Ausgewählte Widerspruchsverfahren aus Markendatenbanken

Marken im Widerspruchsverfahren

Marken im Widerspruchsverfahren

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Markenrecherche Experte Michael Klems

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Marken sind ein starkes Barometer und Indize für die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Märkte. Eine starke Marke stellt ein Alleinstellungsmerkmal und Monopol dar. Dahinter verbinden sich Engagments und Investitionen die geschützt werden.

Für die Verteidigung älterer Marken sieht das Markenrecht das Widerspruchsverfahren vor. Hier können bestehende Marken gegen neue Marken vorgehen die ähnlich oder identisch sind.

Unsere kostenfreie Übersicht bietet verschiedene Möglichkeiten für Markeninhaber, Fachjournalisten und Rechtsanwälte:

  • interessante Neuigkeiten zu Markenkollisionen im Markenrecht
  • praxisnahe Fallbeispiele zu Ähnlichkeiten und Verwechslungsgefahr im Markenrecht (Widerspruchsverfahren)
  • Entwicklungen von Markenanmeldungen in der Wettbewerbsbeobachtung

Übersicht: Widersprüche zu Markeneintragungen

Wir recherchieren aus Markendatenbanken Meldungen zu Widerspruchsverfahren. In der Tabelle kann die eingetragene Marke und die widersprechende Marke eingesehen werden. Weitere Daten erhalten sie über den Link zum jeweiligen Markenamt.

Am Ende der Tabelle finden sie eine Blätterfunktion für weitere Listungen.

Markenwidersprüche

Übersicht identischer und ähnlicher Marken aus dem DPMA-Register

Marke Anmelder Region Marke Widerspruch Link Markenregister
ANYMALE DE ANIMALE DPMAregister
Avestment Invest DE Avestment DPMAregister
CRIMETIME DE CRIME DPMAregister
Crypton DE Crypton DPMAregister
DAVINCI HAUS DE DA VINCI DPMAregister
etaEMPOWER DE E-T-A DPMAregister
Gaudi-Leathers DE GAUDI' DPMAregister
Gritec DE GETEC DPMAregister
hybro DE 4BRO DPMAregister
Lern.Monster DE MONSTER DPMAregister
Mümmeling DE Mümmelmann DPMAregister
Omni Fit DE OMNI-GRIP DPMAregister
Roomicon DE Roomio DPMAregister
THE WUFF DE BUFF DPMAregister
VALENTIQ DE VALANTIC DPMAregister
42x DE 42 DPMAregister
Acronum DE acrontum DPMAregister
Amalie DE Amérie DPMAregister
Anuschka DE ANUSCHKA DPMAregister
AUCONET BICS DE AUCONET DPMAregister
Bambi Bräu DE Bambi DPMAregister
BambusBoss DE BOSS DPMAregister
BEECON DE BEACON DPMAregister
BRING ME DE GET IR DPMAregister
C5 ENERGY DE C4 DPMAregister
COSMEA Exklusivpflege DE Cosmea DPMAregister
Danke für Dich DE merci, dass es dich gibt DPMAregister
FashionbyBruno DE bruno banani DPMAregister
FinGPT DE GPT DPMAregister
FVM-Bayern DE vfm DPMAregister
GOLDEN FARM DE GOLDEN TOAST DPMAregister
KAISERSLAUTERN WESTKURVE DE Westkurve Kaiserslautern (Benutzungsmarke) DPMAregister
LOUD N PROUD DESIGN DE LOUD + PROUD DPMAregister
MB Trading DE MB DPMAregister
NEUROX2 DE NEURAX DPMAregister
nineofive DE nineofive Official DPMAregister
Qwist DE TWIST DPMAregister
ReFill+ DE Reprofill DPMAregister
Runners on Dope DE DOPE DPMAregister
trinance DE TRIFINANCE DPMAregister
Viña Villagrande DE VILLA GRANDA DPMAregister
X1FIT FIT . STRONG . FUN DE FITX DPMAregister
Boule-Terrier DE BOULE DPMAregister
CANDY QUEENS DE CANDYKING DPMAregister
CareWant DE CareVent DPMAregister
CharlyChatbo DE CHARLY DPMAregister
COLIBRI HOME DE COLIBRI DPMAregister
DER SOLAR BAUER DE BAUER Solar DPMAregister
Gaia Foods DE GEIA DPMAregister
Hedonia DE HEDONISM DPMAregister

Hintergrundwissen

Widerspruchsverfahren im Markenrecht

Das Widerspruchsverfahren im Markenrecht tritt in Kraft, wenn eine Marke angemeldet wird, die einer bereits registrierten Marke ähnlich oder identisch ist. Der Inhaber der bestehenden Marke hat dann das Recht, innerhalb einer festgelegten Frist Widerspruch gegen die neue Anmeldung einzulegen. Dieses Verfahren dient dazu, eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken zu verhindern. Der Widerspruch wird vom Markenamt geprüft und entschieden. Wenn der Widerspruch berechtigt ist, wird die neue Marke nicht eingetragen oder Teile aus der Marke gelöscht (Waren/Dienste). So sichert das Widerspruchsverfahren die Einzigartigkeit und den Schutz von Marken.

Um die Eintragung von ähnlichen oder identischen Marken zu bemerken, ist eine Markenüberwachung empfehlenswert.

Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Marken aufgrund ihrer Ähnlichkeit vom Durchschnittsverbraucher verwechselt werden könnten. Diese Ähnlichkeit kann in Bezug auf das Markenzeichen selbst (Logo, Name etc.) oder auf die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen bestehen. Entscheidend ist dabei die Gesamtbetrachtung und der Eindruck, den die Marke beim Publikum hinterlässt. Bei der Beurteilung spielen viele Faktoren eine Rolle, wie die Bekanntheit der Marken, die Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen und die Ähnlichkeit der Zeichen selbst.

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Marken sterben leise – die Reihe zu Marken und Widersprüchen

Marken sterben leise - Markenwidersprüche 2024#11
Marken sterben leise - Markenwidersprüche 2024#10
Marken sterben leise - Markenwidersprüche 2024#9
Marken sterben leise - Markenwidersprüche 2024#8

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