Es erscheint mittlerweile wie ein Ritual. Allgemeine Begriffe als Marke eintragen und dann über das Markenrecht gegen die Verwendung des Begriffs vorgehen. Dies meist mit einer Abmahnung. Aktueller Fall: „Black Friday“. Was können Abgemahnte tun und was sollten kreative Köpfe überlegen, wenn Sie einen allgemeinen Begriff als Marke schützen lassen wollen? Wir erläutern dies mit Eva Dzepina im Podcast Talk.
Der Begriff „Black Friday“ ist mittlerweile in Deutschland vielen Verbrauchern als Tag von Sonderangeboten im Handel bekannt. Ursprünglich stammt der „Black Friday“ aus den USA und bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving als besonderen Tag. Für Amerikaner ist dieses verlängerte Wochenende eine gute Gelegenheit die vorweihnachtlichen Einkäufe zu erledigen. Der Handel hat dies für sich erkannt und hierausein Special gestaltet.
Auch in Deutschland hat vor allem der Online-Handel den „Black Friday“ für sich erkannt. Was passiert nun, wenn ein Unternehmen den Begriff „Black Friday“ für sich markenrechtlich geschützt hat und mit Abmahnungen gegen Online-Händler vorgeht?
In diesem Podcast Gespräch mit Eva Dzepina gehen wir genau dieser Frage nach. Wie kann es sein, dass ein allgemeiner Begriff als Marke eingetragen wird? Hat dieser Name dann wirklich markenrechtlichen Schutz? Was können abgemahnte Unternehmen konkret in diesem Falle tun?
Aber auch die andere Seite besprechen wir mit Eva Dzepina. Ist es sinnvoll allgemeine Begriffe oder aktuelle Trendbegriffe als Marke schützen lassen zu wollen? Hat die Marke tatsächlich nach der Eintragung im Markenregister einen Wert?
Das Gespräch wurde am 18.11.2016 aufgezeichnet.
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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“
Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.