EU-Unionsmarke (Markenrecht)

Kurzdefinition

Die EU-Unionsmarke, früher Gemeinschaftsmarke, ist eine Marke, die auf EU-Ebene registriert wird und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gültigkeit hat.

Durch die Eintragung einer Unionsmarke erhält der Inhaber exklusive Rechte in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit nur einer Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Die Unionsmarke kann aus Wörtern, Bildern, Formen, Farben und sogar Klängen bestehen. Sie bietet einen umfassenden Markenschutz in der gesamten EU, was insbesondere für Unternehmen vorteilhaft ist, die in mehreren EU-Ländern tätig sind.

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