Black Friday und das Markenrecht: Welche Auswirkungen beschreibende Marke haben können

Es erscheint mittlerweile wie ein Ritual. Allgemeine Begriffe als Marke eintragen und dann über das Markenrecht gegen die Verwendung des Begriffs vorgehen. Dies meist mit einer Abmahnung. Aktueller Fall: „Black Friday“. Was können Abgemahnte tun und was sollten kreative Köpfe überlegen, wenn Sie einen allgemeinen Begriff als Marke schützen lassen wollen? Wir erläutern dies mit Eva Dzepina im Podcast Talk.

 

Der Begriff „Black Friday“ ist mittlerweile in Deutschland vielen Verbrauchern als Tag von Sonderangeboten im Handel bekannt. Ursprünglich stammt der „Black Friday“ aus den USA und bezeichnet den Freitag nach Thanksgiving als besonderen Tag. Für Amerikaner ist dieses verlängerte Wochenende eine gute Gelegenheit die vorweihnachtlichen Einkäufe zu erledigen. Der Handel hat dies für sich erkannt und hierausein Special gestaltet.

 

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Auch in Deutschland hat vor allem der Online-Handel den „Black Friday“ für sich erkannt. Was passiert nun, wenn ein Unternehmen den Begriff „Black Friday“ für sich markenrechtlich geschützt hat und mit Abmahnungen gegen Online-Händler vorgeht?

 

In diesem Podcast Gespräch mit Eva Dzepina gehen wir genau dieser Frage nach. Wie kann es sein, dass ein allgemeiner Begriff als Marke eingetragen wird? Hat dieser Name dann wirklich markenrechtlichen Schutz? Was können abgemahnte Unternehmen konkret in diesem Falle tun?

 

Aber auch die andere Seite besprechen wir mit Eva Dzepina. Ist es sinnvoll allgemeine Begriffe oder aktuelle Trendbegriffe als Marke schützen lassen zu wollen? Hat die Marke tatsächlich nach der Eintragung im Markenregister einen Wert?

 

 

Das Gespräch wurde am 18.11.2016 aufgezeichnet.

 

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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.

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Eintragungsfähigkeit – Markenideen in der Sackgasse

Nicht alle Ideen lassen sich als Markeneintragung bei den Ämtern verwirklichen. Allgemeine, beschreibende oder auch gegen die guten Sitten verstoßende Begriffe haben beim Amt kaum eine Chance.

 

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Wie lassen sich Markenideen verwirklichen? Wo liegen die Grenzen? Warum eine Recherche sinnvoll ist? In der Reihe “Marke im Gespräch” werden die verschiedenen Aspekte der Eintragungsfähigkeit von Eva Dzepina (Rechtsanwältin Borgelt & Partner) und Michael Klems (infobroker.de) besprochen.

 

Eintragungsfähigkeit – Markenideen in der Sackgasse by infobroker on hearthis.at

 

Alternativer Download als MP3
(23,8 MB |25:32 min)

 

Das Gespräch wurde am 10.10.2012 aufgezeichnet.

 

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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau RAin Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.

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Verwechslungsgefahr bei Marken: das Gift Ähnlichkeit

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Viele Startups stolpern bei der Namensfindung schnell über ähnliche Marken – Wir erklären was Ähnlichkeit bedeutet

 

Seit 2005 werden jedes Jahr allein beim DPMA zwischen 60.000 und 70.000 Marken angemeldet und davon jeweils ca. 50.000 neue Marken pro Jahr eingetragen. Dass dann die Markenzeichen irgendwann knapp werden kann man sich vorstellen. Umso wichtiger ist es, sich darüber bewusst zu sein, dass schon eine Ähnlichkeit zwischen zwei Marken eine Markenrechtsverletzung begründen kann.

 

„Wenig ist heutzutage im Bereich der Markenfindung noch einzigartig und neu. Vielfach wird übersehen, dass neue Marken nicht nur dann Konfliktpotential mit sich bringen, wenn Sie mit älteren identisch sind. Meistens reicht eine Ähnlichkeit zwischen alten und neuen Marken schon aus, um eine Verwechslungsgefahr und damit eine Markenverletzung zu begründen.

 

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Ob eine Ähnlichkeit besteht kann durch eine entsprechende Markenrecherche vor der Anmeldung und eine anwaltliche Prüfung festgestellt und abgesichert werden. Eine Verwechslungsgefahr aufgrund Ähnlichkeit kann auch trotz einer Unterschiedlichkeit von Silben oder bei aus mehreren Worten zusammengesetzten Marken bestehen.

 

Datenbankspezialist Michael Klems und Rechtsanwältin Eva Dzepina diskutieren im heutigen Podcast die Voraussetzungen für eine Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr nach dem Markengesetz und Wege der Risikominimierung.“

 

Alternativer Download als MP3
(16,0 MB |16:45 min)

 

Das Gespräch wurde am 30.08.2012 aufgezeichnet.

 

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Rechtsanwältin Eva Dzepina, LL.M. (UK), ist seit vielen Jahren auf den Gebieten des Marken-, Internet- und Wettbewerbsrechts tätig und Partnerin der Kanzlei Borgelt & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Ihr besonderes Steckenpferd ist die rechtliche Beratung von Unternehmern bei der Findung und Anmeldung von Marken und die Entwicklung von Markenstrategien. Spannende Rechtsthemen auf den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts behandelt Frau Rain Dzepina in ihren regelmäßigen Vorträgen im In-und Ausland sowie in vielen Veröffentlichungen.“

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.

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Vermessen oder Vergesslich? – die Software Metro von Microsoft

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Für die Entwicklung von Produkt- und Servicenamen sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen

Bei großen Marken sollte man eigentlich umsichtiges Handeln in der Namenswahl voraussetzen. Nicht so ganz im aktuellen Fall Microsoft vs. Metro€ Hier hat sich der U.S. Gigant deutlich verschätzt. Der eigene Geschäftspartner in Deutschland, die Metro AG, hat etwas dagegen, dass Microsoft die neue Software “Metro” nennt. Auch andere Markeninhaber und kleine und mittelständische Unternehmen können für ihre eigene Namens- und Markenentwicklung etwas aus diesem Markenstreit lernen.

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Wie sichert man sich ab, wie meldet man seine Marke korrekt an und warum interessiert sich die Metro überhaupt für den Namen einer Software? Im Podcast zeigen Eva Dzepina und Michael Klems anhand des aktuellen Falles Folgen und Risiken bei der Markenfindung und Markenwahl auf.

 

 

Alternativer Download als MP3
(12,0 MB |12:15min)

 

Das Gespräch wurde am 14.08.2012 aufgezeichnet.

 

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