Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarung (Markenrecht)

Kurzdefinition

Eine Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarung ist eine vertragliche Lösung zur Beilegung eines markenrechtlichen Konflikts, ohne dass ein Gerichtsverfahren geführt werden muss. Die beteiligten Markeninhaber legen darin fest, dass zwei identische oder ähnliche Zeichen künftig nebeneinander bestehen dürfen, ohne dass eine Seite gegen die andere wegen Markenverletzung vorgeht.

Sinnvoll ist eine solche Vereinbarung vor allem dann, wenn zwar formal eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr bestehen könnte, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen sich in der Praxis aber so deutlich unterscheiden, dass Verbraucher die Anbieter nicht tatsächlich verwechseln. Häufig wird im Rahmen der Vereinbarung zusätzlich das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der jüngeren Marke eingeschränkt, damit die Abgrenzung auch im Markenregister erkennbar wird. Die Vereinbarung kommt insbesondere als Reaktion auf einen Widerspruch oder eine Abmahnung in Betracht und erspart beiden Seiten Zeit und Kosten eines streitigen Verfahrens.

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