung leisten dürfen ist der Gang zum Anwalt unerlässlich. Welche Schritte wann und wie gewählt werden können, erläutert Michael Klems von infobroker.de

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(6,3 MB | 6:32 min)

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Leistungsschau – Den passenden Markenanwalt finden

In den letzten beiden Ausgaben des infobroker.de Podcast berichteten wir über die Auswahlkriterien von Dienstleistern der Recherche allgemein, und bei Markenrecherchen.

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In der heutigen Ausgabe besprechen wir die Auswahlkriterien eines passenden Markenanwalts, der nach erfolgreicher Recherche die Umsetzung einer Markenanmeldung vorzunehmen hat.

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(7,2 MB | 7:18 min)

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