Wie eine Burg – eine Marke sollten in weitem Umfeld frei gehalten werden

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Markenüberwachung am Beispiel einer Burg

Ein Burgherr (steht in dieser Geschichte für den Markeninhaber) entschliesst sich auf einer schönen weiten Wiese eine Burg zu errichten. Nach langer Planung und Bauzeit wird die Burg fertig (die Burg symbolisiert die Marke). Die Burg ist durch die unverbaute Lage als Blickfang in der Region bekannt.

 

Da der Bau der Burg recht aufwendig war, entschließt sich der Burgherr keine Wachposten auf den Türmen Tag und Nacht zu postieren. Denn Wachposten, so der Burgherr, sind teuer und bringen seiner Meinung nach keinen Schutz. Die Präsenz der Burg auf der weiten Wiese wird mögliche Siedler schon genügend beeindrucken und die Alleinstellung der Burg auf der freien weiten Wiese gewährleisten.

 

 

Da die Wachposten fehlen, bemerkt der Burgherr erst bei einem Ausritt, dass Siedler sich auf der Wiese niedergelassen haben und bereits erste Häuser errichtet haben. Recht aufwendig lässt der Burgherr diese Siedlungen entfernen.

 

Ein Burgherr mehrere hundert Kilomenter weiter hat es da einfacher. Die auf den Wachtürmen seiner Burg postierten Wachleute melden frühzeitig das Eintreffen von Siedlern. Bevor erste Ansiedlungen entstehen sorgt dieser Burgherr für ein unverbautes Anwesen.

 

Mittels dieser kleinen Geschichte lässt sich recht gut die Leistung einer Markenüberwachung darstellen.

 

Zwingende Notwendigkeit – Wert der Marke erhalten.

Das Beispiel der Burg verdeutlicht die Notwendigkeit, eine Marke gegenüber ähnlichen oder identischen Eintragungen zu verteidigen.

 

Schwindende Kennzeichnungskraft
Das Zulassen von Markenanmeldungen im ähnlichen oder noch dramatischer im identischen Bereich weicht die eigenen Markenrechte im wahrsten Sinne des Wortes auf. Juristen sprechen hier von der mangelnden Kennzeichnungskraft einer Marke, wenn viele andere ebenfalls gleiche Wortbestandteile, Formen oder auch Farben verwenden. Hier wird deutlich, warum Konzerne Farben und Bestandteile von Markennamen so vehement verteidigen.

 

Verwechselungsgefahr nimmt zu
Kunden orientieren sich an Marken. Gibt es zu viele gleich lautende Marken, so steigt die Gefahr der Verwechselbarkeit. Die Stärke einer Marke schwindet und Wettbewerber schöpfen Neukunden durch die Bekanntheit einer vormals starken Marke ab.

 

Henne oder Ei? – Rechtsstreitigkeiten
Das Zulassen ähnlicher oder auch identischer Marken kann langfristig zu Rechtsstreitigkeiten führen. Hier stellt sich die Frage der Priorität der Markenrechte dann nicht mehr. Rechtliche Auseinandersetzungen werden dann in aller Wahrscheinlichkeit im Wettbewerbsrecht geführt. Markenrechtliche Ansätze werden dann nur erschwert durchsetzbar sein, da Eintragungen zugelassen wurden.

 

Widerspruchsfrist – die ideale Ausgangsbasis

Das Markenrecht bietet dem Markt die Möglichkeit, gegen eine neue Marke innerhalb der drei Monate währenden Widerspruchsfrist einen Widerspruch einzulegen. Innerhalb dieser Phase trägt jede Seite die eigenen Kosten. Das finanzielle Risiko ist für den Widersprechenden überschaubarer und vor allem geringer.

 

klenke-bild-141-98Hat der Markeninhaber die Widerspruchsfrist versäumt, hilft nur noch eine Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruch kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralf Klenke – Hannover)

 

Löschungsverfahren – weitaus kostenintensiver
Ist eine Marke erst einmal eingetragen, kann nur über das Löschungsverfahren gegen eine Marke angegangen werden. Dies ist weitaus kostenintensiver und führt unter Umständen zu längeren Laufzeiten des Verfahrens. Bei einer Niederlage bleibt es nicht bei den eigenen Kosten.

 

 

Verhärtete Fronten nach der Eintragung
Wer wird wohl mehr um den Erhalt einer Marke kämpfen? Ein Markeninhaber, dessen Marke bereits seit mehreren Monaten eingetragen ist oder ein Anmelder, der noch in der Vorbereitung für den Markenaufbau steht? Die Psychologie des Gegners und dessen Kampfgeist sollte nicht unterschätzt werden.

 

Neue Herausforderung: Die Öffentlichkeitswirkung im Social Media Zeitalter
Das Internet und Social Media schaffen völlig neue Verhältnisse, auch bei Markenstreitigkeiten. Ein rechtliche Auseinandersetzung in einem Markenstreit, bei dem eine Marke erst sehr spät angegangen wird, kann schnell zu Sympathien auf einer Seite führen. Frühzeitige Aktivitäten lassen sich deutlich einfacher im Markt kommunizieren.

 

 

Auf den Punkt gebracht

Je früher eine gegnerische oder konkurrierende Markeneintragung angegangen wird desto besser. Auf diese Weise kann auch das Gegenüber noch ohne hohe Kosten eine neue Marke aufbauen. Wird eine kollidierierende Marke zu spät (beispielsweise über einen Zufallstreffer per Suchmaschine) erkannt so ist der Aufwand enorm hoch diese Marke einzugrenzen. Eine Entfernung der gegnerischen Marke ist dann ebenfalls recht schwer bis fast unmöglich. Eine Markenüberwachung wirkt dabei wie ein Wettersattelit der vor Stürmen und Unwettern warnt.

 

Frage an Sie – Haben Sie eine Marke?
Wir würden gerne erfahren wie Sie Ihren Markenschutz aufrecht erhalten. Hatten Sie bereits schon einmal Kollisionen mit anderen Marken? Wie überwachen Sie die eigene Marke? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.

 

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

Sie haben bislang noch nichts von einer Markenüberwachung gehört? Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Nutzen Sie den E-Mail Kontakt oder die Kommentarfunktion am Ende des Beitrages.

 

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