Der Apfel im Gras – wie Apple das Apfelkind entdeckte

Viele Anwender fragen immer wieder, wie Apple auf das Apfelkind und dessen Marke in Form des Kinderkopfes aufmerksam geworden ist. Das hier kein Zufall am Werk ist zeigt die tägliche Markenpraxis von Unternehmen die Markenrechte über eine Markenüberwachung schützen lassen.

Kein Hexenwerk – die Markenüberwachung
Über die deutsche Vertretung (gemeint ist die die Anwaltskanzlei) oder der zentral zuständigen Rechtsvertretung bzw. Rechtsabteilung hat Apple zu den einzelnen Wort und Bildmarken mit hoher Wahrscheinlickeit weltweit Überwachungen laufen. Bei den Begriffen „Apple“, „iphone usw.  ist sicherlich noch einigermaßen verständlich wie ein Überwachungsalgorithmus arbeiten kann. Hier sucht das System nach allen Ähnlichkeiten rund um den Begriff Apple, Bestandteilen, Phonetik und Übersetzungen.
Bei Bildbestandteilen bekommt das Überwachunssystem etwas Hilfe von den Markeneintragungen und entsprechenden Codierungen innerhalb der Markenmeldungen.

Was heisst das nun genau?

So geht´s – jeden Tag Bilder anschauen und alles was nach Apfel aussieht

Jeden Tag sitzen hunderte Studenten vor den Markenveröffentlichungen und schauen sich die Marken an. Nein, ess geht schon deutlich effizienter. Eine Markenüberwachung wird bei Bildmarken über die sogenannte Wiener Klassifikation geschaltet.

Die Nizzaer Klassifikation ist sicherlich vielen Markeninhabern ein Begriff. Hier werden die Marken entsprechenden Klassen und Diensten und Waren zugeordnet. Diese werden bei der Anmeldung vom Markeninhaber festgelegt und müssen beim Amt bezahlt werden. Je nach Dienst oder Waren kann es korrigierende Maßnahmen seitens des Amtes geben. Zum guten Schluss ist die Marke dann in den überwiegend als Markenklassen bekannten Klassen gemäss Nizzaer Klassifikation eingetragen. Im Falle der deutsche Wort/Bildmarke des Apfelkind sind dies die Klassen 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 42, 43.

Schaut man sich die Eintragung der Marke beim DPMA an, so fällt die Wiener Klassifikation eine Zeile unter den Nizza Klassen auf:

apfelkind-klassen-ueberwachung

Die Bildklassen der Marke Apfelkind: 02.05.01, 05.07.13, 05.07.23, 27.05.01

Nehmen wir nun die einzelnen Klassen einmal genauer auseinander:

02.05.01 = Kategorie 2 / Menschen / 2.5 Kinder

Dabei besteht die Wiener-Klassifikation aus folgenden Bestandteilen:

  • Kategorie
  • Abschnitt
  • Haupt-Unterabschnitt und Hilfs-Unterabschnitt

05.07.13 = Kategorie 5. Pflanzen

5.7.23 Eine Frucht

27.5.1 Buchstaben in besonderer Schrift

Eine gut aufgebaute Markenüberwachung nimmt neben anderen Paramtern die Wiener Klassifikation für Bildbestandteile zu Hilfe. Mit Hilfe dieser Kategorisierung fallen vergleichbare Bildmarken die Früchte sind direkt automatisch auf und das System meldet diese. Im Falle der Dachmarke Apple wird auf jeden Fall parallel eine Wortmarkenüberwachung geschaltet.

Der Lauf der Dinge – Widerspruchsverfahren

So hat Apple automatisch die Meldung aus dem Überwachungssystem bekommen und dann beurteilt, ob die Marke gegen die bestehende Rechte verstösst. Das Thema Ähnlichkeit und Verwechselungsgefahr ist Aufgabe der Kanzlei gewesen. Die letzte Entscheidung fällt in der Regel zmeist der Mandant.

So hat das Apfelkind einen Widerspruch in der Frist erhalten. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Kommt täglich im Markenrecht vor und jeder Anmelder sollte davon wissen. Aufgrund der Medienbekanntheit und der Ähnlichkeit zu „David gegen Goliath“ ist die Geschichte schnell in den Medien.

So etwas können nur die großen Firmen?

Nein – wir haben in den letzen Wochen recht viel über die Markenüberwachung (Reihe in 5 Teilen zur Markenüberwachung) geschrieben. Eine Markenüberwachung ist kein Hexenwerk und schon garnicht eine Sache für den großen Geldbeutel.

Zum Einlesen listen wir einmal einige Beiträge zur Markenüberwachung aus dem Blog.

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne 

Kollision in Klasse 43

Podcast – Apple vs. Apfelkind

Hörtipp – infobroker.de Podcast zum Thema „Apfelkind“

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Weitere Informationen

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Der Fall Apfelkind vs Apple – Kollision in Klasse 43 – Markenüberwachung – Praxisfall

Aktuell beginnt der Fall „Apfelkind“ in den sozialen Netzwerken die Runde zu machen. Hintergrund ist der Widerspruch der Apple Inc. gegen ein Bonner Cafe mit der Wort/Bildmarke (Apfelkind). Der aktuelle Fall zeigt recht eindeutig, dass gerade die Großunternehmen und starke Marken eine weitreichende Überwachungs- und Widerspruchshaltung einsetzen. Im Markenrecht ein vollkommen normaler Vorgang um die Kennzeichnungskraft der Marke (in diesem Falle Apple und des Apfel Logos) zu erhalten.   Wer in diesem Falle gedacht hätte, dass es innerhalb der Marken keine Überschneidung gibt, wird nach einer Recherche schnell eines Besseren belehrt. Apple hält eine deutsche Wort/Bildmarke „THE APPLE CAFE“ für den Betrieb von Cafes/Restaurants:

 

Innerhalb der Warenbeschreibung tritt die Wort/Bildmarke „Apfelkind“ mit den nachfolgenden Waren/Diensten auf:

„Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen“.

 

 

 

Hier kann es je nach Auslegung des Patentgerichts für das Apfelkind eng werden. Auf der Seite Apples wird sicherlich der „Franchise-Ansatz“ des Bonner Cafes mit in die Betrachtung einbezogen worden sein. Noch ist das Apfelkind ein Bonner Cafe. Was passiert, wenn das Apfelkind bundesweit seine Cafes öffnet und damit das Apple Logo verwässert? Es macht losgelöst von allen Emotionen Sinn sich die Betrachungsansätze der Markenvertreter genauer anzusehen.

 

David & Golitah – das Netz mag die Kleinen

Die Geschichte des Netzes oder vielmehr die Sympathie der Networker mit den Kleinen hat immer wieder gezeigt, dass alleine Rechtsgrundsätze noch lange kein Vorteil sein müssen. Erinnert man sich an den Fall Jack Wolfskin, so war das Markenrecht klar auf der Seite des Outdoor Herstellers. Gebracht hat es jedoch wenig. Übrig blieb ein temporärer Kommunikations- und Marketing-Schaden.

Wie geht es weiter

Apple hat Widerspruch gegen die Marke Apfelkind eingelegt. Der Vorgang wird nun mit Hilfe durch Anwälte und Rechtsberatung vor dem Patentamt und Patentgericht verhandelt. Ein Jahr zieht bei diesen Auseinandersetzungen schnell in´s Land. Für das Apfelkind ein Wagnis, da nicht kalkulierbar ist, ob die Auseinandersetzung gewonnen wird. Bei einer Niederlage müssten die Geschäftstätigkeiten in der zu streichenden Waren/Dienstebeschreibung unter einem neuen Namen fortgeführt werden.
Wir werden das Thema über den Blog weiter beobachten.

Nachtrag (Samstag, 22.10.2011 / 09:46):

Im Laufe des Wochenendes wird es einen weiteren Blogbeitrag zum Thema geben. Es ergeben sich nach ersten Recherchen weitere Marken im „Gastronomiebereich“ unter der Kennzeichnung „Apple“, die jedoch ohne Widerspruch eingetragen wurden. Hier ist unter Umständen der aktuell Fall „Apfelkind vs. Apple“ Zündstoff für die anderen Markeninhaber. Weitere folgt.

 

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Mehr Informationen

 

Weiterführende Links zu Marke und Markenrecherche:

Markenrecherche Dienste

Markenüberwachung

 

 

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