Domain vs. Marke – warum eine Markenüberwachung unerlässlich ist

Viele Domains sind aus Sicht des Markenrechts glatt beschreibend. Diese als Wortmarke anmelden und eintragen zu lassen wird in vielen Fällen problematisch oder sogar unmöglich sein. Viele Domain-Inhaber glauben dies zumindest. Problematisch und bedrohend wird dies jedoch, wenn es ein fremder Anmelder tatsächlich schafft eine identische oder ähnlich lautende Marke eintragen zu lassen, die bereits als Domain registriert ist. Mit Hilfe einer Markenüberwachung lassen sich die Kosten für einen möglichen Konfliktfall weitaus geringer halten.

 

Das Thema Domain vs. Marke oder Marke vs. Domain ist im Markenrecht ein Klassiker und sehr vielschichtig. Der Beitrag soll hier deutlich machen, wie mit dem Mittel eines Marken-Monitoring (Markenüberwachung) ein Ärgernis- und Kostenersparnis erzielt werden kann.

 

Die Gründe warum ein Dritter eine Marke anmeldet die gleich oder sehr ähnlich zu einer Domain lautet sind ebenfall vielschichtig. Diese reichen von Absicht bis Unkenntnis.

 

Bekanntheit schützt vor Anmeldern beim Markenamt
Gerade Blogs und Domains mit einer hohen Bekanntheit in sozialen Netzen mögen schnell diese Ansicht vertreten das ein hoher Bekanntheitsgrad auch schützt. Hier sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Anmelder von Marken und auch Existenzgründer unter Umständen nur die Markendatenbank geprüft und keinen Treffer erzielen konnten.

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Wenn blauäugig vorgegangen wird – Kein Treffer in der DPMA Datenbank – dann kann ich die Marke anmelden?

Schlimmer wird der Fall, wenn Anmelder bewusst die Lücke der fehlenden Marke zur Domain ausnutzen. Der bislang bekannte Domaingrabber wird dann zum Markengrabber der gezielt eine Marke anmeldet, um über zu verhandelndes Entgelt die Marke letztendlich frei zu geben. Je nach Betragshöhe kann dies sogar noch preisgünstiger sein, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

 

Markenverletzung: Eine identische Marke wird eingetragen

Sie haben recherchiert und nachgelesen. Das Risiko mit einem glatt beschreibenden Begriff zu Ihrer Tätigkeit beim Markenamt gegen die Wand zu laufen wollten Sie nicht eingehen. Also belassen Sie es bei der Domain. Selbst eine Wort-/Bildmarke als Prioritätskennzeichen haben Sie nicht eingetragen.

Spielt man nun den Super GAU durch so wird dieser den folgenden Ablauf haben. Im Falle dieses GAU (Größter anzunehmender Unfall) gehen wir von einer bereits eingetragenen Marke (die Widerspruchsfrist ist verstrichen / 3 Monate) aus.

 

1) Durch Zufall erfahren Sie, dass eine identische Marke zu Ihrem Domainnamen existiert.

2) Sie recherchieren nun über die Datenbank des Markenamtes die Daten zur Marke. Die Marke ist jünger als ihre Domain. Der Inhaber der Marke ist im Internet nicht mit einer Webseite zu finden. Aus den Waren und Dienste geht hervor, dass es sich um ähnliche und teilweise gleiche Tätigkeiten zu Ihrer Tätigkeit handelt.

3) Sie sind verärgert, ein wenig hilflos. Nein Sie sind wütend, stinke sauer und rufen direkt einen Anwalt Ihres Vertrauens an.

4) Der Anwalt beruhigt Sie. Der Fall ist eindeutig. Sie haben mit der Domain die älteren Rechte. Da die Marke jedoch bereits eingetragen ist muss diese entweder gelöscht oder erstritten werden. Er kümmert sich darum.

5) Ein paar Tage später haben Sie eine Kostenvorschuss-Note des Anwalts in der Post. Sie merken gerade noch – wie Ihr Puls die 150er Marke passiert.

Wie es weiter geht bleibt abzuwarten, denn auch solche klaren Fällen können sich je nach Gegner und deren Streitlust über 1 Jahr und mehr hinziehen.

 

Recht haben und Recht bekommen – Handlungen die belasten

Mit einer älteren Domain haben Sie unter Umständen die besseren Karten und damit auch Recht. Mehr hierzu und über dieses Rechtsgebiet können versierte Anwälte veröffentlichen. Aber dieses Recht müssen Sie sich erkämpfen. Und dieser Kampf kostet Ärger, Nerven und Geld. Es sind Ihre Nerven und Ressourcen die strapaziert werden. Dieser Faktor wird von vielen Selbständigen und Unternehmern immer wieder unterschätzt.

 

 

Es geht um die Vermeidung von Ärger und höheren Kosten

Klar kann man im Recht sein. Dies wird der Anwalt und vielleicht auch zahlreiche Fälle bis hin zu Musterfällen beim BGH belegen. Fakt ist jedoch: Der Inhaber der älteren Domain hat den Ärger. Er muss sich um einen Anwalt kümmern. Er muss Sorge dafür tragen, dass die Angelegenheit geregelt wird. Hierzu muss, auch wenn man später siegen sollte, im Vorfeld Geld in die Hand genommen werden.

 

Frühzeitige Reaktion im Widerspruchsverfahren

Der Aufwand bei einem Widerspruch oder dem Entgegenhalten älterer Rechte ist in einem Widerspruchsverfahren im Zuge einer Markenanmeldung weitaus geringer. Nicht zu unterschätzen ist dabei das Verhalten des potenziellen Gegners. Versetzen Sie sich einfach einmal in seine Lage. Nach 3 Monaten Wartezeit kann er die Marke benutzen und das macht er auch. Unterlagen werden gedruckt, Fahrzeuge beklebt und Mailings durchgeführt. Dann kommen Sie und wollen diese Marke mit Ihrer Domain die „eingetragene Marke“ streitig machen. Hier ist ein Streitfall vorprogrammiert.
Anders ist der Fall gelagert, wenn die Marke sich noch in der Widerspruchsfrist befindet (3 Monate in Deutschland). Hier muss der Anmelder damit rechnen, dass es Probleme geben kann. Daher sind zu diesem Zeitpunkt noch keine Unterlagen erstellt und keine Autos beklebt worden. Die Ausgangssituation wird eine vollkommen andere im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens sein.

 

Frühzeitiger Sensor – Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung kann die Anmeldung durch Dritte nicht verhindern, jedoch im frühesten Stadium melden. Dies ist für einen Domain-Inhaber wichtig, um rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist aktiv zu werden.

 

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Die Markenüberwachung sollte als Ähnlichkeitsüberwachung angelegt werden, um auch zu verwechselnde Markennamen einzufangen. Mit einer identischen Überwachung über alle Klassen wird der identische Wortlaut über alle Markenanmeldungen gescannt.

 

 

Die Ähnlichkeitsüberwachung wird in der Regel auf die Waren und Dienste beschränkt, die über die Domain oder den Geschäftszweck betrieben werden. Das Monitoring läuft bei den Marken über die Nizzaer Klassifikation. Die passenden Nizza-Klassen zu einer Tätigkeit kann über Klassen-Datenbanken ermittelt werden.

 

Erklärvideo – Daniel Bauer – Shop-Betreiber hat Angst um seine Domain

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Mehr Informationen

 

Wir beraten Inhaber zu Domains gerne zu einem Markenmonitoring und den Möglichkeiten der Markenüberwachung. Die Kosten eines Monitoring zu deutschen Marken sind mit 125,- EUR pro Jahr = 34 cent / pro Tag sehr gering.

 

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[randomtext category=“Klems-Autorenbox“]

 

Aktuell brauchen wir keine Markenüberwachung – gefährliches Aufschieben bei Markenrechten

In unser alltäglichen Praxis müssen wir immer recht häufig aufklären, was es mit einer Markenüberwachung auf sich hat. In vielen Gesprächen wird direkt der Schutzschirm „Aktuell brauche ich das nicht“ von unserem Gegenüber aufgefahren.

Hier liegt die Tücke im Detail. Kein Experte kann einschätzen, wann kollidierende Marken erscheinen oder in den Markt treten. Aufschieben kommt in diesem Falle einem Verdrängen gleich. Dies mit schwerwiegenden Folgen die für Unternehmen sogar im schlimmsten existenzbedrohend sein können.

 

Heute brennt es nicht!

Die Aussage, dass eine Markenüberwachung aktuell nicht benötigt wird ist beinahe genauso fatal wie die Aussage eines Hausbesitzers: „Er benötige aktuell keine Feuerschutzversicherung. Sicher doch, er kann genau abschätzen wann es bei Ihm einmal brennt. Ähnlich verhält es sich mit einer Markenüberwachung. Kein Experte oder auch Wahrsager der Welt kann erkennen, wann eine Markenanmeldung eines anderen Unternehmens identisch oder ähnlich zu einer bestehenden Marke eingereicht wird.

 

Aussage aus Unkenntnis

Daher ist die Aussage: „Ich brauche dies aktuell nicht.“ mehr aus Unkenntnis und als Reflex zu verstehen. Wir haben an vielen Stellen in unserem Blog und diversen Veröffentlichungen auf die eigentlich zwingende Notwendigkeit einer Markenüberwachung hingewiesen und wollen dies nicht erneut tun. Die bessere Antwort in einem solchen Falle für einen Markeninhaber wäre jedoch: „Warum brauche ich eine Markenüberwachung?“.

 

 

Wann ist er richtige Zeitpunkt für eine Markenüberwachung?

Sobald die Marke angemeldet wurde sollte eine Markenüberwachung laufen. Auf diese Weise sind sofort potenzielle Wettbewerber oder Störer der eigenen Marke erkennbar. Auch wenn die Marke noch nicht eingetragen ist, so lassen sich auf diese Weise frühzeitig Gegenmaßnahmen entwickeln. Denn die eigene Marke hat die ältere Priorität und schlägt auch noch im Anmeldeverfahren neuere Anmeldungen. Hier wird deutlich, dass eine Markenüberwachung nicht aufgeschoben werden kann. In einem immer globaler werdenden Wettbewerb bei dem auch ausländische Marken in den deutschen Markt drängen und Rechte erwerben ist die Markenüberwachung das einzige Mittel um Markenrechte dauerhaft zu sichern.

 

Informieren – als später draufzahlen

Wir empfehlen daher jedem Markeninhaber (Wort oder Bildmarke) sich über das Internet mit dem Begriff „Markenüberwachung“ auseinander zu setzen. Hier wird auch erkennbar, dass eine Markenüberwachung eigentlich bereits vor der Anmeldung bekannt ist und mit die Kalkulation für die Markenüberwachung und den Markenaufbau genommen wird.

 

klenke-bild-141-98Ist die Widerspruchsfrist verpasst, hilft nur noch die Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruchsverfahren kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralph Klenke – Hannover)

 

Themenreihe – „Informieren, bewerten und dann entscheiden“

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema „Einwände zu verschiedenen Informationsleistungen“ etwas näher betrachten.  In der kommenden Woche setzen wir uns mit der Aussage:

„Wir sind ein kleines Unternehmen – wir benötigen keine Markenüberwachung“ auseinander

 

[randomtext category=“Klems-Autorenbox“]

 

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne?

Eine Markenüberwachung wird in der Regel von Unternehmen mit einer Rechtsabteilung oder einem Markeninhaber mit anwaltlicher Betreuung eingesetzt. Wir wollen etwas Ursachenforschung betreiben, warum so viele Markeninhaber dennoch eine Markenüberwachung scheuen.

 

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Diskutieren Sie mit uns, ob die angesetzte Schätzung realistisch ist?

 

Nach Gesprächen mit Anwälten aus dem Bereich Markenrecht ist die Zahl dass 75% aller deutschen Marken nicht überwacht werden nicht zu hoch gegriffen. Aktuell läuft im Xing Forum “Markenrecht” noch unsere Nachfrage. Hier würden wir uns über Rückantworten und eine Diskussion freuen.

 

Es kommt darauf an…

Tatsächlich sollte man unterscheiden, wer der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke ist und ob diese Anmeldung bzw. Eintragung durch einen Rechtsanwalt flankiert wurde. Bei Markeninhabern die mit einem Anwalt arbeiten oder einer Rechtsabteilung (Großunternehmen) arbeiten ist einfach das Element der Beratung enthalten und damit rein statistisch die Wahrscheinlichkeit einer Markenüberwachung gegeben.

 

Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten darüber umfassend aufklären, was nach der erfolgreichen Markeneintragung passiert und wie man bei Verletzungen vorgehen sollte. Vergleichen wir es mit der Übergabe eines Neuwagen. Hier wird der Werkstattmeister oder Verkäufer noch einige Worte zu den Inspektions- und Wartungsintervallen verlieren.

 

Markeninhaber mit einer Do-It-Yourself Eintragung haben als primäres Ziel das Eintragen der Marke. Was zählt ist das ® oder (TM) auf der Produktverpackung oder Webseite. Alles andere und dazu gehören auch Folgen der Markenbenutzung sind nachrangig. Hier ist meist Kommissar Zufall der Faktor der den Begriff Markenüberwachung in´s Spiel bringt. Der Hauptgrund hier: Man hat sich fachlich und inhaltlich per Online-Bedienungsanleitung an den “Ho To” orientiert. Die Schritte danach sind nicht skizziert. Der Begriff Markenüberwachung oder Markenmonitoring kommt nicht vor.

 

Ursachenforschung – keine Markenüberwachung warum?

Sicherlich gibt es auch Markeninhaber die trotz anwaltlicher Beratung keine Markenüberwachung schalten. Hier sind die Kosten sicherlich das ausschlaggebende Argument. Denn bei einer anwaltlichen Markenüberwachung ist ein jeweiliger Beurteilungsbericht enthalten. Die Kosten sind nach unserer Erfahrung ca. um 200-300% höher als bei einer reinen Markenüberwachung ohne Rechtsbeurteilung. Der Kunde kneift dann einfach.

 

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Markenmonitoring im klassischen Sinne hat nichts mit Social Media zu tun

 

Den höchsten Anteil nimmt jedoch die Unkenntnis über die Markenüberwachung ein. Im Zeitalter von Social Media Monitoring wird der Begriff “Markenmonitoring” als Überwachung von sozialen Kanäle, Blogs und Webseiten verstanden. Das der Begriff Markenüberwachung (Engl. Markenmonitoring) hier die Bewegungen der amtlichen Einreichungen und Veröffentlichungen meint ist schlicht und einfach nicht bekannt.

 

Ein weiterer Faktor sind Irrtümer: Wir haben dies bereits im “E-Book” Markenüberwachung und in einem Blog-Beitrag “5 Irrtümer zur Markenüberwachung” vertieft. Hier ist immer noch der Klassiker “Das Amt prüft doch” einer der Hauptgründe für die Fehleinschätzung einer bestehenden Markeneintragung gegenüber Wettbewerbern.

 

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Die Kosten hindern viele Anwender eine Markenüberwachung zu schalten

 

Geiz ist Geil auf Kosten der Marke

Deutschland ist eigentlich das Land der Versicherten. Für jeden Vorfall gibt es eine passende Absicherung. Immer gewappnet sein für den Fall der Fälle. Auch im Marktsegment Versicherungen geht es mittlerweile über den Preis. Wir denken jedoch, dass wir bei der Markenüberwachung noch nicht soweit sind. Die Markenüberwachung ist eine Domäne der Markenanwälte, da diese nachrangig nach der Eintragung als Beratungsleistung folgt. Hier ist einfach das Image oder die vorgefasste Meinung dominant: Anwalt gleich teuer. Die Markeninhaber sind gut beraten sich über die Preise von Markenüberwachungen zu informieren und dann zu entscheiden, ob das Risiko einer Benutzung ohne Überwachung sinnvoll ist.

 

 

Erläuterung und Aufklärung

Mit Erläuterungen und jeder Menge Beispiele kann das Thema Markenüberwachung in die Köpfe der Markeninhaber kommen. Die Erfolge schreibt die Markenüberwachung dann selbst durch Treffer innerhalb des Monitorings. Die Markenüberwachung muß dabei das Image „das ist eine Sache die Konzerne machen“ verlieren.

 

Was meinen Sie, wo liegen die Ursachen dass doch sehr viele Markeninhaber keine Markenüberwachung anlegen, um Verletzungen der bestehende Markenrechte durch Neuanmeldungen zu erkennen? Ist es die Investition? Oder ist es vielmehr einfach Unwissenheit, dass es dieses Instrument technisch gibt? Wir freuen uns über Rückmeldungen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Blog.

 

infobroker.de ist der Online-Service des Datenbank-Informationsdient mit Sitz in Sonthofen. Wir sind als Dienstleister für Recherchen in Datenbanken spezialisiert auf Firmenauskünfte, Markenrecherchen, Monitoring- Markt-Recherchedienste. Eingesetzt werden die Informationsdienste von über 14.000 Kunden weltweit.
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Eva Dzepina – Neue Stimme im infobroker.de Podcast

Wir freuen uns über eine neue Stimme im infobroker.de Podcast.

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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“
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In Kürze folgt der erste Beitrag selbstverständlich zum Thema Marke mit einem wirklich spannenden und aktuellen Topic. Ein regelmässiger Austausch in der neuen Reihe „Marke im Gespräch“ ist geplant.

Leistungsschau – Den passenden Markenanwalt finden – Podcast Beitrag

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In den letzten beiden Ausgaben des infobroker.de Podcast berichteten wir über die Auswahlkriterien von Dienstleistern der Recherche allgemein, und bei Markenrecherchen. In der heutigen Ausgabe besprechen wir die Auswahlkriterien eines passenden Markenanwalts, der nach erfolgreicher Recherche die Umsetzung einer Markenanmeldung vorzunehmen hat.

Wer gedacht hätte die Auswahl eines passenden Anwalts für eine Markenanmeldung wäre einfach, der wird schnell im Internet eines besseren belehrt.  Auch in diesem Dienstleistungsseckment wird mit günstigen Preisen, aber auch schwer zu verstehenden Leistungskombinationen geworben. Hier gilt, wie bereits in den vorangegangen Beiträgen besprochen, dass Vergleiche sich einerseits im Preis, aber auch in der Leistung lohnen. Gerade bei einer Markenanmeldung ist eine fundierte Beratung sehr wichtig. Hier sollte im ersten Schritt darauf geachtet werden, ob der Anwalt als Fachanwalt für das Markenrecht tätig ist. Je mehr Erfahrung der Rechtsberater in diesem Segment aufweisen kann, um so besser für die Mandanten. Spezialisierte Juristen im Markenrecht sind klar im Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, ganz im Gegensatz zu einem Anwalt mit einem zu weiten Spektrum. Werten Sie hierzu das Angebot auf der Webseite des Anwalts genau aus.

Ein wesentlicher Faktor bei der Auswahl des passenden Anwalts ist sicherlich der Preis für die Beratung und Markenanmeldung. Auch hier steckt die Tücke bei vielen Angeboten im Detail.

Man glaubt es kaum! Auch Anwälte werben mit günstigen Preisen! Aber auch hier gibt es das eine oder andere Sternchen in den Leistungsangaben, wie man es eigentlich nur beim Billigflieger oder dem Handyvertrag kennt.

Denn auch der Anwalt ist Kaufmann und wirbt für seine Dienste. Für den Mandanten gilt auch hier, Preise und vor allem die Leistungen vergleichen!

Der erste Knackpunkt bei vielen Angeboten ist das Herausrechnen der Amtsgebühren aus dem Preis. Hier ist bei vielen Angeboten das berühmte Sternchen zu finden. Gerne wird dies für die zusätzlichen Amtsgebühren eingesetzt. Die Amtsgebühren für eine deutsche Markenanmeldung inklusive drei Klassen betragen derzeit 300 Euro. Aus einer Anmeldung für 99 Euro wird Plus 300 Euro eine Anmeldung für 399 Euro. Sicherlich hören sich hier 99 Euro weitaus besser an.

Ebenfalls wichtig und auch bei Juristen mit einem Internet-Angebot eine Kontrolle wert.
Verstehen sich die Preisangaben für die Beratung netto oder kommt etwa noch die Mehrwertsteuer hinzu?

Wichtig: Die Preise beziehen sich nur auf die Leistung der Markenanmeldung. Richtig kniffelig, wird es dann, wenn der Anwalt noch im Preis gekoppelt die vorab notwendige Recherche anbietet. Hier wird beispielsweise gerne mit der preiswerten identischen Recherche nebst Anmeldung geworben. Bei der Anmeldung fehlt dann zumeist die Amtsgebühr. Der Preis wirkt dann beim ersten Hinsehen sehr günstig.

Für die Preisbeurteilung des Anwalts gilt daher die goldene Regel: Was kostet mich, die Anmeldung zum Schluss inklusive aller Kosten. Diese Antwort sollte der Dienstleister Ihnen geben.

Neben dem Preis ist die enthaltene Leistung und die einzelnen Komponenten enorm wichtig. Hier unterscheiden sich viele Angebote im Internet erheblich.

Es liest sich einfach: Der Preis umfasst unter anderem die Anmeldung und die Erstellung eines Waren und Dienstleistungsverzeichnis. Ganz so einfach gestaltet sich der Ablauf bei einer Markenanmeldung je nach Fall – jedoch nicht. Beginnend bei der Anmeldung, erstellt der Anwalt mit den Angaben des Mandanten ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke. Das Augenmerk sollte hier auf passend liegen. Ein fachlich versierter Anwalt wird nur die Waren und Dienste anmelden, die der Mandant auch betreibt oder betreiben wird. Denn ein zu breites Dienstespektrum birgt die Gefahr der Streichung bei einem Widerspruch, oder nach 5 Jahren drohen Löschung durch nicht ausreichende Benutzung. Es steht zu befürchten, dass so manches sehr preiswerte Angebot hier Waren- und Dienstebeschreibungen aus Textbausteinen verwendet. Dies geht zwar schnell und mag auch ökonomisch sein, jedoch hilft dies dem Markenanmelder wenig.

Bei äußerst günstigen Angeboten einer Markenanmeldung steht zu befürchten, dass entweder eine Leistungskomponente nicht enthalten ist oder nicht in der notwendigen Intensität durchgeführt wird. Bleiben wir realistisch: Rein wirtschaftlich kann sich ein Anwalt längst nicht so lange für 99 Euro um eine Anmeldung kümmern, wie es bei manchem Falle vielleicht notwendig wäre.

In der Kalkulation können zudem wesentliche Bestandteile im Anmeldeverfahren fehlen, die dem Mandanten als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Empfehlenswert ist auf jeden Fall abzu klären, ob die Leistung auch die Behandlung einer Beanstandung seitns des Amtes umfasst und ob Zusatzkosten bei Erwiderung eines Widerspruches entstehen.

Der Anwalt wird Ihr Dienstleister in vielen Fragen rund um die Marke. Nehmen Sie sich daher die Zeit für ein Kennenlernen und ein ausführliches Gespräch.

Äußerst sinnvoll ist ein Gespräch mit dem Anwalt über Ihr Vorhaben. Nehmen Sie hier persönlich Kontakt mit dem Anwalt auf. Hier wird schnell deutlich, ob der Anwalt gut erreichbar ist und wie er sich dem Thema widmet. Ein guter Berater wird Ihnen kostenfrei Rede und Antwort zu seiner Leistung stehen. Zudem wird er aufzeigen, welche Anmeldestrategie für Ihre Marke die richtige ist. Prüfen Sie, ob er sich ausreichend Zeit für Sie nimmt.

Zusammen mit allen anderen Faktoren, wie dem Preis und der Leistung ergibt sich ein Gesamtbild zur optimalen Auswahl des passenden Anwalts für Ihre Markenstrategie.

Sie hörten: Leistungsschau – Den passenden Markenanwalt finden

Eine Sendung des infobroker.de Podcast vom 22.März 2009.
Redaktion: Datenbank Informationsdienst Michael Klems, Bergisch Gladbach

Länge: 07:18 Minuten

[audio:http://www.infobroker.de/podcast/audio/infobroker-podcast-22-03-2009.mp3]

Alternativer Download als MP3

Weiterführende Links 

Programm der Deutschen Mittelstandsakademie mit Markenthema

Das Thema „Marken und Kennzeichen eine Einführung“ mit den Referenten Michael Klems und Stefan Thiel liefert eine Basis-Information um gewerbliche Schutzrechte.

Termin der Veranstaltung: 17.09.2008 in Köln, 19.00 – 21.00 Uhr – genauen Angaben entnehmen Sie dem PDF-Flyer (s. weiterführende Links).

Die DMA startet bereits am kommenden Montag mit einem interessanten Informationsprogramm an verschiedenen Orten in Deutschland (s. Programm).

Weiterführende Links

Vierteilige Reihe zum Markenrecht und Fussball Europameisterschaft

Podcast infobroker

Die Aufzeichnungen für „Folge 1“ zur neuen vierteiligen Reihe „infobroker.de Podcast Spezial“ sind fast abgeschlossen.

Pünktlich bis zum Anstoss der deutschen Nationalmannschaft werden in vier Beiträgen Fragen rund um das Thema Marke und Mega-Sportevent behandelt.

Die Folgen werden im infobroker.de Podcast zum kostenfreien Abruf aufgespielt. Zusätzlich zu den Audio-Beiträgen werden Links zu hilfreichen Informationsseiten auf der Spezial-Seite des infobroker.de Podcasts veröffentlicht.

Der komplette Sendplan kann als PDF Datei abgerufen werden. Aktuelle Folgen werden über Werbebanner und Mitteilungen in diesem Blog angekündigt.

 

 

 

Neue Folge im infobroker.de Podcast zum Thema Markenrecht

Der infobroker.de Podcast ist nach einer kreativen Pause von 5 Monaten wieder auf Sendung. Ein neues Konzept sieht regelmässige Ausstrahlungen zu unterschiedlichen Schwerpunkten vor.

Die aktuelle Folge liefert einen Einblick in die kommenden Schwerpunkt im Podcast von infobroker.de. Thema dieser Folge ist eine Veranstaltung der IHK Köln vom 29.04.2008 zum Thema „Markenrechte in der täglichen Praxis“

Eindrücke und eine Meinung zu Veranstaltung liefert die aktuelle Folge, die mit anderen Folgen unter http://www.infobroker.de/podcast zu finden ist.

Aktuelle Podcast Folge -01052008-

[audio:infobroker-podcast-01052008.mp3]