Leistungsschau – Den passenden Markenanwalt finden – Podcast Beitrag

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In den letzten beiden Ausgaben des infobroker.de Podcast berichteten wir über die Auswahlkriterien von Dienstleistern der Recherche allgemein, und bei Markenrecherchen. In der heutigen Ausgabe besprechen wir die Auswahlkriterien eines passenden Markenanwalts, der nach erfolgreicher Recherche die Umsetzung einer Markenanmeldung vorzunehmen hat.

Wer gedacht hätte die Auswahl eines passenden Anwalts für eine Markenanmeldung wäre einfach, der wird schnell im Internet eines besseren belehrt.  Auch in diesem Dienstleistungsseckment wird mit günstigen Preisen, aber auch schwer zu verstehenden Leistungskombinationen geworben. Hier gilt, wie bereits in den vorangegangen Beiträgen besprochen, dass Vergleiche sich einerseits im Preis, aber auch in der Leistung lohnen. Gerade bei einer Markenanmeldung ist eine fundierte Beratung sehr wichtig. Hier sollte im ersten Schritt darauf geachtet werden, ob der Anwalt als Fachanwalt für das Markenrecht tätig ist. Je mehr Erfahrung der Rechtsberater in diesem Segment aufweisen kann, um so besser für die Mandanten. Spezialisierte Juristen im Markenrecht sind klar im Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, ganz im Gegensatz zu einem Anwalt mit einem zu weiten Spektrum. Werten Sie hierzu das Angebot auf der Webseite des Anwalts genau aus.

Ein wesentlicher Faktor bei der Auswahl des passenden Anwalts ist sicherlich der Preis für die Beratung und Markenanmeldung. Auch hier steckt die Tücke bei vielen Angeboten im Detail.

Man glaubt es kaum! Auch Anwälte werben mit günstigen Preisen! Aber auch hier gibt es das eine oder andere Sternchen in den Leistungsangaben, wie man es eigentlich nur beim Billigflieger oder dem Handyvertrag kennt.

Denn auch der Anwalt ist Kaufmann und wirbt für seine Dienste. Für den Mandanten gilt auch hier, Preise und vor allem die Leistungen vergleichen!

Der erste Knackpunkt bei vielen Angeboten ist das Herausrechnen der Amtsgebühren aus dem Preis. Hier ist bei vielen Angeboten das berühmte Sternchen zu finden. Gerne wird dies für die zusätzlichen Amtsgebühren eingesetzt. Die Amtsgebühren für eine deutsche Markenanmeldung inklusive drei Klassen betragen derzeit 300 Euro. Aus einer Anmeldung für 99 Euro wird Plus 300 Euro eine Anmeldung für 399 Euro. Sicherlich hören sich hier 99 Euro weitaus besser an.

Ebenfalls wichtig und auch bei Juristen mit einem Internet-Angebot eine Kontrolle wert.
Verstehen sich die Preisangaben für die Beratung netto oder kommt etwa noch die Mehrwertsteuer hinzu?

Wichtig: Die Preise beziehen sich nur auf die Leistung der Markenanmeldung. Richtig kniffelig, wird es dann, wenn der Anwalt noch im Preis gekoppelt die vorab notwendige Recherche anbietet. Hier wird beispielsweise gerne mit der preiswerten identischen Recherche nebst Anmeldung geworben. Bei der Anmeldung fehlt dann zumeist die Amtsgebühr. Der Preis wirkt dann beim ersten Hinsehen sehr günstig.

Für die Preisbeurteilung des Anwalts gilt daher die goldene Regel: Was kostet mich, die Anmeldung zum Schluss inklusive aller Kosten. Diese Antwort sollte der Dienstleister Ihnen geben.

Neben dem Preis ist die enthaltene Leistung und die einzelnen Komponenten enorm wichtig. Hier unterscheiden sich viele Angebote im Internet erheblich.

Es liest sich einfach: Der Preis umfasst unter anderem die Anmeldung und die Erstellung eines Waren und Dienstleistungsverzeichnis. Ganz so einfach gestaltet sich der Ablauf bei einer Markenanmeldung je nach Fall – jedoch nicht. Beginnend bei der Anmeldung, erstellt der Anwalt mit den Angaben des Mandanten ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke. Das Augenmerk sollte hier auf passend liegen. Ein fachlich versierter Anwalt wird nur die Waren und Dienste anmelden, die der Mandant auch betreibt oder betreiben wird. Denn ein zu breites Dienstespektrum birgt die Gefahr der Streichung bei einem Widerspruch, oder nach 5 Jahren drohen Löschung durch nicht ausreichende Benutzung. Es steht zu befürchten, dass so manches sehr preiswerte Angebot hier Waren- und Dienstebeschreibungen aus Textbausteinen verwendet. Dies geht zwar schnell und mag auch ökonomisch sein, jedoch hilft dies dem Markenanmelder wenig.

Bei äußerst günstigen Angeboten einer Markenanmeldung steht zu befürchten, dass entweder eine Leistungskomponente nicht enthalten ist oder nicht in der notwendigen Intensität durchgeführt wird. Bleiben wir realistisch: Rein wirtschaftlich kann sich ein Anwalt längst nicht so lange für 99 Euro um eine Anmeldung kümmern, wie es bei manchem Falle vielleicht notwendig wäre.

In der Kalkulation können zudem wesentliche Bestandteile im Anmeldeverfahren fehlen, die dem Mandanten als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Empfehlenswert ist auf jeden Fall abzu klären, ob die Leistung auch die Behandlung einer Beanstandung seitns des Amtes umfasst und ob Zusatzkosten bei Erwiderung eines Widerspruches entstehen.

Der Anwalt wird Ihr Dienstleister in vielen Fragen rund um die Marke. Nehmen Sie sich daher die Zeit für ein Kennenlernen und ein ausführliches Gespräch.

Äußerst sinnvoll ist ein Gespräch mit dem Anwalt über Ihr Vorhaben. Nehmen Sie hier persönlich Kontakt mit dem Anwalt auf. Hier wird schnell deutlich, ob der Anwalt gut erreichbar ist und wie er sich dem Thema widmet. Ein guter Berater wird Ihnen kostenfrei Rede und Antwort zu seiner Leistung stehen. Zudem wird er aufzeigen, welche Anmeldestrategie für Ihre Marke die richtige ist. Prüfen Sie, ob er sich ausreichend Zeit für Sie nimmt.

Zusammen mit allen anderen Faktoren, wie dem Preis und der Leistung ergibt sich ein Gesamtbild zur optimalen Auswahl des passenden Anwalts für Ihre Markenstrategie.

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Eine Sendung des infobroker.de Podcast vom 22.März 2009.
Redaktion: Datenbank Informationsdienst Michael Klems, Bergisch Gladbach

Länge: 07:18 Minuten

[audio:http://www.infobroker.de/podcast/audio/infobroker-podcast-22-03-2009.mp3]

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