Bildmarke (Markenrecht)

Kurzdefinition

Eine Bildmarke im Markenrecht ist eine Marke, die aus einem grafischen Element oder einer Kombination von Elementen besteht, ohne dass Worte oder Buchstaben vorhanden sein müssen.

Beispiele für Bildmarken sind Logos, Designs, Symbole oder Zeichen, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnen. Bekannte Beispiele sind das Apfel-Logo von Apple oder die Swoosh von Nike.

Eine Bildmarke kann alleine stehen oder mit Wortelementen kombiniert werden, um eine sogenannte Wort-Bild-Marke zu bilden. Die Eintragung einer Bildmarke setzt voraus, dass sie sich zur grafischen Darstellung eignet und die notwendige Unterscheidungskraft aufweist.

Linksammlung zur Bildmarke im Markenrecht

Wir sind bemüht, die Linksammlung schnellstmöglich mit Inhalten zu versorgen.

Hinweis zur Linksammlung / Quellensammlung

Die Inhalte dieser Seite erfüllen den Zweck eines Glossars zur Information zu einem Fachbegriff aus dem Markenrecht und markenrechtlichen Umfeld. Die Beiträge dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar (Als Informationsdienstleister leisten wir keine Rechtsberatung). Wir empfehlen bei Bedarf die Einholung einer Rechtsberatung durch einen versierten Anwalt aus dem Fachbereich der gewerblichen Schutzrechte.

Hinweis zu unserer Linksammlung: Unser Team hat mit größter Sorgfalt und Professionalität diese Sammlung von Links zu relevanten Ressourcen im Bereich des Markenrechts zusammengestellt. Trotz sorgfältiger Recherche und Überprüfung der verlinkten Seiten bei der Erstellung dieser Liste, haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Daher übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten externen Websites.

Bitte beachten Sie, dass der Inhalt und die Datenverarbeitung auf den verlinkten Websites von den Betreibern dieser Websites vorgenommen wird und diese für eventuelle rechtliche Verstöße oder ähnliche Probleme verantwortlich sind. Der Verweis mittels Link bedeutet auch nicht, dass wir uns die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen machen. Wir leisten keine Rechtsberatung.

Sollten Sie auf fehlerhafte Informationen oder Links stoßen, freuen wir uns über eine Nachricht, um die notwendigen Änderungen vornehmen zu können.

Wir hoffen, dass diese Linksammlung Ihnen dabei hilft, ein tieferes Verständnis des Markenrechts zu erlangen und Sie in Ihrer Arbeit unterstützt.

Aktuelle Beiträge

TOP RECHERCHEDIENSTE

FACHBEITRÄGE – kress proWirtschaftsjournalist:in

Firmenauskung - Fragen - direkter Kontakt

Experte für Markenrecherchen

MICHAEL KLEMS
INFORMATION PROFESSIONAL

Fragen zum Glossar? Markenrecherchen? Sprechen Sie mich an.