Jede Menge Irrtümer und Fehlannahmen gibt es zur Markenüberwachung – wir geben praktische Hinweise

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 


 

Häufige Irrtümer zur Markenüberwachung

Rund um die Markenüberwachung kursieren verschiedenste Fehlannahmen. Wir wollen in diesem Beitrag einige Fehlinformationen relativieren und informieren.

 

Das Amt überwacht neue Marken
Die Patent- und Markenämter prüfen immer nur die Eintragungsfähigkeit einer Marke nach dem Markengesetz. Selbst bei einer Markenanmeldung einer überaus bekannten Marke (beispielsweise – Getränk- oder Sportschuh-Marke), die jeder Konsument kennt, würde keine Mitteilung an den Anmelder gehen, ob er seiner Sache ganz sicher sei. Das Amt überwacht bereits bestehende Markeneintragungen oder Anmeldungen nicht auf Kollisionen zu anderen Marken.

 

Eine Eigenüberwachung manuell reicht aus
Ganz sicher? Manuell müsste immer zu einem festen Zeitpunkt und das am besten an jedem Tag eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Für eine deutsche Marke würde dies bedeuten: Täglich die Meldungen des DPMA, des Harmonisierungsamtes und der IR Marken auf Ähnlichkeiten zu untersuchen. Sieht man einmal von den technischen Unzulänglichkeiten der Amtsdatenbanken zu Ähnlichkeitsabfragen ab, so steht der zeitliche Aufwand einem professionellen Monitoring in einem gigantischen Verhältnis gegenüber. Geht man von 30 Minuten pro Woche aus, so kommt man auf satte 26 Stunden pro Jahr. Dies bei einer Marke die geprüft werden muß.

 

Nur ein Anwalt kann überwachen
Das ist nicht richtig. Anwälte bieten die Leistung der Markenüberwachung innerhalb der anwaltlichen Beratung rund um die Marke an. Sie können sich aber auch ohne Anwalt an einen Recherchedienstleister wenden und eine Markenüberwachung in Auftrag geben. Die Überwachung einer Marke ist keine Rechtsberatung.

 

Es wird keiner eine gleiche Marke eintragen – denn es wird immer vorab recherchiert
Täglich gibt es neue Löschungs- und Widerspruchsvefahren. Würde vorab sauber recherchiert, dann müsste es keine kollidierenden Markeneintragungen mehr geben. Sind Sie sicher das wirklich alle Anmelder vorab recherchieren? Viele Markenanmelder führen sicherlich vor der Anmeldung eine Markenrecherche durch. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob die Recherche auf Ähnlichkeit durchgeführt und auch Ihre Marke dabei aufgefunden wurde. Zum guten Schluss mag der potenzielle Gegner seine eigene Markenkreation noch lange nicht ähnlich zu Ihrer Marke sehen.

 

 

Eine Markenüberwachung ist sehr kostenintensiv
Innerhalb des infobroker.de Leistungsangebotes beträgt die Jahrespauschale für eine deutsche Markenüberwachung innerhalb von 3 Klassen inkl. MwSt. 125,- EUR. Rechnet man diesen Betrag netto auf den Tag herunter kommt man auf 28 cent. Dieser geringe Betrag meldet Ihnen umgehend ähnliche Markentreffer, die mit Ihrer Marke kollidieren.

 

klenke-bild-141-98Hat man die Widerspruchsfrist verpasst, hilft nur noch die Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruchsverfahren kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralph Klenke – Hannover)

 

Die Kosten für die Verteidigung der eigenen Markenrechte gegen eine bereits eingetragene Marke sind weitaus höher. Dies ist dann der Fall, wenn recht spät erst von einer gegnerischen Marke erfahren wird. Hier kann nur noch rechtlich aufwendig über ein Löschungsverfahren gegen eine kollidierende Marke vorgegangen werden. Hier sollte man immer in Betracht ziehen, dass eine starke Gegenwehr erfolgt. Diese Löschungserfahren sind zeitlich langwierig. Die Kosten übersteigen schnell das Budget der Markenüberwachung von mehreren Jahren.

 

Auf den Punkt gebracht
Eine Markenüberwachung wird nicht automatisch vom Anwalt durchgeführt. Ebenfalls ist mit der Gebühr für das Markenamt keine Überwachung enthalten.

 

 

Überlassen Sie diese Arbeiten einem Datenbank-Experten. Achten Sie darauf, dass neben einer Identitäts- auch eine Ähnlichkeitsüberwachung durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Beauftragung von Dienstleistern finden Sie in Folge 4 in dieser Reihe.

 

 

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 


 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 


 

 

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