4 wichtige Monitoring Maßnahmen auf die Unternehmen nicht verzichten sollten

Die Beobachtung von Fachthemen oder die Aktivitäten von bestimmten Unternehmen ist strategisch schon weitaus länger eine bekannte Maßnahme (Wettbewerbsbeobachtung), als vor dem Aufkommen des Begriffs Social Media Monitoring.

Begann alles mit dem Ausreißen von Artikel aus Fachzeitschriften und dem Archivieren,  so haben sich die Möglichkeiten durch den Einsatz von Fachdatenbanken verbessert.

Datenbanken sollten hier nicht mit freien Suchmaschinen oder Webpräsenzen verwechselt werden. Denn Unternehmen haben abgesehen vom Marketing-Druck immer noch die Möglichkeit auf ein Online-Publishing und einer Präsenz zu verzichten. Auch gibt es Unternehmen die keinerlei PR-Arbeit betreiben und als „Nobodys“ Markt- und Technologiesegmente führend besetzen.

Zwangsmeldungen als Auswertungsbasis
Im geschäftlichen Umfeld gibt es jedoch Zwangsveröffentlichungen gegen die sich ein auch nicht online kommunizierendes Unternehmen kaum erwehren kann. Hierzu gehören Meldungen der Handelsregister oder der Ämter zu gewerblichen Schutzrechte (Marken und Patente).

Für viele Unternehmen insbesondere im Mittelstand ist daher ein Monitoring von Social Media Kanälen kaum fruchtbar. Da viele Unternehmen hier noch nicht kommunizieren ist die Meldungsdichte sehr gering. Weitaus wichtiger ist jedoch die Überwachung der klassischen Quellen (Register und Fachdatenbanken), die auch weiterhin präsent bleiben.

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Keine PR oder Öffentlichkeitsarbeit in einem Unternehmen auch keine Treffer im freien Web

Für eine strategische Beobachtung von Themen oder Unternehmen sind 3 Maßnahmen für Unternehmenslenker oder strategische Abteilungen eine Pflichtaufgabe. Je nach Branche und Segment kann die vierte Maßnahme in Form der Patentbeobachtung wegfallen.

Marken-Monitoring
Bestehende Markenrechte werden durch eine Markenüberwachung (Marken-Monitoring) geschützt. Mittels einer Überwachung melden die Datenbanksysteme ähnliche und nahe liegende Markeneintragungen. Ein Marken-Monitoring ist für Wortmarken, aber auch für Bildmarken (Logo/Design) möglich.

Ebenfalls möglich ist ein Marken-Monitoring bezogen auf einen bestimmten Anmelder. Hier werden alle neuen Markenanmeldungen eines bestimmten Unternehmens oder einer Person vom Datenbanksystem gemeldet.

Presse-Monitoring
Über ein Presse-Monitoring können Mediendatenbanken auf Firmen, Namen oder Sachverhalte überwacht werden. Innerhalb des Monitorings überwacht das System verfügbare Datenbankgruppen und meldet Treffer innerhalb der Datenbanken.

Für ein vollständiges Medienmonitoring reichen freie Suchmaschinen wie Google News bei weitem nicht aus. Hierfür müssen Verträge mit Einzeldatenbank-Anbietern oder Datenbankhosts abgeschlossen werden.

Ein Presse-Monitoring erstreckt sich nicht nur auf die bekannte überregionale Presse. Weitaus wesentlicher ist für viele Unternehmen die Fachpresse und Veröffentlichungen in Fachartikeln. Da zahlreiche Pressequellen als Einzeldatenbanken nicht aufgelegt sind ist hierfür der Umweg über Fachliteraturdatenbanken notwendig.

Die Einsatzgebiete für ein Presse-Monitoring können vielfältig sein. Einige wesentliche Einsatzgebiete führen wir stichpunktartig auf:

– Meldungen zum eigenen Unternehmen in den Medien
– Meldungen zu Wettbewerbern oder bestimmten Unternehmen
– Beiträge und Meldungen zu bestimmten Personen
– Beiträge zu festgelegten Stichwörtern oder Trendbegriffen
– Beiträge von bestimmten Personen / Firmen in Fachmedien

Patent-Monitoring
Bei einem Patent-Monitoring werden Veröffentlichungen zu festgelegten Technologiefeldern oder die Meldungen von Wettbewerbern überwacht. Sobald neue Patentveröffentlichungen in die Datenbanken eingehen meldet das System die Treffer. Aber auch der Status von bestehenden Patentveröffentlichungen kann mittels eines Patentmonitorings überwacht werden.

Mittels eines Patent-Monitorings können Unternehmen fortlaufend über neue Technologien und Aktivitäten des Wettbewerbsumfelds informiert sein. Ein Patent-Monitoring ist wichtig für Unternehmen die Produkte entwickeln und forschen. Hier erstrecken sich die Fachfelder von Bio- bis Software und Technik.

Patent-Überwachungen sind über spezialisierte Datenbanken wie Derwent World Patents und Einzeldatenbanken jeweiliger Länder möglichen. Die Schaltung eines Monitorings erfordert weite Fachkenntnis. Die offenen Patentdatenbanken der Patentämter sind für diese Art der Dauerüberwachung nicht ausgelegt und geeignet.

Unternehmens-Monitoring
Firmen können sich gegen die Veröffentlichung von Handelsregister-Daten und auch Bilanzmeldungen nicht wehren. Diese Pfllichtveröffentlichungen sind über spezialisierte Datenbanken automatisiert überwachbar. Hierzu gehören Veränderungen beim Tätigkeitszweck, Geschäftsleitung, Prokura und Sitzverlegungen.

Das automatisierte Monitoren von Meldungen aus den Register ist daher weitaus effizienter als die manuelle Suche in regelmäßigen Abständen in Firmen- und Handelsregisterdatenbanken.

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Beispiel eines Lieferanten Monitoring – für Veränderungen in Registereintragungen – insbesondere Insolvenz-Meldungen

Für den Einkauf empfiehlt sich ein Monitoring der Lieferanten eines Unternehmens. Auf diese Weise können Insolvenzveröffentlichungen und auch Veränderungen im Unternehmen (Wechsel der Geschäftsleitung) schnell erkannt werden. Bei der Wettbewerbsbeoachtung können Veröffentlichungen von Finanzzahlen oder der Eintritt neuer Gesellschafter in ein Unternehmen für strategische Eintscheidungen einbezogen werden.

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Ein wirksames Tool – Monitoring mittels Fachdatenbanken

Ein Monitoring ist für das Tagesgeschäft sehr erleichternd und schont Ressourcen, da alle Suchprozesse automatisiert im Hintergrund laufen. Durch die automatische und zeitnahe Benachrichtigung verschafft ein Monitoring Informations- und Zeitvorteile.

Gerne beraten wir Sie bei infobroker.de über die verschiedenen Monitoring-Möglichkeiten in spezialisierten Fachdatenbanken und Fachquellen. Nutzen Sie hierfür bitte die Kontaktmöglichkeiten über unseren Recherchedienst bei infobroker.de

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Aktuell brauchen wir keine Markenüberwachung – gefährliches Aufschieben bei Markenrechten

In unser alltäglichen Praxis müssen wir immer recht häufig aufklären, was es mit einer Markenüberwachung auf sich hat. In vielen Gesprächen wird direkt der Schutzschirm „Aktuell brauche ich das nicht“ von unserem Gegenüber aufgefahren.

Hier liegt die Tücke im Detail. Kein Experte kann einschätzen, wann kollidierende Marken erscheinen oder in den Markt treten. Aufschieben kommt in diesem Falle einem Verdrängen gleich. Dies mit schwerwiegenden Folgen die für Unternehmen sogar im schlimmsten existenzbedrohend sein können.

 

Heute brennt es nicht!

Die Aussage, dass eine Markenüberwachung aktuell nicht benötigt wird ist beinahe genauso fatal wie die Aussage eines Hausbesitzers: „Er benötige aktuell keine Feuerschutzversicherung. Sicher doch, er kann genau abschätzen wann es bei Ihm einmal brennt. Ähnlich verhält es sich mit einer Markenüberwachung. Kein Experte oder auch Wahrsager der Welt kann erkennen, wann eine Markenanmeldung eines anderen Unternehmens identisch oder ähnlich zu einer bestehenden Marke eingereicht wird.

 

Aussage aus Unkenntnis

Daher ist die Aussage: „Ich brauche dies aktuell nicht.“ mehr aus Unkenntnis und als Reflex zu verstehen. Wir haben an vielen Stellen in unserem Blog und diversen Veröffentlichungen auf die eigentlich zwingende Notwendigkeit einer Markenüberwachung hingewiesen und wollen dies nicht erneut tun. Die bessere Antwort in einem solchen Falle für einen Markeninhaber wäre jedoch: „Warum brauche ich eine Markenüberwachung?“.

 

 

Wann ist er richtige Zeitpunkt für eine Markenüberwachung?

Sobald die Marke angemeldet wurde sollte eine Markenüberwachung laufen. Auf diese Weise sind sofort potenzielle Wettbewerber oder Störer der eigenen Marke erkennbar. Auch wenn die Marke noch nicht eingetragen ist, so lassen sich auf diese Weise frühzeitig Gegenmaßnahmen entwickeln. Denn die eigene Marke hat die ältere Priorität und schlägt auch noch im Anmeldeverfahren neuere Anmeldungen. Hier wird deutlich, dass eine Markenüberwachung nicht aufgeschoben werden kann. In einem immer globaler werdenden Wettbewerb bei dem auch ausländische Marken in den deutschen Markt drängen und Rechte erwerben ist die Markenüberwachung das einzige Mittel um Markenrechte dauerhaft zu sichern.

 

Informieren – als später draufzahlen

Wir empfehlen daher jedem Markeninhaber (Wort oder Bildmarke) sich über das Internet mit dem Begriff „Markenüberwachung“ auseinander zu setzen. Hier wird auch erkennbar, dass eine Markenüberwachung eigentlich bereits vor der Anmeldung bekannt ist und mit die Kalkulation für die Markenüberwachung und den Markenaufbau genommen wird.

 

klenke-bild-141-98Ist die Widerspruchsfrist verpasst, hilft nur noch die Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruchsverfahren kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralph Klenke – Hannover)

 

Themenreihe – „Informieren, bewerten und dann entscheiden“

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema „Einwände zu verschiedenen Informationsleistungen“ etwas näher betrachten.  In der kommenden Woche setzen wir uns mit der Aussage:

„Wir sind ein kleines Unternehmen – wir benötigen keine Markenüberwachung“ auseinander

 

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Der Apfel im Gras – wie Apple das Apfelkind entdeckte

Viele Anwender fragen immer wieder, wie Apple auf das Apfelkind und dessen Marke in Form des Kinderkopfes aufmerksam geworden ist. Das hier kein Zufall am Werk ist zeigt die tägliche Markenpraxis von Unternehmen die Markenrechte über eine Markenüberwachung schützen lassen.

Kein Hexenwerk – die Markenüberwachung
Über die deutsche Vertretung (gemeint ist die die Anwaltskanzlei) oder der zentral zuständigen Rechtsvertretung bzw. Rechtsabteilung hat Apple zu den einzelnen Wort und Bildmarken mit hoher Wahrscheinlickeit weltweit Überwachungen laufen. Bei den Begriffen „Apple“, „iphone usw.  ist sicherlich noch einigermaßen verständlich wie ein Überwachungsalgorithmus arbeiten kann. Hier sucht das System nach allen Ähnlichkeiten rund um den Begriff Apple, Bestandteilen, Phonetik und Übersetzungen.
Bei Bildbestandteilen bekommt das Überwachunssystem etwas Hilfe von den Markeneintragungen und entsprechenden Codierungen innerhalb der Markenmeldungen.

Was heisst das nun genau?

So geht´s – jeden Tag Bilder anschauen und alles was nach Apfel aussieht

Jeden Tag sitzen hunderte Studenten vor den Markenveröffentlichungen und schauen sich die Marken an. Nein, ess geht schon deutlich effizienter. Eine Markenüberwachung wird bei Bildmarken über die sogenannte Wiener Klassifikation geschaltet.

Die Nizzaer Klassifikation ist sicherlich vielen Markeninhabern ein Begriff. Hier werden die Marken entsprechenden Klassen und Diensten und Waren zugeordnet. Diese werden bei der Anmeldung vom Markeninhaber festgelegt und müssen beim Amt bezahlt werden. Je nach Dienst oder Waren kann es korrigierende Maßnahmen seitens des Amtes geben. Zum guten Schluss ist die Marke dann in den überwiegend als Markenklassen bekannten Klassen gemäss Nizzaer Klassifikation eingetragen. Im Falle der deutsche Wort/Bildmarke des Apfelkind sind dies die Klassen 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 42, 43.

Schaut man sich die Eintragung der Marke beim DPMA an, so fällt die Wiener Klassifikation eine Zeile unter den Nizza Klassen auf:

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Die Bildklassen der Marke Apfelkind: 02.05.01, 05.07.13, 05.07.23, 27.05.01

Nehmen wir nun die einzelnen Klassen einmal genauer auseinander:

02.05.01 = Kategorie 2 / Menschen / 2.5 Kinder

Dabei besteht die Wiener-Klassifikation aus folgenden Bestandteilen:

  • Kategorie
  • Abschnitt
  • Haupt-Unterabschnitt und Hilfs-Unterabschnitt

05.07.13 = Kategorie 5. Pflanzen

5.7.23 Eine Frucht

27.5.1 Buchstaben in besonderer Schrift

Eine gut aufgebaute Markenüberwachung nimmt neben anderen Paramtern die Wiener Klassifikation für Bildbestandteile zu Hilfe. Mit Hilfe dieser Kategorisierung fallen vergleichbare Bildmarken die Früchte sind direkt automatisch auf und das System meldet diese. Im Falle der Dachmarke Apple wird auf jeden Fall parallel eine Wortmarkenüberwachung geschaltet.

Der Lauf der Dinge – Widerspruchsverfahren

So hat Apple automatisch die Meldung aus dem Überwachungssystem bekommen und dann beurteilt, ob die Marke gegen die bestehende Rechte verstösst. Das Thema Ähnlichkeit und Verwechselungsgefahr ist Aufgabe der Kanzlei gewesen. Die letzte Entscheidung fällt in der Regel zmeist der Mandant.

So hat das Apfelkind einen Widerspruch in der Frist erhalten. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Kommt täglich im Markenrecht vor und jeder Anmelder sollte davon wissen. Aufgrund der Medienbekanntheit und der Ähnlichkeit zu „David gegen Goliath“ ist die Geschichte schnell in den Medien.

So etwas können nur die großen Firmen?

Nein – wir haben in den letzen Wochen recht viel über die Markenüberwachung (Reihe in 5 Teilen zur Markenüberwachung) geschrieben. Eine Markenüberwachung ist kein Hexenwerk und schon garnicht eine Sache für den großen Geldbeutel.

Zum Einlesen listen wir einmal einige Beiträge zur Markenüberwachung aus dem Blog.

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne 

Kollision in Klasse 43

Podcast – Apple vs. Apfelkind

Hörtipp – infobroker.de Podcast zum Thema „Apfelkind“

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Markenüberwachung – Warum eine Monatszusammenfassung absolut wichtig ist

In der ersten Woche eines neuen Monats gibt es bei uns im Büro eine Standard-Tätigkeit für unsere Kunden die eine Markenüberwachung über infobroker.de gebucht haben. Dies ist die Zusammenfassungsmeldung des vorhergehenden Monats.

 

Bei einer Markenüberwachung werden die Ergebnisse direkt nach Eintreffen per E-Mail an den Kunden übersendet. Dies ist bei den infobroker.de Markenüberwachungsdiensten ein Word Dokument mit allen Angaben und Daten zur gegnerischen Marke (Marke, Markeninhaber, Klassen, Waren und Dienste, sowie die Widerspruchsfristen).

 

Der einzelne Überwachungsbericht stellt beide Marken mit allen Daten gegenüber – Beispiel eines Treffers der Ähnlichkeitsrecherche

 

Auf diese ist der Markeninhaber schnell und umfassend informiert und kann mit genügend zeitlichen Vorlauf einen Widerspruch planen. Die Frist liegt hier bei 3 Monaten. Bei identischen oder unserer Einschätzung sehr kritischen Treffern erhalten unsere Kunden zudem gesonderte Meldungen, sodass ein Eintreffen gewährleistet sein sollte.

 

Doppelt gemoppelt – Zusammenfassungsmeldung nocht mehr Datenflut?

Die Zusendung einer Zusammenfassungsmeldung basiert auf der Erkenntnis dass E-Mails verloren gehen, beim Empfänger falsch abgelegt oder einfach übersehen werden können. Mit der Monatsübersicht sind alle Treffer in einer Excel Tabelle Übersicht mit allen Kerninformationen zusammengestellt. Sprich: Was ist in den letzten 30 Tagen an Treffern gelaufen? Die monatliche Excel Tabelle gibt Auskunft.

 

Die monatliche Zusammenfassung liefert alle wesentlichen Daten gegnerischer Marken auf einen Blick (Beispiel-Ausriss einer Excel-Gesamttabelle)

 

Befindet sich nun in der Listung ein Markentreffer der in den zugesendeten E-Mails fehlt oder irgendwie nicht auffindbar ist, so kann der Kunde diese Daten direkt bei uns anfordern. Eine kurze Mail reicht aus und wir senden dem Kunden schnellstens die Word Datei mit allen Angaben zur gegnerischen Markenanmeldung.

 

Widerspruchsfrist – es bleibt genügend Zeit

Im ungünstigsten Fall stehen dem Markeninhaber immer noch ganze zwei Monate für einen Widerspruch zur Verfügung. Was ist nun, wenn der Kunde die Monatszusammenfassung übersieht bzw. auch nicht erhält? Auch dafür haben wir eine Lösung entwickelt. Die Vormonatsdaten können vom Kunden jederzeit mit angefordert werden. Selbst im schlimmsten Falle bleiben dann immer noch 30 Tage Zeit für einen Widerspruch.

 

Must-Have – die Monatszusammenfassung bei Markenüberwachungen

In die Dienstleistung einer Markenüberwachung gehört die monatliche Zusammenfassung der generierten Treffer. Diese verschafft dem Markeninhaber einer gute Übersicht über die Trefferlage und lässt auch strategische Schlüsse auf die Kennzeichnungskraft von Begriffen zu. Zudem wird erkennbar welche Wettbewerber sich im Umfeld der Markenklasse bewegen.

 

Prüfen Sie, ob Ihre Markenüberwachung diese Leistung der Monatszusammenfassung umfasst und setzen Sie sich mit Ihrem Dienstleister in Verbindung. Sie haben noch keine Überwachung für Ihre Marken geschaltet? Über die infobroker.de Recherchedienste können Sie direkt online auch die passenden Dienste auswählen.

 

 

Videobeitrag zur Markenüberwachung bei einem Unternehmen mit Produktmarken

Ein Unternehmen setzt beim internationalen Marketing und der Bekanntheit komplett auf einen Markennamen. Dieser bildet die Corporate Identity. Mittel in nicht unbeträchtlicher Höhe werden investiert. Im Video-Beitrag wird erläutet wie wesentlich eine Markenüberwachung ist und wie diese arbeitet.

 

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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Markenüberwachung.

 

Gerne beraten wir Sie zum sinnvollen Einsatz einer Markenüberwachung. Nutzen Sie die Kontaktdaten oder senden Sie eine Mail an info@infobroker.de

 

infobroker.de ist der Online-Service des Datenbank-Informationsdient mit Sitz in Sonthofen. Wir sind als Dienstleister für Recherchen in Datenbanken spezialisiert auf Firmenauskünfte, Markenrecherchen, Monitoring- Markt-Recherchedienste. Eingesetzt werden die Informationsdienste von über 14.000 Kunden weltweit.
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Warum Sie Ihre Marken überwachen lassen sollten – Teil 1

Marke erfolgreich eingetragen – der sinnvolle nächste Schritt – strategische Markenüberwachung

 

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Markenschutz ist doch da – warum jetzt noch eine Markenüberwachung?

Eine Marke sollte geschützt werden darüber sollte eigentlich Klarheit bestehen. Nachdenkenswert jedoch das Verhalten zahlreicher Markeninhaber. Der Markenschutz wurde erzielt und danach wird das Engagement zum Schutz der Marke eingestellt. Nur die Markenurkunde „stolz wie Oskar“ im Büro hängen zu haben kann doch nicht alles sein? Teilweise aus Unwissenheit über die rechtlichen Möglichkeiten und Stärke werden die Potenziale der eigenen Markenrechte im Markt nicht genutzt.

 

 

Was ist eigentlich die Marke die erworben wurde?

Mit einer Marke erwerben Sie als Markeninhaber das Recht den Begriff (Wortmarke) oder jeweilige Abbildungen / Logos (Wort-/Bildmarke) im Markt in den festgelegten Warenbereichen uneingeschränkt zu verwenden. Andere Marktteilnehmer dürfen dies nur mit Ihrer Genehmigung. Alles andere stellt bei identischer Benutzung einen Verstoß gegen geltendes Markenrecht dar.

 

Schützen Sie Ihre Alleinstellung im Markt

Mit dem Markenrecht erhalten Sie ein Marktmonopol auf eine Zeitdauer von 10 Jahren (danach wiederum um 10 Jahre verlängerbar). Der Aufbau einer Marke benötigt Mittel für das Marketing um diese im Markt bekannt zu machen und zu festigen. Eigentlich logisch dass dieser Aufwand nicht kampflos Nachahmern oder Kopisten überlassen werden kann.

 

Der Markt kennt Ihre Marke – da haben Andere nichts verloren

Mit einer Marke identifizieren Kunden und der Markt die jeweiligen Produkte und Eigenschaften eines Unternehmens. Zahlreiche Beispiele im Markt verdeutlichen, das Hersteller ohne Markenprodukte nicht existieren könnten. Insbesondere Konsumenten identifizieren Produkte über eine Marke.

 

 

Bewahren Sie den Wert Ihrer Marke

Eine Markenüberwachung ist daher zwingend notwendig, um eingesetztes Kapital und auch die installierte Marke zu schützen. Durch parallele Eintragungen seitens unbedarfter Anmelder, aber auch des Wettbewerbs kann die Stärke einer Marke erheblich geschwächt werden. Auf längere Sicht verliert damit das Unternehmen an virtuellem Wert und die Kraft der Marke im Markt nimmt ebenfalls ab. Zur Sicherung der bisherigen Marktdurchdringung wären enorme Marketingaufwendungen (Werbung) notwendig.

 

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Diesen Effekt gilt es durch eine Markenüberwachung erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

Auf den Punkt gebracht – wie überwachen Sie Ihre Marke?

Bringen wir alle Aspekte in einem Satz nochmals auf den Punkt: „Es kann nicht richtig sein, dass jemand den gleichen Begriff als Marke anmeldet und dann auch noch einsetzt“. Die Frage an Sie: Wie wollen Sie sich ohne eine dauerhafte Markenüberwachung vor einer solchen „identischen Markeneintragung“, die noch den einfachsten Fall darstellt schützen? Sobald die gegenerische Marke eingetragen ist wird es schwierig diese Marke aus dem Feld zu räumen. Schwierig bedeutet in diesem Falle: Ein solcher Schritt kostet Geld, Sie können verlieren und alles dauert eine recht lange Zeit. Markenrechtliche Streitigkeiten können schnell 2-3 Jahre in Anspruch nehmen.

 

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“

Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

Sie haben bislang noch nichts von einer Markenüberwachung gehört? Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Nutzen Sie den E-Mail Kontakt oder die Kommentarfunktion am Ende des Beitrages.

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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Unternehmen in einem Insolvenzverfahren – Systematische Auswertung

Regelmässig werden wir nach der Möglichkeit befragt zu bestimmten Branchen Listungen über Unternehmen in einem Insolvenzverfahren zu beschaffen.

Zur Zeit ist die Auswertung von Meldungen zu einem Insolvenzverfahren nicht über eine Branchencodierung möglich. Dies bedeutet in der Praxis: Eigentlich ist die Auswertung zu Branchen nicht möglich.

Eingrenzung über den Firmennamen

Aber: Es besteht die Möglichkeit Unternehmen über den Firmennamen oder geführte Bestandteile im Firmennamen auszuwerten. So lassen sich Autohäuser über den Wortbestandteil „Autohaus“ oder den Markenbegriffen der Autohersteller eingrenzen. Ebenfalls möglich sind so gesehen:

  • Hotels
  • Druckereien
  • Dachdecker
  • Speditionen / Logistikunternehmen

Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Möglichkeit einer Auswertung. Natürlich ist die Eingrenzung über den Firmennamen nicht vollständig, da die Tätigkeit in einzelnen Unternehmen nicht im Firmennamen vorkommt.

Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie unser Kontaktformular. >> Link

10% mehr Unternehmensinsolvenzen – Monitoring zwingender denn je

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Nicht alle Insolvenzen werden mit einem Medienecho begleitet. In den überwiegenden Fällen sind Kunden oder Lieferanten einfach nicht erreichbar. Erst nach aufwendigen Recherchen erfahren betroffene Geschäftspartner von der Insolvenz.

Abhilfe schafft der neue Insolvenz-Monitoring Dienst von infobroker.de. Mit diesem Service von infobroker.de werden die amtlichen Meldungen zu Unternehmen in Ihrem Auftrag überwacht. Dieser Service ist u.a. für Unternehmen interessant, die in Abhängigkeit von Systemlieferanten stehen und hier fortlaufende Zahlungen leisten. Geeignet für Unternehmen die als Lieferant an Unternehmen dauerhaft Leistungen abgeben und diese in Rechnungszeiträumen berechnen.

Mit dem Monitoring zu Insolvenzen erhalten Sie umgehend nach Veröffentlichung der amtlichen Meldungen alle Informationen zum Insolvenzverfahren. Innerhalb der Überwachung werden Veränderungen im Handelsregister als Hinweis übermittelt. Sie sind mit diesem Dienst über Veränderungen zu einem Kunden, Lieferanten oder auch Wettbewerber automatisch informiert. Diese Informationen erhalten Sie bequem per E-Mail.

Der neue Service steht ab sofort bei infobroker.de zur Verfügung. Die Notwendigkeit des Handelns für Unternehmen zeigt eine aktuelle Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes zu den Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen der letzten Monate.

10% mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2009

WIESBADEN – Im ersten Quartal 2009 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 39 004 Insolvenzen, darunter 7 712 von Unternehmen und 24 106 von Verbrauchern. Ein Vergleich dieser Zahlen mit dem Vorjahr würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da in Nordrhein-Westfalen die Insolvenzfälle 2008 nicht periodengerecht gemeldet worden sind. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich aber die Entwicklung auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen hat die Gesamtzahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2009 um 0,4% und die der Unternehmensinsolvenzen um 10,0% zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind die Verbraucherinsolvenzen um 2,4% zurückgegangen.

Die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Gerichte für das erste Quartal 2009 auf 9,7 Milliarden Euro (einschließlich Nordrhein-Westfalen) gegenüber 7,3 Milliarden Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Im März 2009 haben die Amtsgerichte 2 874 Insolvenzen von Unternehmen (+ 31,0% gegenüber März 2008) und 8 755 Insolvenzen von Verbrauchern (+ 15,2%) verzeichnet. Insgesamt registrierten die Gerichte 14 216 Insolvenzen (+ 17,7%). Die Veränderungsraten beziehen sich wiederum auf Berechnungen ohne Nordrhein-Westfalen. Die registrierten Insolvenzen dürften im März 2009 auch deshalb so stark zugenommen haben, weil die Osterfeiertage im Jahr 2008 im März lagen, 2009 jedoch nicht, und somit die Gerichte im März 2009 deutlich mehr Insolvenzanträge bearbeiten konnten als im Vorjahresmonat.

Quelle: Pressemittelung des Statistischen Bundesamtes vom 10.06.2009

Weiterführende Links zum Thema bei infobroker.de

Neu im Podcast: Schutz vor unliebsamen Überraschungen – Register Monitoring von Kunden und Lieferanten

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Die Auswirkungen der Finanz und Wirtschaftskrise ziehen immer deutlicher Kreise. Täglich erscheinen Meldungen von namhaften Unternehmen die Insolvenz angemeldet haben. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen, die nicht in den Medien erscheinen melden Insolvenz an.

Die Folgen eines Insolvenzverfahrens sind alleine schon für das betroffene Unternehmen nicht angenehm und sogar existenzbedrohend. Aber auch auf der Seite der Gläubiger ist mit massiven Zahlungsausfällen und weitreichenden Problemen zu rechnen.

Die heutige Podcast Folge beschreibt, welchen Sinn eine dauerhafte Überwachung eines Kunden und Lieferantenkreises auf professionelle Weise bringt.

[audio:http://www.infobroker.de/podcast/audio/infobroker-podcast-15-02-2009.mp3]

Alternativer Download als MP3

Weitereführende Links:

Neue Kategorie – Monitoring –

Der Begriff „Monitoring“ ist schnell erklärt: „Beobachten“. Die neue Kategorie im infobroker.de Blog geht auf die Monitoring-Dienste ein, die für verschiedene Bereich angeboten werden.

Innerhalb der Recherchedienste von infobroker.de werden verschiedene Monitoring-Dienste (Dauerüberwachung ist ebenfalls ein alternativer Begriff“ angeboten. Hier die wichtigsten per Link im Überblick.

Alle Monitoring-Dienste in der Übersicht