Unionsgewährleistungsmarke (Markenrecht)

Kurzdefinition

Die Unionsgewährleistungsmarke ist eine spezielle Art von Marke in der Europäischen Union, die die Material-, Herstellungsverfahrens-, Qualitäts-, Genauigkeits- oder andere Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen unter direkter oder indirekter Kontrolle des Inhabers der Marke zertifiziert.

Dies unterscheidet sich von traditionellen Marken, die in erster Linie dazu dienen, die kommerzielle Herkunft von Produkten oder Dienstleistungen zu kennzeichnen.

Eine Unionsgewährleistungsmarke kann nicht vom Markeninhaber selbst für seine Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden. Stattdessen wird sie an Dritte vergeben, die bestimmte Qualitätsstandards oder andere Anforderungen erfüllen.

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