Aktuell beginnt der Fall „Apfelkind“ in den sozialen Netzwerken die Runde zu machen. Hintergrund ist der Widerspruch der Apple Inc. gegen ein Bonner Cafe mit der Wort/Bildmarke (Apfelkind). Der aktuelle Fall zeigt recht eindeutig, dass gerade die Großunternehmen und starke Marken eine weitreichende Überwachungs- und Widerspruchshaltung einsetzen. Im Markenrecht ein vollkommen normaler Vorgang um die Kennzeichnungskraft der Marke (in diesem Falle Apple und des Apfel Logos) zu erhalten. Wer in diesem Falle gedacht hätte, dass es innerhalb der Marken keine Überschneidung gibt, wird nach einer Recherche schnell eines Besseren belehrt. Apple hält eine deutsche Wort/Bildmarke „THE APPLE CAFE“ für den Betrieb von Cafes/Restaurants:
Innerhalb der Warenbeschreibung tritt die Wort/Bildmarke „Apfelkind“ mit den nachfolgenden Waren/Diensten auf:
„Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen“.
Hier kann es je nach Auslegung des Patentgerichts für das Apfelkind eng werden. Auf der Seite Apples wird sicherlich der „Franchise-Ansatz“ des Bonner Cafes mit in die Betrachtung einbezogen worden sein. Noch ist das Apfelkind ein Bonner Cafe. Was passiert, wenn das Apfelkind bundesweit seine Cafes öffnet und damit das Apple Logo verwässert? Es macht losgelöst von allen Emotionen Sinn sich die Betrachungsansätze der Markenvertreter genauer anzusehen.
David & Golitah – das Netz mag die Kleinen
Wie geht es weiter
Nachtrag (Samstag, 22.10.2011 / 09:46):
Im Laufe des Wochenendes wird es einen weiteren Blogbeitrag zum Thema geben. Es ergeben sich nach ersten Recherchen weitere Marken im „Gastronomiebereich“ unter der Kennzeichnung „Apple“, die jedoch ohne Widerspruch eingetragen wurden. Hier ist unter Umständen der aktuell Fall „Apfelkind vs. Apple“ Zündstoff für die anderen Markeninhaber. Weitere folgt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weiterführende Links zu Marke und Markenrecherche:
[randomtext category=“Klems-Autorenbox“]
Die Marke „The Apple Cafe“ ist aber von 1996/1997 und da sie seit weit über fünf Jahren nicht benutzt wurde, ist sie damit löschungsreif. Daraus kann man keinen wirksamen Schutz mehr ableiten.
Der Beleg, dass die Marke „The Apple Cafe“ nicht benutzt worden ist, muss erst einmal geführt werden. Zudem ist die Marke 2006 verlängert worden. Ein eindeutiges Indiz, dass die Idee von Apple weiter verfolgt oder betrieben wird.
Dass die Marke „The Apple Cafe“ 2006 verlängert wurde, kann meiner Ansicht nach nicht als Indiz für irgendwie geartete Pläne seitens Apple gesehen werden. Apple ist ein weltweit operierender Konzern mit einem schon fast unvorstellbaren Barvermögen.
In solchen Fällen wird in der Regel nach dem Prinzip „was man hat, das hat man“ verfahren; selbst wenn man nichts mehr mit dieser Marke, der Lizenz oder dem Patent anfangen will oder kann.
Links und Meinungen sind nun via Storyfi als Timeline online:
http://storify.com/infobroker/markenstreitigkeit-apfelkind-vs-apple
> löschungsreif
Sehe ich auch so. Allerdings ist der Anwalt „pauschal“ aktiv. D.h. der sieht, dass sein Mandant dort eine Marke angemeldet hat und mahnt entsprechend ab. Dass die Marke aber gar nicht wirklich genutzt wird, ist diesem natürlich egal. Er kassiert ja schließlich, wenn der Gegner auf Grund einer Abmahnung zahlt 😉