Domain vs. Marke – warum eine Markenüberwachung unerlässlich ist

Viele Domains sind aus Sicht des Markenrechts glatt beschreibend. Diese als Wortmarke anmelden und eintragen zu lassen wird in vielen Fällen problematisch oder sogar unmöglich sein. Viele Domain-Inhaber glauben dies zumindest. Problematisch und bedrohend wird dies jedoch, wenn es ein fremder Anmelder tatsächlich schafft eine identische oder ähnlich lautende Marke eintragen zu lassen, die bereits als Domain registriert ist. Mit Hilfe einer Markenüberwachung lassen sich die Kosten für einen möglichen Konfliktfall weitaus geringer halten.

 

Das Thema Domain vs. Marke oder Marke vs. Domain ist im Markenrecht ein Klassiker und sehr vielschichtig. Der Beitrag soll hier deutlich machen, wie mit dem Mittel eines Marken-Monitoring (Markenüberwachung) ein Ärgernis- und Kostenersparnis erzielt werden kann.

 

Die Gründe warum ein Dritter eine Marke anmeldet die gleich oder sehr ähnlich zu einer Domain lautet sind ebenfall vielschichtig. Diese reichen von Absicht bis Unkenntnis.

 

Bekanntheit schützt vor Anmeldern beim Markenamt
Gerade Blogs und Domains mit einer hohen Bekanntheit in sozialen Netzen mögen schnell diese Ansicht vertreten das ein hoher Bekanntheitsgrad auch schützt. Hier sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Anmelder von Marken und auch Existenzgründer unter Umständen nur die Markendatenbank geprüft und keinen Treffer erzielen konnten.

dpma-suchmaske

Wenn blauäugig vorgegangen wird – Kein Treffer in der DPMA Datenbank – dann kann ich die Marke anmelden?

Schlimmer wird der Fall, wenn Anmelder bewusst die Lücke der fehlenden Marke zur Domain ausnutzen. Der bislang bekannte Domaingrabber wird dann zum Markengrabber der gezielt eine Marke anmeldet, um über zu verhandelndes Entgelt die Marke letztendlich frei zu geben. Je nach Betragshöhe kann dies sogar noch preisgünstiger sein, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

 

Markenverletzung: Eine identische Marke wird eingetragen

Sie haben recherchiert und nachgelesen. Das Risiko mit einem glatt beschreibenden Begriff zu Ihrer Tätigkeit beim Markenamt gegen die Wand zu laufen wollten Sie nicht eingehen. Also belassen Sie es bei der Domain. Selbst eine Wort-/Bildmarke als Prioritätskennzeichen haben Sie nicht eingetragen.

Spielt man nun den Super GAU durch so wird dieser den folgenden Ablauf haben. Im Falle dieses GAU (Größter anzunehmender Unfall) gehen wir von einer bereits eingetragenen Marke (die Widerspruchsfrist ist verstrichen / 3 Monate) aus.

 

1) Durch Zufall erfahren Sie, dass eine identische Marke zu Ihrem Domainnamen existiert.

2) Sie recherchieren nun über die Datenbank des Markenamtes die Daten zur Marke. Die Marke ist jünger als ihre Domain. Der Inhaber der Marke ist im Internet nicht mit einer Webseite zu finden. Aus den Waren und Dienste geht hervor, dass es sich um ähnliche und teilweise gleiche Tätigkeiten zu Ihrer Tätigkeit handelt.

3) Sie sind verärgert, ein wenig hilflos. Nein Sie sind wütend, stinke sauer und rufen direkt einen Anwalt Ihres Vertrauens an.

4) Der Anwalt beruhigt Sie. Der Fall ist eindeutig. Sie haben mit der Domain die älteren Rechte. Da die Marke jedoch bereits eingetragen ist muss diese entweder gelöscht oder erstritten werden. Er kümmert sich darum.

5) Ein paar Tage später haben Sie eine Kostenvorschuss-Note des Anwalts in der Post. Sie merken gerade noch – wie Ihr Puls die 150er Marke passiert.

Wie es weiter geht bleibt abzuwarten, denn auch solche klaren Fällen können sich je nach Gegner und deren Streitlust über 1 Jahr und mehr hinziehen.

 

Recht haben und Recht bekommen – Handlungen die belasten

Mit einer älteren Domain haben Sie unter Umständen die besseren Karten und damit auch Recht. Mehr hierzu und über dieses Rechtsgebiet können versierte Anwälte veröffentlichen. Aber dieses Recht müssen Sie sich erkämpfen. Und dieser Kampf kostet Ärger, Nerven und Geld. Es sind Ihre Nerven und Ressourcen die strapaziert werden. Dieser Faktor wird von vielen Selbständigen und Unternehmern immer wieder unterschätzt.

 

 

Es geht um die Vermeidung von Ärger und höheren Kosten

Klar kann man im Recht sein. Dies wird der Anwalt und vielleicht auch zahlreiche Fälle bis hin zu Musterfällen beim BGH belegen. Fakt ist jedoch: Der Inhaber der älteren Domain hat den Ärger. Er muss sich um einen Anwalt kümmern. Er muss Sorge dafür tragen, dass die Angelegenheit geregelt wird. Hierzu muss, auch wenn man später siegen sollte, im Vorfeld Geld in die Hand genommen werden.

 

Frühzeitige Reaktion im Widerspruchsverfahren

Der Aufwand bei einem Widerspruch oder dem Entgegenhalten älterer Rechte ist in einem Widerspruchsverfahren im Zuge einer Markenanmeldung weitaus geringer. Nicht zu unterschätzen ist dabei das Verhalten des potenziellen Gegners. Versetzen Sie sich einfach einmal in seine Lage. Nach 3 Monaten Wartezeit kann er die Marke benutzen und das macht er auch. Unterlagen werden gedruckt, Fahrzeuge beklebt und Mailings durchgeführt. Dann kommen Sie und wollen diese Marke mit Ihrer Domain die „eingetragene Marke“ streitig machen. Hier ist ein Streitfall vorprogrammiert.
Anders ist der Fall gelagert, wenn die Marke sich noch in der Widerspruchsfrist befindet (3 Monate in Deutschland). Hier muss der Anmelder damit rechnen, dass es Probleme geben kann. Daher sind zu diesem Zeitpunkt noch keine Unterlagen erstellt und keine Autos beklebt worden. Die Ausgangssituation wird eine vollkommen andere im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens sein.

 

Frühzeitiger Sensor – Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung kann die Anmeldung durch Dritte nicht verhindern, jedoch im frühesten Stadium melden. Dies ist für einen Domain-Inhaber wichtig, um rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist aktiv zu werden.

 

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Die Markenüberwachung sollte als Ähnlichkeitsüberwachung angelegt werden, um auch zu verwechselnde Markennamen einzufangen. Mit einer identischen Überwachung über alle Klassen wird der identische Wortlaut über alle Markenanmeldungen gescannt.

 

 

Die Ähnlichkeitsüberwachung wird in der Regel auf die Waren und Dienste beschränkt, die über die Domain oder den Geschäftszweck betrieben werden. Das Monitoring läuft bei den Marken über die Nizzaer Klassifikation. Die passenden Nizza-Klassen zu einer Tätigkeit kann über Klassen-Datenbanken ermittelt werden.

 

Erklärvideo – Daniel Bauer – Shop-Betreiber hat Angst um seine Domain

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Mehr Informationen

 

Wir beraten Inhaber zu Domains gerne zu einem Markenmonitoring und den Möglichkeiten der Markenüberwachung. Die Kosten eines Monitoring zu deutschen Marken sind mit 125,- EUR pro Jahr = 34 cent / pro Tag sehr gering.

 

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[randomtext category=“Klems-Autorenbox“]

 

Aktuell brauchen wir keine Markenüberwachung – gefährliches Aufschieben bei Markenrechten

In unser alltäglichen Praxis müssen wir immer recht häufig aufklären, was es mit einer Markenüberwachung auf sich hat. In vielen Gesprächen wird direkt der Schutzschirm „Aktuell brauche ich das nicht“ von unserem Gegenüber aufgefahren.

Hier liegt die Tücke im Detail. Kein Experte kann einschätzen, wann kollidierende Marken erscheinen oder in den Markt treten. Aufschieben kommt in diesem Falle einem Verdrängen gleich. Dies mit schwerwiegenden Folgen die für Unternehmen sogar im schlimmsten existenzbedrohend sein können.

 

Heute brennt es nicht!

Die Aussage, dass eine Markenüberwachung aktuell nicht benötigt wird ist beinahe genauso fatal wie die Aussage eines Hausbesitzers: „Er benötige aktuell keine Feuerschutzversicherung. Sicher doch, er kann genau abschätzen wann es bei Ihm einmal brennt. Ähnlich verhält es sich mit einer Markenüberwachung. Kein Experte oder auch Wahrsager der Welt kann erkennen, wann eine Markenanmeldung eines anderen Unternehmens identisch oder ähnlich zu einer bestehenden Marke eingereicht wird.

 

Aussage aus Unkenntnis

Daher ist die Aussage: „Ich brauche dies aktuell nicht.“ mehr aus Unkenntnis und als Reflex zu verstehen. Wir haben an vielen Stellen in unserem Blog und diversen Veröffentlichungen auf die eigentlich zwingende Notwendigkeit einer Markenüberwachung hingewiesen und wollen dies nicht erneut tun. Die bessere Antwort in einem solchen Falle für einen Markeninhaber wäre jedoch: „Warum brauche ich eine Markenüberwachung?“.

 

 

Wann ist er richtige Zeitpunkt für eine Markenüberwachung?

Sobald die Marke angemeldet wurde sollte eine Markenüberwachung laufen. Auf diese Weise sind sofort potenzielle Wettbewerber oder Störer der eigenen Marke erkennbar. Auch wenn die Marke noch nicht eingetragen ist, so lassen sich auf diese Weise frühzeitig Gegenmaßnahmen entwickeln. Denn die eigene Marke hat die ältere Priorität und schlägt auch noch im Anmeldeverfahren neuere Anmeldungen. Hier wird deutlich, dass eine Markenüberwachung nicht aufgeschoben werden kann. In einem immer globaler werdenden Wettbewerb bei dem auch ausländische Marken in den deutschen Markt drängen und Rechte erwerben ist die Markenüberwachung das einzige Mittel um Markenrechte dauerhaft zu sichern.

 

Informieren – als später draufzahlen

Wir empfehlen daher jedem Markeninhaber (Wort oder Bildmarke) sich über das Internet mit dem Begriff „Markenüberwachung“ auseinander zu setzen. Hier wird auch erkennbar, dass eine Markenüberwachung eigentlich bereits vor der Anmeldung bekannt ist und mit die Kalkulation für die Markenüberwachung und den Markenaufbau genommen wird.

 

klenke-bild-141-98Ist die Widerspruchsfrist verpasst, hilft nur noch die Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruchsverfahren kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralph Klenke – Hannover)

 

Themenreihe – „Informieren, bewerten und dann entscheiden“

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema „Einwände zu verschiedenen Informationsleistungen“ etwas näher betrachten.  In der kommenden Woche setzen wir uns mit der Aussage:

„Wir sind ein kleines Unternehmen – wir benötigen keine Markenüberwachung“ auseinander

 

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Der Apfel im Gras – wie Apple das Apfelkind entdeckte

Viele Anwender fragen immer wieder, wie Apple auf das Apfelkind und dessen Marke in Form des Kinderkopfes aufmerksam geworden ist. Das hier kein Zufall am Werk ist zeigt die tägliche Markenpraxis von Unternehmen die Markenrechte über eine Markenüberwachung schützen lassen.

Kein Hexenwerk – die Markenüberwachung
Über die deutsche Vertretung (gemeint ist die die Anwaltskanzlei) oder der zentral zuständigen Rechtsvertretung bzw. Rechtsabteilung hat Apple zu den einzelnen Wort und Bildmarken mit hoher Wahrscheinlickeit weltweit Überwachungen laufen. Bei den Begriffen „Apple“, „iphone usw.  ist sicherlich noch einigermaßen verständlich wie ein Überwachungsalgorithmus arbeiten kann. Hier sucht das System nach allen Ähnlichkeiten rund um den Begriff Apple, Bestandteilen, Phonetik und Übersetzungen.
Bei Bildbestandteilen bekommt das Überwachunssystem etwas Hilfe von den Markeneintragungen und entsprechenden Codierungen innerhalb der Markenmeldungen.

Was heisst das nun genau?

So geht´s – jeden Tag Bilder anschauen und alles was nach Apfel aussieht

Jeden Tag sitzen hunderte Studenten vor den Markenveröffentlichungen und schauen sich die Marken an. Nein, ess geht schon deutlich effizienter. Eine Markenüberwachung wird bei Bildmarken über die sogenannte Wiener Klassifikation geschaltet.

Die Nizzaer Klassifikation ist sicherlich vielen Markeninhabern ein Begriff. Hier werden die Marken entsprechenden Klassen und Diensten und Waren zugeordnet. Diese werden bei der Anmeldung vom Markeninhaber festgelegt und müssen beim Amt bezahlt werden. Je nach Dienst oder Waren kann es korrigierende Maßnahmen seitens des Amtes geben. Zum guten Schluss ist die Marke dann in den überwiegend als Markenklassen bekannten Klassen gemäss Nizzaer Klassifikation eingetragen. Im Falle der deutsche Wort/Bildmarke des Apfelkind sind dies die Klassen 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 42, 43.

Schaut man sich die Eintragung der Marke beim DPMA an, so fällt die Wiener Klassifikation eine Zeile unter den Nizza Klassen auf:

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Die Bildklassen der Marke Apfelkind: 02.05.01, 05.07.13, 05.07.23, 27.05.01

Nehmen wir nun die einzelnen Klassen einmal genauer auseinander:

02.05.01 = Kategorie 2 / Menschen / 2.5 Kinder

Dabei besteht die Wiener-Klassifikation aus folgenden Bestandteilen:

  • Kategorie
  • Abschnitt
  • Haupt-Unterabschnitt und Hilfs-Unterabschnitt

05.07.13 = Kategorie 5. Pflanzen

5.7.23 Eine Frucht

27.5.1 Buchstaben in besonderer Schrift

Eine gut aufgebaute Markenüberwachung nimmt neben anderen Paramtern die Wiener Klassifikation für Bildbestandteile zu Hilfe. Mit Hilfe dieser Kategorisierung fallen vergleichbare Bildmarken die Früchte sind direkt automatisch auf und das System meldet diese. Im Falle der Dachmarke Apple wird auf jeden Fall parallel eine Wortmarkenüberwachung geschaltet.

Der Lauf der Dinge – Widerspruchsverfahren

So hat Apple automatisch die Meldung aus dem Überwachungssystem bekommen und dann beurteilt, ob die Marke gegen die bestehende Rechte verstösst. Das Thema Ähnlichkeit und Verwechselungsgefahr ist Aufgabe der Kanzlei gewesen. Die letzte Entscheidung fällt in der Regel zmeist der Mandant.

So hat das Apfelkind einen Widerspruch in der Frist erhalten. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Kommt täglich im Markenrecht vor und jeder Anmelder sollte davon wissen. Aufgrund der Medienbekanntheit und der Ähnlichkeit zu „David gegen Goliath“ ist die Geschichte schnell in den Medien.

So etwas können nur die großen Firmen?

Nein – wir haben in den letzen Wochen recht viel über die Markenüberwachung (Reihe in 5 Teilen zur Markenüberwachung) geschrieben. Eine Markenüberwachung ist kein Hexenwerk und schon garnicht eine Sache für den großen Geldbeutel.

Zum Einlesen listen wir einmal einige Beiträge zur Markenüberwachung aus dem Blog.

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne 

Kollision in Klasse 43

Podcast – Apple vs. Apfelkind

Hörtipp – infobroker.de Podcast zum Thema „Apfelkind“

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Weitere Informationen

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Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne?

Eine Markenüberwachung wird in der Regel von Unternehmen mit einer Rechtsabteilung oder einem Markeninhaber mit anwaltlicher Betreuung eingesetzt. Wir wollen etwas Ursachenforschung betreiben, warum so viele Markeninhaber dennoch eine Markenüberwachung scheuen.

 

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Diskutieren Sie mit uns, ob die angesetzte Schätzung realistisch ist?

 

Nach Gesprächen mit Anwälten aus dem Bereich Markenrecht ist die Zahl dass 75% aller deutschen Marken nicht überwacht werden nicht zu hoch gegriffen. Aktuell läuft im Xing Forum “Markenrecht” noch unsere Nachfrage. Hier würden wir uns über Rückantworten und eine Diskussion freuen.

 

Es kommt darauf an…

Tatsächlich sollte man unterscheiden, wer der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke ist und ob diese Anmeldung bzw. Eintragung durch einen Rechtsanwalt flankiert wurde. Bei Markeninhabern die mit einem Anwalt arbeiten oder einer Rechtsabteilung (Großunternehmen) arbeiten ist einfach das Element der Beratung enthalten und damit rein statistisch die Wahrscheinlichkeit einer Markenüberwachung gegeben.

 

Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten darüber umfassend aufklären, was nach der erfolgreichen Markeneintragung passiert und wie man bei Verletzungen vorgehen sollte. Vergleichen wir es mit der Übergabe eines Neuwagen. Hier wird der Werkstattmeister oder Verkäufer noch einige Worte zu den Inspektions- und Wartungsintervallen verlieren.

 

Markeninhaber mit einer Do-It-Yourself Eintragung haben als primäres Ziel das Eintragen der Marke. Was zählt ist das ® oder (TM) auf der Produktverpackung oder Webseite. Alles andere und dazu gehören auch Folgen der Markenbenutzung sind nachrangig. Hier ist meist Kommissar Zufall der Faktor der den Begriff Markenüberwachung in´s Spiel bringt. Der Hauptgrund hier: Man hat sich fachlich und inhaltlich per Online-Bedienungsanleitung an den “Ho To” orientiert. Die Schritte danach sind nicht skizziert. Der Begriff Markenüberwachung oder Markenmonitoring kommt nicht vor.

 

Ursachenforschung – keine Markenüberwachung warum?

Sicherlich gibt es auch Markeninhaber die trotz anwaltlicher Beratung keine Markenüberwachung schalten. Hier sind die Kosten sicherlich das ausschlaggebende Argument. Denn bei einer anwaltlichen Markenüberwachung ist ein jeweiliger Beurteilungsbericht enthalten. Die Kosten sind nach unserer Erfahrung ca. um 200-300% höher als bei einer reinen Markenüberwachung ohne Rechtsbeurteilung. Der Kunde kneift dann einfach.

 

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Markenmonitoring im klassischen Sinne hat nichts mit Social Media zu tun

 

Den höchsten Anteil nimmt jedoch die Unkenntnis über die Markenüberwachung ein. Im Zeitalter von Social Media Monitoring wird der Begriff “Markenmonitoring” als Überwachung von sozialen Kanäle, Blogs und Webseiten verstanden. Das der Begriff Markenüberwachung (Engl. Markenmonitoring) hier die Bewegungen der amtlichen Einreichungen und Veröffentlichungen meint ist schlicht und einfach nicht bekannt.

 

Ein weiterer Faktor sind Irrtümer: Wir haben dies bereits im “E-Book” Markenüberwachung und in einem Blog-Beitrag “5 Irrtümer zur Markenüberwachung” vertieft. Hier ist immer noch der Klassiker “Das Amt prüft doch” einer der Hauptgründe für die Fehleinschätzung einer bestehenden Markeneintragung gegenüber Wettbewerbern.

 

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Die Kosten hindern viele Anwender eine Markenüberwachung zu schalten

 

Geiz ist Geil auf Kosten der Marke

Deutschland ist eigentlich das Land der Versicherten. Für jeden Vorfall gibt es eine passende Absicherung. Immer gewappnet sein für den Fall der Fälle. Auch im Marktsegment Versicherungen geht es mittlerweile über den Preis. Wir denken jedoch, dass wir bei der Markenüberwachung noch nicht soweit sind. Die Markenüberwachung ist eine Domäne der Markenanwälte, da diese nachrangig nach der Eintragung als Beratungsleistung folgt. Hier ist einfach das Image oder die vorgefasste Meinung dominant: Anwalt gleich teuer. Die Markeninhaber sind gut beraten sich über die Preise von Markenüberwachungen zu informieren und dann zu entscheiden, ob das Risiko einer Benutzung ohne Überwachung sinnvoll ist.

 

 

Erläuterung und Aufklärung

Mit Erläuterungen und jeder Menge Beispiele kann das Thema Markenüberwachung in die Köpfe der Markeninhaber kommen. Die Erfolge schreibt die Markenüberwachung dann selbst durch Treffer innerhalb des Monitorings. Die Markenüberwachung muß dabei das Image „das ist eine Sache die Konzerne machen“ verlieren.

 

Was meinen Sie, wo liegen die Ursachen dass doch sehr viele Markeninhaber keine Markenüberwachung anlegen, um Verletzungen der bestehende Markenrechte durch Neuanmeldungen zu erkennen? Ist es die Investition? Oder ist es vielmehr einfach Unwissenheit, dass es dieses Instrument technisch gibt? Wir freuen uns über Rückmeldungen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Blog.

 

infobroker.de ist der Online-Service des Datenbank-Informationsdient mit Sitz in Sonthofen. Wir sind als Dienstleister für Recherchen in Datenbanken spezialisiert auf Firmenauskünfte, Markenrecherchen, Monitoring- Markt-Recherchedienste. Eingesetzt werden die Informationsdienste von über 14.000 Kunden weltweit.
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Markenüberwachung – Warum eine Monatszusammenfassung absolut wichtig ist

In der ersten Woche eines neuen Monats gibt es bei uns im Büro eine Standard-Tätigkeit für unsere Kunden die eine Markenüberwachung über infobroker.de gebucht haben. Dies ist die Zusammenfassungsmeldung des vorhergehenden Monats.

 

Bei einer Markenüberwachung werden die Ergebnisse direkt nach Eintreffen per E-Mail an den Kunden übersendet. Dies ist bei den infobroker.de Markenüberwachungsdiensten ein Word Dokument mit allen Angaben und Daten zur gegnerischen Marke (Marke, Markeninhaber, Klassen, Waren und Dienste, sowie die Widerspruchsfristen).

 

Der einzelne Überwachungsbericht stellt beide Marken mit allen Daten gegenüber – Beispiel eines Treffers der Ähnlichkeitsrecherche

 

Auf diese ist der Markeninhaber schnell und umfassend informiert und kann mit genügend zeitlichen Vorlauf einen Widerspruch planen. Die Frist liegt hier bei 3 Monaten. Bei identischen oder unserer Einschätzung sehr kritischen Treffern erhalten unsere Kunden zudem gesonderte Meldungen, sodass ein Eintreffen gewährleistet sein sollte.

 

Doppelt gemoppelt – Zusammenfassungsmeldung nocht mehr Datenflut?

Die Zusendung einer Zusammenfassungsmeldung basiert auf der Erkenntnis dass E-Mails verloren gehen, beim Empfänger falsch abgelegt oder einfach übersehen werden können. Mit der Monatsübersicht sind alle Treffer in einer Excel Tabelle Übersicht mit allen Kerninformationen zusammengestellt. Sprich: Was ist in den letzten 30 Tagen an Treffern gelaufen? Die monatliche Excel Tabelle gibt Auskunft.

 

Die monatliche Zusammenfassung liefert alle wesentlichen Daten gegnerischer Marken auf einen Blick (Beispiel-Ausriss einer Excel-Gesamttabelle)

 

Befindet sich nun in der Listung ein Markentreffer der in den zugesendeten E-Mails fehlt oder irgendwie nicht auffindbar ist, so kann der Kunde diese Daten direkt bei uns anfordern. Eine kurze Mail reicht aus und wir senden dem Kunden schnellstens die Word Datei mit allen Angaben zur gegnerischen Markenanmeldung.

 

Widerspruchsfrist – es bleibt genügend Zeit

Im ungünstigsten Fall stehen dem Markeninhaber immer noch ganze zwei Monate für einen Widerspruch zur Verfügung. Was ist nun, wenn der Kunde die Monatszusammenfassung übersieht bzw. auch nicht erhält? Auch dafür haben wir eine Lösung entwickelt. Die Vormonatsdaten können vom Kunden jederzeit mit angefordert werden. Selbst im schlimmsten Falle bleiben dann immer noch 30 Tage Zeit für einen Widerspruch.

 

Must-Have – die Monatszusammenfassung bei Markenüberwachungen

In die Dienstleistung einer Markenüberwachung gehört die monatliche Zusammenfassung der generierten Treffer. Diese verschafft dem Markeninhaber einer gute Übersicht über die Trefferlage und lässt auch strategische Schlüsse auf die Kennzeichnungskraft von Begriffen zu. Zudem wird erkennbar welche Wettbewerber sich im Umfeld der Markenklasse bewegen.

 

Prüfen Sie, ob Ihre Markenüberwachung diese Leistung der Monatszusammenfassung umfasst und setzen Sie sich mit Ihrem Dienstleister in Verbindung. Sie haben noch keine Überwachung für Ihre Marken geschaltet? Über die infobroker.de Recherchedienste können Sie direkt online auch die passenden Dienste auswählen.

 

 

Videobeitrag zur Markenüberwachung bei einem Unternehmen mit Produktmarken

Ein Unternehmen setzt beim internationalen Marketing und der Bekanntheit komplett auf einen Markennamen. Dieser bildet die Corporate Identity. Mittel in nicht unbeträchtlicher Höhe werden investiert. Im Video-Beitrag wird erläutet wie wesentlich eine Markenüberwachung ist und wie diese arbeitet.

 

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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Markenüberwachung.

 

Gerne beraten wir Sie zum sinnvollen Einsatz einer Markenüberwachung. Nutzen Sie die Kontaktdaten oder senden Sie eine Mail an info@infobroker.de

 

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Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen – Teil 5

Jede Menge Irrtümer und Fehlannahmen gibt es zur Markenüberwachung – wir geben praktische Hinweise

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 


 

Häufige Irrtümer zur Markenüberwachung

Rund um die Markenüberwachung kursieren verschiedenste Fehlannahmen. Wir wollen in diesem Beitrag einige Fehlinformationen relativieren und informieren.

 

Das Amt überwacht neue Marken
Die Patent- und Markenämter prüfen immer nur die Eintragungsfähigkeit einer Marke nach dem Markengesetz. Selbst bei einer Markenanmeldung einer überaus bekannten Marke (beispielsweise – Getränk- oder Sportschuh-Marke), die jeder Konsument kennt, würde keine Mitteilung an den Anmelder gehen, ob er seiner Sache ganz sicher sei. Das Amt überwacht bereits bestehende Markeneintragungen oder Anmeldungen nicht auf Kollisionen zu anderen Marken.

 

Eine Eigenüberwachung manuell reicht aus
Ganz sicher? Manuell müsste immer zu einem festen Zeitpunkt und das am besten an jedem Tag eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Für eine deutsche Marke würde dies bedeuten: Täglich die Meldungen des DPMA, des Harmonisierungsamtes und der IR Marken auf Ähnlichkeiten zu untersuchen. Sieht man einmal von den technischen Unzulänglichkeiten der Amtsdatenbanken zu Ähnlichkeitsabfragen ab, so steht der zeitliche Aufwand einem professionellen Monitoring in einem gigantischen Verhältnis gegenüber. Geht man von 30 Minuten pro Woche aus, so kommt man auf satte 26 Stunden pro Jahr. Dies bei einer Marke die geprüft werden muß.

 

Nur ein Anwalt kann überwachen
Das ist nicht richtig. Anwälte bieten die Leistung der Markenüberwachung innerhalb der anwaltlichen Beratung rund um die Marke an. Sie können sich aber auch ohne Anwalt an einen Recherchedienstleister wenden und eine Markenüberwachung in Auftrag geben. Die Überwachung einer Marke ist keine Rechtsberatung.

 

Es wird keiner eine gleiche Marke eintragen – denn es wird immer vorab recherchiert
Täglich gibt es neue Löschungs- und Widerspruchsvefahren. Würde vorab sauber recherchiert, dann müsste es keine kollidierenden Markeneintragungen mehr geben. Sind Sie sicher das wirklich alle Anmelder vorab recherchieren? Viele Markenanmelder führen sicherlich vor der Anmeldung eine Markenrecherche durch. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob die Recherche auf Ähnlichkeit durchgeführt und auch Ihre Marke dabei aufgefunden wurde. Zum guten Schluss mag der potenzielle Gegner seine eigene Markenkreation noch lange nicht ähnlich zu Ihrer Marke sehen.

 

 

Eine Markenüberwachung ist sehr kostenintensiv
Innerhalb des infobroker.de Leistungsangebotes beträgt die Jahrespauschale für eine deutsche Markenüberwachung innerhalb von 3 Klassen inkl. MwSt. 125,- EUR. Rechnet man diesen Betrag netto auf den Tag herunter kommt man auf 28 cent. Dieser geringe Betrag meldet Ihnen umgehend ähnliche Markentreffer, die mit Ihrer Marke kollidieren.

 

klenke-bild-141-98Hat man die Widerspruchsfrist verpasst, hilft nur noch die Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruchsverfahren kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralph Klenke – Hannover)

 

Die Kosten für die Verteidigung der eigenen Markenrechte gegen eine bereits eingetragene Marke sind weitaus höher. Dies ist dann der Fall, wenn recht spät erst von einer gegnerischen Marke erfahren wird. Hier kann nur noch rechtlich aufwendig über ein Löschungsverfahren gegen eine kollidierende Marke vorgegangen werden. Hier sollte man immer in Betracht ziehen, dass eine starke Gegenwehr erfolgt. Diese Löschungserfahren sind zeitlich langwierig. Die Kosten übersteigen schnell das Budget der Markenüberwachung von mehreren Jahren.

 

Auf den Punkt gebracht
Eine Markenüberwachung wird nicht automatisch vom Anwalt durchgeführt. Ebenfalls ist mit der Gebühr für das Markenamt keine Überwachung enthalten.

 

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Mehr Informationen

 

Überlassen Sie diese Arbeiten einem Datenbank-Experten. Achten Sie darauf, dass neben einer Identitäts- auch eine Ähnlichkeitsüberwachung durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Beauftragung von Dienstleistern finden Sie in Folge 4 in dieser Reihe.

 

 

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 


 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 


 

 

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Markenüberwachung – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten – Teil 4

Wichtig für eine optimale Markenüberwachung – prüfen Sie das Leistungsspektrum des Dienstleisters

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Welche Daten benötigt der Dienstleister für eine Markenüberwachung
Für einen professionellen Rechercheur ist die Markenüberwachung ein Vorgang der durch viele Standards automatisiert ist. Hier reicht in der Regel die Mitteilung welche Marke überwacht werden soll. Der Verweis auf das Aktenzeichen und Amt ist hier ausreichend.

Dennoch sind die Leistungsmerkmale von Recherchedienstleistern unterschiedlich und es gilt einzele Aspekte zu beachten. Mit dem Blick nur auf die Kosten ist es hier nicht getan.

 

Grundwissen
Folgendes sollten Sie wissen, wenn Sie darüber nachdenken Ihre Markenrechte überwachen zu lassen.

 

Markeneintragung als Basis
Für die Schaltung einer Markenüberwachung werden die Markendaten der jeweiligen Marke benötigt. Hierzu reicht in der Regel das Aktenzeichen und das zugehörige Amt (Deutsche Marke, EU-Gemeinschaftsmarke, IR-Marke usw.) aus.  Der jeweilige Dienstleister nimmt die Schaltung basierend auf diese Angaben (Markenbegriff, Abbildung und Klassen) vor.

 

Wort- / Bild-Marken
Bei Wort- / Bildmarken müssen zwei Schaltungen erfolgen. Die eine Schaltung konzentriert sich auf den Bildbestandteil und die andere auf Wortbestandteile. Dies der Grund, warum Wort- / Bildmarkenüberwachungen kostenintensiver sind.

 

Es kann auch mehr sein – Strategische Überwachungen
Je nach Geschäftsausrichtung kann auch eine Überwachung anderer Wirtschaftsräume für die zwar kein Markenschutz vorliegt sinnvoll sein. So kann die EU-Markenüberwachung für eine deutsche Marke geschaltet werden, um den europäischen Raum zu überwachen und um Verletzungen bei Auslandsgeschäften (Export und Messen) zu verhindern und ggf. die eigene Marke mit einer EU-Markenanmeldung später zu erweitern.

Automatisches Monitoring in professionellen Datenbanksystemen
Die Schaltung überwacht durch einen Algorithmus und die jeweiligen Eingrenzungen die Aktualisierungen der jeweiligen Datenbanken. Sobald das System durch Identität und Ähnlichkeit Treffer generiert, werden diese als Meldung an den Auftraggeber übermittelt.

 

Kostenfaktoren einer Markenüberwachung
Die Kosten einer Markenüberwachung basieren auf verschiedenen Faktoren und Positionen. Je nach Anbieter oder Berater können variable Kosten hinzukommen.

 

Art der Marke
Hier kann es zu Unterschieden bei den Kosten kommen, ob es bei der Markenüberwachung um eine reine Wortmarke oder eine Wort-Bildmarke geht.

 

Überwachungsbereich (Länder, Datenbanken)
Je mehr Datenbanken überwacht werden müssen, desto höher werden die Kosten für eine Überwachung.

 

Anzahl der Klassen
Je mehr Klassen überwacht werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von Treffern. Daher steigen hier auch die Schaltungsgebühren.

 

Kosten für Mitteilungen und Beurteilungen
Denkbar bei Überwachung durch einen Rechtsberater. Hier fallen unter Umständen Kosten für die Beurteilung jedes Treffers und der Zusendung der Ergebnisse an.

 

Kalkulationssicherheit durch Pauschalen
Vereinbaren Sie eine Pauschale pro Jahr und achten Sie darauf, dass keine variablen Kosten hinzukommen. Diese sind im Vorfeld nicht abschätzbar.

 

Auf den Punkt gebracht – Checkliste – Auswahl des passenden Dienstleisters

 

Wichtige Überwachungsmodi
Eine Markenüberwachung sollte technisch alle wesentlichen Aspekte einer Markenrecherche erfüllen. Hierzu gehören eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Zudem sollte die Recherche identische Treffer auch außerhalb der belegten Klassifikation melden.

 

Leistungstransparenz – Zusatzkosten
Das Dicke Ende kommt zumeist am Schluss. Die Kosten einer Markenüberwachung sollten nicht an der Variable der Benachrichtigungen hängen. Im Vorfeld sollten alle Gesamtkosten pro Jahr für die Überwachung klar ersichtlich sein.

 

Zeitnahe Benachrichtigung – Zusammenfassungsmeldungen als Option
Treffermeldungen sollten zeitnah erfolgen. Eine Zusammenfassungsmeldung pro Monat frisst wertvolle Zeit. In der Regel stehen nur 3 Monate für den Widerspruch zur Verfügung. Damit stünden im ungünstigsten Fall nur 2 Monate für die Vorbereitung zur Verfügung. Noch dramatischer wären Benachrichtigungen nur einmal pro Quartal. Eine Zusatzoption kann eine Monatszusammenfassung sein, die alles nochmals was bereits übermittelt wurde zusammenfasst.

 

Rechtsanwalt im Vorfeld notwendig?
Der beratende Anwalt tritt im Grunde erst dann auf, sobald eine Marke als wirklich verletztend als Begriff und dem Warenbereich empfunden wird. Diese Beurteilung kann in der Regel auch der Markeninhaber treffen. Im weiteren Verlauf kann die Rechtsberatung hinzu genommen werden.

 

Laufzeit und Kündigung
Tappen Sie nicht in eine Abofalle. Die Laufzeit der Überwachung sollte 12 Monate betragen und sich nicht automatisch verlängern. Der Dienstleister sollte vor dem Ablauf die Kosten für weitere 12 Monate mitteilen. Dann entscheiden Sie, ob das Monitoring fortgesetzt wird.

 

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Mehr Informationen

 

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

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Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken – Teil 3

Wie eine Burg – eine Marke sollten in weitem Umfeld frei gehalten werden

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Markenüberwachung am Beispiel einer Burg

Ein Burgherr (steht in dieser Geschichte für den Markeninhaber) entschliesst sich auf einer schönen weiten Wiese eine Burg zu errichten. Nach langer Planung und Bauzeit wird die Burg fertig (die Burg symbolisiert die Marke). Die Burg ist durch die unverbaute Lage als Blickfang in der Region bekannt.

 

Da der Bau der Burg recht aufwendig war, entschließt sich der Burgherr keine Wachposten auf den Türmen Tag und Nacht zu postieren. Denn Wachposten, so der Burgherr, sind teuer und bringen seiner Meinung nach keinen Schutz. Die Präsenz der Burg auf der weiten Wiese wird mögliche Siedler schon genügend beeindrucken und die Alleinstellung der Burg auf der freien weiten Wiese gewährleisten.

 

 

Da die Wachposten fehlen, bemerkt der Burgherr erst bei einem Ausritt, dass Siedler sich auf der Wiese niedergelassen haben und bereits erste Häuser errichtet haben. Recht aufwendig lässt der Burgherr diese Siedlungen entfernen.

 

Ein Burgherr mehrere hundert Kilomenter weiter hat es da einfacher. Die auf den Wachtürmen seiner Burg postierten Wachleute melden frühzeitig das Eintreffen von Siedlern. Bevor erste Ansiedlungen entstehen sorgt dieser Burgherr für ein unverbautes Anwesen.

 

Mittels dieser kleinen Geschichte lässt sich recht gut die Leistung einer Markenüberwachung darstellen.

 

Zwingende Notwendigkeit – Wert der Marke erhalten.

Das Beispiel der Burg verdeutlicht die Notwendigkeit, eine Marke gegenüber ähnlichen oder identischen Eintragungen zu verteidigen.

 

Schwindende Kennzeichnungskraft
Das Zulassen von Markenanmeldungen im ähnlichen oder noch dramatischer im identischen Bereich weicht die eigenen Markenrechte im wahrsten Sinne des Wortes auf. Juristen sprechen hier von der mangelnden Kennzeichnungskraft einer Marke, wenn viele andere ebenfalls gleiche Wortbestandteile, Formen oder auch Farben verwenden. Hier wird deutlich, warum Konzerne Farben und Bestandteile von Markennamen so vehement verteidigen.

 

Verwechselungsgefahr nimmt zu
Kunden orientieren sich an Marken. Gibt es zu viele gleich lautende Marken, so steigt die Gefahr der Verwechselbarkeit. Die Stärke einer Marke schwindet und Wettbewerber schöpfen Neukunden durch die Bekanntheit einer vormals starken Marke ab.

 

Henne oder Ei? – Rechtsstreitigkeiten
Das Zulassen ähnlicher oder auch identischer Marken kann langfristig zu Rechtsstreitigkeiten führen. Hier stellt sich die Frage der Priorität der Markenrechte dann nicht mehr. Rechtliche Auseinandersetzungen werden dann in aller Wahrscheinlichkeit im Wettbewerbsrecht geführt. Markenrechtliche Ansätze werden dann nur erschwert durchsetzbar sein, da Eintragungen zugelassen wurden.

 

Widerspruchsfrist – die ideale Ausgangsbasis

Das Markenrecht bietet dem Markt die Möglichkeit, gegen eine neue Marke innerhalb der drei Monate währenden Widerspruchsfrist einen Widerspruch einzulegen. Innerhalb dieser Phase trägt jede Seite die eigenen Kosten. Das finanzielle Risiko ist für den Widersprechenden überschaubarer und vor allem geringer.

 

klenke-bild-141-98Hat der Markeninhaber die Widerspruchsfrist versäumt, hilft nur noch eine Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruch kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralf Klenke – Hannover)

 

Löschungsverfahren – weitaus kostenintensiver
Ist eine Marke erst einmal eingetragen, kann nur über das Löschungsverfahren gegen eine Marke angegangen werden. Dies ist weitaus kostenintensiver und führt unter Umständen zu längeren Laufzeiten des Verfahrens. Bei einer Niederlage bleibt es nicht bei den eigenen Kosten.

 

 

Verhärtete Fronten nach der Eintragung
Wer wird wohl mehr um den Erhalt einer Marke kämpfen? Ein Markeninhaber, dessen Marke bereits seit mehreren Monaten eingetragen ist oder ein Anmelder, der noch in der Vorbereitung für den Markenaufbau steht? Die Psychologie des Gegners und dessen Kampfgeist sollte nicht unterschätzt werden.

 

Neue Herausforderung: Die Öffentlichkeitswirkung im Social Media Zeitalter
Das Internet und Social Media schaffen völlig neue Verhältnisse, auch bei Markenstreitigkeiten. Ein rechtliche Auseinandersetzung in einem Markenstreit, bei dem eine Marke erst sehr spät angegangen wird, kann schnell zu Sympathien auf einer Seite führen. Frühzeitige Aktivitäten lassen sich deutlich einfacher im Markt kommunizieren.

 

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Auf den Punkt gebracht

Je früher eine gegnerische oder konkurrierende Markeneintragung angegangen wird desto besser. Auf diese Weise kann auch das Gegenüber noch ohne hohe Kosten eine neue Marke aufbauen. Wird eine kollidierierende Marke zu spät (beispielsweise über einen Zufallstreffer per Suchmaschine) erkannt so ist der Aufwand enorm hoch diese Marke einzugrenzen. Eine Entfernung der gegnerischen Marke ist dann ebenfalls recht schwer bis fast unmöglich. Eine Markenüberwachung wirkt dabei wie ein Wettersattelit der vor Stürmen und Unwettern warnt.

 

Frage an Sie – Haben Sie eine Marke?
Wir würden gerne erfahren wie Sie Ihren Markenschutz aufrecht erhalten. Hatten Sie bereits schon einmal Kollisionen mit anderen Marken? Wie überwachen Sie die eigene Marke? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.

 

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

Sie haben bislang noch nichts von einer Markenüberwachung gehört? Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Nutzen Sie den E-Mail Kontakt oder die Kommentarfunktion am Ende des Beitrages.

 

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Was eine Markenüberwachung leistet – Teil 2

Automatisiert durch einen intelligenten Algoritmus meldet das System eine konkurrierende Markeneintragung – bequem per E-Mail

 

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Wie funktioniert eine Markenüberwachung?

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

 

Bei einer Markenüberwachung werden technisch alle relevanten Datenquellen für den geografischen Überwachungsraum (Beispiel: EU-Gemeinschaftsmarke = 27 Einzelländer sowie EU-Gem. + IR Marken) mit einer Abfragesyntax versehen die den identischen aber auch ähnlichen Bereich einer Marke erfasst. Sobald neue Eintragungen (Neuanmeldungen / Eintragungen) erfolgen schlägt das System bei einem Treffer zu meldet diesen per Systemmitteilung. Dies kann per E-Mail oder über ein internes Übersichtssystem der Datenbanken sein.

 

Verschiedene Datenbanksysteme bieten einen Ähnlichkeitsmodus für eine Überwachung an. Jedoch sind auch manuelle Einstellungen möglich. Die „Alerts“ sind von den Kosten bei den Anbietern auf einen Jahresbetrag oder pro Monat fällig.

 

Für Markeninhaber empfiehlt sich das Einschalten eines Datenbank-Experten für eine Schaltung einer Markenüberwachung. Die Einarbeitung und auch zumeist der Menge rechtfertigen kaum den Arbeitsaufwand in Einarbeitung und Schaltungswissen für eine Markenüberwachung. Der Einkauf der Leistung ist hier entschieden günstiger (Beispiel: Deutsche Markenüberwachung für 12 Monate bei infobroker.de ab 125,- EUR brutto).

 

Ist eine eigene Überwachung mittels DPMA Datenbank möglich?
Theoretisch müssten Sie zu in einem festgelegten Modus alle neu eingetragenen Marken regelmässig per manueller Eingabe checken. Eine doch recht mühselige Aufgabe die zudem einiges an Kenntnis des DPMA Systems abverlangt. Innerhalb des „einfachen Suchmodus“ der Einsteigerrecherche sind bestimmte Einschränkungen wie nur „neu eingetragene Marken“ nicht möglich.

 

Manuell kaum realisierbar und mit zu vielen Fehlerquellen versehen – Markenüberwachung Do-IT-Youself beim DPMA

 

Spätestens bei einer Markenüberwachung einer EU-Gemeinschaftsmarke geht über die DPMA Seite nichts mehr. Hier müssen alle 27 Einzelländer mit überwacht werden. Zahlreiche Länder sind per direktem Webzugang nicht erreichbar. Auch hier stellt sich die Frage der genauen Abfrage und das Erreichen einer „Ähnlichkeitsrecherche“. Wir halten übrigens eine Liste von Markenämtern und deren Datenbanken kostenfrei bereit.

 

 

Beispiel eines Markenüberwachungs-Berichts

Wir haben aus unserer täglichen Überwachungspraxis ein Beispiel-Dokument eingebunden. Der Bericht stellt beide Marken gegenüber und informiert über die jeweiligen Klassen und Dienste/Warenangaben. Mit enthalten ist die Widerspruchsfrist die wesentlich für einen fristgerechten Widerspruch gegen die neue Marke ist.

 

Beispiel aus der Praxis: Treffer bei der Markenüberwachung

 

Auf der linken Seite des Beispiel-Dokuments für die Basismarke für die Markenüberwachung dokumentiert. Hier sind alle Klassen und zugehörigen Dienste und Waren gelistet. Auf der Rechte Seite des Dokuments sind die Angaben der gegnerischen Marke gelistet. Wichtig sind hier auch die Dienste und Waren. Diese sind in deutsch aber auch in der Originalsprache wiedergegeben. Wichtig im Kopf des Dokuments ist die Angabe der Widerspruchsfrist.

 

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Auf den Punkt gebracht

Achten Sie bei einer Überwachung darauf, dass alle relevanten Länder (wichtig bei einer EU-Gemeinschaftsmarke) in Form der lokalen Einzeldatenbanken enthalten sind. Eine eigene Einarbeitung in eine Markenüberwachung ist zu aufwendig. Überlassen Sie diese Arbeiten einem Datenbank-Experten. Achten Sie darauf, dass neben einer Identitäts- auch eine Ähnlichkeitsüberwachung durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Beauftragung von Dienstleistern stellen wir in einem gesonderten Beitrag zusammen.

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“

Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

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Warum Sie Ihre Marken überwachen lassen sollten – Teil 1

Marke erfolgreich eingetragen – der sinnvolle nächste Schritt – strategische Markenüberwachung

 

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Markenschutz ist doch da – warum jetzt noch eine Markenüberwachung?

Eine Marke sollte geschützt werden darüber sollte eigentlich Klarheit bestehen. Nachdenkenswert jedoch das Verhalten zahlreicher Markeninhaber. Der Markenschutz wurde erzielt und danach wird das Engagement zum Schutz der Marke eingestellt. Nur die Markenurkunde „stolz wie Oskar“ im Büro hängen zu haben kann doch nicht alles sein? Teilweise aus Unwissenheit über die rechtlichen Möglichkeiten und Stärke werden die Potenziale der eigenen Markenrechte im Markt nicht genutzt.

 

 

Was ist eigentlich die Marke die erworben wurde?

Mit einer Marke erwerben Sie als Markeninhaber das Recht den Begriff (Wortmarke) oder jeweilige Abbildungen / Logos (Wort-/Bildmarke) im Markt in den festgelegten Warenbereichen uneingeschränkt zu verwenden. Andere Marktteilnehmer dürfen dies nur mit Ihrer Genehmigung. Alles andere stellt bei identischer Benutzung einen Verstoß gegen geltendes Markenrecht dar.

 

Schützen Sie Ihre Alleinstellung im Markt

Mit dem Markenrecht erhalten Sie ein Marktmonopol auf eine Zeitdauer von 10 Jahren (danach wiederum um 10 Jahre verlängerbar). Der Aufbau einer Marke benötigt Mittel für das Marketing um diese im Markt bekannt zu machen und zu festigen. Eigentlich logisch dass dieser Aufwand nicht kampflos Nachahmern oder Kopisten überlassen werden kann.

 

Der Markt kennt Ihre Marke – da haben Andere nichts verloren

Mit einer Marke identifizieren Kunden und der Markt die jeweiligen Produkte und Eigenschaften eines Unternehmens. Zahlreiche Beispiele im Markt verdeutlichen, das Hersteller ohne Markenprodukte nicht existieren könnten. Insbesondere Konsumenten identifizieren Produkte über eine Marke.

 

 

Bewahren Sie den Wert Ihrer Marke

Eine Markenüberwachung ist daher zwingend notwendig, um eingesetztes Kapital und auch die installierte Marke zu schützen. Durch parallele Eintragungen seitens unbedarfter Anmelder, aber auch des Wettbewerbs kann die Stärke einer Marke erheblich geschwächt werden. Auf längere Sicht verliert damit das Unternehmen an virtuellem Wert und die Kraft der Marke im Markt nimmt ebenfalls ab. Zur Sicherung der bisherigen Marktdurchdringung wären enorme Marketingaufwendungen (Werbung) notwendig.

 

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Diesen Effekt gilt es durch eine Markenüberwachung erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

Auf den Punkt gebracht – wie überwachen Sie Ihre Marke?

Bringen wir alle Aspekte in einem Satz nochmals auf den Punkt: „Es kann nicht richtig sein, dass jemand den gleichen Begriff als Marke anmeldet und dann auch noch einsetzt“. Die Frage an Sie: Wie wollen Sie sich ohne eine dauerhafte Markenüberwachung vor einer solchen „identischen Markeneintragung“, die noch den einfachsten Fall darstellt schützen? Sobald die gegenerische Marke eingetragen ist wird es schwierig diese Marke aus dem Feld zu räumen. Schwierig bedeutet in diesem Falle: Ein solcher Schritt kostet Geld, Sie können verlieren und alles dauert eine recht lange Zeit. Markenrechtliche Streitigkeiten können schnell 2-3 Jahre in Anspruch nehmen.

 

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

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Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

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Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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