Einrede der Nichtbenutzung

Kurzdefinition

Die Einrede der Nichtbenutzung ist ein Verteidigungsmittel im markenrechtlichen Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren. Wird einer Marke widersprochen oder aus ihr eine Verletzung geltend gemacht, kann sich die Gegenseite darauf berufen, dass die ältere Marke innerhalb der letzten fünf Jahre nicht ernsthaft benutzt wurde.

Hintergrund ist der Gedanke, dass eingetragene Marken nur dann ihren vollen Schutz entfalten sollen, wenn sie auch tatsächlich am Markt eingesetzt werden. Eine Marke, die jahrelang ungenutzt im Register „schlummert“, kann ihre Unterscheidungskraft verlieren und blockiert zudem unnötig die Eintragung neuer Zeichen. Gelingt der Nachweis der Nichtbenutzung, kann dies dazu führen, dass ein Widerspruch zurückgewiesen wird oder die ältere Marke selbst von der Löschung bedroht ist. Wichtig: Die Beweislast für die rechtserhaltende Benutzung liegt beim Inhaber der älteren Marke – wer sich auf die Einrede beruft, muss lediglich die Nichtbenutzung plausibel bestreiten.

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