Domain vs. Marke – warum eine Markenüberwachung unerlässlich ist

Viele Domains sind aus Sicht des Markenrechts glatt beschreibend. Diese als Wortmarke anmelden und eintragen zu lassen wird in vielen Fällen problematisch oder sogar unmöglich sein. Viele Domain-Inhaber glauben dies zumindest. Problematisch und bedrohend wird dies jedoch, wenn es ein fremder Anmelder tatsächlich schafft eine identische oder ähnlich lautende Marke eintragen zu lassen, die bereits als Domain registriert ist. Mit Hilfe einer Markenüberwachung lassen sich die Kosten für einen möglichen Konfliktfall weitaus geringer halten.

 

Das Thema Domain vs. Marke oder Marke vs. Domain ist im Markenrecht ein Klassiker und sehr vielschichtig. Der Beitrag soll hier deutlich machen, wie mit dem Mittel eines Marken-Monitoring (Markenüberwachung) ein Ärgernis- und Kostenersparnis erzielt werden kann.

 

Die Gründe warum ein Dritter eine Marke anmeldet die gleich oder sehr ähnlich zu einer Domain lautet sind ebenfall vielschichtig. Diese reichen von Absicht bis Unkenntnis.

 

Bekanntheit schützt vor Anmeldern beim Markenamt
Gerade Blogs und Domains mit einer hohen Bekanntheit in sozialen Netzen mögen schnell diese Ansicht vertreten das ein hoher Bekanntheitsgrad auch schützt. Hier sollte jedoch berücksichtigt werden, dass Anmelder von Marken und auch Existenzgründer unter Umständen nur die Markendatenbank geprüft und keinen Treffer erzielen konnten.

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Wenn blauäugig vorgegangen wird – Kein Treffer in der DPMA Datenbank – dann kann ich die Marke anmelden?

Schlimmer wird der Fall, wenn Anmelder bewusst die Lücke der fehlenden Marke zur Domain ausnutzen. Der bislang bekannte Domaingrabber wird dann zum Markengrabber der gezielt eine Marke anmeldet, um über zu verhandelndes Entgelt die Marke letztendlich frei zu geben. Je nach Betragshöhe kann dies sogar noch preisgünstiger sein, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.

 

Markenverletzung: Eine identische Marke wird eingetragen

Sie haben recherchiert und nachgelesen. Das Risiko mit einem glatt beschreibenden Begriff zu Ihrer Tätigkeit beim Markenamt gegen die Wand zu laufen wollten Sie nicht eingehen. Also belassen Sie es bei der Domain. Selbst eine Wort-/Bildmarke als Prioritätskennzeichen haben Sie nicht eingetragen.

Spielt man nun den Super GAU durch so wird dieser den folgenden Ablauf haben. Im Falle dieses GAU (Größter anzunehmender Unfall) gehen wir von einer bereits eingetragenen Marke (die Widerspruchsfrist ist verstrichen / 3 Monate) aus.

 

1) Durch Zufall erfahren Sie, dass eine identische Marke zu Ihrem Domainnamen existiert.

2) Sie recherchieren nun über die Datenbank des Markenamtes die Daten zur Marke. Die Marke ist jünger als ihre Domain. Der Inhaber der Marke ist im Internet nicht mit einer Webseite zu finden. Aus den Waren und Dienste geht hervor, dass es sich um ähnliche und teilweise gleiche Tätigkeiten zu Ihrer Tätigkeit handelt.

3) Sie sind verärgert, ein wenig hilflos. Nein Sie sind wütend, stinke sauer und rufen direkt einen Anwalt Ihres Vertrauens an.

4) Der Anwalt beruhigt Sie. Der Fall ist eindeutig. Sie haben mit der Domain die älteren Rechte. Da die Marke jedoch bereits eingetragen ist muss diese entweder gelöscht oder erstritten werden. Er kümmert sich darum.

5) Ein paar Tage später haben Sie eine Kostenvorschuss-Note des Anwalts in der Post. Sie merken gerade noch – wie Ihr Puls die 150er Marke passiert.

Wie es weiter geht bleibt abzuwarten, denn auch solche klaren Fällen können sich je nach Gegner und deren Streitlust über 1 Jahr und mehr hinziehen.

 

Recht haben und Recht bekommen – Handlungen die belasten

Mit einer älteren Domain haben Sie unter Umständen die besseren Karten und damit auch Recht. Mehr hierzu und über dieses Rechtsgebiet können versierte Anwälte veröffentlichen. Aber dieses Recht müssen Sie sich erkämpfen. Und dieser Kampf kostet Ärger, Nerven und Geld. Es sind Ihre Nerven und Ressourcen die strapaziert werden. Dieser Faktor wird von vielen Selbständigen und Unternehmern immer wieder unterschätzt.

 

 

Es geht um die Vermeidung von Ärger und höheren Kosten

Klar kann man im Recht sein. Dies wird der Anwalt und vielleicht auch zahlreiche Fälle bis hin zu Musterfällen beim BGH belegen. Fakt ist jedoch: Der Inhaber der älteren Domain hat den Ärger. Er muss sich um einen Anwalt kümmern. Er muss Sorge dafür tragen, dass die Angelegenheit geregelt wird. Hierzu muss, auch wenn man später siegen sollte, im Vorfeld Geld in die Hand genommen werden.

 

Frühzeitige Reaktion im Widerspruchsverfahren

Der Aufwand bei einem Widerspruch oder dem Entgegenhalten älterer Rechte ist in einem Widerspruchsverfahren im Zuge einer Markenanmeldung weitaus geringer. Nicht zu unterschätzen ist dabei das Verhalten des potenziellen Gegners. Versetzen Sie sich einfach einmal in seine Lage. Nach 3 Monaten Wartezeit kann er die Marke benutzen und das macht er auch. Unterlagen werden gedruckt, Fahrzeuge beklebt und Mailings durchgeführt. Dann kommen Sie und wollen diese Marke mit Ihrer Domain die „eingetragene Marke“ streitig machen. Hier ist ein Streitfall vorprogrammiert.
Anders ist der Fall gelagert, wenn die Marke sich noch in der Widerspruchsfrist befindet (3 Monate in Deutschland). Hier muss der Anmelder damit rechnen, dass es Probleme geben kann. Daher sind zu diesem Zeitpunkt noch keine Unterlagen erstellt und keine Autos beklebt worden. Die Ausgangssituation wird eine vollkommen andere im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens sein.

 

Frühzeitiger Sensor – Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung kann die Anmeldung durch Dritte nicht verhindern, jedoch im frühesten Stadium melden. Dies ist für einen Domain-Inhaber wichtig, um rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist aktiv zu werden.

 

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Die Markenüberwachung sollte als Ähnlichkeitsüberwachung angelegt werden, um auch zu verwechselnde Markennamen einzufangen. Mit einer identischen Überwachung über alle Klassen wird der identische Wortlaut über alle Markenanmeldungen gescannt.

 

 

Die Ähnlichkeitsüberwachung wird in der Regel auf die Waren und Dienste beschränkt, die über die Domain oder den Geschäftszweck betrieben werden. Das Monitoring läuft bei den Marken über die Nizzaer Klassifikation. Die passenden Nizza-Klassen zu einer Tätigkeit kann über Klassen-Datenbanken ermittelt werden.

 

Erklärvideo – Daniel Bauer – Shop-Betreiber hat Angst um seine Domain

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Mehr Informationen

 

Wir beraten Inhaber zu Domains gerne zu einem Markenmonitoring und den Möglichkeiten der Markenüberwachung. Die Kosten eines Monitoring zu deutschen Marken sind mit 125,- EUR pro Jahr = 34 cent / pro Tag sehr gering.

 

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Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne?

Eine Markenüberwachung wird in der Regel von Unternehmen mit einer Rechtsabteilung oder einem Markeninhaber mit anwaltlicher Betreuung eingesetzt. Wir wollen etwas Ursachenforschung betreiben, warum so viele Markeninhaber dennoch eine Markenüberwachung scheuen.

 

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Diskutieren Sie mit uns, ob die angesetzte Schätzung realistisch ist?

 

Nach Gesprächen mit Anwälten aus dem Bereich Markenrecht ist die Zahl dass 75% aller deutschen Marken nicht überwacht werden nicht zu hoch gegriffen. Aktuell läuft im Xing Forum “Markenrecht” noch unsere Nachfrage. Hier würden wir uns über Rückantworten und eine Diskussion freuen.

 

Es kommt darauf an…

Tatsächlich sollte man unterscheiden, wer der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke ist und ob diese Anmeldung bzw. Eintragung durch einen Rechtsanwalt flankiert wurde. Bei Markeninhabern die mit einem Anwalt arbeiten oder einer Rechtsabteilung (Großunternehmen) arbeiten ist einfach das Element der Beratung enthalten und damit rein statistisch die Wahrscheinlichkeit einer Markenüberwachung gegeben.

 

Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten darüber umfassend aufklären, was nach der erfolgreichen Markeneintragung passiert und wie man bei Verletzungen vorgehen sollte. Vergleichen wir es mit der Übergabe eines Neuwagen. Hier wird der Werkstattmeister oder Verkäufer noch einige Worte zu den Inspektions- und Wartungsintervallen verlieren.

 

Markeninhaber mit einer Do-It-Yourself Eintragung haben als primäres Ziel das Eintragen der Marke. Was zählt ist das ® oder (TM) auf der Produktverpackung oder Webseite. Alles andere und dazu gehören auch Folgen der Markenbenutzung sind nachrangig. Hier ist meist Kommissar Zufall der Faktor der den Begriff Markenüberwachung in´s Spiel bringt. Der Hauptgrund hier: Man hat sich fachlich und inhaltlich per Online-Bedienungsanleitung an den “Ho To” orientiert. Die Schritte danach sind nicht skizziert. Der Begriff Markenüberwachung oder Markenmonitoring kommt nicht vor.

 

Ursachenforschung – keine Markenüberwachung warum?

Sicherlich gibt es auch Markeninhaber die trotz anwaltlicher Beratung keine Markenüberwachung schalten. Hier sind die Kosten sicherlich das ausschlaggebende Argument. Denn bei einer anwaltlichen Markenüberwachung ist ein jeweiliger Beurteilungsbericht enthalten. Die Kosten sind nach unserer Erfahrung ca. um 200-300% höher als bei einer reinen Markenüberwachung ohne Rechtsbeurteilung. Der Kunde kneift dann einfach.

 

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Markenmonitoring im klassischen Sinne hat nichts mit Social Media zu tun

 

Den höchsten Anteil nimmt jedoch die Unkenntnis über die Markenüberwachung ein. Im Zeitalter von Social Media Monitoring wird der Begriff “Markenmonitoring” als Überwachung von sozialen Kanäle, Blogs und Webseiten verstanden. Das der Begriff Markenüberwachung (Engl. Markenmonitoring) hier die Bewegungen der amtlichen Einreichungen und Veröffentlichungen meint ist schlicht und einfach nicht bekannt.

 

Ein weiterer Faktor sind Irrtümer: Wir haben dies bereits im “E-Book” Markenüberwachung und in einem Blog-Beitrag “5 Irrtümer zur Markenüberwachung” vertieft. Hier ist immer noch der Klassiker “Das Amt prüft doch” einer der Hauptgründe für die Fehleinschätzung einer bestehenden Markeneintragung gegenüber Wettbewerbern.

 

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Die Kosten hindern viele Anwender eine Markenüberwachung zu schalten

 

Geiz ist Geil auf Kosten der Marke

Deutschland ist eigentlich das Land der Versicherten. Für jeden Vorfall gibt es eine passende Absicherung. Immer gewappnet sein für den Fall der Fälle. Auch im Marktsegment Versicherungen geht es mittlerweile über den Preis. Wir denken jedoch, dass wir bei der Markenüberwachung noch nicht soweit sind. Die Markenüberwachung ist eine Domäne der Markenanwälte, da diese nachrangig nach der Eintragung als Beratungsleistung folgt. Hier ist einfach das Image oder die vorgefasste Meinung dominant: Anwalt gleich teuer. Die Markeninhaber sind gut beraten sich über die Preise von Markenüberwachungen zu informieren und dann zu entscheiden, ob das Risiko einer Benutzung ohne Überwachung sinnvoll ist.

 

 

Erläuterung und Aufklärung

Mit Erläuterungen und jeder Menge Beispiele kann das Thema Markenüberwachung in die Köpfe der Markeninhaber kommen. Die Erfolge schreibt die Markenüberwachung dann selbst durch Treffer innerhalb des Monitorings. Die Markenüberwachung muß dabei das Image „das ist eine Sache die Konzerne machen“ verlieren.

 

Was meinen Sie, wo liegen die Ursachen dass doch sehr viele Markeninhaber keine Markenüberwachung anlegen, um Verletzungen der bestehende Markenrechte durch Neuanmeldungen zu erkennen? Ist es die Investition? Oder ist es vielmehr einfach Unwissenheit, dass es dieses Instrument technisch gibt? Wir freuen uns über Rückmeldungen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Blog.

 

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Markenüberwachung – Warum eine Monatszusammenfassung absolut wichtig ist

In der ersten Woche eines neuen Monats gibt es bei uns im Büro eine Standard-Tätigkeit für unsere Kunden die eine Markenüberwachung über infobroker.de gebucht haben. Dies ist die Zusammenfassungsmeldung des vorhergehenden Monats.

 

Bei einer Markenüberwachung werden die Ergebnisse direkt nach Eintreffen per E-Mail an den Kunden übersendet. Dies ist bei den infobroker.de Markenüberwachungsdiensten ein Word Dokument mit allen Angaben und Daten zur gegnerischen Marke (Marke, Markeninhaber, Klassen, Waren und Dienste, sowie die Widerspruchsfristen).

 

Der einzelne Überwachungsbericht stellt beide Marken mit allen Daten gegenüber – Beispiel eines Treffers der Ähnlichkeitsrecherche

 

Auf diese ist der Markeninhaber schnell und umfassend informiert und kann mit genügend zeitlichen Vorlauf einen Widerspruch planen. Die Frist liegt hier bei 3 Monaten. Bei identischen oder unserer Einschätzung sehr kritischen Treffern erhalten unsere Kunden zudem gesonderte Meldungen, sodass ein Eintreffen gewährleistet sein sollte.

 

Doppelt gemoppelt – Zusammenfassungsmeldung nocht mehr Datenflut?

Die Zusendung einer Zusammenfassungsmeldung basiert auf der Erkenntnis dass E-Mails verloren gehen, beim Empfänger falsch abgelegt oder einfach übersehen werden können. Mit der Monatsübersicht sind alle Treffer in einer Excel Tabelle Übersicht mit allen Kerninformationen zusammengestellt. Sprich: Was ist in den letzten 30 Tagen an Treffern gelaufen? Die monatliche Excel Tabelle gibt Auskunft.

 

Die monatliche Zusammenfassung liefert alle wesentlichen Daten gegnerischer Marken auf einen Blick (Beispiel-Ausriss einer Excel-Gesamttabelle)

 

Befindet sich nun in der Listung ein Markentreffer der in den zugesendeten E-Mails fehlt oder irgendwie nicht auffindbar ist, so kann der Kunde diese Daten direkt bei uns anfordern. Eine kurze Mail reicht aus und wir senden dem Kunden schnellstens die Word Datei mit allen Angaben zur gegnerischen Markenanmeldung.

 

Widerspruchsfrist – es bleibt genügend Zeit

Im ungünstigsten Fall stehen dem Markeninhaber immer noch ganze zwei Monate für einen Widerspruch zur Verfügung. Was ist nun, wenn der Kunde die Monatszusammenfassung übersieht bzw. auch nicht erhält? Auch dafür haben wir eine Lösung entwickelt. Die Vormonatsdaten können vom Kunden jederzeit mit angefordert werden. Selbst im schlimmsten Falle bleiben dann immer noch 30 Tage Zeit für einen Widerspruch.

 

Must-Have – die Monatszusammenfassung bei Markenüberwachungen

In die Dienstleistung einer Markenüberwachung gehört die monatliche Zusammenfassung der generierten Treffer. Diese verschafft dem Markeninhaber einer gute Übersicht über die Trefferlage und lässt auch strategische Schlüsse auf die Kennzeichnungskraft von Begriffen zu. Zudem wird erkennbar welche Wettbewerber sich im Umfeld der Markenklasse bewegen.

 

Prüfen Sie, ob Ihre Markenüberwachung diese Leistung der Monatszusammenfassung umfasst und setzen Sie sich mit Ihrem Dienstleister in Verbindung. Sie haben noch keine Überwachung für Ihre Marken geschaltet? Über die infobroker.de Recherchedienste können Sie direkt online auch die passenden Dienste auswählen.

 

 

Videobeitrag zur Markenüberwachung bei einem Unternehmen mit Produktmarken

Ein Unternehmen setzt beim internationalen Marketing und der Bekanntheit komplett auf einen Markennamen. Dieser bildet die Corporate Identity. Mittel in nicht unbeträchtlicher Höhe werden investiert. Im Video-Beitrag wird erläutet wie wesentlich eine Markenüberwachung ist und wie diese arbeitet.

 

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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Markenüberwachung.

 

Gerne beraten wir Sie zum sinnvollen Einsatz einer Markenüberwachung. Nutzen Sie die Kontaktdaten oder senden Sie eine Mail an info@infobroker.de

 

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Der Fall Apfelkind vs Apple – Kollision in Klasse 43 – Markenüberwachung – Praxisfall

Aktuell beginnt der Fall „Apfelkind“ in den sozialen Netzwerken die Runde zu machen. Hintergrund ist der Widerspruch der Apple Inc. gegen ein Bonner Cafe mit der Wort/Bildmarke (Apfelkind). Der aktuelle Fall zeigt recht eindeutig, dass gerade die Großunternehmen und starke Marken eine weitreichende Überwachungs- und Widerspruchshaltung einsetzen. Im Markenrecht ein vollkommen normaler Vorgang um die Kennzeichnungskraft der Marke (in diesem Falle Apple und des Apfel Logos) zu erhalten.   Wer in diesem Falle gedacht hätte, dass es innerhalb der Marken keine Überschneidung gibt, wird nach einer Recherche schnell eines Besseren belehrt. Apple hält eine deutsche Wort/Bildmarke „THE APPLE CAFE“ für den Betrieb von Cafes/Restaurants:

 

Innerhalb der Warenbeschreibung tritt die Wort/Bildmarke „Apfelkind“ mit den nachfolgenden Waren/Diensten auf:

„Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen“.

 

 

 

Hier kann es je nach Auslegung des Patentgerichts für das Apfelkind eng werden. Auf der Seite Apples wird sicherlich der „Franchise-Ansatz“ des Bonner Cafes mit in die Betrachtung einbezogen worden sein. Noch ist das Apfelkind ein Bonner Cafe. Was passiert, wenn das Apfelkind bundesweit seine Cafes öffnet und damit das Apple Logo verwässert? Es macht losgelöst von allen Emotionen Sinn sich die Betrachungsansätze der Markenvertreter genauer anzusehen.

 

David & Golitah – das Netz mag die Kleinen

Die Geschichte des Netzes oder vielmehr die Sympathie der Networker mit den Kleinen hat immer wieder gezeigt, dass alleine Rechtsgrundsätze noch lange kein Vorteil sein müssen. Erinnert man sich an den Fall Jack Wolfskin, so war das Markenrecht klar auf der Seite des Outdoor Herstellers. Gebracht hat es jedoch wenig. Übrig blieb ein temporärer Kommunikations- und Marketing-Schaden.

Wie geht es weiter

Apple hat Widerspruch gegen die Marke Apfelkind eingelegt. Der Vorgang wird nun mit Hilfe durch Anwälte und Rechtsberatung vor dem Patentamt und Patentgericht verhandelt. Ein Jahr zieht bei diesen Auseinandersetzungen schnell in´s Land. Für das Apfelkind ein Wagnis, da nicht kalkulierbar ist, ob die Auseinandersetzung gewonnen wird. Bei einer Niederlage müssten die Geschäftstätigkeiten in der zu streichenden Waren/Dienstebeschreibung unter einem neuen Namen fortgeführt werden.
Wir werden das Thema über den Blog weiter beobachten.

Nachtrag (Samstag, 22.10.2011 / 09:46):

Im Laufe des Wochenendes wird es einen weiteren Blogbeitrag zum Thema geben. Es ergeben sich nach ersten Recherchen weitere Marken im „Gastronomiebereich“ unter der Kennzeichnung „Apple“, die jedoch ohne Widerspruch eingetragen wurden. Hier ist unter Umständen der aktuell Fall „Apfelkind vs. Apple“ Zündstoff für die anderen Markeninhaber. Weitere folgt.

 

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Weiterführende Links zu Marke und Markenrecherche:

Markenrecherche Dienste

Markenüberwachung

 

 

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