Viele Existenzgründer oder Startups sind bemüht, in der Anfangsphase einer Gründung Geld zu sparen. Auch bei der Anmeldung einer Marke wird häufig auf ein Do-It-Yourself Verfahren gesetzt, um sich Kosten für eine Markenrecherche und die Markenanmeldung über einen Rechtsanwalt im Markenrecht zu sparen. Dennoch sollten Jungunternehmer(innen) auf diese 5 Szenarien vorbereitet sein.

Bei diesen Szenarien stellt sich grundsätzlich immer die Frage. Wie geht es nun weiter? Da die Ereignisse immer mit einer Frist versehen sind. Also, aussitzen bringt reichlich wenig und kann sogar zu echten Problemen führen.

Szenario 1 – Formelle Bemängelung des Marken- und Patentamtes bei Waren und Diensten. 

Nach der Anmeldung der Marke gibt es nach mehreren Wochen (vielleicht sogar 1-2 Monaten) Post vom Deutschen Patent- und Markenamt. Das DPMA schreibt, dass die Anmeldung bei den Waren und Diensten Fehler aufweist. Begriffe für bestimmte Dienste sind in dieser Form nicht eintragungsfähig.

Frage: Wie geht es weiter?

Szenario 2 – Ablehnung der Eintragung einer Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft
Post vom Markenamt. Der Prüfer beim DPMA lehnt die Eintragung in das Markenregister ab. Begründung: Die eingereichte Marke weist keine ausreichende Unterscheidungskraft auf und ist beschreibend. Im Schreiben wird auf die Möglichkeit eines Einspruchs mit Begründung hingewiesen.

Frage: Wie geht es weiter?

Szenario 3 – Auf die Eintragung einer Marke erfolgt ein Widerspruch eines Unternehmens das eine Ähnlichkeit zum Begriff oder Logo sieht

Wieder Post vom Deutsche Patent- und Markenamt. Kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist hat ein Unternehmen einen Widerspruch eingelegt. Die Begründung lautet: Die neu eingetragene Marke ist ähnlich zur Marke des Widersprechenden und es droht Verwechslungsgefahr.

Frage: Wie geht es weiter?

Szenario 4 – Die verschärfte Form von Szenario 3. Der Widerspruch wird mit einer Abmahnung verbunden.
Eigentlich Szenario Nr. 3 jedoch mit einer Nuance, die mit Sicherheit für Angstschweiß beim Öffnen des Schreibens sorgt.  Eine Rechtsanwaltskanzlei sendet eine Abmahnung mit einer Kopie des eingereichten Widerspruchs beim Marken- und Patentamt. In der Abmahnung wird die sofortige Unterlassung der Verwendung der eingetragenen Marke gefordert.

Frage: Was tun?

Szenario 5 – Die Marke ist eingetragen und nach gut 1,5 Jahren trudelt eine Löschungsklage ein

Zu Szenario Nr. 3 und Nr.4 gibt es eine noch härtere Variante, die einen noch stärkeren Schlag in die Magengrube versetzt. Ein Landgericht schreibt, dass eine Klage auf Löschung der Marke eingereicht wurde. Der Streitwert wird mit 150.000 Euro festgesetzt. Mit enthalten ist eine Kopie der Klageschrift der Anwaltskanzlei. Wir haben im Beitrag “Konfliktfalle: Marke und Widerspruch nach Ablauf der Widerspruchsfrist” dieses Szenario aus Sicht der Psychologie der Betroffenen bereits beschrieben.

Frage: Was tun?

Die hier dargestellten Szenarien ereignen sich immer wieder rund um eine Markenanmeldung und spätere Eintragung. Grundsätzlich liegt der Knackpunkt meist in der selbst durchgeführten Anmeldung einer Marke. Dass hier Fehler passieren oder mangelnde Kenntnisse rund um das Markenrecht eine Eintragung erschweren oder sogar unmöglich machen, liegt in der Natur der Sache.

Eine Markenanmeldung und auch die vorangehende Recherche wird gerade auf den sozialen Kanälen wie Instagram und Tik Tok als total einfach dargestellt. Begriff in die Markendatenbank eingeben. Kein Treffer und die Anmeldung ist auch einfach. Das Waren- und Diensteverzeichnis aus anderen Marken zusammenkopieren und dann die Anmeldung beim Amt online eingeben.

Instagram Markenanmeldung Tipp

Markenanmeldung ganz einfach – Tipp auf Instagram

Die 290,- EUR für die Online-Anmeldung sind weitaus günstiger als die mehrfachen Kosten über einen Rechtsanwalt. Bestärkt werden die Jungunternehmer(innen) durch Erfolgsmeldungen ebenfalls auf den sozialen Medien.

Wichtig ist es für die Gründer(innen), auf die jeweils nachfolgenden Fragen zu Szenarien eine Antwort bereit zu haben. In den meisten Fällen wird es der Gang zu einem Anwalt sein, der die Kohlen aus dem Feuer holen muss. Erfahrungsgemäß wird die Markenanmeldung mit Lehrgeld teurer erkauft oder muss im schlimmsten Falle eingedampft werden. Die möglichen wirtschaftlichen Folgen sollen nicht Thema des Beitrages sein.

Das Thema sollte sein. Ein Plan für die obigen Szenarien aus der Schublade zu ziehen.

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
LinkedIn | XING  | YouTube | Instagram | Twitter | Seminare