Der Apfel im Gras – wie Apple das Apfelkind entdeckte

Viele Anwender fragen immer wieder, wie Apple auf das Apfelkind und dessen Marke in Form des Kinderkopfes aufmerksam geworden ist. Das hier kein Zufall am Werk ist zeigt die tägliche Markenpraxis von Unternehmen die Markenrechte über eine Markenüberwachung schützen lassen.

Kein Hexenwerk – die Markenüberwachung
Über die deutsche Vertretung (gemeint ist die die Anwaltskanzlei) oder der zentral zuständigen Rechtsvertretung bzw. Rechtsabteilung hat Apple zu den einzelnen Wort und Bildmarken mit hoher Wahrscheinlickeit weltweit Überwachungen laufen. Bei den Begriffen „Apple“, „iphone usw.  ist sicherlich noch einigermaßen verständlich wie ein Überwachungsalgorithmus arbeiten kann. Hier sucht das System nach allen Ähnlichkeiten rund um den Begriff Apple, Bestandteilen, Phonetik und Übersetzungen.
Bei Bildbestandteilen bekommt das Überwachunssystem etwas Hilfe von den Markeneintragungen und entsprechenden Codierungen innerhalb der Markenmeldungen.

Was heisst das nun genau?

So geht´s – jeden Tag Bilder anschauen und alles was nach Apfel aussieht

Jeden Tag sitzen hunderte Studenten vor den Markenveröffentlichungen und schauen sich die Marken an. Nein, ess geht schon deutlich effizienter. Eine Markenüberwachung wird bei Bildmarken über die sogenannte Wiener Klassifikation geschaltet.

Die Nizzaer Klassifikation ist sicherlich vielen Markeninhabern ein Begriff. Hier werden die Marken entsprechenden Klassen und Diensten und Waren zugeordnet. Diese werden bei der Anmeldung vom Markeninhaber festgelegt und müssen beim Amt bezahlt werden. Je nach Dienst oder Waren kann es korrigierende Maßnahmen seitens des Amtes geben. Zum guten Schluss ist die Marke dann in den überwiegend als Markenklassen bekannten Klassen gemäss Nizzaer Klassifikation eingetragen. Im Falle der deutsche Wort/Bildmarke des Apfelkind sind dies die Klassen 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 42, 43.

Schaut man sich die Eintragung der Marke beim DPMA an, so fällt die Wiener Klassifikation eine Zeile unter den Nizza Klassen auf:

apfelkind-klassen-ueberwachung

Die Bildklassen der Marke Apfelkind: 02.05.01, 05.07.13, 05.07.23, 27.05.01

Nehmen wir nun die einzelnen Klassen einmal genauer auseinander:

02.05.01 = Kategorie 2 / Menschen / 2.5 Kinder

Dabei besteht die Wiener-Klassifikation aus folgenden Bestandteilen:

  • Kategorie
  • Abschnitt
  • Haupt-Unterabschnitt und Hilfs-Unterabschnitt

05.07.13 = Kategorie 5. Pflanzen

5.7.23 Eine Frucht

27.5.1 Buchstaben in besonderer Schrift

Eine gut aufgebaute Markenüberwachung nimmt neben anderen Paramtern die Wiener Klassifikation für Bildbestandteile zu Hilfe. Mit Hilfe dieser Kategorisierung fallen vergleichbare Bildmarken die Früchte sind direkt automatisch auf und das System meldet diese. Im Falle der Dachmarke Apple wird auf jeden Fall parallel eine Wortmarkenüberwachung geschaltet.

Der Lauf der Dinge – Widerspruchsverfahren

So hat Apple automatisch die Meldung aus dem Überwachungssystem bekommen und dann beurteilt, ob die Marke gegen die bestehende Rechte verstösst. Das Thema Ähnlichkeit und Verwechselungsgefahr ist Aufgabe der Kanzlei gewesen. Die letzte Entscheidung fällt in der Regel zmeist der Mandant.

So hat das Apfelkind einen Widerspruch in der Frist erhalten. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Kommt täglich im Markenrecht vor und jeder Anmelder sollte davon wissen. Aufgrund der Medienbekanntheit und der Ähnlichkeit zu „David gegen Goliath“ ist die Geschichte schnell in den Medien.

So etwas können nur die großen Firmen?

Nein – wir haben in den letzen Wochen recht viel über die Markenüberwachung (Reihe in 5 Teilen zur Markenüberwachung) geschrieben. Eine Markenüberwachung ist kein Hexenwerk und schon garnicht eine Sache für den großen Geldbeutel.

Zum Einlesen listen wir einmal einige Beiträge zur Markenüberwachung aus dem Blog.

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne 

Kollision in Klasse 43

Podcast – Apple vs. Apfelkind

Hörtipp – infobroker.de Podcast zum Thema „Apfelkind“

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